Alle Artikel von Olivia Päßler

Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt GOÄ-Vorstoß der Bundesärztekammer

Berlin, den 31.03.2023 – Die in der Allianz zusammengeschlossenen Ärzteverbände unterstützen ausdrücklich die Initiative der Bundesärztekammer unter Führung ihres Präsidenten Dr. Klaus Reinhardt, den Novellierungsprozess der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) voranzutreiben. Die dringend notwendige Reform muss endlich umgesetzt werden.

Seit mehr als 30 Jahren ist die Gebührenordnung für Ärzte weitgehend unverändert mit gleichen Honoraren versehen und damit völlig entkoppelt von den in diesem Zeitraum erfolgten allgemeinen Preissteigerungen. Die Leistungsbeschreibungen bilden in keiner Weise mehr den Stand der modernen Medizin ab. So gibt es Fachgruppen, die überhaupt erst nach der Einführung der geltenden GOÄ eingerichtet worden sind und demzufolge überhaupt keine Leistungen ihres Fachs in dieser GOÄ wiederfinden. Das führt zu teilweise skurrilen Analogbewertungen und damit zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für die Ärzteschaft und Verunsicherung für die Patientinnen und Patienten.

Die Ärzteschaft hat inzwischen ein modernes Leistungsverzeichnis erstellt und dieses mit betriebswirtschaftlich unterlegten Daten bepreist. Mit der privaten Krankenversicherung ist dieses Verzeichnis bis auf einige wenige Einzelpreise konsentiert.

Da es sich am Ende um ein staatliches, durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit verordnetes Regelwerk handelt, ist es erforderlich, dass Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach endlich handelt, zumal ihm die aktuelle Version der neuen GOÄ seit Längerem vorliegt.

Bedauerlicherweise verweigert der Minister aus rein ideologischen Gründen eine Befassung mit diesem Thema und lässt damit die betroffenen Patienten und Patientinnen weiter in Unsicherheit und abgeschnitten vom medizinischen Fortschritt der letzten 30 Jahre.

„Steuerberater, Rechtsanwältinnen, Architekten, und alle anderen Freiberufler erfahren in regelmäßigen Abständen eine Anpassung ihrer Gebührenordnungen, nur nicht die Ärzteschaft“, erklärt Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, turnusmäßiger Sprecher der Allianz. „Das zeugt von einer unerträglichen Missachtung eines ganzen Berufsstandes.“

Daher unterstützt die Allianz Deutscher Ärzteverbände ausdrücklich die jetzt angelaufene Kampagne der Bundesärztekammer, mit der die betroffenen Patienten und Patientinnen für die Problematik sensibilisiert werden sollen.

Zur Pressemitteilung der Bundesärztekammer

Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg

Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände

Präsident Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V.

Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

 

ALLIANZ DEUTSCHER ÄRZTEVERBÄNDE

BERUFSVERBAND DEUTSCHER INTERNISTINNEN UND INTERNISTEN (BDI) * BUNDESVERBAND DER ÄRZTEGENOSSENSCHAFTEN * GEMEINSCHAFT FACHÄRZTLICHER BERUFSVERBÄNDE (GFB) * HARTMANNBUND – VERBAND DER ÄRZTINNEN UND ÄRZTE DEUTSCHLANDS * MEDI GENO DEUTSCHLAND * VIRCHOW-BUND – VERBAND DER NIEDERGELASSENEN ÄRZTINNEN UND ÄRZTE DEUTSCHLANDS * SPITZENVERBAND FACHÄRZTE DEUTSCHLANDS (SPIFA)

c/o Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB)
Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 – 28004203
E-Mail: presse@bdc.de

 

Landesverband BDC|Baden-Württemberg lädt ein zur Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zur Mitgliederversammlung und Wahl des Vorstandes laden wir Sie herzlich ein. Die Mitgliederversammlung findet im Rahmen der Seminarreihe Basischirurgie in der Aesculap Akademie Tuttlingen statt.

