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Kostenfreier Livestream mit Livechat: Update zu Covid-19

Liebe Mitglieder, liebe KollegInnen,

wir dürfen Sie über die kommenden Sendungen des Covid-19 Update, bei dem der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) Kooperationspartner ist, informieren und Sie herzlich zum Livestream mit Livechat einladen:

14. Februar 20:00 bis 21:00 Uhr mit den Fokusthema: News – Immunität & Omikron – Vakzinierung?
Hier gelangen Sie direkt zum Beitrag.

Im Nachgang stehen die Sendungen als Video-on-Demand jederzeit auf der Plattform zur Verfügung.

Die Sendung ist kostenfrei für Ärzte und Ärztinnen!

  • Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland: Bitte registrieren Sie sich als Arzt oder Angehöriger der Fachkreise auf der Online-Plattform streamed-up.com mit ihrer EFN-Nummer oder einem gleichwertigen Nachweis.
  • Kolleginnen und Kollegen aus Österreich / Schweiz: Bitte registrieren Sie sich als Arzt oder Angehöriger der Fachkreise auf der Online-Plattform streamed-up.com mit ihrer Visitenkarte, Approbation oder einem gleichwertigen Nachweis.
  1. Kostenfrei auf streamed-up.com mit Ihrer EFN oder vergleichbarem Nachweis registrieren
  2. Kategorie »Covid-19« auswählen
  3. Gewünschten Beitrag als Livestream verfolgen oder als »Video-on-Demand« ansehen

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Weltkrebstag: Krebstherapien auch unter Corona dringlich

Pressemitteilung des BDC zum Weltkrebstag: Krebstherapien auch unter Corona dringlich

Berlin, den 02.02.2022 – „Auch unter Pandemiebedingungen ist die Behandlung von Krebserkrankungen als dringlich einzustufen und kann in aller Regel nicht aufgeschoben werden“, sagt Prof. Dr. Carolin Tonus, Präsidiumsmitglied im Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC) sowie Ärztliche Direktorin und Chefärztin der Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie der Asklepios Klinik St. Georg in Hamburg. 80 Prozent aller an Krebs erkrankten Menschen werden im Laufe ihrer Behandlung operiert, so die Deutsche Krebsgesellschaft. Das belegt den hohen Stellenwert der Chirurgie in einer oft multimodalen Therapie, bei der unterschiedliche Verfahren, wie Operation, Bestrahlung und Chemotherapie, kombiniert und zeitlich aufeinander abgestimmt werden. Am 4. Februar findet zum 22. Mal der Weltkrebstag statt.

Das zu Beginn der Pandemie vor etwa zwei Jahren ausgesprochene Verbot elektiver Operationen hatte erhebliche Auswirkungen auf die Therapie anderer Erkrankungen. Kliniken haben Kapazitäten für Covid-19-Erkrankte schaffen müssen. Auch Betroffene sagten aus Angst vor einer möglichen Coronainfektion Klinikaufenthalte von sich aus ab. „Die konkreten Auswirkungen der Pandemie auf die Entwicklung von Krebsleiden in der Bevölkerung können aber aufgrund fehlender Langzeitergebnisse noch nicht verlässlich beziffert werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Verschiebungen von Therapien zu einer Verschlechterung der Prognose führen“, sagt Tonus. Darauf hat auch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie vor kurzem hingewiesen.

Anstatt starre staatliche Regelungen vorzugeben, ist es besser, Kliniken die Möglichkeit individueller Therapieentscheidungen einzuräumen. Diese sind abhängig von der Dringlichkeit des Eingriffs, des individuellen Zustandes des Patienten und auch von der lokalen Pandemiesituation.

Laut Deutscher Krebshilfe erkranken in Deutschland pro Jahr mehr als eine halbe Million Menschen neu an Krebs. Für Patienten besonders wichtig: Die Behandlung erfolgt zunehmend in zertifizierten Therapiezentren unter Absprache der konkreten Behandlungsschritte in Tumorboards mit allen beteiligten ärztlichen Fachrichtungen. Zusammen mit der Beachtung von Mindestmengen für die Durchführung komplexer Operationen und evidenzbasierten Leitlinien der höchsten Entwicklungsstufe garantieren diese Maßnahmen eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung.

