Berlin, den 7. Oktober 2026 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) kritisiert die überraschend vorgelegten Pläne der Bundesregierung zur grundlegenden Änderung und anschließenden Abschaffung der Hybrid-DRG. Aus Sicht des Verbandes droht damit ein Rückschritt bei der Ambulantisierung chirurgischer Leistungen.

Aus Sicht des BDC ist es falsch, das Prinzip einer sektorengleichen Vergütung bereits nach wenigen Jahren wieder aufzugeben. Anlass dafür ist möglicherweise die jüngste Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Diese errechnete für 2025 gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg der Fallzahlen der betrachteten Leistungen um 17 Prozent und inflationsbereinigte Mehrausgaben von rund 360 Millionen Euro. Das WIdO führt dies sowohl auf Preis- als auch auf Mengeneffekte zurück.

Internationale Erfahrungen zeigen, dass finanzielle Anreize ein wesentliches Instrument sein können, um die Verlagerung chirurgischer Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich überhaupt in Gang zu setzen. So wurden beispielsweise in England ambulante Eingriffe zunächst gezielt höher vergütet und diese Anreize später reduziert, nachdem sich die ambulanten Strukturen etabliert hatten. Die OECD weist zugleich darauf hin, dass die Gesamtausgaben in einer solchen Transformationsphase trotz niedrigerer Kosten je ambulantem Fall durch steigende Leistungsmengen zunächst belastet werden können.

Nach einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung sollen Hybrid-DRG-Leistungen im Jahr 2027 nur noch dann mit der bisherigen sektorengleichen Fallpauschale vergütet werden, wenn die Behandlung mit mindestens einer Übernachtung verbunden ist. Wird dieselbe Leistung ohne Übernachtung erbracht, soll dagegen eine Vergütung nach den Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung des EBM erfolgen. Zum 1. Januar 2028 sollen der § 115f SGB V und damit die spezielle sektorengleiche Vergütung vollständig entfallen.

Besonders kritisch bewertet der BDC den mit der geplanten Übergangsregelung für 2027 verbundenen ökonomischen Anreiz. Eine Hybrid-DRG-Leistung mit mindestens einer Übernachtung soll weiterhin mit der sektorengleichen Fallpauschale vergütet werden. Wird dieselbe Behandlung konsequent ambulant ohne Übernachtung durchgeführt, erfolgt dagegen lediglich eine Vergütung auf EBM-Niveau. „Damit droht die Vergütungssystematik das Gegenteil dessen zu belohnen, was gesundheitspolitisch seit Jahren erreicht werden soll“, erklärt BDC-Präsident Professor Dietmar Pennig. „Wer einen Patienten nach einer Operation ambulant versorgt und noch am selben Tag sicher nach Hause entlässt, erhält eine deutlich niedrigere Vergütung als derjenige, der denselben Patienten über Nacht im Krankenhaus behält. Das ist ein hochproblematischer Fehlanreiz.“

Hinzu kommt, dass die ambulante Erbringung operativer Leistungen auch im Krankenhaus entsprechende personelle, räumliche und technische Strukturen voraussetzt. Eine Vergütung allein auf dem bisherigen EBM-Niveau bildet diese Vorhaltekosten nach Auffassung des BDC vielfach nicht ausreichend ab. Die geplante Regelung könnte deshalb gerade für Krankenhäuser einen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, Patientinnen und Patienten kurzstationär aufzunehmen, statt vorhandene Ambulantisierungspotenziale konsequent zu nutzen. Damit würde ein wesentliches Ziel der Ambulantisierung konterkariert: stationäre Krankenhausstrukturen zu entlasten und personelle wie finanzielle Ressourcen für diejenigen Patientinnen und Patienten verfügbar zu machen, die tatsächlich einer stationären Behandlung bedürfen.

„Die Hybrid-DRG in ihrer heutigen Form sind sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss“, betont der BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. „Aber aus den Schwächen eines jungen Vergütungssystems darf nicht der Schluss gezogen werden, das richtige Ziel einer sektorengleichen Vergütung wieder aufzugeben. Statt einer Kurzschlussreaktion fordern wir jetzt eine gezielte Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs: differenziertere Pauschalen und eine Vergütung, die ambulante Behandlung nicht wirtschaftlich schlechterstellt als dieselbe Leistung in Kombination mit einer vermeidbaren Übernachtung.“

