Alle Artikel von Olivia Päßler

Tag der seltenen Erkrankungen – Chancen der Datenerhebung nutzen

Berlin, den 28. Februar 2023 – Anlässlich des internationalen Tags der Seltenen Krankheiten appelliert die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) an die Politik, eine bessere Nutzung klinischer Daten für diese Patientengruppe möglich zu machen. „Gerade bei seltenen Erkrankungen kann ein Erheben von und der Zugriff auf Daten Leben retten. Seltene Krankheitsbilder hat man eben nicht täglich in Klinik oder Praxis, findet sie aber möglicherweise in der Datenbank und kann so eine bessere Behandlung und Therapie durchführen“, erklärt Professor Udo Rolle, Präsident der DGKCH. 

In der Europäischen Union gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen von ihr betroffen sind. Da es mehr als 7.000 unterschiedliche Seltene Erkrankungen gibt, ist die Gesamtzahl der Betroffenen trotz der Seltenheit der einzelnen Erkrankungen hoch. Allein in Deutschland leben schätzungsweise etwa vier Millionen Menschen mit einer Seltenen Erkrankung, in der gesamten EU geht man von 30 Millionen Menschen aus.

Viele dieser Erkrankungen werden bereits im Kindesalter sichtbar. Dies gilt insbesondere für angeborene Fehlbildungen, von denen viele zu den seltenen Erkrankungen gehören. Während es früher bei den Kindern mit solchen Fehlbildungen, insbesondere des Verdauungssystems, des Zwerchfells oder des Rumpfes darum ging, ein Überleben zu sichern, liegt der Fokus der Behandlung inzwischen auf der optimierten Funktion des fehlgebildeten Organsystems und der Lebensqualität. Insgesamt sind in Deutschland etwa 25.000 Kinder betroffen, bei vielen Kindern liegen mehrere Fehlbildungen gleichzeitig vor.

Da es in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern kein nationales Register für angeborene Fehlbildungen gibt, hat die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie 2015 mit der Entwicklung des KinderRegisters für angeborene Fehlbildungen begonnen. Ziel ist die deutschlandweite Erfassung der Patientinnen und Patienten mit angeborenen Fehlbildungen. Mit dem Register sollen neben der Darstellung von Häufigkeiten insbesondere auch die Behandlungsqualität und die Langzeitverläufe der Erkrankungen untersucht werden. Das Register konnte dank einer Förderung der Dr. Emil Alexander Huebner und Gemahlin-Stiftung in den letzten drei Jahren aufgebaut werden.

Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Registers bereiteten insbesondere die unterschiedlichen landesspezifischen Regelungen im Bereich Datenschutz und Ethik. Im Vergleich zu den Nachbarländern in Europa zeichnet sich Deutschland hier durch eine Vielfalt unterschiedlicher Gesetze aus, die eine rasche Realisierung eines nationalen Registers erschweren. Ab dem ersten November 2021 wurden die ersten Patienten erfasst. Nach etwas über einem Jahr sind bereits 20 Kliniken aus ganz Deutschland angeschlossen und haben Daten von 240 Patienten eingegeben.

„Für die Zukunft erhoffen wir uns für die Kinderchirurgie Regelungen in einem geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz und im Registergesetz, die eine Vereinheitlichung der Datenschutzregelungen in Deutschland erreichen und eine bessere Nutzung von klinischen Daten für diese besondere Patientengruppe möglich machen, damit die gemeinschaftliche deutschlandweite Forschung schneller zum Wohl des Patienten durchgeführt werden kann“, unterstreicht Rolle. Die DGKCH begrüße die Stellungnahme „Erhebung von Fehlbildungen bei Neugeborenen“ der Bundesärztekammer, die darlegt, dass eine gesetzliche Regelung vorteilhaft wäre, um die mit dem geplanten „Nationalen Register für angeborene Fehlbildungen“ verbundene zentrale Speicherung von Daten zu ermöglichen.

