Schlagwort-Archiv: Organspende

Gemeinsame Stellungnahme zur Qualitätssicherung-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie

Die Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG e.V.), Deutsche Gesellschaft für Angiologie, Gesellschaft für Gefäßmedizin (DGA e.V.) sowie die Berufsverbände, Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC e.V.), Arbeitsgemeinschaft der Niedergelassenen Gefäßchirurgen (ANG e.V.), Berufsverband der Angiologinnen und Angiologen Deutschlands (BVAD e.V.), Berufsverband für Ambulantes Operieren (BAO e.V.) und der Berufsverband der Niedergelassenen Chirurgen (BNC e.V.) haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Qualitätssicherung-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie nach § 135 SGB V herausgegeben.

Die Unterzeichner betonen, dass ein relevantes Hindernis für eine Weiterentwicklung von ambulanten Eingriffen/Interventionen in der Gefäßmedizin die QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie nach § 135 SGB V aus dem Jahr 2010 darstellt. Diese Richtlinie wurde zu einem Zeitpunkt erstellt, als interventionelle Verfahren in der Gefäßmedizin kaum im ambulanten Bereich durchgeführt wurden. Gemäß dieser Richtlinie gibt es keine Möglichkeit für Gefäßchirurgen und Angiologen, im ambulanten (EBM gesteuerten) Bereich, diese Behandlungen anzubieten. Seither haben sich jedoch mehrere entscheidende Änderungen in der Gefäßmedizin und Gesundheitspolitik ergeben, die eine dringende Überarbeitung der QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie erfordern.

Die derzeitigen Einschränkungen der Facharztgruppen in der QS-Vereinbarung sind laut den Verbänden ein relevantes Hindernis für die weitere Ambulantisierung von interventionellen Gefäßeingriffen, da Ärztinnen und Ärzte, die nach dem AOP-Vertrag behandeln, gemäß §15 des AOP-Vertrages die Vereinbarungen nach § 135 SGB V einhalten müssen. Eine zielorientierte Lösungsmöglichkeit wäre eine der gesundheitspolitischen und medizinischen Entwicklung folgende sinnvolle Anpassung und Weiterentwicklung der QS-Vereinbarung zur interventionellen Radiologie, die auch Fachärzt:innen für Gefäßchirurgie und Fachärzten für Angiologie eine Genehmigung nach § 2 der Vereinbarung ermöglicht und damit eine qualitativ hochwertige und effiziente ambulante oder transsektorale Versorgung von Gefäßpatient:innen in der Zukunft garantiert.

Die QS-Vereinbarung interventionelle Radiologie hat nach den Unterzeichnern also relevante Auswirkungen auf die Entwicklung der interventionellen Behandlung von peripheren Gefäßerkrankungen, die Struktur- und Qualitätsvorgaben ebenso betreffen, wie ambulante und stationäre Vergütungsfragen, wesentliche Bereiche der ärztlichen Weiterbildung und die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung von Patienten mit peripheren Gefäßerkrankungen. Sie halten deshalb eine lösungs- und zielorientierte Diskussion aller Partner für sinnvoll und notwendig.

Stellungnahme

Qualität und Sicherstellung der Versorgung durch Empfehlung eines Facharztes für Notfallmedizin in Gefahr

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung formuliert in ihrer vierten Stellungnahme Empfehlungen für eine Reform der Notfall- und Akutversorgung.

Die zugrundeliegende, differenzierte Analyse und die daraus abgeleiteten Forderungen, insbesondere zu Aufbau und Organisation flächendeckender integrierter Leitstellen sowie integrierter Notfallzentren in Krankenhäusern unterstützen die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) sowie der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) nachdrücklich.

Im Gegensatz dazu ist die darin ebenfalls enthaltene Empfehlung zur Einrichtung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin aus Sicht der unterzeichnenden Fachgesellschaften und Verbände nicht geeignet, um die gewünschte Qualität der Patientenversorgung sicherzustellen.