Der BDC plädiert dafür, zunächst die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation der Auswirkungen des § 115f des SGB V abzuwarten, um dann aufgrund dieser Ergebnisse die bestehenden Strukturen kurzfristig anzupassen und das System der sektorengleichen Vergütung sachgerecht weiterzuentwickeln. Die aktuellen Daten sollten dabei genutzt werden, um Fehlanreize bei bestimmten Prozeduren zu korrigieren und nicht, um das Grundprinzip aufzugeben. „Die schon zitierte Analyse des WIdO hat außerdem durch eine explorative Qualitätsanalyse bei den ambulant erbrachten Eingriffen keine Hinweise auf Komplikationen gefunden, die Anlass für eine Krankenhausaufnahme darstellten. Die bislang vorliegenden Daten geben somit keinen Anlass zu der Annahme, dass die zunehmende Ambulantisierung mit relevanten Qualitätseinbußen erkauft wird “, bemerkt BDC-Vorstandsmitglied Dr. Ralf Schmitz.

Der BDC hat seit Einführung der Hybrid-DRG wiederholt auf erhebliche Konstruktionsmängel hingewiesen. Insbesondere die teilweise sehr heterogenen Leistungen innerhalb einer einheitlichen Fallpauschale erfordern aus Sicht des Verbandes eine Weiterentwicklung des Systems. Der BDC hat deshalb stets eine stärkere Differenzierung und eine sachgerechtere Refinanzierung der Sachkosten gefordert. Der Berufsverband bietet der Bundesregierung, dem Bundesministerium für Gesundheit und den Selbstverwaltungspartnern ausdrücklich seine fachliche Unterstützung an.

Das Personal-Karussell in Berlin hat sich kräftig gedreht. Nina Warken ist inzwischen Chefin des Bundeskanzleramtes, ihr Nachfolger heißt Carsten Linnemann. Aus dem politischen Berlin ist zu hören, Bundeskanzler Friedrich Merz sei mit der „relativ geräuscharmen Umsetzung“ des Spargesetzes im Gesundheitswesen durch Nina Warken so zufrieden gewesen, dass er sie zur Belohnung gleich ins Kanzleramt befördert hat. Auch bei den Ärztinnen und Ärzten wurde protestiert – offenbar nur noch nicht laut genug. Denn die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten waren erfolgreich: Die Honorarkürzung um 4,5 % wurde vorerst gerichtlich ausgebremst. Und wir als Fachärzteschaft? Wir sollen jetzt über den Bewertungsausschuss den Mangel verwalten – möglichst geräuscharm, versteht sich.

Doch nicht nur die Ministerin wechselte das Ressort. Auch sonst wurde im BMG personell kräftig aufgeräumt. Der bisherige parlamentarische Staatssekretär Tino Sorge, gesundheitspolitisch ausgewiesen und tief eingearbeitet, gehört der neuen Leitung nicht mehr an. Da fragt man sich: Wie viel Fachkompetenz braucht man eigentlich, um ein Gesundheitsministerium zu führen? Das Gesundheitswesen ist einer der komplexesten Politikbereiche. Da wäre einschlägige Erfahrung nicht schlecht. Immerhin bleibt die fachlich hoch kompetente Arbeitsebene des BMG erhalten. Das ist wichtig für Kontinuität und verlässliche Kommunikation.

Carsten Linnemann ist zuzutrauen, sich rasch einzuarbeiten. Er hat nun die Gelegenheit zu zeigen, dass Gesundheitspolitik mehr ist als Kostenbegrenzung. Das Gesundheitsdatengesetz muss weiterentwickelt werden. Bei der Patientensteuerung brauchen wir Lösungen, die sich an der Versorgung orientieren – etwa einen direkten Zugang zum Chirurgen für Unfallverletzte, wie wir dies gemeinsam mit der DGUV und anderen Berufsverbänden im BMG eingebracht haben.

Auch die geplanten Kurzzeitfallpauschalen könnten folgenschwer werden: Sie könnten zwar die Ambulantisierung voranbringen, zugleich aber die Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs ausbremsen und den vertragsärztlichen Bereich an den Rand drängen. Ausgerechnet eine Reform, die mehr Ambulantisierung bringen soll, könnte so einen neuen Verteilungskampf zwischen Krankenhaus und Vertragsarztbereich auslösen.

Dem Bewertungsausschuss kommt die diffizile Aufgabe zu, die Folgen der erneuten Budgetierung ambulanter Operationen abzufedern. Viel wird von der Evaluation der Hybrid-DRGs zum Jahresende abhängen. Denn eines wäre grotesk: Wenn unter dem neuen Honorardeckel entschieden werden müsste, ob die Krankenkasse lieber eine notwendige ambulante Operation oder eine Psychotherapie bezahlt.

Gesundheitspolitik ist kein Personal-Roulette. Was wir brauchen, sind Kontinuität, Sachverstand und ein Verständnis dafür, wie Versorgung tatsächlich funktioniert.

