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Offener Brief des BDC zum verbindlichen Primärarztsystem

Der BDC hat sich bei  den Mitgliedern AG 6 Gesundheit und Pflege zu den aktuellen Diskussionen um die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems, die im Koalitionspapier der AG 6 Gesundheit und Pflege festgehalten ist, in einem offenen Brief positioniert.

Aus Sicht des BDC kann ein gut konzipiertes Primärarztsystem mit einer sachgerechten Patientenkoordination grundsätzlich dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern. Der Berufsverband appelliert allerdings dringend an die Verhandlungspartner, die
Chirurgie bei den genannten Ausnahmen von der primärärztlich-hausärztlichen Versorgung zu ergänzen. Denn Patienten mit akuten Verletzungen wie Platzwunden oder Knochenbrüchen benötigen unbedingt einen direkten und raschen Zugang zu chirurgischen Praxen. Im Bereich der Unfallchirurgie existiert bereits ein bewährtes Primärarzt-Verfahren für Arbeitsunfall-Verletzte als Durchgangsarzt-Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch VII. Dies könnte als Blaupause dienen.

Zum offenen Brief des BDC an die AG 6 Gesundheit und Pflege

Umfrage zur Berufsverweildauer von Ärztinnen und Ärzten

Sabrina Griesand studiert Physician Assistance an der Technischen Hochschule Deggendorf. Derzeit schreibt sie ihre Bachelorarbeit zum Thema „Ich arbeite noch in meinem Beruf, weil…“

In diesem Rahmen führt sie eine Online-Umfrage unter Klinikärztinnen und -ärzten durch. Ziel der Umfrage ist es, besser zu verstehen, welche Faktoren die Verweildauer und Berufsbindung von Ärztinnen und Ärzten im Klinikalltag beeinflussen.

Nach Abschluss der Auswertung erhält der BDC eine Zusammenfassung der Ergebnisse, die in der Passion Chirurgie veröffentlicht werden..

Im Folgenden finden Sie den Link sowie die wichtigsten Informationen zur Studie: https://survey.th-deg.de/index.php/513534?lang=de

  • Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die aktuell in einer deutschen Klinik tätig sind
  • Dauer der Teilnahme: ca. 10–15 Minuten
  • Laufzeit: bis einschließlich 16. Juni 2025
  • Datenschutz: Die Umfrage erfolgt anonym bzw. pseudonymisiert und ist vollständig DSGVO-konform. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.

Die ausführliche Datenschutzerklärung ist direkt im Umfrageformular eingebunden.

Ansprechpartnerin: Sabrina Griesand sabrina.griesand@stud.th-deg.de

Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme und Ihre Unterstützung!

Magneten und Batterien vor Kleinkindern fernhalten!

Anlässlich des Kindersicherheitstags am 10. Juni macht die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) auf die Gefahren aufmerksam, die durch das Einatmen oder Verschlucken von Fremdkörpern bei Kleinkindern entstehen können.

Gerade Kleinkinder erkunden ihre Umgebung gerne über den Mund und sind daher besonders gefährdet, herumliegende Gegenstände zu verschlucken. Dabei kann es sich um Spielsachen, Münzen, Batterien und vieles andere handeln. Die Statistik zeigt, dass sich derartige Fälle in den letzten Jahren häufen.

Gerät der Fremdkörper in die Luftröhre kann dies durch Blockierung der Atemwege zum Ersticken führen. Aber auch wenn Gegenstände verschluckt werden, kann es lebensbedrohlich werden, da diese beispielsweise in der Speiseröhre stecken bleiben und neben einem schmerzhaften Fremdkörpergefühl dazu führen können, dass der eigene Speichel nicht mehr geschluckt werden kann. Verbleibt ein Fremdkörper über längere Zeit dort, kann es zu Druckschädigungen in der Speiseröhrenwand kommen und im Verlauf zu schweren Infektionen und/oder Blutungen führen. Bei Knopfzellen kommt es zum Stromfluss und damit zur direkten Arrosion der anliegenden (Speiseröhren-)Wand.

Ist der Gegenstand bereits im Magen, verursacht dies akut meist weniger Beschwerden. Besonders große oder scharfkantige Gegenstände können jedoch auch erst im Verlauf zu Problemen führen, indem sie beispielsweise einen Darmverschluss oder innere Verletzungen hervorrufen. Eine besondere Gefahr geht hier von sogenannten Supermagneten aus, die sowohl als Spielzeug verkauft werden, aber auch an Magnettafeln zu finden sind. Werden mehrere Magnete verschluckt, kann dies dazu führen, dass diese sich in unterschiedlichen Abschnitten des Magen-Darm-Traktes gegenseitig anziehen und es zu einem Absterben der dazwischenliegenden Strukturen wie der Darmwand und der Blutgefäße kommt. Leider führt dies immer wieder auch zu Todesfällen.

