Alle Artikel von Olivia Päßler

Gemeinsamer Bundesausschuss: Bericht zur Zahl der Zweitmeinenden veröffentlicht

Um vor planbaren Eingriffen eine Zweitmeinung einzuholen, haben Patientinnen und Patienten im Fall der Schulterarthroskopie die zahlenmäßig größte Auswahl an registrierten Leistungserbringern – bundesweit haben 451 Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2021 diese Leistung angeboten. Bei geplanten Eingriffen an der Wirbelsäule hingegen waren mit bundesweit 50 die wenigsten Ärztinnen und Ärzte für eine Zweitmeinung registriert. So das Ergebnis des aktuellen Berichts zur Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen im Jahr 2021 eine Genehmigung als Zweitmeinende erhalten haben. Bezogen auf alle planbaren Eingriffe, für die es ein Zweitmeinungsverfahren gibt, verteilen sich die registrierten Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2021 so:

  • Schulterarthroskopie: 451 (Zweitmeinungsverfahren besteht seit 2020)
  • Hysterektomie (Gebärmutterentfernung): 426 (seit 2018/2019)
  • Implantation einer Knieendoprothese: 341 (seit 2021)
  • Tonsillektomie (Mandeloperation): 245 (seit 2018/2019)
  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom: 63 (seit 2021)
  • Eingriff an der Wirbelsäule: 50 (seit 2021)

Berichte wie diesen erstellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jährlich für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Sie zeigt darin, wie viele Anträge auf eine Genehmigung als Zweitmeiner gestellt, genehmigt und abgelehnt wurden. Dabei wird nach Vertrags-, Krankenhaus- und Privatärztinnen und -ärzten differenziert.

Zweitmeinungsleistungen können von ambulant oder stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden, wenn sie eine entsprechende Genehmigung der KBV haben. Diese Möglichkeit besteht seit Ende 2018 zu mittlerweile 9 Indikationen. Zu drei davon (Herzkatheteruntersuchungen, Herzschrittmacher-Implantationen und Gallenblasenentfernungen) traten die entsprechenden Regelungen aber erst nach dem Jahr 2021 in Kraft, deshalb sind die Zahlen dazu im vorliegenden Bericht noch nicht enthalten.

Quelle: G-BA

Länder zerlegen Krankenhausreform

Die Bundesländer lehnen einheitliche Qualitätsanforderungen des Bundes ab und torpedieren damit die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach in erheblichem Maße. Der Plan des Bundesministers, die Krankenhäuser in Deutschland in drei Qualitätsstufen (Level I – III) einzuteilen und einheitliche Leistungsgruppen einzuführen, wird damit immer weiter verwässert.

Nach den ersten Sitzungen der Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform war Lauterbach auf die Kollegen bereits zugegangen und hatte sich von einigen Positionen verabschiedet. In Ausnahmefällen, vor allem außerhalb der Städte, ist er bereit, den Ländern die Möglichkeit zu bieten, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Krankenhäusern der Level II und III erlaubt werden, in Level-I-Häusern zuzulassen.

Der am Donnerstag verabschiedete Beschluss der 16 Amtschefs äußert „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ und geht auch deshalb in seinen „Kernforderungen“ an die Bundesregierung sehr weit. „Krankenhausplanung ist Ländersache“, heißt es, und müsse „ohne Abstriche in Länderhand bleiben“.

Zwar könnten die Länder die beabsichtigten Versorgungsstufen freiwillig einführen, die Ampelregierung dürfe sie aber nicht vorschreiben: „Vom Bund definierte und vorgegebene Level sind – ungeachtet der Frage ihrer verfassungsrechtlichen Statthaftigkeit – für eine Krankenhausstrukturreform nicht notwendig.“

Die Leistungsgruppen werden ebenfalls in Frage gestellt. Man gesteht zu, dass „bundesweit einheitliche Rahmenfestlegung von Leistungsgruppen und Mindeststrukturvoraussetzungen“ sinnvoll sein könnten, diese Vorgaben dürften aber nicht die Planungshoheit der Regionen untergraben: „Leistungsgruppen und Strukturanforderungen müssen daher zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.“

Letztlich könnte Berlin also nichts selbst entscheiden, orientieren sollte man sich ohnehin an dem Modell von Nordrhein-Westfalen, wie es heißt. Zusätzlich müsse es „gesetzliche Öffnungsklauseln“ geben, um von den vorgeschriebenen Standards abweichen zu können.