Wir werden als BDC-Vorstand am Ball bleiben, unsere Positionen der neuen BMG-Spitze vortragen und die bewährte Kommunikation mit der Arbeitsebene fortsetzen. Für die Interessen unserer Mitglieder und eine gute chirurgische Versorgung werden wir weiterhin deutlich vernehmbar eintreten. Einfach wird das vermutlich nicht. Aber vielleicht gilt auch in der Gesundheitspolitik: Wer den politischen Wechsel überlebt, darf auf den nächsten hoffen. Bis dahin: „Bleiben Sie zuversichtlich!“

Kalbe P: Ist Gesundheitspolitik personengebunden? Passion Chirurgie. 2026 Oktober; 16(10): Artikel 05_01.

Berlin, den 31.07.2026 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) beglückwünscht Dr. Carsten Linnemann zu seiner neuen Position als Bundesminister für Gesundheit. Der Verband begrüßt es, dass Linnemann wirtschaftliche Expertise mitbringt und sich als Teamplayer sieht. Der BDC knüpft daran Erwartungen für die zukünftige Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

„Für Dr. Carsten Linnemann beginnt im BMG eine Amtszeit, die extrem herausfordernd wird und viel Durchhaltevermögen und Sachverstand erfordert“, erklärt BDC-Präsident Professor Dietmar Pennig. „Wir erhoffen uns von seinem wirtschaftspolitischen Hintergrund, dass er die Reformen im Sinne einer Effizienzsteigerung vorantreibt. Für die Umsetzung der Reformen wird er fachliche Unterstützung aus Klinik und Praxis benötigen, die ihm Verbände und die Player der Selbstverwaltung bieten können. Wir erwarten von Herrn Linnemann, dass er sich dieses Pfund zu eigen macht und für eine Steigerung der Effizienz steht.“

Der BDC weist darauf hin, dass die Reformen Einschnitte sowohl für Patientinnen und Patienten wie auch für die Leistungsträger im Gesundheitssystem mit sich bringen können, wie es auch schon Linnemanns Vorgängerin Nina Warken bestätigt hat. Damit diese Einschnitte nicht ausufern und tatsächlich zu effektiven Verbesserungen des Systems führen, müssen die Reformen an entscheidenden Stellen noch einmal nachjustiert und vor allem in Einklang miteinander gebracht werden. „Sparmaßnahmen nach dem Prinzip Rasenmäher schaden dem System und Parallelarbeit an den Reformen wird es nicht nur weiter lähmen, sondern ineffizienter und teurer machen“, betont Pennig.

Der BDC hat klare Forderungen für das weitere Vorgehen im Umsetzen der Reformen und bietet hierbei der Politik aufgrund seiner großen Mitgliederzahl seine Expertise aus Klinik und Praxis an:

1. Den Aufbau einer Sektoren verbindenden Versorgung, die sowohl den ambulanten als auch den stationären Sektor strukturell stärkt und für Leistungserbringer im Gesundheitssystem sowohl fachlich als auch finanziell interessant bleibt.

2. Die Einführung eines Ressourcen schonenden Systems der Primärversorgung, das die medizinisch notwendigen Direktzugänge zur fachärztlichen Versorgung beibehält.

3. Die umgehende Umsetzung der Reform der Notfallversorgung in Einklang mit der Krankenhausreform und der Reform für die Digitalisierung im Gesundheitswesen zur schnellen zielgerichteten Versorgung von Patientinnen und Patienten und zur Entlastung der Notaufnahmen und Rettungsstellen.

4. Der rasche Abbau von Bürokratie unter Zuhilfenahme der substantiierten Vorschläge und breit gefächerten Expertise von Verbänden und Selbstverwaltung zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten sowie des Pflegepersonals in Klinik und Praxis.

5. Die finanzielle Absicherung der fachärztlichen Weiterbildung und die gesetzliche Ermöglichung der Weiterbildung im Verbund zur langfristigen Sicherung des ärztlichen Nachwuchses auch und gerade in den operativen Fächern.

„Neben einem finanzierbaren Gesundheitswesen und der Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen wollen wir weiterhin eine flächendeckende und umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gewährleisten können. Gleichzeitig müssen wir die Berufsbilder im Gesundheitswesen – von der Pflegekraft bis zur Ärztin und dem Arzt –attraktiver machen. Sonst führt der Sparkurs unweigerlich zum Zusammenbruch der gesundheitlichen Versorgung in unserem Land. Die institutionelle Lethargie muss rasch überwunden werden, mahnt Pennig.