Die Behandlung von Kindern mit verschluckten oder eingeatmeten Fremdkörpern findet in spezialisierten Zentren statt. Hierbei werden die Fremdkörper in der Regel endoskopisch mittels Zangen oder Fangkörbchen geborgen. Zuvor erfolgt oftmals eine oder mehrere Röntgenaufnahmen von Brustkorb und Bauchraum, um bei röntgendichtem Material wie Metall die genaue Lage und Anzahl zu bestimmen. Bei in der Speiseröhre gelegenen Knopfzellen kann bei Kindern unter einem Jahr Honig verabreicht werden, um die Schädigung zu verlangsamen.

„Auch wenn die richtig ernsthaften Fälle glücklicherweise noch überschaubar sind, empfehlen wir allen Eltern, ihr Zuhause auf derartige Gefahrenquellen abzusuchen und entsprechende Gegenstände außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren“, erklärt DGKJCH-Sekretär Dr. Benjamin Schwab-Eckhardt, Facharzt für Kinderchirurgie und Oberarzt an der Hallerwiese-Cnopfsche Kinderklinik in Nürnberg. Insbesondere verschluckbare Magnete bergen ein hohes Risiko für potentiell lebensbedrohliche Situationen. Zudem sollten Batteriefächer von Spielzeug mit Knopfzellen immer mit Schrauben gesichert sein, um ein unbeabsichtigtes Öffnen zu verhindern. Aber auch Led-Lämpchen, Fernbedienungen und andere Elektrogeräte stellen typische Gefahren im Haushalt dar. Einige Hersteller sind bereits dazu übergegangen, ihre Knopfbatterien mit einem bitteren Geschmacksstoff zu überziehen um ein versehentliches Verschlucken zu verhindern. Hierfür gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage oder Vereinbarung.

„Haben Eltern den begründeten Verdacht, dass ihr Kind einen Fremdkörper verschluckt hat, sollten sie umgehen einen Arzt aufsuchen“, rät Schwab-Eckhardt.

Die Leitlinie zur Versorgung von Kindern mit verschluckten oder eingeatmeten Fremdkörpern wurde erst im vergangenen Dezember aktualisiert (https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/001-031).

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH)
Die Kinderchirurgie, vertreten durch die DGKJCH, ist eine wesentliche Säule der konservativen und operativen Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland. Zu ihr gehören neben der allgemeinen Kinderchirurgie die Neugeborenenchirurgie, Kinderurologie, Kindertraumatologie (Kinderunfallchirurgie) und die chirurgische Kinderonkologie. Kinderchirurgie gehört in die Hände von Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen, denn ihre Patienten sind keine kleinen Erwachsenen.

Scheinselbstständigkeit – BDA, BDC und BDI pochen auf Rechtssicherheit

Ärztliche Kooperationen dürfen nicht länger durch die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit behindert werden – das forderten Delegierte aus Anästhesiologie, Chirurgie und Innerer Medizin in einem gemeinsamen Antrag auf dem 129. Deutschen Ärztetag. Der Ärztetag überwies den Antrag zur weiteren Prüfung an den Vorstand der Bundesärztekammer. Damit bleibt das Thema auf der gesundheitspolitischen Agenda – und der Handlungsdruck hoch. 

In ihrem Antrag forderten die Delegierten, dass ärztliche Tätigkeiten im Rahmen gesetzlich vorgesehener Kooperationen – etwa bei ambulanten Operationen (§ 115b SGB V), Hybrid-DRGs (§ 115f SGB V), spezialfachärztlicher Versorgung (§ 116b SGB V) oder im Rahmen der Integrierten Versorgung (§ 140a SGB V) – endlich sozialversicherungsrechtlich klar geregelt werden. Ziel müsse es sein, der wiederkehrenden Gefahr einer Einstufung als Scheinselbstständigkeit verlässlich vorzubeugen.