Prof. Dr. Udo Rolle, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie

Dr. Andrea Schmedding, Studienleitung des KinderRegisters für angeborene Fehlbildungen der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie
Gegründet im Jahr 1963, schafft die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) bis heute die Grundlagen für eine bestmögliche kinderchirurgische Versorgung in Deutschland. Dazu gehören die Neugeborenenchirurgie, die allgemeine Kinderchirurgie und Kindertraumatologie wie auch die Kinderurologie. Die DGKCH vertritt das Fach in allen wissenschaftlichen, fachlichen und beruflichen Belangen. Derzeit praktizieren hierzulande Fachärzte für Kinderchirurgie in 131 kinderchirurgischen Kliniken und Abteilungen. Kinderchirurgie gehört in die Hände von Kinderchirurgen. Denn ihre Patienten sind keine kleinen Erwachsenen.

Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V.
Pressestelle / Langenbeck-Virchow-Haus
Dr. Joachim Suß, Pressesprecher
Olivia Päßler, Referentin Presse
Luisenstraße 58/59
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 28 00 43 61
E-Mail: presse@dgkch.de 
https://www.dgkch.de/

Ernennungen bei DGOU und DIVI zum Jahresbeginn

Professor Maximilian Rudert ist seit 1. Januar neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). Er ist Ärztlicher Direktor der Orthopädischen Klinik König-Ludwig-Haus und Ordinarius für Orthopädie der Universität Würzburg. Sein Stellvertreter im Präsidentenamt ist Professor Steffen Ruchholtz, Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Orthopädie und Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM).

Laut Mitteilung der DGOU im Januar wählte die Mitgliederversammlung die beiden bereits im Oktober vorigen Jahres für die Amtszeit bis Ende 2023. Sie übernehmen damit auch die Führung ihrer Muttergesellschaften: Rudert ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Ruchholtz Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie. Sie sind zudem die Kongresspräsidenten des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie im Oktober in Berlin.

Quelle: Website der DGOU

Professor Felix Walcher ist neuer Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Die kommenden zwei Jahre wird der Direktor der Klinik für Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Magdeburg die Fachgesellschaft führen.

In der Präsidiumssitzung Ende Januar 2023 wurden die Ämter für die Legislaturperiode 2023-2024 neu vergeben. Hier wurde Professor Uwe Janssens, Direktor der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital Eschweiler, zum neuen Generalsekretär ernannt.

Quelle: Website der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin

Krankenhausreform: Reaktion der Länder

Laut der Ärztezeitung hat ein neues Gutachten über die Auswirkungen der Klinikreform in den Bundesländern zu großer Unruhe geführt. Eine eins-zu-eins-Umsetzung der vorliegenden Vorschläge hätte enorme Veränderungen der Krankenhauslandschaft zur Folge.

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzte Regierungskommission hatte im vergangenen Dezember ihre Vorschläge für eine grundlegende Krankenhausreform vorgelegt. Die Krankenhauslandschaft, so eine ihrer Ideen, soll künftig besser strukturiert und jedes somatische Krankenhaus einer von vier Versorgungsstufen zugeordnet werden: Maximalversorger dem Level 3, Schwerpunktversorger dem Level 2, Grundversorger mit Notaufnahme dem Level 1n und Grundversorger ohne Notaufnahme, die künftig ausschließlich ambulante Leistungen erbringen sollen, dem Level 1i. Um die Level 2 und 3 erreichen zu können, müssen die Häuser der Kommission zufolge eine bestimmte Anzahl an Fachrichtungen vorhalten. Dabei soll jede Fachrichtung künftig einer konkreten medizinischen Leistungsgruppe zugeordnet werden, die mit eigenen Mindeststrukturvorgaben versehen ist.

Die Krankenhäuser kritisierten, dass weder die Regierungskommission noch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dargestellt hat, welche Auswirkungen eine Umsetzung dieser Ideen auf die deutsche Krankenhauslandschaft haben würde. Eine solche Analyse hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) jetzt vorgelegt. Die Analyse beruht in erster Linie auf den Qualitätsberichten der Krankenhäuser aus dem Jahr 2020. Sie bezieht sich auf die Vorhaltung der jeweiligen Leistungen und nicht auf die Leistungsmengen. Zudem wurden die Strukturvorgaben berücksichtigt, die der Gemeinsame Bundesausschuss im Jahr 2018 für die stationäre Notfallversorgung vorgelegt hat. An diesen Vorgaben hatte sich auch die Regierungskommission orientiert.

