Schlagwort-Archiv: BMG

Übergangslösung bis Ende 2026: Hybrid-DRG für Eingriffe bei Kindern

Hybrid-DRG können nun auch wieder für Kinderoperationen angewendet werden. Aufgrund einer späten gesetzlichen Änderung können die sektorengleichen Fallpauschalen jedoch erst im Jahr 2027 angepasst werden. Als Übergangslösung haben die Vertragspartner im Bewertungsausschuss befristete Zuschläge von 60 Prozent in den EBM aufgenommen. Diese sind rückwirkend ab dem 16. April abrechenbar.

Details und Erläuterungen zur genauen Abrechnung

 

Gesundheitsausschuss beschäftigt sich mit der Apothekenreform

Gestern hat sich der Gesundheitsausschuss abschließend mit der Apothekenreform beschäftigt. Dazu erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

„Gemeinsam haben unisono Ärzteverbände, KVen und KBV davor gewarnt, Apothekern originär ärztliche Aufgaben zu übertragen, obwohl sie dafür nicht qualifiziert sind. Ärztliche Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie sind keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürfen. Unsere Hinweise sind von der Politik ignoriert worden. Und schlimmer noch: Sie hat ihren die Patientensicherheit gefährdenden Kurs noch einmal beschleunigt. Gleichzeitig beschert sie den Praxen noch mehr Arbeit. Beispielsweise sollen noch zu definierende Testungen auf Erreger in Apotheken zukünftig als ‚apothekenüblich‘ aufgeführt werden. Soll jeder Versicherte mit Wunsch getestet werden? Stellt der Apotheker die Indikation, ob ein Test notwendig ist – und falls ja, nach welchen Kriterien? Kurzum: Es droht eine Leistungsausweitung durch nicht evidenzbasiertes, anlassloses Testen. Erhebt die Apotheke einen positiven Befund, wird der Versicherte zum Arzt geschickt, wo sehr wahrscheinlich eine weitere Testung durchgeführt werden muss. Zudem sollen in Apotheken auch Blutentnahmen möglich sein – unter Beaufsichtigung sollen sogar Pharmaziepraktikanten Hand bzw. Nadel am Patienten anlegen können. Das liest sich ein wenig wie ein Programm für Jugend forscht, kann aber für Patienten, die dies tatsächlich in Anspruch nehmen wollen, mit ernsten Konsequenzen verbunden sein. Das Ganze ist das genaue Gegenteil von evidenzbasierter Medizin, wirtschaftlichem Handeln und der Vermeidung von Doppelstrukturen. Schlimmer geht’s immer, scheint das aktuelle Motto der Politik zu lauten.“

Die Pressemitteilung sowie eine Stellungnahme der KBV zum “Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung” finden Sie hier.

Stellungnahme zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

In Vertretung von über 16.000 Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis deutschlandweit nimmt der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) in einem Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken Stellung.

Das BMG erhält neue Arbeitsstruktur

Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt nach den Jahren der Pandemie eine größere Neuausrichtung zur Umstrukturierung seiner Abteilungen vor. Diese Fokussierung soll eine bessere Konzentration auf die politischen Schwerpunkte der Hausleitung und eine effizientere Erledigung der Aufgaben ermöglichen. Sie trägt damit den Zielen der Bundesregierung und der aktuellen geopolitischen Entwicklung Rechnung.

Das BMG ist für eine Vielzahl von Politikfeldern zuständig. Zu den zentralen Aufgaben zählen jedoch die Sicherung und Fortentwicklung der Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung der Sozialen Pflegeversicherung sowie die Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems. Gerade in diesen Themenfeldern wird das Haus in dieser Legislaturperiode besonders gefordert sein.

Die neue Organisation soll einen Beitrag leisten, Kräfte wieder stärker zu sammeln, Einzelaspekte in Themenfeldern zu bündeln sowie Schnittstellen und Doppelarbeiten abzubauen.

Im Sinne der Agenda zur Staatsmodernisierung werden die Strukturen des BMG schlanker sowie Fähigkeiten und Ressourcen gebündelt. Insgesamt werden 19 Einheiten abgebaut: zwei Unterabteilungen, zwölf Referate, drei Projektgruppen, eine Stabstelle und eine Task Force. Der Anteil an Frauen in Führungsposition als Abteilungsleiterinnen hat sich dadurch auf 50% erhöht.

Die konkreten Veränderungen in den Abteilungen sowie das ab 3. November gültige Organigramm finden Sie auf den Seiten des BMG.