Über den Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 16.500 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in Deutschland.

Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
BDC: Olivia Päßler
Tel: 030/28004-203
paessler@bdc.de

 

Hybrid-DRG können nun auch wieder für Kinderoperationen angewendet werden. Aufgrund einer späten gesetzlichen Änderung können die sektorengleichen Fallpauschalen jedoch erst im Jahr 2027 angepasst werden. Als Übergangslösung haben die Vertragspartner im Bewertungsausschuss befristete Zuschläge von 60 Prozent in den EBM aufgenommen. Diese sind rückwirkend ab dem 16. April abrechenbar.

Details und Erläuterungen zur genauen Abrechnung

 

Gestern hat sich der Gesundheitsausschuss abschließend mit der Apothekenreform beschäftigt. Dazu erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

„Gemeinsam haben unisono Ärzteverbände, KVen und KBV davor gewarnt, Apothekern originär ärztliche Aufgaben zu übertragen, obwohl sie dafür nicht qualifiziert sind. Ärztliche Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie sind keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürfen. Unsere Hinweise sind von der Politik ignoriert worden. Und schlimmer noch: Sie hat ihren die Patientensicherheit gefährdenden Kurs noch einmal beschleunigt. Gleichzeitig beschert sie den Praxen noch mehr Arbeit. Beispielsweise sollen noch zu definierende Testungen auf Erreger in Apotheken zukünftig als ‚apothekenüblich‘ aufgeführt werden. Soll jeder Versicherte mit Wunsch getestet werden? Stellt der Apotheker die Indikation, ob ein Test notwendig ist – und falls ja, nach welchen Kriterien? Kurzum: Es droht eine Leistungsausweitung durch nicht evidenzbasiertes, anlassloses Testen. Erhebt die Apotheke einen positiven Befund, wird der Versicherte zum Arzt geschickt, wo sehr wahrscheinlich eine weitere Testung durchgeführt werden muss. Zudem sollen in Apotheken auch Blutentnahmen möglich sein – unter Beaufsichtigung sollen sogar Pharmaziepraktikanten Hand bzw. Nadel am Patienten anlegen können. Das liest sich ein wenig wie ein Programm für Jugend forscht, kann aber für Patienten, die dies tatsächlich in Anspruch nehmen wollen, mit ernsten Konsequenzen verbunden sein. Das Ganze ist das genaue Gegenteil von evidenzbasierter Medizin, wirtschaftlichem Handeln und der Vermeidung von Doppelstrukturen. Schlimmer geht’s immer, scheint das aktuelle Motto der Politik zu lauten.“

Die Pressemitteilung sowie eine Stellungnahme der KBV zum “Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung” finden Sie hier.

In Vertretung von über 16.000 Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis deutschlandweit nimmt der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) in einem Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken Stellung.

Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt nach den Jahren der Pandemie eine größere Neuausrichtung zur Umstrukturierung seiner Abteilungen vor. Diese Fokussierung soll eine bessere Konzentration auf die politischen Schwerpunkte der Hausleitung und eine effizientere Erledigung der Aufgaben ermöglichen. Sie trägt damit den Zielen der Bundesregierung und der aktuellen geopolitischen Entwicklung Rechnung.

Das BMG ist für eine Vielzahl von Politikfeldern zuständig. Zu den zentralen Aufgaben zählen jedoch die Sicherung und Fortentwicklung der Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung der Sozialen Pflegeversicherung sowie die Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems. Gerade in diesen Themenfeldern wird das Haus in dieser Legislaturperiode besonders gefordert sein.

Die neue Organisation soll einen Beitrag leisten, Kräfte wieder stärker zu sammeln, Einzelaspekte in Themenfeldern zu bündeln sowie Schnittstellen und Doppelarbeiten abzubauen.

Im Sinne der Agenda zur Staatsmodernisierung werden die Strukturen des BMG schlanker sowie Fähigkeiten und Ressourcen gebündelt. Insgesamt werden 19 Einheiten abgebaut: zwei Unterabteilungen, zwölf Referate, drei Projektgruppen, eine Stabstelle und eine Task Force. Der Anteil an Frauen in Führungsposition als Abteilungsleiterinnen hat sich dadurch auf 50% erhöht.

Die konkreten Veränderungen in den Abteilungen sowie das ab 3. November gültige Organigramm finden Sie auf den Seiten des BMG.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Vorhabenplanung in tabellarischer Form erstellt. Unter den Themen befinden sich die Fortführung der Krankenhausreform, der Bürokratieabbau, das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung/Rettungsdienst, die Reform der Lebendorganspende und das Primärarztsystem.

BMG_Vorhabenplanung 2025