Die Krankenhäuser reagierten alarmiert auf die Analyse. Auch die Bundesländer reagierten laut Ärztezeitung mit einem Aufschrei. So sprach zum Beispiel der bayerische Landkreistagspräsident Thomas Karmasin (CSU) von einer „Schneise der Verwüstung“, die die Reform durch Bayern ziehen würde. Die kirchlichen Krankenhausträger in NRW wiesen zudem darauf hin, dass eine Schließung vieler Standorte auch Auswirkungen auf die Pflegeausbildung haben werde, die heute vielfach in den Krankenhäusern stattfindet. Und Ärzteverbände wie das Bündnis Junge Ärztinnen und Ärzte (BJÄ) betonten schon zuvor, dass die Folgen der Reform auf die ärztliche Weiterbildung unbedingt berücksichtigt werden müssten.

Das BMG wies anlässlich der Analyse darauf hin, dass die einzelnen Versorgungsstufen noch nicht definiert seien. Gute Berechnungen über die Auswirkungen der Reform auf die Versorgung könnten daher erst vorgelegt werden, wenn diese Definitionen feststünden. Grundsätzlich geht das Ministerium davon aus, dass es künftig 300 bis 400 Krankenhäuser des Levels 2 in Deutschland geben wird.

Dass eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Kommissionsideen so weitreichende Auswirkungen hätte, liegt vor allem daran, dass die Kommission das Vorhalten bestimmter Leistungsgruppen an das Erreichen der Versorgungslevel gekoppelt hat.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, bis zum Sommer dieses Jahres einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiten zu wollen.

Quelle: Ärztezeitung

Krankenhausreform: Bund und Länder tagen zum zweiten Mal, Schwerpunkt Versorgungslevels

Nach einem Auftaktgespräch Anfang Januar trafen sich heute erneut die Gesundheitsministerinnen und -minister der Bundesländer, Bundesgesundheits­minister Karl Lauterbach sowie die Regierungsfraktionen des Bundestags. Es ist das zweite von insgesamt sechs vereinbarten Beratungsterminen auf dieser Ebene. Schwerpunktthema war laut dem Ärzteblatt die Definition der Krankenhausversorgungsstufen (Levels).

Nach den Vorschlägen der Regierungskommission zu einer grundlegenden Krankenhausreform sollen die Kliniken statt künftig nur über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) nach drei neuen Kriterien vergütet werden: Vorhalteleistungen, Versorgungslevels und Leistungsgruppen. Alle Krankenhäuser in Deutschland sollen künftig einem Versorgungslevel zugeordnet werden: Vom Level 1i für Grundversorger, in denen ambulante Leistungen erbracht werden, bis zum Level 3 für Maximalversorger.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte vor kurzem Zahlen präsentiert, wie sich die Einführung der bislang geplanten Levels auf die Krankenhauslandschaft auswirken könnte. Demnach würden von den 1.697 Krankenhausstandorten, die es in Deutschland gibt, 150 dem Level 3 der Maximalversorgung zugeordnet werden. 82 Standorte würden dem Level 2 der Schwerpunktversorgung zugeteilt, 834 dem Level 1n der Grundversorgung mit Notaufnahme und 416 dem Level 1i der Grundversorgung mit ambulanten Leistungen. 215 Standorte würden keinem dieser Versorgungslevel zugeordnet werden.

Der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß kritisierte diese möglichen Auswirkungen und betonte Mitte Februar, dass viele Kliniken damit ihren bisherigen Auftrag zur Patientenversorgung verlieren würden oder deutlich umgestaltet werden müssten. Er pochte deshalb auf entsprechende Öffnungsklauseln für die Länder. Die DKG fordert, dass sich Bund, Länder und GKV in angemessener Weise an der ergänzenden Vorhaltefinanzierung, dem Aufbau eines Strukturfonds und der Finanzierung ambulanter Leistungen an den Krankenhäusern beteiligen sollen.

Auch die Bundesländer wollen weiterhin Verantwortungshoheit über die Krankenhausplanung behalten. Das haben insbesondere der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) oder der bayerische Minister Klaus Holetschek (CSU) immer wieder bekräftigt. Man könne keine Bundesschablone über die Krankenhäuser legen, sagte Laumann nach der ersten Bund-Länder-Runde im Januar.

