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Juniausgabe der Passion Chirurgie: Kongressnachlese 2021

Die Chirurgie befindet sich heute im Spannungsfeld zwischen der Forderung nach immer schonenderen Therapieformen, erhöhtem Kostendruck und dem gleichzeitigen Anspruch der Verbesserung der Ergebnisqualität. Die größte Hoffnung liegt laut Experten in der Digitalisierung des Faches. Erste Erfahrungen und mögliche Rückschlüsse lesen Sie im Artikel „Chirurgische Forschung ‒ Innovative chirurgische Techniken“ aus der Kongressnachlese des DCK 2021.

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Viel Spaß beim Lesen,
Ihre PASSION CHIRURGIE-Redaktion

Zweitmeinung nun auch per Videosprechstunde

Das Einholen einer Zweitmeinung ist jetzt auch im Rahmen einer Videosprechstunde möglich. Zusätzlich zu den jeweiligen arztgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen sind dann die Gebührenordnungspositionen 01444 (10 Punkte / 1,11 Euro) und 01450 (40 Punkte / 4,45 Euro) berechnungsfähig. Bislang erfolgte die Zweitmeinung während eines persönlichen Gesprächs vor Ort.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren im März zudem um die Indikation der Amputation bei diabetischem Fußsyndrom ergänzt. Das neue Zweitmeinungsverfahren bezieht sich auf planbare Minoramputationen (bis unterhalb des Knöchels) oder Majoramputationen (bis oberhalb des Knöchels) bei Diabetikern.

Für beide Änderungen wurde die Vergütung zum 1. Juli im EBM geregelt.

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Praxisnachricht der KBV 24.06.2021

Gemeinsame Corona-Abrechnungsempfehlungen erneut verlängert

Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurden verschiedene gemeinsame Abrechnungsempfehlungen erneut verlängert.

Die BÄK, der PKV-Verband und die beteiligten Kostenträger haben angesichts der aktuellen Pandemie-Situation erneut verhandelt. So wird die Hygienepauschale nun bis 30.09.2021 verlängert. Das bedeutet, dass für jeden direkten Arzt-Patientenkontakt (Sprechstunden und Besuche) bis 30.09.2021 einmal die Ziffer A 245 zum Einfachsatz mit 6,41 € abgerechnet werden. Die Möglichkeit, für längere Telefonberatungen die Ziffer 3 bis zu dreimal innerhalb einer Zeitstunde zu erbringen und abzurechnen, ist dafür aber ersatzlos weggefallen.

Dem hat sich zumindest teilweise auch die DGUV angeschlossen. Damit kann für BG-Patienten bei direktem Kontakt in der Praxis die Hygienepauschale aktuell befristet bis 31. Juli 2021 angesetzt werden, die Regelungen zur Videosprechstunde haben noch Gültigkeit bis Ende September.

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Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen Corona-Pandemie 23.06.2021

EBA erkennt finanziellen Mehrbedarf für Hygienekosten in Praxen an

Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat den finanziellen Mehrbedarf für die zuletzt stark gestiegenen Hygienekosten in den Arztpraxen mit 98 Millionen Euro beziffert. In einem Statement am 17.6.2021 bezeichnete die KBV das als einen “ersten Schritt in die richtige Richtung”, allerdings bleibe das Finanzvolumen hinter den Forderungen der Ärzteschaft zurück.

Denn die nun vereinbarte Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) decke nur in Teilen die Mehrkosten ab, die aus den zusätzlichen grundlegenden Anforderungen an die allgemeine Hygiene aufgrund der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der Landeshygieneverordnungen entstanden seien.

Der erweiterte Bewertungsausschuss wurde tätig, weil die Krankenkassen im Bewertungsausschuss einen entsprechenden Antrag der Ärzteseite abgelehnt hatten. Jetzt müssen in den EBM fachgruppenspezifische Hygienezuschläge zu den Versicherten- und Grundpauschalen in diesem Gesamtvolumen aufgenommen werden. 

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Praxisnachricht der KBV 17.06.2021

Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung und ASV-Beratung verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat am 17.06.2021 entschieden, die Corona-Sonderregelung zu verlängern, wonach sich Versicherte bei leichten Atemwegserkrankungen auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen können.  Sie gilt nun bis zum 30. September 2021.