Quelle: FAZ

Neuer Referentenentwurf der Approbationsordnung bringt Reform voran

Die Neuregelung der ärztlichen Ausbildung könnte zum 1. Oktober 2027 in Kraft treten. Das geht aus einer überarbeiteten Fassung eines Gesetzesentwurfs hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Entwurf als „Zwischenstand“ deklariert und zur Abstimmung an die Bundesländer geschickt.

Der Fokus der Reform soll auf einen stärkeren Praxisbezug im Medizinstudium gerichtet sein. Der Nationale Kompetenzbasierte
Lernzielkatalog Medizin (NKLM) soll in der Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen verbindlich verankert werden. Klinische und theoretische Inhalte sollen vom ersten Semester an miteinander verknüpft gelehrt werden. Die strikte Trennung von Vorklinik und Klinik soll aufgegeben werden.

Um den Hausärztemangel zu begegnen, liegt ein weiterer Fokus auf der Stärkung der Allgemeinmedizin bereits im Medizinstudium. Lehrpraxen sollen verstärkt in die ärztliche Ausbildung einbezogen werden, wobei das BMG auf eine Selbstverpflichtung der Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner setzt, der zufolge ausreichend Lehrpraxen für das Blockpraktikum Allgemeinmedizin zur Verfügung stehen sollen. Der Allgemeinmedizin soll insgesamt eine größere Rolle zukommen – auch im Praktischen Jahr (PJ). In diesem sollen Studierende künftig mindestens ein Quartal verpflichtend in einer Praxis absolvieren müssen, wobei dies neben Lehrpraxen auch in Hochschulambulanzen möglich sein soll.

Im Zuge der Änderungen der ärztlichen Ausbildung sollen auch die ärztlichen Prüfungen durch eine Weiterentwicklung der Prüfungsformate praxisnäher gestaltet werden. Dabei sollen auch die Allgemeinmedizin und die hausärztliche Versorgung in den Prüfungen abgebildet werden.

Der jetzt kursierende, aktualisierte Referentenentwurf setzt deutlich auf eine Kostenreduktion. Während vorher auf die Länder jährliche Mehrkosten in Höhe von etwa 300 Millionen zugekommen wären, geht das BMG durch die mittlerweile vorgenommenen Änderungen noch von Mehrkosten von 177 Millionen Euro pro Jahr für die Bundesländer aus, die schließlich die Kosten für die Hochschulen tragen.
Die einmaligen Mehrkosten sollen jedoch aktualisierter Kostenfaktoren von 88 Millionen auf 94 Millionen Euro steigen. Eingespart werden sollen die veranschlagten Kosten durch eine Reduktion der Vorlesungen um 30 Prozent und deren Ersatz durch digitale Blended-Learning-Formate. Auch stationäre Blockpraktika und das ambulante Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin sollen verkürzt werden und so zu einer Kostenreduktion beitragen.

Sowohl die Medizinstudierenden als auch die Medizinischen Fakultäten begrüßten das Ende des Stillstands der Reformbemühungen.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Nach­hal­tige Arzt­pra­xis: TK entwickelt Quali­täts­siegel

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat zusammen mit dem aQua-Institut ein Siegel „Nachhaltige Praxis – Klima. Umwelt. Mensch.“ ins Leben gerufen. Praxen müssen dazu nachweisen, ökologische und soziale Standards einzuhalten. Sie erhalten das Siegel nach einem Audit und einer unabhängigen Prüfung der Stiftung Praxissiegel.