Einladung zur BDC-Mitgliederversammlung 2022

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

hiermit lade ich Sie satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung des BDC ein.

Zur Vereinfachung der Organisation bitte ich Sie, Ihre gültige Mitgliedskarte zur Überprüfung der Legitimation vorzulegen.

Termin:     Freitag, 8. April 2022, 12:00 – 13:00 Uhr
Ort:           Congress-Center Leipzig, Saal 5, Messe-Allee 1, 04356 Leipzig

TAGESORDNUNG

TOP 1

Begrüßung

Meyer

TOP 2

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Meyer

TOP 3

Genehmigung der Tagesordnung

Meyer

TOP 4

Bericht des Präsidenten

Meyer

TOP 5

Bericht des Schatzmeisters

Mayer

TOP 6

Antrag auf Entlastung des Vorstandes

TOP 7

Bestellung eines Wahlleiters

TOP 8

Wahlen des Präsidiums*

TOP 9

Satzungsänderungen**

TOP 10

Bericht des Justiziars

Heberer

TOP 11

Aktuelles aus der Berufspolitik

Mitglieder des Präsidiums

TOP 12

Verschiedenes

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Anreise.
Ihr

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V.

Am Freitag, den 8. April, 10:00 bis 12:00 Uhr (Saal 8), findet eine Rechtsberatung für BDC-Mitglieder mit dem BDC-Justitiar, Dr. Jörg Heberer, statt. Eine Anmeldung via justitiar@bdc.de ist erforderlich.

* Neuwahlen von: Vorstand, erweiterter Vorstand, Leiter:in der Fachreferate, Ehrenrat

** Satzungsänderungen in

  • Titel (Vereinsname)
  • § 1 Abs. 1, 2: Name, Sitz
  • § 2 Abs. 2, 4: Zweck des Vereins
  • § 4 Abs. 1, 4: Mitgliedschaft
  • § 6: Ehrenmitgliedschaft
  • § 7 Abs. 2: Organe des Vereins
  • § 8 Abs. 1, 3: Die Mitgliederversammlung
  • § 9 Abs. 1d, 2, 4: Das Präsidium
  • § 10 Abs. 1, 2b, 2d, 2e, 2f, 3, 4, 5: Der erweiterte Vorstand
  • § 11: Der Vorstand
  • § 12 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7: Die Regionalvertretungen der niedergelassenen Chirurg:innen
  • § 13 Abs. 2, 3, 4, 6, 8: Die Landesverbände
  • § 15: Der Ehrenrat
  • § 16 Abs. 3: Auflösung des Vereins

Jahrestreffen 2022 des BDC|Niedersachsen und BDC|Bremen

Der BDC|Niedersachsen und der BDC|Bremen laden zum diesjährigen gemeinsamen Jahrestreffen ein. Im Rahmen dieses Treffens findet zunächst eine Mitgliederversammlung mit Neuwahlen der Vorstände beider Landesverbände, deren Vertreter und Regionalvertreter statt. Im Anschluss daran gibt es eine Fortbildungsveranstaltung mit verschiedenen Vorträgen.

Wann: 26. Februar 2022, 9.00 – 13.00 Uhr

Wo: ECOS Office Center Hannover-Süd (Döhren), Konferenzraum 4. OG, Hildesheimer Straße 265-267, 30519 Hannover (ins Navigationssystem zum Parkhaus Peiner Straße 4, 30519 Hannover eingeben)

Bitte beachten Sie die 2G+-Regel: Zugelassen werden Personen mit 2G+ oder geboosterte Teilnehmer nach den aktuellen Regeln der Landesregierung. Änderungen vorbehalten. Das Tragen einer FFP-2-Maske ist Pflicht.

Um Anmeldung wird gebeten unter Fax: 0531/ 595-2090 oder E-Mail: chirurgie@klinikum-braunschweig. de

Das Programm und weitere Informationen finden Sie hier: BDC-Jahresversammlung_Niedersachsen-Bremen_2022_2seitig

Die beiden Vorsitzenden freuen sich auf eine zahlreiche Teilnahme.