Damit können Versicherte mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Für weitere sieben Kalendertage können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch ausstellen. Voraussetzung: Sie haben sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand des Versicherten und geprüft, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bleibt die telefonische Beratung für alle Patienten vorerst befristet bis zum 30. September 2021 erhalten.

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Presseerklärung des G-BA 17.06.2021

On-demand: BDC-Webinar zur S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie des hepatozellulären Karzinoms und biliärer Karzinome

Am Donnerstag, 17. Juni 2021 findet um 18:00 Uhr das nächste BDC-Webinar aus der Reihe „Leitlinien in der Chirurgie” statt.

Im Fokus steht das Thema: S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie des hepatozellulären Karzinoms und biliärer Karzinome.

Leitlinien-Webinar: „S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie des hepatozellulären Karzinoms und biliärer Karzinome”
Referent: Prof. Dr. med. Dirk Stippel
Jetzt anmelden: www.bdc-eakademie.de

Jeden Monat neu: Nehmen Sie an unseren Webinaren zu den aktuellen „Leitlinien in der Chirurgie“ und „Chirurgie aktuell” interaktiv per Chat teil. Oder sehen Sie die bereits vergangenen Sessions bequem on demand an. Neu: Mit der Reihe „Chirurgie aktuell“ hat die  BDC|eAkademie im Januar 2021 eine zweite Webinarreihe gestartet.

Hier klicken für die Übersicht.

CoC und KBV ergänzen Broschüre “Pandemieplanung in der Arztpraxis”

Das Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben ihre Online-Broschüre „Pandemieplanung in der Arztpraxis“  unter anderem um die Themen „Schnell- und Selbsttests“ und „Impfung“ ergänzt.

Die Ergänzungen zu den genannten Themen finden sich größtenteils in Checklisten. Die Checkliste „Impfen“ ist neu, die zur Erregerdiagnostik wurde erweitert.

Alle Mustervorlagen lassen sich an die eigene Praxis anpassen. Die Dokumente können sowohl ausgedruckt als auch in digitaler Form verwendet werden.

Links und Download

KBV-Meldung zur Broschüre "Pandemieplanung und Arztpraxis" 11.06.2021
Broschüre "Pandemieplanung in der Arztpraxis" zum Download 11.06.2021
Übersicht Hygieneberater der KVen 11.06.2021

BMG: ePA-Sanktionen nicht zwangsläufig

Dem Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG) zufolge sollen die vorgesehenen Sanktionen hinsichtlich notwendiger technischer Komponenten für den ärztlichen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) nicht gelten,  wenn die notwendigen und von der Industrie zugelassenen Komponenten vor dem 1. Juli 2021 von der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt bei einem oder mehreren Anbietern bestellt werden.

Zu diesen technischen Komponenten gehören der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), ein Update des Tele­ma­tik­infra­struk­tur-Konnektors und ein Update des Praxisverwaltungssystems. Jedoch ist derzeit nur ein Teil dieser Komponenten am Markt verfügbar.

Ursprünglich hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass Arztpraxen ab dem 1. Juli 2021 über die notwendige Technik verfügen müssen. Im anderen Fall sollte die Vergütung aus vertragsärztlicher Tätigkeit um 1 Prozent gekürzt werden.

G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement

In einer Presseerklärung vom 11.06.2021 gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt, dass Krankenhausärztinnen und -ärzte weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertage statt bis zu 7 Tage nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen können. Ebenso können sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der zusätzliche Gang zur Arztpraxis vermieden werden soll. Außerdem können Arzneimittel bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wie bisher flexibler verordnet werden.

Links und Downloads

Presseerklärung des G-BA 11.06.2021

Jetzt eHBA beantragen – ab 1. Juli droht Honorarabzug

Ärztinnen und Ärzte, die noch keinen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzen, müssen sich beeilen. Denn ab dem 1. Juli 2021 ist das Pflicht. Im anderen Fall müssen sie mit einem Honorarabzug von 1 Prozent rechnen.

Den eHBA produziert D-TRUST, ein Unternehmen der Bundesdruckerei. Wenn die zuständige Landesärztekammer den Antrag auf den eHBA freigegeben hat, kann man ihn direkt auf dem Portal von D-Trust bestellen.

Hier gibt es Informationen und Anleitungen zum Antrag.