TK und aQua-Institut haben zusammen mit den Instituten für Allgemeinmedizin der Universitäten Frankfurt, Heidelberg und Köln sowie der deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) Onlinekurse zu dem Thema entwickelt. Die entsprechende eLearning-Plattform beinhaltet wissenschaftlich fundierte Informationsmaterialien, Videos und Checklisten rund um das Thema Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen – mit Fokus auf Arztpraxen.

Entscheidend für die Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel ist eine grundlegend nachhaltige Gestaltung der Abläufe und Prozesse in der Arztpraxis. Das betrifft zum einen alltägliche Aspekte wie Papierverbrauch oder Mülltrennung. Aber auch an größere Projekte, wie die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks, einen praxisindividuellen Hitzeschutzplan und dessen Verankerung in einem Nachhaltigkeitskonzept, werden die teilnehmenden Praxen durch die eLearning-Plattform herangeführt. Neben umwelt- und klimaschützenden Maßnahmen sollen weiterhin auch soziale Aspekte für den Erhalt des Siegels relevant sein.

Für die Schulungen und Umsetzung der Maßnahmen sollte eine Praxis laut den Initiatoren etwa acht Monate einplanen, das Siegel selbst ist drei Jahre gültig.

Zur Anmeldung für das Siegel: https://www.aqua-institut.de/produkte-dienstleistungen/qualitaetssiegel-nachhaltige-praxis/nachhaltige-praxis

Quellen:

Ärzteblatt

Techniker Krankenkasse

 

 

 

    Eindrücke vom DCK 2023

    Drei Tage lang kamen BDC-Vorstand, Mandatsträger und Mitglieder beim DCK zusammen, um sich untereinander und mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen, zu informieren, Vorträge zu halten und zu verfolgen. Der BDC-Stand fungierte als beliebter Treffpunkt. Viele Interessierte kamen vorbei und befragten das BDC-Team zur Verbandsarbeit und das Angebot der BDC-Akademie.

    Fotos: BDC

    BDC-Sitzungen und Workshops beim Deutschen Chirurgie Kongress 2023

    Am 26. bis 28. April findet der Präsenzteil des Deutschen Chirurgie Kongresses in der 140. Auflage statt.

    Der BDC ist wieder mit zahlreichen Veranstaltungen vertreten. Am BDC-Stand informieren Mitglieder des Verbandsteams Interessierte über Vorteile einer Mitgliedschaft und die BDC-Akademie. Der Vorstand und das Team des BDC laden alle teilnehmenden Mitglieder herzlich ein, vorbei- und ins Gespräch zu kommen.

    Die Sitzungen in der Übersicht

    • Donnerstag, 27. April, 11:15-12:15 Uhr: Roboterprogramme (in Kooperation mit DGCH). Vorsitz: Prof. Hans Fuchs
    • Donnerstag, 27. April, 17:15-18:15 Uhr: Führung 4.0 – Kult vs. Kultur. Vorsitz: Dr. Silke Mertmann, PD. Dr. Benedict Braun
    • Donnerstag, 27. April, 15.30-17.00 Uhr: Ist die heutige chirurgische Weiterbildung noch zeitgemäß (einschl. Digitalisierung)? Vorsitz: Prof. Hans-Joachim Meyer, Prof. Michael Betzler, Dr. Florentine Huettl
    • Freitag, 28. April, 9.15-10.45 Uhr: Prähabilitation in der Chirurgie: Implementierung in den Klinikalltag. Vorsitz: Prof. Michael Betzler, Prof. Wolfgang Schröder
    • Freitag, 28. April, 08:00-09:00 Uhr: Prozessmanagement von operative Eingriffen + Personalbedarf (Arbeitstitel). Vorsitz: Dr. Annika Hättich, Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Dr. Matthias Diemer
    • Freitag, 28. April, 11.15-12.45 Uhr: Ambulantisierung der Chirurgie: Konsequenzen aus dem “IGES-Gutachten”. Vorsitz: Dr. Kristina Götzky, Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Prof. Hans-Joachim Meyer
    • Freitag, 28. April, 13:00-14:00 Uhr: Mitgliederversammlung. Vorsitz: Prof. Hans-Joachim Meyer
    • Freitag, 28. April, 14.00-15.30 Uhr: Krankenhausstrukturen im Wandel – the future is now. Vorsitz: Dr. Julia Gumpp, Prof. Carsten Krones, Prof. Daniel Vallböhmer