Nicht einfacher wird der Einigungsprozess dadurch, dass die Bundesländer selbst unterschiedliche Reformbestrebungen angehen. In Nordrhein-Westfalen sind etwa erstmalig Leistungsgruppen geplant. Allerdings hat sich das Land gegen die Einführung von Versorgungslevels entschieden. In Niedersachsen hingegen ist die Situation genau andersherum. Dort sind keine Leistungsgruppen, aber dafür drei Versorgungsstufen in acht Regionen geplant.

GKV-Spitzenverband und die Krankenkassenverbände, u. a. der Verband der Ersatzkassen, AOK-Bundesverband und BKK Dachverband, hatten sich im Vorfeld des Bund-Länder-Treffens ebenfalls geäußert und an alle Beteiligten appelliert, sich konstruktiv für eine Reform im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten einzubringen. Die von der Ampel-Koalition angestoßene Reform sei überfällig. Insbesondere die Vorschläge der Regierungskommission zur Verbesserung der Qualität durch Zentrenbildung, Konzentration und Spezialisierung von Krankenhausleistungen seien im Kern richtig.

Das Pressestatement von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach nach dem Treffen der “Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Krankenhausreform”, sowie ein Interview mit Professor Lauterbach mit dem Handelsblatt auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Quellen: Ärzteblatt, Ärztlicher Nachrichtendienst, Bundesministerium für Gesundheit

Überarbeitete S3-Leitlinie für bessere Überlebenschancen von Schwerverletzten

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) hat ihre S3-Leitlinie Polytrauma/Schwerverletzten-Behandlung gemeinsam mit 25 Fachgesellschaften und Berufsverbänden überarbeitet und neu herausgegeben. Die Leitlinie bietet Medizinern Empfehlungen zur Behandlung Schwerverletzter am Unfallort, im Schockraum und im Operationssaal. Von über 330 Empfehlungen sind 69 neu und 70 auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt worden. Neu hinzugekommen sind beispielsweise Empfehlungen zur prähospitalen Blutstillung.

Jedes Jahr gibt es in Deutschland schätzungsweise knapp zehn Millionen Unfallverletzte. Die meisten leichteren Unfälle geschehen im Haushalt und in der Freizeit. Über 30.000 Menschen verletzen sich allerdings so schwer, meist bei einem Verkehrsunfall oder Sturz, dass sie in Lebensgefahr schweben. Mit ihrer Rettung und Versorgung beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit: Jede Entscheidung und jeder Handgriff müssen sitzen.

Genau hier hilft die S3-Leitlinie Polytrauma/Schwerverletzten-Behandlung: Sie stellt sicher, dass die Behandlung in der akuten Situation systematisch und fachlich fundiert ablaufen kann. Für die Versorgung Schwerverletzter am Unfallort gibt es knapp 100 Empfehlungen. In dieser Phase geht es vor allem darum, die Blutung zu stoppen, den Atemweg zu sichern und den Kreislauf beispielsweise durch Infusionen zu stabilisieren. Nach der Rettung geht die Behandlung im Krankenhaus-Schockraum weiter. Dafür und für die erste operative Phase gibt es knapp 250 weitere Empfehlungen. Ärztinnen und Ärzte erhalten klare Hinweise für Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma und für Verletzungen an Wirbelsäule, Bauch, Becken, Armen, Beinen oder dem Urogenitaltrakt.

Im AWMF-Portal befindet sich die Leitlinie in Lang- und Kurzfassung zum Download. Die 4. Auflage ist gültig bis zum 30.12.2027.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU)

Ehrungen für BDC-Verbandspräsident Professor Hans-Joachim Meyer

Berlin, den 22.02.2023 – Im Januar und Februar wurde BDC-Verbandspräsident Professor Hans-Joachim Meyer mit zwei wichtigen Ehrungen gewürdigt.

BDC-Präsident Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer wurde am 21. Februar von der Kopernikanischen Akademie in Torun, Polen, in die Kammer für medizinische Wissenschaften aufgenommen. Im Monat zuvor, am 13. Januar 2023, wurde Professor Meyer in Hamburg zum Ehrenmitglied des Konvents der Leitenden Krankenhauschirurginnen und -chirurgen ernannt. Der BDC gratuliert aufs Herzlichste! 

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) 

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) ist mit über 17.000 Mitgliedern die größte europäische Vereinigung auf diesem Gebiet. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis.