Datum: Montag, 22. Mai 2023
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Aesculap Akademie, Am Aesculap-Platz, 78532 Tuttlingen

Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 10.05.23 per E-Mail an: michael.schaeffer@vinzenz.de

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. Michael Schäffer
Vorsitz

Einladung
Anmeldung

Unikliniken in Bayern beklagen ungerechte Bewertung durch AOK-Gesundheitsnavigator

Auf dem Online-Portal „AOK-Gesundheitsnavigator“ sortiert das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) die Behandlungsqualität von Krankenhäusern in drei Kategorien: Unterdurchschnittlich, durchschnitt­lich und überdurchschnittlich.

Für die Bewertung verarbeitet das Institut Millionen von Abrechnungsdaten von AOK-Patienten, aus denen auch hervorgeht, ob nach einer Operation beispielsweise eine Nachbehandlung nötig wurde. Bei Vertretern von Unikliniken in Bayern stoßen die Ergebnisse zum Teil auf Unverständnis. Die Kliniken kritisieren, wie das WIdO die sogenannte Risikoadjustierung einsetzt. Mit ihr wird bei einer Qualitätsprüfung statistisch herausgerechnet, welche Vorerkrankungen und Gesundheitsrisiken Patienten mitbringen.

Beim Wissenschaftlichen Institut der AOK hält man die Kritik der Unikliniken dagegen für nicht stichhaltig. Beim „Gesundheitsnavigator“ würden hohes Alter oder Begleiterkrankungen nach medizinisch anerkannten Standards einkalkuliert. Die AOK könne Abrechnungsdaten von 27 Millionen Versicherten verarbeiten und damit ein klares Bild der Behandlungsqualität zeichnen.”Die Bewertungen im AOK Gesundheitsnavigator stehen einmal mehr in Diskussion bei den Uniklinika mit den bekannten Argumenten”, kommentiert der Präsident des BDC, Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Quelle: Ärzteblatt

 

Brandenburg plant eine eigenständige medizinische Universität mit 200 Studienplätzen

Für die geplante Medizinerausbildung in Cottbus soll eine eigenständige medizinische Universität entstehen. Das sagte Brandenburgs Wissenschaftsministerin Dr. Manja Schüle (SPD) am Dienstag nach der Sitzung des Landeskabinetts.

Zuvor hatten Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke (SPD) und seine Minister einstimmig die von Schüle vorgelegten Leitlinien der Landesregierung für das Konzept zum Aufbau des Innovationszentrums Universitätsmedizin Cottbus (IUC) beschlossen. Das Konzept soll Ende März an den Wissenschaftsrat zur Begutachtung übergeben werden. Sollte das Gutachten des Wissenschaftsrates positiv ausfallen, könnte die Universität Mitte 2024 – also noch vor den nächsten, im Herbst 2024 in Brandenburg anstehenden Landtagswahlen – gegründet werden.

Der Generalsekretär der DGCH Professor Thomas Schmitz-Rixen sieht große Chancen für die Entwicklung der Lausitz und hofft, dass mit dem Chirurgen Professor Eckhard Nagel im Entwicklungsteam chirurgische Forschung in den Mittelpunkt gerückt wird.

Mehr dazu im Beitrag des RBB

Quelle: Ärztezeitung

 

Chirurgieverband erwartet von der Politik schnelle Konstituierung und Weiterarbeit an den Reformen im Gesundheitssystem

Im Nachgang zur Bundestagswahl fordert der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), dass die in der vergangenen Legislaturperiode angestoßenen Reformen zügig weiterentwickelt und umgesetzt werden.