    Am Freitag finden außerdem zwei Workshops statt:

    • Freitag, 28. April, 09:15 – 10:45 Uhr, Saal 21a: DRG-System: Dokumentation, Kodierung und Abrechnung, Vorsitz: Prof. Thomas Auhuber (angefragt)
    • Freitag, 28. April, 11:15 – 12:45 Uhr, Saal 21a: Vorbereitung auf die Niederlassung. Vorsitz: Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Dr. Peter Kalbe, Dr. Kerstin Schick

    Für Mitglieder bietet der BDC-Justitiar, Dr. Jörg Heberer, am Freitag, 28. April 2023, 9:00 – 10:45 Uhr, Saal 21b, eine kostenlose Rechtsberatung vor Ort an. Bitte melden Sie sich verbindlich via justitiar@bdc.de an.

     Mehr Informationen: www.dck2023.de

    Lauterbach zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Medizin

    „Es wird bald Programme geben, bei denen ein Patient Symptome, Befunde und bisherige Behandlungen mündlich erklärt und dann von der KI eine Einschätzung seiner Krankheit und sogar mögliche Therapievorschläge bekommt“, sagte Lauterbach am vergangenen Sonntag den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

    ChatGPT und andere KI-Programme seien extrem attraktiv für Patienten, wenn sie für medizinische Anwendungen entwickelt seien. „Meine Sorge ist, dass sich auf diese Weise im Netz ein wildes Angebot entwickelt, das komplett unreguliert ist“, so Lauterbach.

    Laut Lauterbach müssen die Anwendung von KI-Systemen im Gesundheitsbereich unbedingt reguliert werden. „Sie müssen geprüft werden und zuverlässig sein“, so der Minister. Es müsse zudem sichergestellt sein, dass die Daten nicht missbraucht werden könnten.

    Auch der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) sieht die KI Systeme zur Zeit noch nicht patientenfähig. “Patienten können inzwischen eigene Diagnosen mit KI stellen, die Fehldiganosen sein können. Diese Gefahr ist relativ hoch, wie ich stichpunktartig geprüft und erfahren habe”, warnt er.

    Gesundheitsminister Lauterbach erklärte weiterhin, dass Künstliche Intelligenz bereits jetzt manchmal besser sein könne als ein geübter Facharzt. „Die besten Ergebnisse erzielt aber die Kombination aus künstlicher Intelligenz und einem Arzt.“

    Quelle: Ärztezeitung

    Hybrid DRG – Systematik nicht überfrachten, sondern sinnvoll und mit Maß planen

    Berlin, den 24.04.2023 – Angesichts einer drohenden Ersatzvornahme durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Einführung sektorengleicher Fallpauschalen nach §115 f SGB V mahnt der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) eine sorgfältige Auswahl geeigneter Prozeduren sowie eine nachvollziehbare und wirtschaftlich realistische Kalkulation dieser Prozeduren an.

    Das Vorhaben, Hybrid-DRGs ins Leben zu rufen, war mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Ende vergangenen Jahres ermöglicht worden. Der Gesetzgeber hatte die drei Akteure der Selbstverwaltung, den GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, einen Katalog zukünftig zu erbringender bisher überwiegend stationär durchgeführter Leistungen zu definieren und einen Mischpreis aus stationärem DRG und ambulanter EBM-Vergütung festzulegen. Nachdem die bis zum 31. März 2023 geforderte Einigung nicht erzielt wurde, sieht das Gesetz nunmehr eine Ersatzvornahme durch das BMG vor.