Prof. Dr. Dr. h.c.
Guido Schumacher
Vorsitzender BDC|Niedersachsen

Prof. Dr.
Michael Paul Hahn
Vorsitzender BDC|Bremen

NRW-Krankenhäusern fehlen jährlich 1,85 Milliarden

Den Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen fehlen 1,85 Milliarden Euro pro Jahr an Investitionen. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt am 20.1.2022 unter Berufung auf das Investitionsbarometer NRW 2021 des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung und der hcb GmbH. Dabei handelt es sich um ein Forschungsprojekt im Auftrag der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.

Hauptursache für diese Lücke sei das Sachanlagevermögen der Krankenhäuser – also Gebäude, technische Ausstattung und Büroausstattung –, das kontinuierlich an Wert verliere. Der andere Teil der Förderlücke sei auf den Investitionsstau der vergangenen Jahre zurückzuführen.

Zusätzlich bräuchten die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen nun Geld, um den laufenden Umbau der Krankenhausstrukturen infolge des neuen Krankenhausplans zu finanzieren.

Dokumentation QS-Wundinfektionen wieder aktuell

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt Praxen, die ambulante und belegärztliche Operationen durchführen, mit verschiedenen Serviceangeboten bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Dokumentation des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens Wundinfektionen (QS WI).

Dieses Verfahren “Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen” – ist eines von derzeit drei sektorenübergreifenden QS-Verfahren mit vertragsärztlicher Beteiligung. Grundlage ist die seit dem 1. 1.2019 geltende verbindliche „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL)“. Das Verfahren QS-WI startete zum 1. 1.2022 erneut, nachdem es vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für ein Jahr ausgesetzt worden war. Das bedeutet, dass zu diesem Datum die nächste Einrichtungsbefragung bezogen auf das Erfassungsjahr 2021 begonnen hat.

In diesem Rahmen hat die KBV mit Prof. Julia Seifert – Mitglied der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) -Kommission – zum Beispiel ein Informationsvideo zur korrekten präoperativen Haarentfernung erstellt. Dieses Video eignet sich laut KBV sowohl für die Schulung des Praxispersonals als auch für eine gute Vorbereitung der Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement.

Eine Zusammenfassung der Serviceangebote zum QS-Verfahren Wundinfektionen findet sich in einer Praxisinformation auf der KBV-Website.

Roboter im OP: Kassen für bessere Datenlage und Zentrenbildung

Laut einer Meldung des Deutschen Ärzteblattes (11.1.2022) können sich Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen breiteren Einsatz robotergestützter Operationssysteme in der Versorgung vorstellen, sofern ausreichend Daten zur Verfügung stehen, die den Nutzen und die Überlegenheit der Technik belegen. In diese Richtung argumentierte Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender der Bundesinnungskranken­kasse Gesundheit (BIG direkt gesund).  Für eine hohe Qualität dieser Operationen verwies Kaetsch auch auf die Bedeutung einer Zentrenbildung in diesem Bereich, gegebenenfalls in Verbindung mit der Vereinbarung von Mindestmengen. 

Im Rahmen eines Symposiums am 11.1.2022 hatte Dr. Marvin Darkwah Oppong, Facharzt für Neurochirurgie und Ober­arzt an der Klinik für Neurochirurgie und Wirbelsäulenchirurgie der Universitätsmedizin Essen, zuvor schon ein Clustering in speziellen Zentren für entsprechende Prozeduren als Möglichkeit vorgeschlagen, robotergestützten Operationen künftig einen höheren Stellenwert zu verleihen.

Die komplette Meldung aus dem Deutschen Ärzteblatt finden Sie hier.

Länder beantragen drei Milliarden Euro Fördermittel für Krankenhäuser

Mehr als 6.000 Anträge mit einem Volumen von über drei Milliarden Euro haben die Bundesländer insgesamt bis zum 31. Dezember 2021 im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) gestellt. Diese Zahlen veröffentlichte jetzt das für die Bearbeitung der Anträge zuständige Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Das Fördervolumen des Bundes beträgt drei Milliarden Euro, das der Länder insgesamt 1,3 Milliarden Euro.