„Die Reform des Gesundheitssystems muss mit Priorität vorangetrieben werden. Ohne geht es nicht weiter, wenn wir den Versorgungsbedarf einer immer älter werdenden Bevölkerung auch in Zukunft abdecken wollen. Wir erwarten daher von der Politik, dass sich die Regierung schnell bildet und ihre Arbeit in der Gesundheitspolitik konstruktiv fortsetzt“, betont BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

So sieht der Chirurgieverband im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gute Ansätze, fordert aber, dass es gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt wird, um die zentralen Probleme anzugehen. „Unter anderem fordern wir, dass die Politik konkrete Lösungen für die Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung entwickelt. Chirurgischen Nachwuchs zu gewinnen, ist heute schon herausfordernd. Ohne eine geregelte, qualitativ hochwertige Weiterbildung werden uns zukünftig noch mehr angehende Fachärztinnen und Fachärzte abspringen“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Die fachärztliche Weiterbildung und die Nachwuchssicherung gehören zu den Schwerpunktthemen der Sitzungen des Verbands beim diesjährigen Deutschen Chirurgiekongress, der vom 26. bis 28. März in München stattfindet. Für das Thema Krankenhausreform hat der BDC Professor Christian Karagiannidis, Mitglied des Expert:innenrats „Gesundheit und Resilienz“ der Bundesregierung, sowie den CSU-Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, als Sprecher eingeladen.

Im Rahmen der Krankenhausreform wird auch die Notfallreform zur Sprache kommen. „Es ist uns wichtig, der Politik zu signalisieren, dass das Notfallgesetz dringend verabschiedet werden muss. Für eine Patientensteuerung, die effizient ist und eine sinnvolle und gute Versorgung der Bevölkerung darstellt, ist es unabdingbar und sollte mit der Krankenhausreform selbstverständlich verzahnt sein“, betont Burgdorf.

Der Chirurgieverband fordert von der Politik, in die Ausarbeitung der Reformgesetze einbezogen zu werden. BDC-Präsident Meyer: „Unsere Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland sichern die Grundversorgung auf dem Land und sind in der universitären Spitzenmedizin vertreten. Wir vertreten diese für die gesundheitliche Versorgungslandschaft wichtigen Fachkräfte und haben die nötige Expertise, um sich in beratender Funktion aktiv miteinzubringen.“

Zum Positionspapier des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Gemeinsame Stellungnahme zur Qualitätssicherung-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie

Die Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG e.V.), Deutsche Gesellschaft für Angiologie, Gesellschaft für Gefäßmedizin (DGA e.V.) sowie die Berufsverbände, Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC e.V.), Arbeitsgemeinschaft der Niedergelassenen Gefäßchirurgen (ANG e.V.), Berufsverband der Angiologinnen und Angiologen Deutschlands (BVAD e.V.), Berufsverband für Ambulantes Operieren (BAO e.V.) und der Berufsverband der Niedergelassenen Chirurgen (BNC e.V.) haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Qualitätssicherung-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie nach § 135 SGB V herausgegeben.

Die Unterzeichner betonen, dass ein relevantes Hindernis für eine Weiterentwicklung von ambulanten Eingriffen/Interventionen in der Gefäßmedizin die QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie nach § 135 SGB V aus dem Jahr 2010 darstellt. Diese Richtlinie wurde zu einem Zeitpunkt erstellt, als interventionelle Verfahren in der Gefäßmedizin kaum im ambulanten Bereich durchgeführt wurden. Gemäß dieser Richtlinie gibt es keine Möglichkeit für Gefäßchirurgen und Angiologen, im ambulanten (EBM gesteuerten) Bereich, diese Behandlungen anzubieten. Seither haben sich jedoch mehrere entscheidende Änderungen in der Gefäßmedizin und Gesundheitspolitik ergeben, die eine dringende Überarbeitung der QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie erfordern.

Die derzeitigen Einschränkungen der Facharztgruppen in der QS-Vereinbarung sind laut den Verbänden ein relevantes Hindernis für die weitere Ambulantisierung von interventionellen Gefäßeingriffen, da Ärztinnen und Ärzte, die nach dem AOP-Vertrag behandeln, gemäß §15 des AOP-Vertrages die Vereinbarungen nach § 135 SGB V einhalten müssen. Eine zielorientierte Lösungsmöglichkeit wäre eine der gesundheitspolitischen und medizinischen Entwicklung folgende sinnvolle Anpassung und Weiterentwicklung der QS-Vereinbarung zur interventionellen Radiologie, die auch Fachärzt:innen für Gefäßchirurgie und Fachärzten für Angiologie eine Genehmigung nach § 2 der Vereinbarung ermöglicht und damit eine qualitativ hochwertige und effiziente ambulante oder transsektorale Versorgung von Gefäßpatient:innen in der Zukunft garantiert.

