Alle Artikel von Olivia Päßler

Zwei neue Landesverbandsvorsitzende im BDC|Brandenburg

Der BDC gratuliert den beiden neuen Landesverbandsvorsitzenden des BDC|Brandenburg, Herrn Prof. Dr. med. habil. Frank Marusch, FACS und Dr. med. Mario Liese zu ihrer neuen Funktion. Die beiden Chefärzte wurden von der Mitgliederversammlung des BDC|Brandenburg im Juni gewählt. Der BDC wünscht ihnen viel Erfolg und Freude bei ihrer neuen Aufgabe!

Professor Katja Schlosser neue Chefärztin für Gefäßchirurgie bei Diakovere

Der BDC gratuliert seinem Mitglied Frau Professor Dr. Katja Schlosser zur neuen Position als Chefärztin für Gefäßchirurgie bei Diakovere in Hannover seit Juli 2025.

Professor Schlosser leitete seit 2016 als Chefärztin die Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Endokrine und Gefäßchirurgie am AGAPLESION Evangelischen Krankenhaus Mittelhessen in Gießen. Ihre medizinischen Schwerpunkte liegen in der Schilddrüsen- und Nebenschilddrüsenchirurgie sowie in der Gefäßchirurgie. Die gebürtige Marburgerin ist Fachärztin für Chirurgie, Gefäßchirurgie und Viszeralchirurgie und verfügt über die Europäische Zusatzqualifikation Endokrine Chirurgie sowie die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin.

Neben ihrer klinischen Tätigkeit engagiert sie sich für die Förderung von Frauen in der Chirurgie. Sie ist Präsidentin des Vereins „Die Chirurginnen e.V.“, der sich für die Vernetzung und Unterstützung von Frauen in chirurgischen Fachbereichen einsetzt. Professor Schlosser folgt auf Professor Joachim Jähne, der in den Ruhestand gegangen ist.

Notfallstrukturen – Übergangsregelung für die gestuften Anforderungen an das vorzuhaltende Fachpersonal gilt bis Ende 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anpassungen beim gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern vorgenommen. Konkret geht es um die Übergangsfristen zur Weiterbildung für das vorzuhaltende ärztliche wie pflegerische Fachpersonal in der Zentralen Notaufnahme der Basisnotfallversorgung (§ 30 Absatz 1 Satz 6 der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern in Verbindung mit § 9 Nummer 2). Neu beschlossen wurde: Die bisher regional ausgerichtete Übergangsregelung soll nun unabhängig von den jeweiligen Weiterbildungsverfügbarkeiten in den Bundesländern bis einschließlich zum 31.12.2025 fort gelten. Ursprünglich sollten die gestuften Vorgaben bezogen auf Anzahl und Qualifikation des Fachpersonals spätestens fünf Jahre nach Verfügbarkeit der entsprechenden Weiterbildungen im Land zu erfüllen sein. Mit der Anpassung wird ein einheitlicher Zeitpunkt für die Umsetzung der betreffenden Personalvorgaben definiert.

Der G-BA hat die gesetzliche Aufgabe, ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu definieren. Für jede Stufe der stationären Notfallversorgung hat der G-BA Mindestanforderungen festzulegen.

Zum Beschluss des G-BA

Parlamentarischer Abend mit vielen Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen

Gute Gespräche unter Gesundheitsexpertinnen und -experten gestern Abend im herrlichen Garten des Hartmannbunds 🌷

Gastgeber des Parlamentarischen Abends waren der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI), der BVKJ – Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V., MEDI GENO, der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und der Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V..

Auch in diesem Jahr wieder ein stimmungsvolles Event zum Austausch und Kontakte knüpfen! 💫

Fotos: BDC

Seminar Basischirurgie ab 29.09. – chirurgisches Grundwissen für deinen Karrierestart

Das Seminar Basischirurgie vermittelt Berufseinsteiger:innen das nöti­ge theoretische Grundwissen und die ersten praktischen Fertigkeiten, die für eine chirurgische Tätigkeit auf Station, in der Ambulanz, der Notaufnahme und auf der Intensivstation in den ersten beiden Jahren erforderlich sind.

In den Workshops trainieren die Teilnehmer:innen Hand- und Klammernaht, Elektrochirurgie und Gewebefusion, Virtuelles im/für den OP, Minimalinvasive Chirurgie, Osteosynthese, Thoraxdrainagen und Reanimation.

Es ist möglich, nur am Webinar am 29.09.-30.09.2025 teilzunehmen (Preis für BDC-Mitglieder 200 €, für Nichtmitglieder 300 €) oder das Webinar plus Präsenz-Termin vom 10. – 11.10.2025 zusammen zu buchen (Preis für BDC-Mitglieder 400 €, für Nichtmitglieder 600 €). Die Teilnehmerzahl für die Präsenzveranstaltung ist auf 36 Plätze beschränkt. Es gilt das “first come, first served” Prinzip.

Nach Teilnahme an einem Seminar Basischirurgie und einem weiteren Work­shop oder Seminar des Curriculums verleiht die BDC|Akademie das BDC-Zerti­fikat Basischirurgie.

