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Vor der Operation sind verschiedene Kontrollen der Sterilgutverpackung notwendig, um sicherzustellen, dass das Instrument oder das medizinische Gerät, das darin enthalten ist, steril ist und somit keine Infektionsrisiken für den Patienten darstellt. Zu den Kontrollen gehören:

  • Verfalldatum und Sterilgutlagerfrist: Überprüfen Sie die Verwendbarkeit anhand des Verfalldatums und der Sterilgutlagerfrist. Wenn das Datum abgelaufen ist, darf das Instrument oder das medizinische Gerät nicht verwendet werden. Verfalldatum ist das im Sinne des vom Hersteller angegebene Datum, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung des Medizinprodukts nachweislich möglich ist; die Sterilgutlagerfrist bezieht sich auf das Sterilbarrieresystem und die angegebene Lagerzeit und kann davon abweichen.
  • Integrität der Verpackung: Sterilgutverpackungen aus Papier oder Papier/Folie sind per Augenschein auf Defekte (Löcher) oder defekte Siegelnähte zu prüfen. Sollten Verschlusssiegel (Plomben) an Containern angebracht sein, müssen diese unversehrt sein. Filter müssen unbeschädigt sein. Zwischen den Dichtungen von Containern darf die Innenumhüllung nicht eingeklemmt sein. Vliesverpackungen dürfen nicht beschädigt und müssen ordnungsgemäß mit Klebeband verschlossen sein.
  • Behandlungsindikatoren: (Farbmarkierungen auf dem Etikett, Klebestreifen oder der Plombe) sind auf den erforderlichen Farbumschlag zu prüfen. Ein fehlender Farbumschlag der Behandlungsindikatoren zeigt, dass die enthaltenen Instrumente keinem Sterilisationsverfahren ausgesetzt waren. Eine ungenügende Sterilisationswirkung zeigen sie leider nicht an.
  • Transport- und Lagerungsbedingungen: Stellen Sie sicher, dass die Sterilgutverpackung während des Transports und der Lagerung unter geeigneten Bedingungen aufbewahrt wurde, um die Sterilität zu gewährleisten. Die Lagerung ist eher ereignis- als zeitbezogen zu betrachten. Vor dem Öffnen einer Sterilgutlagerverpackung, z. B. ein Staubschutzbeutel oder ein Umkarton, ist möglicher Staub zu entfernen. In der Praxis kann dies z. B. mit einem feuchten, mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch geschehen.
  • Chargennummer: Überprüfen Sie die Chargennummer, um sicherzustellen, dass das Instrument oder das medizinische Gerät einer gültigen Charge zugeordnet werden kann, um im Einzelfall auf die Dokumentation der Aufbereitung zurückgreifen zu können.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Jatzwauk L, Wiese K, Popp W, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Welche Kontrollen einer Sterilgutverpackung (Sterilbarrieresystem) sind vor der Operation notwendig? Passion Chirurgie. 2023 September; 13(09): Artikel 04_04.

Autoren des Artikels

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Prof. Dr. rer. nat. et rer. medic. habil. Lutz Jatzwauk

Krankenhaushygiene/ UmweltschutzUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
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Klaus Wiese

VorstandsvorsitzenderDeutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.V. (DGSV)
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Prof. Dr. med. Walter Popp

Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren
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Dr. rer. nat. Wolfgang Kohnen

Stellvertretender Abteilungsleiter im Bereich Krankenhaushygiene, Krankenhaushygieniker, Beauftragter für das QualitätsmanagementAbteilung für Hygiene und InfektionspräventionUniversitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität MainzVorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH)

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