„Der Gesetzgeber muss dringend nachsteuern und die im Koalitionsvertrag angekündigten Schritte zur Entlastung ärztlicher Tätigkeiten auch auf andere Kooperationsformen ausweiten“, sagt Prof. Dr. Grietje Beck, Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA). „Die bestehende Rechtsunsicherheit konterkariert die medizinisch sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Klinik- und Vertragsärzteschaft – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein nicht tragbarer Zustand.“

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) unterstützen diesen Appell und betonen die Dringlichkeit einer klaren gesetzlichen Regelung. „Man kann nicht im großen Stil die Ambulantisierung von Operationen fordern, um dann die freiberuflich tätigen Akteure der daraus resultierenden fachlichen Kooperationen unter den Generalverdacht der Scheinselbständigkeit zu stellen“, kritisiert BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

„Dass sich der Vorstand der Bundesärztekammer weiter mit der Problematik befassen wird, ist ein wichtiges Signal, denn Ärztinnen und Ärzte brauchen endlich die Gewissheit, dass ihre interdisziplinäre Zusammenarbeit nicht im Nachhinein als Scheinselbstständigkeit ausgelegt wird. Klare sozialversicherungsrechtliche Leitplanken reduzieren Bürokratie, schaffen Vertrauen und setzen Ressourcen dort frei, wo sie gebraucht werden – bei den Patientinnen und Patienten“, so Dr. Norbert Smetak, 1. Vizepräsident des BDI.

In Anbetracht dessen fordern BDI, BDC und BDA eine explizite Klarstellung in den Sozialgesetzbüchern (insbesondere SGB IV, V und VI), dass ärztliche Tätigkeiten im Rahmen gesetzlich geregelter Kooperationsformen nicht als abhängige Beschäftigung gelten und entsprechend sozialversicherungsrechtlich nicht als solche behandelt werden. Nur so lassen sich Bürokratie abbauen, die Versorgung stärken und die ärztliche Berufsausübung über Sektorengrenzen hinweg zukunftsfähig gestalten.

 

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)
Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. www.bdc.de

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)
Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de

Bis zu 2.000 zusätzliche Kontakte pro Hausarztpraxis im Jahr durch neues Primärarztsystem?

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat im Rahmen des Projekts PRIMA (Primärversorgung mit Pflegefachpersonen) eine Analyse zur Einführung eines Primärarztsystems in Deutschland durchgeführt. Dabei kam heraus, dass Hausärztinnen und Hausärzte durch die Einführung eines solchen Systems mit bis zu 2.000 zusätzlichen Patientenkontakten pro Jahr rechnen müssten. Diese Zahl ergibt sich aus der Annahme, dass Hausärzte als zentrale Anlaufstelle für Patienten fungieren und somit vermehrt in die Koordination der Versorgung eingebunden werden.

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)

In einer gemeinsamen Presseinformation haben sich die Fachgesellschaft DGOU und die Berufsverbände BDC, BVOU und BNC zum Primärarztsystem positioniert.

BDA, BDC und BDI begrüßen, dass der Deutsche Ärztetag sich mit Abwertung der Hybrid-DRGs befasst

Ärztinnen und Ärzte aus der Anästhesiologie, Chirurgie und Inneren Medizin haben sich auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig mit einem gemeinsamen Antrag gegen die schrittweise Abwertung der Hybrid-DRGs auf EBM-Niveau ausgesprochen und vor den Folgen für die Ambulantisierung gewarnt. Der Antrag wurde an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen und soll dort weiter beraten werden. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) sowie der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) begrüßen, dass der Deutsche Ärztetag das Thema aufgegriffen hat und es mit der Überweisung an den Vorstand weiterhin auf der gesundheitspolitischen Agenda bleibt.

„Die schrittweise Angleichung der Hybrid-DRGs an das EBM-Niveau ist ein gesundheitspolitischer Irrweg“, mahnt BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia. „Die Hybrid-DRGs sollten ein Brückenschlag zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sein – wenn man sie nun faktisch auf EBM-Niveau abwertet, reißt man diese Brücke wieder ab. Das gefährdet Versorgungsstrukturen und blockiert die Ambulantisierung.“

Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatten die drei Verbände vor den Folgen dieser Abwertung gewarnt. Eine alleinige Ausrichtung der Vergütungen am EBM-Niveau werde zur Untervergütung der im Hybrid-DRG-System umfassten Leistungen führen, kritisieren BDA, BDI und BDC. Denn die Kosten für eine Verweildauer von bis zu zwei Belegungstagen, so wie es der neue Leistungskatalog für Hybrid-DRG vorsieht, sind nicht im aktuellen EBM enthalten. Investitionen, die aufgrund von Hybrid-DRGs getätigt werden, um entsprechende Strukturen aufzubauen oder bestehende weiterzuentwickeln, seien dann nicht mehr gesichert – mit der Gefahr einer massiven Unterversorgung von Patientinnen und Patienten.

„Die Absenkung der Vergütungen auf EBM-Niveau ist nicht nur ein finanzieller Rückschlag für unsere Mitglieder, sondern auch ein massives Hindernis für die Ausweitung des Hybrid-DRG Katalogs und damit die Weiterentwicklung der Ambulantisierung. Investitionen in ambulante Strukturen werden unrentabel und die Hybrid-DRGs, die eigentlich als Anreiz gedacht waren, werden zum Kostenproblem, so BDA-Vize Vescia.