    „Es überrascht nicht, dass die Verhandlungen gescheitert sind,“ erklärt Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. „Die DKG verteidigt ihren stationären Sektor und benennt nur extrem wenige Eingriffe, die KBV hofft auf eine Stärkung ihres vertragsärztlichen Bereichs und bringt einen extrem umfangreichen Katalog ins Spiel, während der GKV-SV ausschließlich Kosten sparen will. Da kann es keine Einigung geben.“

    Der BDC plädiert daher in der Anfangsphase für einen moderaten Katalog definierter Eingriffsgruppen wie die Hernienchirurgie, einzelne Krampfadereingriffe sowie definierte Leistungen aus der Handchirurgie und der Proktologie. „Man darf auch nicht außer Acht lassen, dass es sich bei der Ambulantisierung um eher kleine und damit typische Weiterbildungseingriffe handelt, deren Herausnahme aus dem Klinikbetrieb ohne gleichzeitige Bildung von geeigneten Weiterbildungsverbünden fatale Konsequenzen auf die praktische Ausbildung zukünftiger Chirurgengenerationen hätte,“ betont der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

    Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei den gesetzlich vorgesehenen Fallpauschalen für die angedachten Eingriffe um eine völlig neue Systematik handelt, die weder der von Kliniken genutzten DRG-Abrechnung noch erst recht dem EBM im niedergelassenen Bereich entspricht. Im Gesetz steht durchaus sinnvoll, dass ein gewichteter Mittelwert zwischen stationärem DRG und bisheriger ambulanter Vergütung angesetzt werden soll. „Welche Leistungen sind konkret in den DRGs eingepreist und welche Einzelleistungen des EBM stehen dem gegenüber?“, fragt Rüggeberg. „Hier werden im wahrsten Sinne des Wortes Äpfel mit Fischstäbchen vermixt und noch eine Prise Chili in Form von Sachkosten dazugegeben, um am Ende ein halbwegs genießbares Produkt zu erhalten.“

    Damit ist klar, dass die neuen Pauschalen unter Berücksichtigung dieser Problematik sorgfältig kalkuliert und adäquat vergütet werden müssen. „Ein Grund mehr, zunächst mit überschaubaren Prozeduren zu beginnen und nicht im Übereifer das Kind mit dem Bade auszuschütten,“ so Rüggeberg.

     

    Die Krankenhausreform muss eine hochwertige Weiterbildung in der Chirurgie ermöglichen

    Berlin, den 21.04.2023 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) fordert, dass die Reformpläne und die Steigerung ambulanter Eingriffe im sektorenübergreifenden Konzept die Qualität der chirurgischen Weiterbildung nicht gefährden dürfen. Eine kompetenzbasierte Weiterbildung muss an den Kliniken auch in Zukunft zwingend gewährleistet sein. 

    Bei der mittlerweile durch alle Landesärztekammern eingeführten aktuellen Weiterbildungsordnung erweist sich die Umsetzung für das Gebiet Chirurgie in praxi als schwierig. Die Ursachen sind vielfältig: So besteht ökonomischer Druck in den Krankenhäusern, die Arbeitsverdichtung steigt, technische Innovationen nehmen zu, ebenso die Ambulantisierung, die Vorgaben durch das Arbeitszeitgesetz werden strenger und die nachkommende Generation neigt zu Teilzeitkonzepten. Chirurgische Weiterbildung ist zeit- und kostenintensiv, sodass manche Krankenhausträger primär Fachärzte einstellen oder oftmals nur ein „learning by doing“ möglich ist.