Das BAS wird nach § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) die Mittel für eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser bewilligen. Die Fördermitteln sollen Maßnahmen zur Modernisierung der Notfallkapazitäten, Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser für die interne und sektorübergreifende Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser bezuschussen. Der KHZF ist eine Erweiterung des bereits seit 2016 bestehenden Krankenhausstrukturfonds.

Für notwendige Investitionen in Krankenhäusern sind nach dem Prinzip der dualen Finanzierung die Bundesländer zuständig. Das von den Ländern investierte Gesamtvolumen ist allerdings seit einiger Zeit rückläufig. Gerade Investitionen in die digitale und technische Infrastruktur der Krankenhäuser sind zuletzt nur unzureichend erfolgt. Diesen Nachholbedarf soll der KHZF auffangen.

Die Statistik zum Krankenhauszukunftsfonds findet sich auf der Website des BAS.

2022 – Was ist neu?

Zum 1. Januar 2022 und im Verlauf des Jahres 2022 treten in der Gesundheit und Pflege sowie in der Alterssicherung und am Arbeitsmarkt verschiedene Änderungen in Kraft. In der Gesundheit und Pflege betrifft dies die Entlastung für Pflegebedürftige in der stationären Pflege, den erstmaligen Bundeszuschuss für die Pflegeversicherung, die Verlängerung des pandemiebedingten Schutzschirmes, die Fortführung des längeren Kinderkrankengeldes, den eigentlich geplanten bundesweiten Start des E-Rezeptes (mittlerweile von Bundesgesundheitsministerium wegen der fehlenden flächendeckenden Verfügbarkeit gemäß § 360 Abs. 1 SGB V auf unbestimmte Zeit verschoben) , die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), die einheitliche Ausbildung für Assistenzberufe im OP und in der Anästhesie sowie den ergänzenden Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung.

Die Änderungen im Detail finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.

Die Änderungen, welche die Alterssicherung und den Arbeitsmarkt betreffen, sind auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gelistet.

Bundesverfassungsgericht betont ärztliche “Letztverantwortung” für Entscheidung über Triage

Letzten Endes liegt die Verantwortung für die Beurteilung medizinischer Sachverhalte im Einzelfall, also auch die Entscheidung über eine Triage, beim ärztlichen Personal. Das hob das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 16.12.2021 (veröffentlicht am 28.12.2021) hervor. Darin verpflichtet das BVerfG den Gesetzgeber dazu, für eine pandemiebedingte Triage unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen zu treffen.

Die konkrete Handlungspflicht des Gesetzgebers folge aus dem Schutzauftrag des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz (keine Benachteiligung wegen einer Behinderung) wegen des Risikos für das höchstrangige Rechtsgut Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz). Diesen Schutzauftrag habe der Gesetzgeber bisher verletzt, weil er keine passenden Vorkehrungen getroffen habe, so das BVerfG. 

Aus den Erläuterungen zum Urteil: Der Gesetzgeber habe nun mehrere Möglichkeiten, dem Risiko der Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Zuteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Ressourcen wirkungsvoll zu begegnen. Dabei habe er zu berücksichtigen, dass die für die Behandlung zur Verfügung stehenden begrenzten personellen und sachlichen Kapazitäten des Gesundheitswesens nicht zusätzlich in einer Weise belastet würden, dass das letztendlich angestrebte Ziel, Leben und Gesundheit von Patientinnen und Patienten mit Behinderungen wirkungsvoll zu schützen, in sein Gegenteil verkehrt würde.

Gleiches gelte im Hinblick auf die durch den Gesetzgeber zu beachtenden Schutzpflichten für das Leben und die Gesundheit der anderen Patientinnen und Patienten. Daher seien die Sachgesetzlichkeiten der klinischen Praxis, etwa die aus medizinischen Gründen gebotene Geschwindigkeit von Entscheidungsprozessen, ebenso zu achten wie die Letztverantwortung des ärztlichen Personals für die Beurteilung medizinischer Sachverhalte im konkreten Einzelfall, die in deren besonderer Fachkompetenz und klinischer Erfahrung begründet liege.

Hier geht’s zur Pressemitteilung des BVerfG vom 28.12.2001.

Zum Beschluss des BVerfG vom 16.12.2021.