Für die Chirurgie sieht der BDC ebenfalls gravierende handwerkliche Fehler in der Umsetzung der Hybrid-DRG: „Es soll zwar gesetzlich verankert eine sektorengleiche Vergütung geben, dies führt jedoch nicht zu sektorengleichen Kosten: Da eine Hybrid-DRG sämtliche mit dem Eingriff verbundenen Kosten umfasst, sind damit auch die so genannten Sachkosten, insbesondere für im Körper verbleibende Implantate, abgegolten. Diese Sachkosten sind im niedergelassenen Sektor, insbesondere in der Chirurgie, um ein Mehrfaches höher als in den Kliniken und verzehren im Einzelfall mehr als die Hälfte des Honorars. Wenn hier keine sinnvolle Lösung gefunden wird, werden solche Leistungen zukünftig nicht mehr angeboten werden“, prognostiziert BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg.

BDA, BDI und BDC appellieren an das Bundesgesundheitsministerium, die im KHVVG vorgesehene Vergütungsabsenkung zu überdenken und gesetzlich zu revidieren. Die Ambulantisierung könne nur gelingen, wenn sie auch ökonomisch tragfähig sei.

 

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)
Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. www.bdc.de

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)
Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de

BDA, BDI und BDC begrüßen Beschluss des Deutschen Ärztetags

Mit breiter Zustimmung hat der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig einen Beschluss gefasst, der die Vertragspartner gemäß § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz auffordert, die gesetzlich vorgeschriebene Finanzierung der mit der ärztlichen Weiterbildung verbundenen Mehrkosten endlich fristgerecht und konsequent umzusetzen. Der Antrag wurde fachübergreifend von anästhesiologischen, chirurgischen und internistischen Delegierten eingebracht.

Dementsprechend begrüßen der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) den Beschluss als ein starkes Signal an Politik und Selbstverwaltung: „Die strukturelle Unterfinanzierung der ärztlichen Weiterbildung gefährdet zunehmend die Qualität der medizinischen Versorgung und die Zukunft des ärztlichen Nachwuchses – gerade in Zeiten des sich verschärfenden Fachkräftemangels und grundlegender Reformen in der Krankenhauslandschaft“, erklärt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck.

In ihrem Antrag haben die Delegierten noch einmal ausdrücklich auf die entsprechende gesetzliche Regelung im Krankenhausfinanzierungsgesetz hingewiesen. Demnach müssen sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die private Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) als zuständige Vertragspartner bis spätestens 31. Dezember 2025 darauf einigen, wie die Kosten der ärztlichen Weiterbildung künftig in der Krankenhausvergütung berücksichtigt werden. Grundlage dafür soll ein Konzept des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sein. Dieses Konzept soll noch in diesem Jahr finanzielle Zu- oder Abschläge definieren, die möglichst auch an die Qualität der Weiterbildung in einer Einrichtung gekoppelt sind.

„Die ärztliche Weiterbildung ist keine Randnotiz im Klinikalltag – sie ist ein zentrales Qualitätsversprechen an die Patientinnen und Patienten von morgen. Der Beschluss des Deutschen Ärztetags muss nun politisch, praktisch und vor allem umgehend umgesetzt werden“, fordert BDA-Präsidentin Professor Dr. Grietje Beck.

Schon im Jahr 2024 hatten die anästhesiologischen und chirurgischen Fachverbände in einem offenen Brief an den damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf die Missstände hingewiesen und konkrete Vorschläge zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung gemacht. Die darin geforderte fondsbasierte Lösung – mit klarer Zuordnung der Mittel an die tatsächlich weiterbildenden Einrichtungen – könnte laut Ansicht der Verbände eine faire und transparente Refinanzierung ermöglichen.

Ihr Appell an die Politik: Die Weiterbildungsarbeit sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie müsse nicht nur in Kliniken, sondern auch im ambulanten Bereich strukturell und finanziell gestärkt werden. Andernfalls drohe langfristig ein Qualitätsverlust in der medizinischen Versorgung.

Die ärztlichen Berufsverbände fordern die Vertragspartner und das Bundesgesundheitsministerium auf, die gesetzliche Frist bis zum 31. Dezember 2025 einzuhalten und ein tragfähiges Finanzierungskonzept auf den Weg zu bringen – auch als Antwort auf den zunehmenden Versorgungsdruck durch Fachkräftemangel, Ambulantisierung und eine immer älter werdende Bevölkerung in Deutschland.