    Die nun vorgesehenen Reformpläne für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung und die Steigerung ambulanter Eingriffe im sektorenübergreifenden Konzept stellen weitere große Herausforderungen im Vergleich zur bisherigen chirurgischen Weiterbildung dar. „Zweifelsfrei ist in der jetzigen Situation des deutschen Gesundheitswesens eine Reform der Krankenhausversorgung dringend notwendig. Aber auch wenn die einzuführenden Leistungsgruppen in den verschiedenen Leistungsbereichen der Krankenhäuser mit unterschiedlichen Leveln sich vor allem an der Weiterbildungsordnung orientieren, befürchten wir, dass eine mögliche Abnahme der Krankenhausstandorte zu einem Engpass an Weiterbildungsplätzen führt, besonders in den grundversorgenden Fächern,“ erklärt der Präsident des BDC, Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Da bei vorgesehener Zentralisierung zukünftig nicht jedes Krankenhaus alles anbieten kann, wird das Weiterbildungsspektrum der jeweiligen Kliniken eingeschränkt und ein Wechsel der Weiterbildungsstätten mit entsprechenden persönlichen Veränderungen notwendig werden. „Dieses Szenario könnte gegebenenfalls auch dazu führen, dass immer weniger Fachärzte ausgebildet werden können“, betont Meyer. Ein Wechsel der Krankenhäuser sei somit absolut notwendig, um in anderen Kliniken fehlende Weiterbildungsinhalte erwerben zu können. Als realistischer Lösungsansatz ergebe sich somit, wie auch in Nordrhein-Westfalen vorgesehen, eine notwendige Vernetzung der Kliniken mit der Bildung von Weiterbildungsverbünden und zwar als standort- und trägerübergreifende Kooperation.

    Bezüglich der Ambulantisierung seien zudem weitere gemeinsam ausgeübte Verbundweiterbildungen, etwa zwischen einem medizinischen Versorgungszentrum und Kliniken, notwendig. „Zur Realisierung dieser Konzepte bedarf es aber weiterer, vor allem rechtssicherer Klärung bezüglich der Gestaltung der Arbeitsverträge bei trägerübergreifenden Verbünden und planmäßigen Rotationen in alle Weiterbildungsabschnitte. Letztlich stellt sich auch in der Chirurgie inzwischen die Frage zur Erweiterung des klinischen Stellenplans oder der Vergütung einer Weiterbildung“, so Meyer.

    Der BDC unterstützt nachdrücklich die Bemühungen um eine qualitativ hochwertige chirurgische Weiterbildung im Rahmen der vorgesehenen Reformstruktur der Krankenhausversorgung, besonders auch im Sinne eines reibungslos funktionierenden Verbundsystems, sowohl zwischen Krankenhäusern verschiedener Level als auch in der Verbindung des ambulanten vertragsärztlichen mit dem stationären Sektor. Daneben bietet die Akademie des BDC verschiedene Weiterbildungsseminare, -kurse sowie Workshops an, um die Möglichkeiten zu einer Qualitätssteigerung während der Weiterbildung ständig zu erweitern.

     

    Patientenbeauftragter der Bundesregierung übernimmt Schirmherrschaft für das Infoportal Hautkrebs

    Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze übernimmt die Schirmherrschaft für das seit fast zwei Jahren bestehende Infoportal Hautkrebs. Das auf Initiative der NVKH ins Leben gerufene Informationsportal Hautkrebs soll einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Patientenorientierung durch die Bereitstellung geprüfter medizinischer Informationen leisten. Trotz stetiger Verbesserungen in der Prävention und Versorgung von Hautkrebs sterben jährlich immer noch mehr als 3.000 Menschen in Deutschland an dieser Erkrankung. Das Risiko an Hauttumoren zu erkranken, steigt seit Jahren kontinuierlich an. Der Bedarf nach seriösen, aktuellen und patientengerecht aufbereiteten Informationsangeboten nimmt dementsprechend zu.

    Das Infoportal Hautkrebs leistet mit einem umfassenden und wissenschaftlich fundierten Informationsangebot einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Orientierung und Gesundheitskompetenz im Themenbereich Hautkrebs und ist das erste Angebot dieser Art in Deutschland.

    Zum Infoportal Hautkrebs stellt die NVKH einen Flyer zum Download zur Verfügung.

    Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.