Zum Programm

BDC geht mit neuem Comic für die Weiterbildung in die Offensive

Kein Weiter ohne Bildung! Nachdem der BDC 2024 mit seiner Kampagne für die chirurgische Weiterbildung für Aufmerksamkeit gesorgt hat, geht es nun in die nächste Runde: Seit heute läuft ein Comic mit dem inzwischen bekannten gelben Männchen mit dem „chirurgischen Problem“. Diesmal geht es ans Eingemachte! Der Cartoon stellt auf abstrahierte und plastische Weise das Szenario dar, dem die Patientinnen und Patienten zukünftig ausgesetzt sein werden, wenn die chirurgische Weiterbildung weiterhin vernachlässigt wird: Es werden die gut ausgebildeten Nachwuchskräfte fehlen! Die Botschaft: Die heute so beliebten DIY-Anleitungen sind an vielen Stellen – aber nicht in der Chirurgie! – die Lösung. Der BDC und das Kampagnenteam wünschen viel Spaß mit dem neuen Comic!

Unterstützen Sie weiterhin unsere Arbeit! Mit unserer Kampagne wollen wir bei Fachleuten, in der Politik und in der Breite auf das Thema Weiterbildung aufmerksam machen. Verknüpft mit der Kampagne ist unsere Petition, für die wir inzwischen über 30.000 Unterschriften sammeln konnten. Das ist großartig! Bevor wir uns damit und mit unseren Forderungen an das BMG wenden, möchten wir uns noch einmal ins Zeug legen und die Stimmen weiterer Unterstützerinnen und Unterstützer gewinnen. Wir wollen die 50.000 erreichen! Daher: Unterschreiben auch Sie, machen Sie auf die Kampagne über die Sozialen Medin aufmerksam, reden Sie darüber in Ihren Praxen, mit Ihren chirurgischen Teams, als Mandatsträger im BDC, in den Fachgesellschaften, den Kammern, etc.! Der chirurgische Nachwuchs wird es Ihnen danken.

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Journalistinnen und Journalisten: Der BDC schreibt seinen Journalistenpreis 2025 aus

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) schreibt zum zwölften Mal seinen renommierten Journalistenpreis aus. Mit diesem Preis möchte der Verband die journalistischen Beiträge auszeichnen, die die Chirurgie und ihre Facetten auf informative und packende Art beschreibt. Der Preis wird jährlich im Spätherbst verliehen. Das Preisgeld beträgt 1.500 Euro.

Die Auszeichnung ist für journalistische Arbeiten aller Art vorgesehen. Die Beiträge sind in Textform oder für Radio, TV, als Podcast oder Online-Video willkommen. Sie sollen fachlich fundiert und allgemeinverständlich die Leistungen des Fachs Chirurgie, Entwicklungen auf diesem Gebiet oder die Chirurgie betreffende gesundheitspolitische Aspekte thematisieren. Alle Beiträge müssen den professionellen Standards der journalistischen Arbeit und Sorgfaltspflicht genügen. Jeder Autor beziehungsweise jede Autorin kann einen Beitrag einreichen, Autoren-Teams für jeweils einen Beitrag sind möglich. „Das Gesundheitssystem in Deutschland steht vor einem Transformationsprozess, der die Chirurgie maßgeblich beeinflussen wird. Dazu gehören der demografische Wandel, der rasante technologische Fortschritt in der Medizin, aber auch die aktuelle weltpolitische Lage. Wir sind gespannt, welche chirurgischen Themen die Journalistinnen und Journalisten dieses Jahr einreichen werden“, erklärt der Präsident des BDC, Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Publikumsmedium im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. Oktober 2025 erschienen sein oder noch erscheinen. Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 31. Oktober 2025 bevorzugt per E-Mail an Olivia Päßler, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (presse@bdc.de).

Über die Vergabe des Preises entscheidet der BDC-Vorstand. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird schriftlich informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Verfahren, insbesondere zu den Formaten der Beiträge und die bisherigen Preisträger finden Sie auf unserer Themenseite zum Journalistenpreis. Wir freuen uns auf Ihren Beitrag!

Aktive Bewegungsschiene nach Kreuzbandriss wird keine ambulante Kassenleistung

Kreuzbandrisse stellen die häufigste klinisch relevante Verletzung des Kniegelenks dar. Nach der Operation wird mit Physiotherapie versucht, die Beweglichkeit des Knies möglichst gut wiederherzustellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach Auswertung der aktuellen Studienlage keine Belege dafür gefunden, dass ein zusätzliches häusliches Training mit einer aktiven Bewegungsschiene (CAM-Schiene) medizinisch sinnvoll ist. Die Leistung kann deshalb in der vertragsärztlichen Versorgung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht oder veranlasst werden.

Dazu Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „Für die Anwendung einer aktiven Bewegungsschiene zu Hause konnte kein medizinischer Nutzen nachgewiesen werden, deshalb wird sie auch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Krankenhaus haben wir eine andere Situation: Hier wird die Schiene unter unmittelbarer ärztlicher und physiotherapeutischer Aufsicht und Kontrolle eingesetzt. Sie kann im Zusammenhang mit einer konservativen oder operativen Versorgung von Kreuzbandrupturen weiterhin eingesetzt werden, um die Gelenkbeweglichkeit frühzeitig zu erhalten oder herzustellen.“

Die Verordnung passiver Motorschienen ist nach wie vor möglich.

Quelle: G-BA