„Die gesetzlichen Vorgaben liegen vor. Jetzt sind die Vertragspartner in der Pflicht, gemeinsam mit dem InEK zeitnah verlässliche Konzepte vorzulegen, die die realen Kosten der Weiterbildung sachgerecht berücksichtigen“, so BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

 

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)

Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. www.bdc.de

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de

Weitersagen! Noch Plätze frei für Studierende auf der “Chirurgischen Woche”

Liebe Studierende,

Sie fiebern für die Chirurgie? Das können wir nachvollziehen. Chirurgie beginnt im Kopf! Grundlage ist stets ein fundiertes, medizinisches Wissen sowie die Kenntnis therapeutischer Optionen. Um Ihnen unsere ›Faszination Chirurgie‹ näher bringen zu können, legen wir daher besonderen Wert auf ein spannendes und hochaktuelles Programm. Der enge Kontakt und Austausch mit den Referierenden unterschiedlicher Fachrichtungen und Ausbildungsstufen bietet dabei abseits des sich zunehmend verdichtenden Klinikalltags die Möglichkeit, die eigene Begeisterung für die Chirurgie teilen zu können. Dazu laden wir jedes Jahr engagierte chirurgische Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland ein. Neben den fachlichen Themen sollen in diesem Rahmen auch  Aspekte der chirurgischen Aus- und Weiterbildung sowie unterschiedliche Karrierewege Berücksichtigung finden. Wie kein anderes Fachgebiet der Medizin fordert die Chirurgie von Ihnen, als Operateure von morgen, eine intensive Beziehung zu den Ihnen anvertrauten Patienten. Ärztliches Handeln bedeutet hier neben allem Fachwissen eben auch manuelle Fertigkeiten, wodurch Erfolge wie Rückschläge unmittelbar erlebt werden. Dieses Geschick zu erlernen erfordert intensives Mentoring sowie praktisches Üben und … macht Spaß! Darum schaffen wir während der Chirurgischen Woche viel Raum für Workshops und Hands-on Übungen mit erfahrenen Tutoren. Kurzum: Sie für eine chirurgische Laufbahn zu motivieren, ist unser Anliegen. Wir freuen uns daher mit Spannung über Ihre Bewerbung und hoffen, Sie bald hier in Mönchengladbach zur 13. Chirurgischen Woche begrüßen zu dürfen.

13. Chirurgische Woche 2025
Nachwuchsförderung für Studierende

Workshops & Hands-on Übungen mit Profis
29.09. – 02.10. 2025 Mönchengladbach

Deadline für die Einreichung ist der 30.06.2025.Über die Platzvergabe wird anhand Ihrer eingereichten Unterlagen bis spätestens 31.07.2025 entschieden, dann erhalten Sie eine verbindliche Rückmeldung.

Zum Programmflyer… 

Prof. Dr. med. H.-J. Meyer
Präsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e. V.

Prof. Dr. med. A. L. Mihaljevic
Ärztlicher Direktor der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Tübingen

Prof. Dr. med. A. Kirschniak
Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Kliniken Maria Hilf GmbH, Mönchengladbach

KURSINHALTE UND ABLAUF

Lerninhalte

  • Chirurgie des Gastrointestinaltrakts
  • Hepatopankreatobiliäre Chirurgie und Transplantationschirurgie
  • Endokrine Chirurgie
  • Chirurgische Onkologie
  • Thorax- und Gefäßchirurgie
  • Unfall- und Wiederherstellungschirurgie
  • Hand-, Plastische, Rekonstruktive und Verbrennungschirurgie

Fächerübergreifende Schwerpunkte

  • Indikationsstellung
  • Instrumentenlehre und Operationsprinzipien
  • Moderne Verfahren und innovative Medizintechnik
  • Chirurgische Aus- und Weiterbildung
  • Karrierewege und -planung in der Chirurgie
  • Vorbereitung auf PJ und Staatsexamen

Workshops und Hands-on Übungen

  • Naht- und Knotentechniken
  • Flexible Endoskopie
  • Laparoskopie
  • Sonographie
  • Einblick in die Robotik
  • Osteosyntheseverfahren
  • Pleuradrainagenanlage

Anmeldung und Programm… 

Akademie aktuell: Kompetenzbasierte Weiterbildung

Stellen Sie sich eine Chirurgin vor, die im Laufe ihres Berufslebens 10.000 Operationen durchführt – und dieses Wissen an zehn weitere Chirurg:innen weitergibt, die wiederum je 10.000 Eingriffe verantworten. Was hier geschieht, ist nicht nur Wissensvermittlung – es ist Multiplikation von Versorgungsqualität. Weiterbildung ist keine Nebensache. Sie ist der stille Motor unserer Gesundheitsversorgung. Und dieser Motor läuft zunehmend unrund.

