Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat am 17.06.2021 entschieden, die Corona-Sonderregelung zu verlängern, wonach sich Versicherte bei leichten Atemwegserkrankungen auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen können. Sie gilt nun bis zum 30. September 2021.
Damit können Versicherte mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Für weitere sieben Kalendertage können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch ausstellen. Voraussetzung: Sie haben sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand des Versicherten und geprüft, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bleibt die telefonische Beratung für alle Patienten vorerst befristet bis zum 30. September 2021 erhalten.