Die QS-Vereinbarung interventionelle Radiologie hat nach den Unterzeichnern also relevante Auswirkungen auf die Entwicklung der interventionellen Behandlung von peripheren Gefäßerkrankungen, die Struktur- und Qualitätsvorgaben ebenso betreffen, wie ambulante und stationäre Vergütungsfragen, wesentliche Bereiche der ärztlichen Weiterbildung und die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung von Patienten mit peripheren Gefäßerkrankungen. Sie halten deshalb eine lösungs- und zielorientierte Diskussion aller Partner für sinnvoll und notwendig.

Stellungnahme

Qualität und Sicherstellung der Versorgung durch Empfehlung eines Facharztes für Notfallmedizin in Gefahr

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung formuliert in ihrer vierten Stellungnahme Empfehlungen für eine Reform der Notfall- und Akutversorgung.

Die zugrundeliegende, differenzierte Analyse und die daraus abgeleiteten Forderungen, insbesondere zu Aufbau und Organisation flächendeckender integrierter Leitstellen sowie integrierter Notfallzentren in Krankenhäusern unterstützen die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) sowie der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) nachdrücklich.

Im Gegensatz dazu ist die darin ebenfalls enthaltene Empfehlung zur Einrichtung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin aus Sicht der unterzeichnenden Fachgesellschaften und Verbände nicht geeignet, um die gewünschte Qualität der Patientenversorgung sicherzustellen.

Für die Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten auf hohem Niveau ist ein Team aus Expertinnen und Experten verschiedenster Fachgebiete notwendig und auch gelebte Praxis. Die aktuelle Weiterbildungsordnung baut bewusst auf eine ergänzende, während und nach einer abgeschlossenen Facharztweiterbildung zu erwerbende notfallmedizinische Zusatzqualifikation auf. Ein eigenständiger Facharzt für Notfallmedizin kann die notwendige fachliche Tiefe, wie sie in den Fächern Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Neurologie, etc. vermittelt wird, nicht erreichen und würde in jedem Teilbereich nur einen kleinen fachlichen Ausschnitt abdecken. Die Einführung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin würde somit nicht nur die Qualität der Versorgung reduzieren, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Kolleginnen und Kollegen deutlich einschränken, da weitere, mit einem originären Facharzt verbundene berufliche Perspektiven in anderen Betätigungsfeldern ausgeschlossen würden.

DGAI, BDA, DGCH und BDC sprechen sich daher weiterhin und ohne Einschränkung für das Konzept einer notfallmedizinischen Zusatzqualifikation aus, die die Weiterbildung zum Facharzt ergänzt, aber nicht ersetzt. Die Schaffung eines neuen Facharzttitels würde zudem eine flächendeckende notärztliche Versorgung in Deutschland aufgrund des sich hieraus ergebenden Mangels an entsprechend weitergebildetem ärztlichen Personal im Kern gefährden und so auch aus diesem Grund die notfallmedizinische Versorgungsqualität verschlechtern.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V. (DGAI)

Lauterbach für Organspendereform – Organspendelauf beim DCK macht auf Thema aufmerksam

Die Zahlen von Organspenden sind stark rückläufig. Daher sprach sich Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach Mitte Januar für einen erneuten Reformversuch aus. Sein Ziel ist die Einführung der Widerspruchslösung.

Für den Bundesgesundheitsminister ist das geltende Gesetz gescheitert. Viele Menschen seien zwar zur Organspende bereit, dokumentierten das aber nicht. Deswegen solle der Bundestag einen erneuten Anlauf nehmen, um über die Widerspruchslösung abzustimmen.

Die Widerspruchslösung bedeutet, dass davon ausgegangenen wird, dass alle Menschen zunächst bereit sind, ihre Organe zu spenden – es sei denn, sie widersprechen dem ausdrücklich. Über die Widerspruchslösung war in der Vergangenheit schon im Bundestag debattiert worden, im Januar 2020 scheiterte die Reform aber. Das Parlament bliebt stattdessen bei der Regelung, dass Organspenden nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleiben.