Die Herausforderungen: Weiterbildung unter Druck

In der täglichen klinischen Realität steht die Weiterbildung unter Dauerstress. Zeitmangel, wirtschaftlicher Druck, Personalknappheit – und ein System, das Verantwortung delegiert, ohne Ressourcen mitzuliefern. Die Einführung des DRG-Systems hat die Ökonomie in den Vordergrund gerückt. Weiterbildung, die Zeit kostet, wird zum Verlustgeschäft. OP-Zeiten verlängern sich bei Weiterzubildenden – das wirkt sich unmittelbar auf Erlöse aus. Weiterbildung wird zur Belastung.

Diese Last tragen meist die Weiterbildenden, auf deren Schultern Supervision und Lehre ruhen – oft ohne Unterstützung, ohne Struktur, ohne Anerkennung. Konflikte entstehen. Nicht weil die Beteiligten es nicht wollen, sondern weil das System versagt. Die Konsequenz: Weiterbildung wird zum Reibungspunkt – obwohl sie unser größtes Kapital sein könnte.

Während wir medizinische Behandlungen auf solide Evidenz gründen, bleibt die ärztliche Weiterbildung oft bemerkenswert unreflektiert. Doch benötigt evidenzbasierte Medizin nicht auch evidenzbasierte Weiterbildung?

Das Konzept: Kompetenzbasiert bedeutet mehr als neue Begriffe

Kompetenzbasierte Weiterbildung ist kein Modetrend – sie ist die evidenzbasierte Weiterentwicklung ärztlicher Lehre in einer komplexer werdenden Welt. Sie bedeutet nicht nur, „Zahlen“ in Logbüchern durch „Handlungskompetenzen“ zu ersetzen. Sie fragt: Was müssen Ärztinnen und Ärzte wirklich können, um verantwortungsvoll, sicher und patientenzentriert zu handeln?

Sie rückt die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt. Kompetenzen sind dabei mehrdimensional – sie verbinden Wissen, Fertigkeiten, Haltung. Ärztliche Identität wird nicht nur durch Fachwissen und operatives Können geprägt, sondern durch Kommunikationsfähigkeit, Teamarbeit, Führungsverantwortung, professionelle Haltung.

Die Umsetzung: Vom Anspruch in den Alltag

Doch wie kommt man vom Konzept zur Realität? Das Buch „Kompetenzbasierte Weiterbildung“ setzt hier an. Es ist ein Handbuch, ein Werkzeugkasten, ein Impulsgeber – und vor allem: praxisnah. Es zeigt, wie man ein Weiterbildungscurriculum schreibt, das nicht in der Schublade verschwindet, sondern im OP, in der Visite, im Notfall funktioniert. Es erklärt, wie man Jahresgespräche zu echten Entwicklungsgesprächen macht, Feedback als Wachstumsinstrument nutzt und trotz Zeitdruck Lernräume schafft – auch bei Operationen. Es beschreibt, wie eine gelebte Weiterbildungskultur entstehen kann, die wertvoll für alle Beteiligten ist.

Weiterbildung soll wieder Spaß machen, inspirieren, begleiten, beflügeln. Dieses Buch lädt ein, genau das neu zu entdecken.

Fazit: Weiterbildung ist Macht

Weiterbildung beeinflusst jede einzelne Patientenbehandlung. Sie ist damit eines der mächtigsten Instrumente unseres Gesundheitssystems. Sie braucht den Stellenwert, den sie verdient – strukturell, kulturell und fachlich – dann stärkt sie ärztliche Exzellenz, die nicht zufällig entsteht, sondern durch Weiterbildung bewusst und gezielt gefördert wird.

Kompetenzbasierte Weiterbildung ist der Weg dorthin. Lassen Sie uns gemeinsam beginnen.

Kompetenzbasierte Weiterbildung
Ludwig, Johanna (Autor), Schorlemmer, Julia (Autor)
Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH
2025, 1. Auflage, 39,00 Euro
ISBN: 9783437210273

Beim Verlag bestellen:

Ludwig J: Kompetenzbasierte Weiterbildung. Passion Chirurgie. 2025 Juni; 15(06/QII):
Artikel 04_01.

BDC-Praxistest: 5 Dos und Don’ts beim Recruiting von Ärzten und Ärztinnen

Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in gerade mal 15 Jahren sollen laut Schätzung des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung aus dem Jahr 2024 30.000 bis 50.000 Ärztinnen und Ärzte dem deutschen Gesundheitssystem fehlen. Aber bereits heute ist der Kampf um medizinische Fachkräfte gerade in den chirurgischen Fachdisziplinen deutlich spürbar und die Gefahr von Abwanderungen der Mitarbeiter in andere Kliniken groß. Denn basierend auf einer Studie des deutschen Ärzteverlags aus dem Jahr 2023 mit 3.968 angestellten Ärztinnen und Ärzten sind 82 Prozent der befragten Kolleginnen/Kollegen offen für eine neue Stelle.