Für die Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten auf hohem Niveau ist ein Team aus Expertinnen und Experten verschiedenster Fachgebiete notwendig und auch gelebte Praxis. Die aktuelle Weiterbildungsordnung baut bewusst auf eine ergänzende, während und nach einer abgeschlossenen Facharztweiterbildung zu erwerbende notfallmedizinische Zusatzqualifikation auf. Ein eigenständiger Facharzt für Notfallmedizin kann die notwendige fachliche Tiefe, wie sie in den Fächern Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Neurologie, etc. vermittelt wird, nicht erreichen und würde in jedem Teilbereich nur einen kleinen fachlichen Ausschnitt abdecken. Die Einführung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin würde somit nicht nur die Qualität der Versorgung reduzieren, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Kolleginnen und Kollegen deutlich einschränken, da weitere, mit einem originären Facharzt verbundene berufliche Perspektiven in anderen Betätigungsfeldern ausgeschlossen würden.

DGAI, BDA, DGCH und BDC sprechen sich daher weiterhin und ohne Einschränkung für das Konzept einer notfallmedizinischen Zusatzqualifikation aus, die die Weiterbildung zum Facharzt ergänzt, aber nicht ersetzt. Die Schaffung eines neuen Facharzttitels würde zudem eine flächendeckende notärztliche Versorgung in Deutschland aufgrund des sich hieraus ergebenden Mangels an entsprechend weitergebildetem ärztlichen Personal im Kern gefährden und so auch aus diesem Grund die notfallmedizinische Versorgungsqualität verschlechtern.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V. (DGAI)

Lauterbach für Organspendereform – Organspendelauf beim DCK macht auf Thema aufmerksam

Die Zahlen von Organspenden sind stark rückläufig. Daher sprach sich Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach Mitte Januar für einen erneuten Reformversuch aus. Sein Ziel ist die Einführung der Widerspruchslösung.

Für den Bundesgesundheitsminister ist das geltende Gesetz gescheitert. Viele Menschen seien zwar zur Organspende bereit, dokumentierten das aber nicht. Deswegen solle der Bundestag einen erneuten Anlauf nehmen, um über die Widerspruchslösung abzustimmen.

Die Widerspruchslösung bedeutet, dass davon ausgegangenen wird, dass alle Menschen zunächst bereit sind, ihre Organe zu spenden – es sei denn, sie widersprechen dem ausdrücklich. Über die Widerspruchslösung war in der Vergangenheit schon im Bundestag debattiert worden, im Januar 2020 scheiterte die Reform aber. Das Parlament bliebt stattdessen bei der Regelung, dass Organspenden nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleiben.

Über zusätzliche Informations- und Aufklärungsangebote sollten Bürger aber dazu bewegt werden, sich für oder gegen eine Spende zu entscheiden und dies etwa in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festzuhalten.

Der Corza-Medical Organspendelauf findet im Rahmen des Deutschen Chirurgie Kongresses 2023 im April statt. Erklärtes Ziel des Laufs ist es, das wichtige Thema Organspende einmal mehr in den Fokus der Öffentlichkeit zur rücken. Zudem werden mit Anteilen der Startgebühr gemeinnützige Organisationen der deutschen Transplantationsmedizin unterstützt. Wie bereits im letzten Jahr werden dies auch in 2023 wieder die Kinderhilfe Organtransplantation KiO, das Rehazentrum Ederhof der Rudolph Pichlmayr-Stiftung sowie der Verein „Junge Helden e.V.“ sein. Insgesamt beträgt die bisher gespendete Summe 50.470 Euro.

Quellen: Tagesschau, Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V.

Bündnis ProTransplant schreibt offenen Brief an das BMG

Laut dem Bündnis ProTransplant sind drei Jahre nach Abstimmung des Bundestages über die neue Gesetzgebung weitere 3.000 Menschen verstorben, die mit einer Organspende hätten gerettet werden können. Statt der erhofften Verdopplung der Organspendezahlen gebe es einen schlimmeren Einsturz als je zuvor. Jetzt hat sich das Bündnig in einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsministesr Professor Karl Lauterbach gewandt und in fünf Punkten seine Forderungen formuliert.

Das Bündnis ProTransplant ist ein Zusammenschluss von Patientenverbänden und Selbsthilfegruppen. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) und die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) unterstützen dessen Initiativen.

Offener Brief Bündnis ProTransplant