Über zusätzliche Informations- und Aufklärungsangebote sollten Bürger aber dazu bewegt werden, sich für oder gegen eine Spende zu entscheiden und dies etwa in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festzuhalten.

Der Corza-Medical Organspendelauf findet im Rahmen des Deutschen Chirurgie Kongresses 2023 im April statt. Erklärtes Ziel des Laufs ist es, das wichtige Thema Organspende einmal mehr in den Fokus der Öffentlichkeit zur rücken. Zudem werden mit Anteilen der Startgebühr gemeinnützige Organisationen der deutschen Transplantationsmedizin unterstützt. Wie bereits im letzten Jahr werden dies auch in 2023 wieder die Kinderhilfe Organtransplantation KiO, das Rehazentrum Ederhof der Rudolph Pichlmayr-Stiftung sowie der Verein „Junge Helden e.V.“ sein. Insgesamt beträgt die bisher gespendete Summe 50.470 Euro.

Quellen: Tagesschau, Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V.

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege gibt Gutachten 2023 heraus

Der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege (SVR) hat die Krisenfestigkeit des Gesundheitssystems in Deutschland genauer untersucht. Die Ergebnisse sind in dem neuen Gutachten Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung künftiger Krisen festgehalten, das er Januar Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach überreicht hat. Laut SVR betreffen Ereignisse wie die Corona-Pandemie, der Krieg in Europa, Hochwasser, Waldbrände und Hitzewellen als Folgen des Klimawandels, unterbrochene Lieferketten und Energieknappheit auch die Gesundheit der Menschen und ihre gesundheitliche Versorgung.

Um aufzuzeigen, wie das Gesundheitssystem und die Menschen, die in diesem System arbeiten, besser auf künftige Krisen vorbereitet werden können, beleuchtet der Sachverständigenrat einzelne Versorgungsbereiche: den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die Akutversorgung und die Langzeitpflege. Zudem untersucht er konkrete Strategien zur Stärkung der Lieferketten, der zielgruppengerechten
Kommunikation und der wissenschaftlichen Politikberatung sowie zur Verbesserung des akuten Krisenmanagements. Im letzten Teil des Gutachtens werden diese Empfehlungen exemplarisch auf die absehbaren Herausforderungen des Gesundheitssystems durch Hitze und weitere Pandemien angewandt.

SVR-Vorsitzender Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach: „Aus den aktuellen Krisen wurden bislang nicht die notwendigen Schlüsse gezogen. […] Unser Gesundheitssystem ist hochkomplex, ein behäbiges Schönwettersystem, das unter unzulänglicher Digitalisierung und einem formaljuristisch leerlaufenden Datenschutzverständnis leidet.” Der Sachverständigenrat erklärt, dass es für viele Bereiche und Herausforderungen bereits gute Analysen und konkrete Konzepte zur Resilienzstärkung gebe: zum Beispiel Pandemie- oder Hitzepläne. Aber sie verstaubten oft in Schubladen anstatt konsequent umgesetzt und eingeübt zu werden.

Quelle: SVR Gesundheit

Das Gutachten: “Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung künftiger Krisen”

Bündnis ProTransplant schreibt offenen Brief an das BMG

Laut dem Bündnis ProTransplant sind drei Jahre nach Abstimmung des Bundestages über die neue Gesetzgebung weitere 3.000 Menschen verstorben, die mit einer Organspende hätten gerettet werden können. Statt der erhofften Verdopplung der Organspendezahlen gebe es einen schlimmeren Einsturz als je zuvor. Jetzt hat sich das Bündnig in einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsministesr Professor Karl Lauterbach gewandt und in fünf Punkten seine Forderungen formuliert.

Das Bündnis ProTransplant ist ein Zusammenschluss von Patientenverbänden und Selbsthilfegruppen. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) und die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) unterstützen dessen Initiativen.

Offener Brief Bündnis ProTransplant