Wie kann man diesen „War for Talents“ erfolgreich gestalten und Mitarbeiter langfristig binden? Und warum schaffen es viele Krankenhäuser nicht, diesen Zustand der „Wechselbereitschaft“ zu ihrem Vorteil zu nutzen? Zweifellos, je genauer man seine Zielgruppe kennt, desto effektiver lassen sich Recruiting-Maßnahmen planen und umsetzen. Aber viele Gesundheitseinrichtungen setzen eher auf ihr Bauchgefühl als auf handfeste Erkenntnisse und agieren beim Thema Recruiting „als ob der erste Karl-May-Film TV-Premiere hatte“. Dabei macht ein genauer Blick auf die Bedürfnisse und Anforderungen bei Ärztinnen und Ärzten Sinn, um z. B. eine echte Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, faire Arbeitsbedingungen sowie attraktive Entwicklungsperspektiven anzubieten.

Spannende Lektüre wünschen
Prof. Dr. med. C. J. Krones und Prof. Dr. med. D. Vallböhmer

Gerade im Gesundheitswesen stehen Personalverantwortliche vor nie dagewesenen Herausforderungen – was sollte beim Thema Recruiting unbedingt beachtet werden, um die besten Ärzte und Ärztinnen zu gewinnen?

Ein Blick auf das Heute zeigt: Immer näher rückende Altersruhestände, eine steigende Abwanderung ins Ausland und sinkende Wochenarbeitsstunden stellen Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren vor erhebliche Herausforderungen im Personalmanagement. Ein entschlossenes Handeln ist notwendig, um die medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten. Dies bedeutet auch, dass wir uns bei der Rekrutierung von Ärzten und Ärztinnen auf neue Gegebenheiten einstellen und zukunftsweisende Strategien entwickeln müssen. Was gilt es also beim Recruiting zu beachten, um diesen Herausforderungen wirksam begegnen zu können?

5 Dos

1.Totgeglaubte leben länger: den richtigen Kanal wählen
Ein klassischer Recruiting-Prozess beginnt noch immer meist mit der Stellenanzeige, sehr häufig online. Schließlich ist Print doch tot – oder? Nicht wirklich. Bei Ärztinnen und Ärzten stehen medizinische Fachzeitschriften zur Informationsbeschaffung noch immer hoch im Kurs, gefolgt vom Austausch mit Kolleginnen und Weggefährten sowie der Onlinerecherche. Personalverantwortliche sollten sich entsprechend nicht nur auf einen Kanal verlassen und die Strategie je nach zu besetzender Position anpassen. Mit steigender Hierarchiestufe steigt erfahrungsgemäß auch die Printaffinität.

2.Individuelle Ansprache je nach Fachrichtung
Je nach Fachrichtung gibt es große Unterschiede, was die passgenaue Ansprache betrifft. In der Chirurgie sind beispielsweise 76 Prozent der Ärzte männlich und weit mehr als die Hälfte von ihnen ist über 50 Jahre alt. Mehr als jeder Vierte sogar über 60 Jahre. Im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin sieht es hingegen ganz anders aus: 63 Prozent sind weiblich und mehr als die Hälfte ist jünger als 50 Jahre. Für das erfolgreiche Recruiting braucht es entsprechend eine differenzierte Betrachtung und das Eintauchen in die jeweilige Fachrichtung – es ist unerlässlich, die spezifischen Interessen und Bedürfnisse der Zielgruppen zu verstehen.

3.Know your numbers
Für Personalverantwortliche ist es unerlässlich, den eigenen Markt inklusive aller Daten und Fakten gründlich zu kennen, insbesondere in Bezug auf die Anzahl und Verteilung der Fachärzte in verschiedenen Bereichen. Ein Beispiel: In Deutschland gibt es ca. 2.000 Neurochirurgen im Angestelltenverhältnis – das ist verglichen mit anderen Fachbereichen nicht sehr viel. Die gute Nachricht: Aus Studien ist bekannt, dass rund 80 Prozent der Ärzte und Ärztinnen derzeit offen für einen Jobwechsel sind. Besonderes Augenmerk sollte den latent Suchenden gelten, denn hier findet sich die größte Bereitschaft, eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen. Die Recruiting-Maßnahmen gilt es dann entsprechend spitz anzupassen und so auszurichten, dass neben den aktiv Suchenden auch die latent Suchenden Ärzt:innen angesprochen werden.