LV BDC|Berlin, BDC|Brandenburg: Einladung zur Frühjahrstagung am 22. April 2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Corona Pandemie hat fast drei Jahre unser Leben bestimmt und das Veranstaltungsleben weitgehend lahmgelegt. Im Frühjahr 2023 beginnt das Veranstaltungs- und Kongressleben wieder langsam aufzublühen. Anlässlich der 7. Gemeinsamen Frühjahrstagung wollen wir erneut wie gewohnt zusammenkommen um „Neue Aspekte der CHIRURGIE“ vorzustellen und mit Ihnen zu diskutieren. Wir haben ein breites Spektrum an Themen zusammengestellt und lassen bewusst viel Raum für einen Austausch und eine breite Diskussion. Dabei haben wir sowohl berufspolitische als auch Fachthemen der Chirurgie ausgewählt. Es ist uns gelungen, für die einzelnen Themenbereiche kompetente Referenten zu gewinnen.

Wir laden Sie sehr herzlich nach Potsdam ein und würden uns sehr freuen, wenn Sie sich an der offenen Diskussion zu diesen Themen aktiv beteiligen würden.

Datum:     Samstag, 22. April 2023
Uhrzeit:    10:00 – 14:00 Uhr
Ort:           KV Brandenburg Potsdam, Saal Brandenburg
Pappelallee 5, 14469 Potsdam

Um Anmeldung mit beigefügtem Anmeldeformular wird gebeten: E-Mail: lorenz@3chirurgen.de

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Frank Marusch
Vorsitz
LV BDC|Brandenburg
Dr. Ralf Greese
Vorsitz
ANC Brandenburg
Dr. Volker Lacher
Vorsitz
ANC Berlin

 

 

 

Dr. Ralph Lorenz
Vorsitz
LV BDC|Berlin
Dr. Katharina Paul-Promchan
Vorsitz
LV BDC|Berlin
Einladung
Anmeldung

Soziale Medien als Arzt und Ärztin sicher und berufsgerecht nutzen

Soziale Medien als Arzt und Ärztin sicher und berufsgerecht nutzen

„You are always a doctor“ ist eine der Kernaussagen eines australischen Ratgebers für die Ärzteschaft zur Nutzung von Sozialen Medien. Was heißt das für den Umgang mit den digitalen Plattformen?

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich über soziale Netzwerke zu finden und auszutauschen. Einige nutzen soziale Medien ausschließlich aus beruflichen Gründen, während andere persönliche Kontakte pflegen oder politische Positionen vertreten. Viele nutzen soziale Medien sowohl im beruflichen wie im privaten Kontext. Wichtig, ist zu wissen: Auch wenn Nutzer:innen über ein getrenntes persönliches und berufliches Profil verfügen, lassen sich langfristig immer Verbindungen herstellen. Ein vermeintlich anonymes Profil kann über die Verknüpfung verschiedener Informationen, die Nutzer:innen in den meisten Fällen selbst preisgeben, letztlich de-anonymisiert werden.

Ob im beruflichen oder privaten Kontext: Man bleibt immer Arzt bzw. Ärztin und muss sich aus dieser Rolle und Verantwortung heraus überlegen, wie man sich präsentiert. Über soziale Medien können Informationen schnell und unkontrolliert an eine große Zahl von Menschen weltweit gelangen. Daher sollte man sich bei jeder Äußerung in sozialen Medien immer vor Augen führen, wer Zugang hat und welche Auswirkungen dies auf den eigenen Ruf und die Beziehung zu den Patienten haben könnte.

Die Bundesärztekammer hat für Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinstudierende eine Handreichung erstellt, die beim Umgang mit Social Media unterstützen soll. Hier finden sich unter anderem zwölf Regeln, die Ärzte und Ärztinnen bei ihrer Social-Media Arbeit im Hinterkopf behalten sollten:

  • Die Ärztliche Schweigepflicht beachten
  • Keine Kollegen diffamieren und die Netiquette beachten
  • Grenzen des Arzt-Patient-Verhältnisses nicht überschreiten
  • Grenzen der Fernbehandlung beachten
  • Zurückhaltung üben hinsichtlich öffentlicher Diskussion medizinischer Themen auf sozialen Plattformen
  • Keine berufswidrige Werbung über soziale Medien
  • Die Verantwortung wächst mit der Reichweite
  • Datenschutz und Datensicherheit beachten
  • Kein Bereitstellen von Approbationsurkunden, Zeugnissen und anderen Urkunden
  • Die Selbstoffenbarung von Patienten verhindern
  • Zurückhaltung bei produktbezogenen Aussagen
  • Die eigene Haftpflichtversicherung checken