4.Flexible Arbeitsbedingungen als USP begreifen
Die Arbeitskultur im medizinischen Bereich ist einem nie dagewesenen Wandel unterworfen, angetrieben durch die Bedürfnisse und Ansprüche nachrückender Generationen von Ärzten und Ärztinnen. Und dazu gehören auch die Arbeitsbedingungen: Gerade die 20- bis 35-Jährigen können Kliniken viel mehr mit einer ausgeglichenen Work-Life-Balance locken als mit einem guten Gehalt. Darüber hinaus stehen viele Ärztinnen und Ärzte vor der Herausforderung, Beruf und Familie zu vereinen. In diesem Kontext sind flexible Arbeitsmodelle – wie Teilzeitarbeit, Job-Sharing, flexible Arbeitszeiten oder 4-Tage-Woche – entscheidende Faktoren.

5.Zusammenarbeit beim Recruiting etablieren
Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Personalbereich und den im Recruiting-Prozess involvierten Chefärzten und Oberärztinnen ist entscheidend. Während Personalverantwortliche durch Wissen über die Zielgruppe und sämtliche USPs punkten können, kennen die Chef- und Oberärzte die Herausforderungen aus der Praxis sehr genau. Es ist essenziell wichtig, dass der Recruiting-Prozess für alle Beteiligten maximal transparent läuft. Beispielsweise dürfen Bewerbungen an den Chefarzt oder die Chefärztin – was gar nicht mal selten vorkommt – nicht dort liegen bleiben und womöglich im Alltagsstress untergehen, sondern sollten unmittelbar mit der HR-Abteilung geteilt werden.

5 Don’ts

1.Das Onboarding vernachlässigen
Mit der Vertragsunterschrift ist der Recruiting-Prozess nicht beendet, denn das Onboarding ist der finale Prozessschritt im Recruiting. Ein strukturierter Onboarding-Prozess vermindert Leerläufe, chaotische Einarbeitungstage und mitunter hohe Nachbesetzungskosten – denn etliche Ärztinnen und Ärzte kündigen innerhalb der Probezeit. Dazu gehören Überlegungen wie: Was braucht die neue Chirurgin, damit sie sich von Anfang an sicher fühlt? Wie können wir dem Assistenzarzt aus dem Ausland helfen, sich schneller zu integrieren? Wen stellen wir dem Neuankömmling zur Seite?

2.Keine Kennzahlen erfassen
Etwa jedes dritte Krankenhaus erfasst keine KPIs im Rahmen des Recruitings. Gerade bei einer spitzen Zielgruppe wie Ärztinnen und Ärzten ist es jedoch wichtig zu wissen, wie effektiv die Rekrutierungsbemühungen sind und nicht nur auf das Bauchgefühl zu vertrauen. Die Erfassung und Auswertung von KPIs ist unerlässlich, um fundierte Entscheidungen zu treffen und das Budget gezielt einzusetzen.

3.Unrealistische Budgets einplanen
Die Rekrutierung von Ärztinnen und Ärzten ist zu einer großen Herausforderung geworden – und ein wesentlicher Faktor, der diese Situation negativ beeinflusst, sind zu niedrige Recruiting-Budgets. Die Folge: Stellenanzeigen landen nicht auf den relevanten Plattformen und Kanälen, um eine ausreichend breite Reichweite zu erzielen. Dabei sind die Kosten für eine unbesetzte Arztstelle deutlich höher als das Budget, was für die Neubesetzung nötig wäre: Eine Oberarztstelle, welche für 100 Tage nicht besetzt werden kann, kostet ein Krankenhaus mehr als 100.000 Euro.

4.Keine mobiloptimierten Bewerbungs­formulare
Zwar sind Krankenhaus-Karriereseiten und -Jobbörsen bereits zu rund 90 Prozent mobiloptimiert – das bringt jedoch herzlich wenig, wenn nur knapp die Hälfte aller Bewerbungsformulare auf dem Mobiltelefon nutzbar ist. Entsprechend hoch ist die Abbruchrate. Hier besteht deutlicher Nachholbedarf, da bei der digitalen Jobsuche die Nutzung mobiler Endgeräte auch bei Ärztinnen und Ärzten favorisiert wird (rund 60 Prozent).

5.Langsame Kommunikation
In der digitalen Welt läuft alles schneller. Diese Geschwindigkeit führt folglich auch im Bewerbungsprozess zu einer anderen Erwartungshaltung. Mehr als die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte erwarten innerhalb von sieben Tagen eine Rückmeldung zu ihrer Bewerbung – Absage oder Einladung. Wenn diese Erwartungshaltung nicht erfüllt wird, geht viel Zeit und somit interessante Kandidaten verloren.

 

Degner K: BDC-Praxistest: 5 Dos und Don‘ts beim Recruiting von Ärzten und Ärztinnen.
Passion Chirurgie. 2025 Juni; 15(06/QII): Artikel 05_01.