Auf weitere Punkte machen die Autoren aufmerksam, die für die eigene Reputation relevant sein können:

  • Vor der Veröffentlichung von Beiträgen und Bildern sicher sein, dass sowohl Patienten, Kollegen und Arbeitgeber sie möglichst interessiert und wohlwollend aufnehmen
  • Eingestellte Inhalte sind öffentlich auffindbar und können mit anderen Aussagen und Inhalten verknüpft werden
  • Ist etwas einmal online gestellt, lässt es sich in vielen Fällen nicht mehr löschen bzw. hat sich davor bereits verbreitet
  • Auch andere können Texte und Fotos veröffentlichen, in denen man selbst vorkommt. Dies kann man nicht kontrollieren, aber beobachten und Verstöße melden
  • Viele Arbeitgeber haben inzwischen eine klare Richtlinie zu sozialen Medien, mit der sich die Nutzer vor dem Gebrauch von sozialen Medien vertraut machen sollten

Ein Tipp, bevor man sich entschließt, aktiv an einem bestimmten sozialen Netzwerk teilzunehmen: Erst einmal als passiver Nutzer erkunden und sich ein Bild machen, wie sich Kolleginnen und Kollegen, Institutionen, etc. präsentieren und verhalten.

BDC beim Bundeskongress Chirurgie mit klaren berufspolitischen Zielen

Berlin, den 10.02.2023 – Beim Bundeskongress Chirurgie, der heute und morgen in Nürnberg stattfindet, bezieht der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) Stellung und fordert Maßnahmen von der Politik.

Die niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen sorgen mit ihrer Praxistätigkeit für die chirurgische Basisversorgung der Bevölkerung. Darunter fallen etwa die Entfernung von oberflächlichen Tumoren, Wundversorgungen und Abszess-Spaltungen. Auch die Akutversorgung bei Unfällen liegt oft in der Hand der Niedergelassenen. Ohne deren Tätigkeit würde das chirurgische Versorgungssystem nicht funktionieren.

Umso fragwürdiger ist die politisch verordnete erneute Budgetierung dieser Leistungen. Hier sehen sich die niedergelassenen Chirurgen und Chirurginnen deutlich benachteiligt. Der Wegfall der so genannten „Neupatientenregelung“ sorgt aktuell für großen Unmut. In der chirurgischen Praxis machen diese Patienten einen hohen Anteil aus. “Die Akutversorgung von Unfällen und sonstigen Notfällen durch uns Chirurgen wird ganz offenbar politisch nicht geschätzt. Kein Wunder, dass dies die Kolleginnen und Kollegen frustriert, die sich täglich dafür einsetzen, Menschen in Notsituationen zu helfen”, betont Dr. Peter Kalbe, Vizepräsident des BDC.  „Die Budgetierung muss endlich beendet werden, zumindest für alle Leistungen der Grundversorgung“, fordert Kalbe von Gesundheitsminister Lauterbach.

Dieses Thema wird unter anderem Gegenstand der berufspolitischen Diskussionen während des Bundeskongress Chirurgie sein. Ebenfalls werden die Fachleute über die zunehmende Ambulantisierung sowie die Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern, die ausufernde und zermürbende Bürokratie sowie die Probleme bei der Praxisnachfolge diskutieren. “Auch durch die Aktivitäten von Finanzinvestoren nimmt der wirtschaftliche Druck auf die Praxen immer weiter zu. Auf dem Kongress wollen wir uns gemeinsam für unsere Belange stark machen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen ” sagt Kalbe weiter.

In der Übersicht finden Sie die Themen der Sitzungen des BDC heute und am Samstag. Ausrichter des Bundeskongress Chirurgie ist der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) in Kooperation mit dem Bundesverband für Ambulantes Operieren (BAO). Mittlerweile verzeichnet der Kongress regelmäßig rund 1.000 bis 1.500 Teilnehmer und ist damit der größte Kongress für niedergelassene Chirurgen und Operateure im ganzen Bundesgebiet.

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) 

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) ist mit über 17.000 Mitgliedern die größte europäische Vereinigung auf diesem Gebiet. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis.