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Nachwuchs: Jetzt anmelden zur Chirurgischen Woche!

Wer sich für eine Laufbahn als Chirurg oder Chirurgin interessiert, braucht in erster Linie ein fundiertes, medizinisches Wissen und die Kenntnis therapeutischer Optionen. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie laden Medizinstudentinnen und -studenten daher ganz herzlich zur 10. Chirurgischen Woche vom 25.-30. September 2022 nach Mönchengladbach ein.  Neben Lerninhalten aus den verschiedenen chirurgischen Teildisziplinen, wie zum Beispiel der endokrinen Chirurgie oder der chirurgischen Onkologie, wird es auch wieder um fächerübergreifende Themen gehen, so unter anderem um die Instrumentenlehre und Operationsprinzipien. Dazu gehört auch die Vorstellung und Diskussion von Karrierewegen und der chirurgischen Aus- und Weiterbildung.

Dabei bleibt es selbstverständlich nicht bei der blanken Theorie: In Workshops und Übungen geht es darum, praktische Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, wie zum Beispiel beim Üben von Naht- und Knotentechniken oder bei der flexiblen Endoskopie.

Wie auch immer: Engagierte chirurgische Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher Fachrichtungen und Ausbildungsstufen referieren zu einem spannenden und hochaktuellen Programm.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und hoffen, Sie bald in Mönchengladbach zur 10. Chirurgischen Woche begrüßen zu dürfen. Es stehen 35 Plätze zur Verfügung. Wer sich erfolgreich bewirbt, nimmt gratis daran teil.

Alle wesentlichen Informationen finden Sie kompakt auf dem Veranstaltungsflyer

Zur Bewerbung

Hier finden Sie einen Erfahrungsbericht zur letzten Chirurgischen Woche

G-BA will mehr Effizienz bei Qualitätssicherung

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen befürwortet die jüngste Initiative des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die datengestützte Qualitätssicherung für Krankenhäuser und Arztpraxen einfach zu gestalten. Ein entsprechendes Eckpunktepapier hat der G-BA Ende April (21.4.2022) vorgelegt.

Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA, fasst das Ziel des Papiers so zusammen: “Aufwand und Nutzen bei der Qualitätssicherung müssen zusammenpassen. Nur so können wir alle an der Qualitätssicherung Beteiligten mitnehmen und tatsächlich für mehr Patientensicherheit in der Gesundheitsversorgung sorgen.”

Um dieses Ziel zu erreichen, soll es Anpassungen vor allem in den folgenden Bereichen geben:

  • Reduzierter Aufwand bei der Datenerfassung
  • Bessere Ausschöpfung von Qualitätspotenzialen
  • Verbesserung der Methodik beim IQTIG

Zur Meldung des G-BA vom 21.4.2022.

Zum Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung des G-BA.

Zweitmeiner brauchen Weiterbildungsbefugnis

Viele Anträge auf eine Genehmigung als Zweitmeiner scheitern daran, dass neben der Vorlage eines gültigen Fortbildungsnachweises die erforderliche Weiterbildungsbefugnis nicht vorhanden war. Das geht aus dem zweiten Bericht zum Genehmigungsgeschehen hervor, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung über das Jahr 2020 erstellt und der Gemeinsame Bundesausschuss in dieser Woche veröffentlicht hat. Der Bericht bezieht die Indikationen Mandeloperation (Tonsillektomie/Tonsillotomie), Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) und Schulterarthroskopie ein und zeigt unter anderem auf, wie viele Anträge im Berichtsjahr auf eine Genehmigung als Zweitmeiner gestellt, genehmigt und abgelehnt wurden. Zweitmeinungsleistungen können seit 2018 von ambulant oder stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden, die eine Genehmigung dazu von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten haben.

Zu den notwendigen Qualifikationen von Zweitmeinern hat der G-BA gegenüber dem BDC auf Nachfrage wie folgt Stellung genommen:

Die in § 7 der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren festgelegten Anforderungen an die Zweitmeiner gelten eingriffsunabhängig für alle in Absatz 1 genannten Ärztinnen und Ärzte. Bei den Anforderungen an die Qualifikation geht es in Absatz 3 darum, neben der langjährigen fachärztlichen Expertise ausdrücklich auch „Kenntnisse über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zur jeweiligen Diagnostik und Therapie einschließlich Therapiealternativen“ sicherzustellen. Diese Kenntnisse gelten als nachgewiesen, wenn neben den Fortbildungspunkten auch eine Weiterbildungsbefugnis oder eine akademische Lehrbefugnis vorliegt.

In den Tragenden Gründen zur Erstfassung der Richtlinie (siehe S. 7) werden die Anforderungen gemäß Absatz 3 wie folgt näher begründet:

„Absatz 3 ergänzt die in Absatz 2 gestellten Anforderungen an Zweitmeiner und konkretisiert die gesetzliche Erfordernis einer angemessenen Qualifikation und besonderen Expertise als Voraussetzung für das Tätigwerden des Zweitmeiners.

Absatz 3 Satz 1 der Richtlinie nennt Kenntnisse über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zur jeweiligen Diagnostik und Therapie einschließlich Therapiealternativen, welche als vorliegend gelten, wenn die Voraussetzungen nach Buchstabe a (Fortbildungsverpflichtung) und zusätzlich entweder Buchstabe b (Weiterbildungsbefugnis) oder Buchstabe c (akademische Lehrbefugnis) erfüllt sind.

Diese Regelung zielt darauf ab, eine dem Spektrum der Arbeitsorte der Zweitmeiner und auch dem Spektrum der Zweitmeinungsthemen angemessene Nachweisführung über die vorhandene Expertise und die Qualifikation zu ermöglichen.

Der Nachweis der geltenden Fortbildungsverpflichtung gemäß § 95d oder § 136b SGB V stellt sicher, dass sich Zweitmeiner so fachlich fortbilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung ihrer erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.

Der Nachweis der Befugnis zur Weiterbildung erfolgt über ein Zertifikat der Landesärztekammer. Da weiterbildungsbefugte Ärztinnen und Ärzte den Erfordernissen der medizinischen Entwicklung in besonderem Maße Rechnung tragen müssen, ist davon auszugehen, dass diese über eine besondere medizinische Expertise verfügen, welche gemäß § 27b Absatz 2 Satz 2 SGB V beim Zweitmeiner vorliegen soll. Der Nachweis der Lehrbefugnis (venia legendi) erfolgt über die entsprechende Urkunde einer Hochschule.“

Fortbildung mit Zukunft – eine Umfrage zur Digitalisierung chirurgischer Fort- und Weiterbildung

Die Frage nach der richtigen Strategie zur Bewältigung der Pandemie bestimmt nach wie vor die gegenwärtige gesellschaftliche Debatte, und noch immer scheint kein Licht am Ende des Tunnels sichtbar. Tiefgreifende Veränderungen, welche die Pandemie wohl überdauern, sind jedoch jetzt schon auf allen sozialen, gesundheitspolitischen und ökonomischen Ebenen unverkennbar zu spüren. Ein einfaches Zurück zum Status quo wie vor der Corona-Pandemie wird es nicht geben – darin sind sich alle Beteiligten, trotz der kontroversen Diskussion zur Bewältigung der Pandemie, einig.

Diese Veränderungen betreffen ohne Frage den Bereich der Schulbildung und der Hochschulausbildung, im Grunde aber jede Form allgemeiner Wissensvermittlung. Auch auf dem chirurgischen Fort- und Weiterbildungsmarkt hat die Pandemie zu einer fundamentalen Umstrukturierung geführt. Noch in den Jahren 2018 und 2019 wurden über 90 % aller Veranstaltungen der BDC|Akademie, wie auch alle großen Jahreskongresse der Fachgesellschaften und Regionalvereinigungen, traditionell in einem Präsenz-Format angeboten und durchgeführt. Im Jahr 2020, als die Pandemie das wirtschaftliche und soziale Leben dominierte, musste der größte Teil der angekündigten Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen aus Infektionsschutzgründen abgesagt werden, Präsenzveranstaltungen fanden so gut wie gar nicht statt. Dieses Jahr wurde jedoch genutzt, um mit erstaunlicher Geschwindigkeit Onlineprodukte für die Fort- und Weiterbildung vorzubereiten, die dann den Markt ab 2021 förmlich geflutet haben.

Über 80 % der BDC-Veranstaltungen wurden 2021 in einem Online- oder zumindest Hybrid-Format durchgeführt, ebenso wie die meisten Jahreskongresse der Fachgesellschaften. Die Geschwindigkeit der Umsetzung lässt vermuten, dass die Pandemie in diesem Punkt auf ein vorbestelltes Feld traf und letztendlich nur als Brandbeschleuniger seine Wirkung entfaltete. Damit sind aber noch nicht alle Fragen beantwortet, denn es ist nicht geklärt, wie zukünftig in einem Post-Pandemie-Status dieser Markt bedient werden soll und kann. Lässt sich chirurgisches Training und Wissen ausschließlich in einem Online-Format transferieren oder lebt die Wissensvermittlung doch mehr von der schwer zu erfassenden informellen Kommunikation, wie sie am Rand der Präsenzveranstaltungen stattfindet? Ist diese Frage möglicherweise ein altersabhängiges Problem, mit einer technik-affinen und -begeisterten jungen Generation, die schon lange nicht mehr auf die klassischen Methoden der Wissensakquise der älteren Chirurg:innen-Generation zurückgreift?

Grund genug, ein Meinungsbild bei den in Deutschland tätigen Chirurg:innen zu all diesen Fragen einzuholen. Von September bis November letzten Jahres wurde daher eine Umfrage bei allen BDC- und DGCH-Mitgliedern durchgeführt. Unter dem Stichwort „Fortbildung mit Zukunft“ wurden die Mitglieder dieser beiden Vereinigungen aufgefordert, ihre Vorstellungen zu Inhalten und Formaten von Fort- und Weiterbildung zu formulieren. Ziel dieser Umfrage war es, das zukünftige Fort- und Weiterbildungsprogramm der Akademie entsprechend den Bedürfnissen ihrer Mitglieder zu planen und auf eine solide Grundlage zu stellen.

Methodik der Umfrage

In der September-Ausgabe 2021 der Passion Chirurgie wurde die geplante Umfrage in der Rubrik „Akademie Aktuell“ angekündigt. Am 27.9.2021 wurde die Umfrage erstmals via E-Mail mit einem entsprechenden Link an die Mitglieder verschickt. Weitere Mailings erfolgten am 7.10. und 29.10.2021. Auch der DGCH-BDC-Newsletter 03/2021, der im Oktober 2021 versendet wurde, und ein Hinweis auf der BDC-Website im Oktober und November 2021 warben für die Umfrage.

Die Umfrage selbst bestand aus insgesamt 30 Fragen, die sich inhaltlich in vier separate Blöcke gliederten:

  • Epidemiologische Fragen
  • Allgemeine Fragen zur Fort- und Weiterbildung
  • Fragen zu Inhalten von Fort- und Weiterbildung
  • Fragen zu Formaten von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

Für D-Ärzte wurde ein zusätzlicher Fragenkatalog mit 10 weiteren Fragen angehängt; die Ergebnisse der D-Arzt Umfrage werden in diesem Artikel nicht vorgestellt.

Der komplette Fragenkatalog kann über die Redaktion der Passion Chirurgie (via passion_chirurgie@bdc.de) angefragt werden.

Ergebnisse der Umfrage

Insgesamt wurde die Umfrage von 891 Mitgliedern des BDC (880) und der DGCH (279) bei möglicher Mehrfachnennung beantwortet. Entsprechend den aktuellen Mitgliederzahlen des BDC von 2021 entspricht dies einer Rücklaufquote von näherungsweise 5 %. 41 % des Rücklaufs erfolgte nach Versand der ersten und vor Versand der zweiten Mail.

Charakteristika der teilnehmenden Chirurg:innen

70 % der Befragten waren männlich, 30 % weiblich. Hinsichtlich der Altersstruktur waren über 30 % der Befragten 50-59 Jahre und über 20 % 40-49 Jahre alt, während nur knapp 15 % 39 Jahre und jünger waren. Ein gleich großer Anteil der Befragten gab an, 60-65 Jahre alt zu sein. Wichtig erscheint, dass die Altersverteilung geschlechtsabhängig war und mit zunehmendem Alter das männliche Geschlecht dominierte.

Entsprechend der Altersstruktur verteilten sich auch die Dienstgruppen. Die größte Gruppe war mit 39 % die der Oberärzt:innen. Annährend gleich große Gruppen bildeten die Assistenzärzt:innen (mit/ohne Fachärzt:innen), Chefärzt:innen und niedergelassenen Chirurg:innen mit jeweils 18 %, 20 % und 23 %. 90 % der Befragten hatten eine abgeschlossene Facharztweiterbildung. 56 % aller Teilnehmer:innen arbeiteten an einem Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung bzw. einem Schwerpunktkrankenhaus, gefolgt von 26 % der Befragten, die als Selbstständige oder Angestellte in einer Praxis oder einem MVZ tätig waren. Nur 18 % waren in einem Krankenhaus der Maximalversorgung bzw. Universitätsklinik tätig. 25 % der Befragten gaben zusätzlich an, als D-Arzt zu arbeiten. Die drei häufigsten Fachbereiche waren mit 41 % aller Teilnehmer:innen die Allgemein- und Viszeralchirurgie, gefolgt von der Orthopädie/Unfallchirurgie mit 33 % und der Allgemeinen Chirurgie mit 14 %.

Allgemeine Fragen zur Fort- und Weiterbildung

Knapp 40 % der Befragten hielten es insgesamt für schwierig, auf dem aktuellen Wissensstand in ihrem Fachbereich zu bleiben (ja 8 %, eher ja 32 %), während 60 % diese Frage mit nein (19 %)/eher nein (40 %) beantworteten (Abb. 1).

Abb. 1: Ist es schwierig, in Ihrem Fachbereich auf dem aktuellen Stand des Wissens zu bleiben?

Auffällig ist, dass die jüngeren Teilnehmer:innen diese Frage häufiger mit ja/eher ja beantworteten: In den Altersgruppen 20 bis 29 und 30 bis 39 Jahre waren es jeweils 55 %, in der Altersgruppe 40 bis 49 waren es noch 45 %, in der Altersgruppe 50 bis 59 nur noch 35 %.

Auch bei der Frage, ob der Erwerb von CME-Punkten (Continuous Medical Education) zur Aktualisierung des Fachwissens zielführend ist, war die Meinung geteilt (56 % ja/eher ja; 42 % nein/eher nein). 44 % der Befragten gaben an, dass 1-2 Stunden pro Woche notwendig sind, um auf dem aktuellen Wissenstand ihres Fachgebietes zu bleiben. 25 % meinten, dass mehr als 2 Wochenstunden erforderlich sind, während ein weiteres Viertel der Befragten glaubt, dass die notwendigen Fortbildungsstunden schwierig in Wochenstunden zu berechnen sind. Von 37 % der Befragten werden regelmäßige Fortbildungseinheiten von 1-2 Wochenstunden gegenüber anderen Zeiteinteilungen (1 Tag/Monat und 1 Fortbildungswoche/Jahr) bevorzugt, allerdings wollte sich ein Viertel nicht auf eine bestimmte Zeiteinteilung festlegen. Eindeutig und altersunabhängig war, dass eine große Mehrheit auch Fortbildungsangebote an Wochenenden nutzt (50 % ja, 28 % eher ja, 22 % nein/eher nein). Bei der Frage, nach welchen Kriterien die Fortbildungsveranstaltungen ausgesucht werden, wurde mit 73 % am häufigsten „Informationen der Anbieter (Flyer, Newsletter)“ als Antwort angekreuzt. 63 % der Befragten gaben an, dass die Corona-Pandemie einen nachhaltigen Einfluss auf die zukünftige Wahl von Fort- und Weiterbildungsangeboten hat und haben wird, bei 37 % spielte die Pandemie keine entscheidende Rolle.

Fragen zu Inhalten von Fort- und Weiterbildung

Auf die Frage, welche Inhalte von Fort- und Weiterbildung relevant sind, wurde bei möglicher Mehrfachnennung ein breites Spektrum genannt. Folgende Inhalte wurden von 50 % und mehr der Befragten angekreuzt: praktisches Wissen für den chirurgischen Alltag (78 %), regelmäßiges Update zu einzelnen Themen (77 %), Präsentation chirurgischer Techniken (63 %), Zusammenfassung von Leitlinien (59 %), exemplarische Fallpräsentationen mit Diskussion (50 %). In einer weiteren Frage zu Themen außerhalb des fachspezifischen Wissens waren berufspolitische Entwicklungen (57 %) und gesundheitspolitische Gesetzgebung (53 %) von vorrangigem Interesse, bei der jüngeren Generation überwog eindeutig das Thema „Karriereplanung“.

Fragen zu Formaten von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

Zum Zeitpunkt der Umfrage im November gaben die Teilnehmer:innen an, am häufigsten digitale Formate der Fortbildung zu nutzen (45 %). Ein Viertel der Befragten machte von einer Kombination aus Präsenz-, Hybrid- und rein digitalen (online) Veranstaltungen Gebrauch (Abb. 2)

Abb. 2: Welche Formate von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen nutzen Sie gegenwärtig am häufigsten?

Bei der Frage, welche Veranstaltungsform bei entsprechendem Angebot zukünftig genutzt wird, wurden am häufigsten „Präsenzveranstaltungen“ mit 39 %, gefolgt von den Hybridveranstaltungen (Kombination aus Präsenz und digitaler Form) mit 30 % angekreuzt (Abb. 3).

Abb. 3: Welche Formate von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden Sie künftig bei entsprechendem Angebot überwiegend nutzen?

Dieser Trend zu Präsenzveranstaltungen zeigte sich auch bei den jüngeren Generationen bis 39 Jahre. Fast 80 % der Befragten gab an, dass es Veranstaltungen gibt, die Sie ausschließlich als Präsenzformat besuchen würden, während diese Frage in Bezug auf die digitalen Formate von 60 % positiv beantworte wurde. Für die Hybrid-Veranstaltungen war diesbezüglich kein einheitliches Meinungsbild zu erkennen. Die überwiegende Mehrheit stufte den Stellenwert der klassischen Printmedien (Journals, Bücher) als eher hoch oder hoch ein (Abb. 4). Diese Meinung wurde überraschenderweise von allen Altersgruppen vertreten (Abb. 5).

Abb. 4: Wie beurteilen Sie den aktuellen Stellenwert der klassischen Printmedien (Bücher und Journale) für Ihre persönliche Fortbildung?

Abb. 5: Wie beurteilen Sie den aktuellen Stellenwert der klassischen Printmedien (Bücher und Journale) für Ihre persönliche Fortbildung?

Von den Befragten wurde zum Zeitpunkt der Umfrage bereits ein großes Spektrum verschiedener digitaler Formate genutzt (Abb. 6).

Abb. 6: Welche der folgenden digitalen Fort- und Weiterbildungsangebote haben Sie schon genutzt? (Mehrfachnennung möglich)

Die Vor- und Nachteile der digitalen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen konnten von allen Beteiligten der Umfrage klar benannt werden (Abb. 7 und Abb. 8). Hier war für die jüngeren Generationen (Alter bis 39 Jahre) insbesondere die Flexibilität der Planung ein entscheidender Vorteil der digitalen Angebote. Während in dieser Altersgruppe nur ungefähr ein Drittel der Befragten die fehlende fachliche Diskussion bei digitalen Formaten bemängelte, wurde mit zunehmendem Alter der reduzierte fachliche Austausch als wesentliches Defizit der Online-Formate benannt. Die Befragten sind gegenwärtig mit ihrer technischen Ausstattung (Hard- und Software) zur Teilnahme an digitalen Veranstaltungen zufrieden (sehr gut 44 %, eher gut 48 %) und schätzen ihre Kenntnisse im Umgang mit der vorhandenen Hard- und Software als gut ein (sehr gut 31 %, eher gut 53 %). 50 % der Befragten geben zudem an, dass Sie bei technischen Schwierigkeiten ausreichend Unterstützung erhalten, 15 % benötigen keine Hilfe.

Abb. 7: Welche Vorteile sehen Sie in den digitalen Angeboten einschließlich der e-Learning-Plattformen? (Mehrfachnennung möglich)

Abb. 8: Welche Nachteile sehen Sie in den digitalen Angeboten einschließlich der e-Learning-Plattformen? (Mehrfachnennung möglich)

Diskussion

Die vorgestellte Umfrage zeichnet ein gut erkennbares Meinungsbild von der aktuellen Einstellung der BDC-/DGCH-Mitglieder zur Fort- und Weiterbildung mit ihren verschiedenen Lernformaten, aber auch von Erwartungen an die zukünftige Entwicklung auf diesem Gebiet.

Die wesentliche Kernaussage dieser Umfrage ist, dass ein breites Spektrum digitaler Formate als fester Bestandteil der Fort- und Weiterbildungsangebote gegenwärtig genutzt wird und diese Entwicklung in allen Altersgruppen auch nach der Corona-Pandemie Bestand haben wird. Alle User sind mit der erforderlichen Technik gut vertraut und erkennen die eindeutigen Vorteile der digitalen Medien. Dennoch ist unstrittig, dass trotz aller akzeptierten Vorteile die chirurgische Gemeinschaft nicht bereit ist, auf Präsenzveranstaltungen als Teil von Fort- und Weiterbildung zukünftig zu verzichten, da für alle Beteiligten die persönliche Kommunikation notwendiger Bestandteil der Fort- und Weiterbildung ist.

Welche Schlussfolgerungen lassen sich also aus dieser Umfrage ziehen, um zukünftig ein den Bedürfnissen aller Generationen angepasstes Akademie-Programm zu entwickeln? Sind alle Fragen beantwortet, um ein maßgeschneidertes Programm in den nächsten Jahren passgenau auf den Markt zu bringen? Wahrscheinlich nicht – und das war wohl auch mit dieser Umfrage nicht zu erwarten, denn gerade die Organisation von Präsenzveranstaltungen unterliegt in Pandemiezeiten ständig wechselnden Regularien, die dann auch Einfluss auf die zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Veranstaltung haben.

Trotz weiterhin bestehender Fragezeichen lohnt es sich, kurz auf einige Aspekte näher einzugehen. Nach dieser Umfrage meint eine Mehrheit der in Deutschland tätigen Chirurgen:innen, dass sie auf dem aktuellen Wissenstand ihres Fachgebiets ist und für diesen Wissenserwerb 1-2 Wochenstunden benötigt. Auch hier bestätigt sich der Trend zu zeitlich kürzeren Fortbildungseinheiten, der insbesondere von der jungen Generation propagiert wird und sich mit digitalen Medien wie Webinaren und Podcasts gut abbilden lässt. Nicht wirklich überraschend ist, dass die praktisch-orientierte Fortbildung weiter inhaltlich im Fokus steht. Auf diesem Sektor der Workshops im Sinne von Wet-Labs oder auch Hospitationen kommt das digitale Format sicherlich an seine Grenzen, obwohl auch diese durch den Einsatz von „virtual und augmented reality“-Modellen verschoben werden. Bei steigender Komplexität der operativen Prozeduren durch minimal-invasive und auch roboter-assistierte Techniken ist es zwingend erforderlich, den Einstieg in die immer länger werdenden Lernkurven aus dem OP in die verschiedenen Trainingszentren zu verlagern. Hierfür sind digitale Techniken unabdingbare Voraussetzung.

Eine Überraschung dieser Umfrage ist, dass die schon oft totgesagten klassischen Printmedien wie Journals und Bücher in der Fortbildung der älteren, aber auch der jüngeren Generation immer noch einen hohen Stellenwert haben. Auch hier ist der Sprung in das digitale Zeitalter noch nicht vollständig vollzogen und Anbieter der Printmedien müssen sich nicht für das Format entschuldigen, das aufgrund der langjährigen Erfahrung eine hohe Qualität aufweist. Allerdings können hier die Umfrageergebnisse durch die ungleich verteilte Altersstruktur der Befragten, die nicht der Mitgliederstruktur des BDC/DGCH entspricht, verzerrt sein. Nur 15 % der Teilnehmer:innen waren jünger als 39 Jahre. Gerade aber die Gestaltung eines Weiterbildungsprogramms, das dem Lernverhalten dieser Generation entgegenkommt, ist eine zentrale Aufgabe der BDC|Akademie. Die inhaltliche Gestaltung für diese Altersgruppe muss insbesondere das Thema „Karriereplanung“ mitberücksichtigen.

Ein weiterer Aspekt erscheint mit der zunehmenden Digitalisierung wichtig. Digitale Fortbildungen insbesondere in spezialisierten Segmenten können und werden zunehmend global angeboten, sodass sich hier der Wettbewerb zumindest auf den europäischen Markt, wenn nicht weltweit, ausdehnt. Für deutschsprachige Veranstaltungen sind dies in erster Linie Österreich und die Schweiz. Mit dieser Entwicklung müssen traditionelle Finanzierungsmodelle einzelner Anbieter möglicherweise neu gedacht werden, da insbesondere aus Sicht der oftmals industriellen Sponsoren eine zunehmende Globalisierung und Zentrierung von Angeboten wünschenswert ist.

Da es gegenwärtig wenige valide Daten zur Planung von Weiterbildungsprogrammen gibt, ist zusammenfassend festzustellen, dass die vorliegende Umfrage, die nicht strengen wissenschaftlichen Kriterien folgt, der BDC|Akademie hilfreiche Hinweise für die inhaltliche und organisatorische Planung von Fort-und Weiterbildung liefert. In diesem Sinne bedankt sich die BDC|Akademie bei allen Mitgliedern des BDC/DGCH, die sich an dieser Umfrage beteiligt haben.

Schröder W, Hahn MP, Seifert J, Dreusch J, Joachimi S, Burgdorf F: Fortbildung mit Zukunft – eine Umfrage zur Digitalisierung chirurgischer Fort- und Weiterbildung. Passion Chirurgie. 2022 April; 12(04): Artikel 04_02.

Qualitätsstandards bei Oberschenkelhalsbruch – Ausnahmeregelung für Kliniken ohne Innere Medizin verlängert

Kliniken, die Patientinnen und Patienten mit Oberschenkelhalsbrüchen (hüftgelenknaher Femurfraktur) behandeln, müssen die seit dem Jahr 2021 geltenden Qualitätsvorgaben weiterhin noch nicht vollständig erfüllen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einem Beschluss vom 18. März 2022 eine wichtige Übergangsvorschrift in seiner Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur erneut verlängert: Krankenhäuser ohne eigene Fachabteilung für Innere Medizin dürfen weiterhin Oberschenkelhalsbrüche behandeln, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen

  • bereits im Jahr 2018 Eingriffe dieser Art durchgeführt haben,
  • über eine Fachabteilung für Chirurgie und Unfallchirurgie verfügen und
  • das Gebiet der Inneren Medizin zumindest durch eine tägliche
    24-stündige Arztpräsenz im Krankenhaus (Bereitschaftsdienst möglich) abdecken. Hat die präsente Ärztin oder der präsente Arzt diese Fachqualifikation nicht, muss die internistische Expertise zumindest über eine zusätzliche Rufbereitschaft sichergestellt werden

Bis spätestens zum 31. Dezember 2023 wird der G-BA die qualitativen Auswirkungen dieser Ausnahmen prüfen und zeitnah entscheiden, ob sie weiter Bestand haben sollen oder Ende 2024 auslaufen. Die Entscheidung wird davon abhängen, ob die Qualitätsziele der Richtlinie auch in Krankenhäusern ohne eigene Fachabteilung Innere Medizin erreicht werden. Um dies fachlich fundiert prüfen zu können, hat der G-BA einvernehmlich den § 10 und die Anlage 3 der Richtlinie angepasst. Der Beschluss wird derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit rechtlich geprüft und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die neuen Strukturqualitätsvorgaben des G-BA sollen sicherstellen, dass Oberschenkelhalsbrüche in Deutschland flächendeckend innerhalb von 24 Stunden operiert werden und alle wichtigen Abläufe dabei zuverlässig eingehalten werden.

BDC-Mitglieder bestätigen Vorstand 

Pressemitteilung des BDC zur Mitgliederversammlung am 8.4.2022: Kontinuität beim BDC – Mitglieder bestätigen kompletten Vorstand

Berlin, den 08.04.2022 – „Die Mitglieder des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) haben bei den Wahlen heute eindrucksvoll gezeigt, wie zufrieden sie mit der Arbeit von Vorstand und erweitertem Vorstand in der nun fast vergangenen Amtsperiode sind. Sie haben alle Repräsentanten in ihren Ämtern bestätigt und damit den kontinuierlichen berufspolitischen Einsatz für Chirurginnen und Chirurgen im niedergelassenen Bereich und im Krankenhaus gewürdigt“, so Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, wiedergewählter BDC-Präsident, im Anschluss an die Wahlen auf dem Deutschen Chirurgenkongress (DCK) am Freitag (08.04.2022) in Leipzig. Die neuen Amtszeiten starten zum 1.7.2022.

Neben H.-J. Meyer bestätigten die Mitglieder auch die beiden Vizepräsidenten, Dr. Jörg-A. Rüggeberg und Dr. Peter Kalbe. Präsident und Vizepräsidenten bilden den Vorstand des BDC.

Dass sich kontinuierliche Arbeit bezahlt macht, zeigt sich aber nicht nur beim Führungstrio: Auch alle Repräsentanten des erweiterten Vorstandes behalten ihre Funktion für weitere vier Jahre: So wählten die Mitglieder Dr. Hubert Mayer erneut zum Schatzmeister, Prof. Dr. Wolfgang Schröder wieder zum Leiter der BDC|Akademie sowie Prof. Dr. Carsten Krones und Prof. Dr. Michael Betzler zu Beisitzern. In ihren Funktionen bleiben auch Dr. Ralf Schmitz als Referatsleiter Niedergelassene und Prof. Dr. Julia Seifert als ständiger Gast.

Zusätzlich zum Vorstand und erweiterten Vorstand wurden auf der Mitgliederversammlung auch die Mitglieder des Ehrenrates und die Leiter der Fachreferate in ihren Ämtern bestätigt oder neu gewählt. „Wir freuen uns sehr darauf, mit allen Mandatsträgern die begonnenen Arbeiten kompetent und erfolgreich fortzusetzen. Gleichzeitig möchten wir unsere Mitglieder ermuntern, bei Interesse für ein bestimmtes Mandat in einem BDC-Gremium sich am besten vor Ort bei erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zu informieren. Die gemeinsame Arbeit macht sehr viel Spaß und bietet eine effektive Möglichkeit, auf die Gestaltung der Berufs- und Arbeitsbedingungen in der Chirurgie aktiv Einfluss zu nehmen“, sagt H.-J. Meyer.

Jahrestagung BDC|Rheinland-Pfalz und ANC Rheinland-Pfalz

BDC|Rheinland-Pfalz und ANC Rheinland-Pfalz veranstalten am 11. Mai 2022 in Mainz ihre Jahrestagung und laden dazu ganz herzlich ein.
Das Programm deckt die Themen Hygiene, Honorar und Haftpflicht ab. Im Rahmen des Verbandstreffens stehen sowohl Wahlen des BDC|Landesverbandes als auch der ANC Rheinland-Pfalz an. Auch vor dem Hintergrund der Wahlen der Kassenärztlichen Vereinigung im Herbst besteht insbesondere das Ziel, weitere berufspolitisch interessierte Mitglieder für die Verbandsarbeit zu gewinnen.

Wann?
11.05.2022, von 18.00 bis 21.30 Uhr

Wo?
KV Rheinland-Pfalz, Hauptverwaltung, Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz

Anmeldung
bis zum 02.05.2022 per Mail unter dr.j.fischboeck@t-online.de oder per Fax an 06324/3032.

Hier geht’s zum Veranstaltungsprogramm: BDC-Jahresversammlung_Rheinland-Pfalz_2022_Flyer

Sektorenkluft überwinden, Patienten bedarfsgerecht versorgen

Pressemitteilung des BDC zur Sektorübergreifenden Versorgung: Sektorenkluft überwinden, Patienten bedarfsgerecht versorgen

Berlin, den 07.04.2022 – „Ob es uns gelingt, Patienten in der Zukunft sektorunabhängig und verstärkt am medizinischen Nutzen orientiert zu versorgen, hängt entscheidend davon ob, wie erfolgreich wir mit neuen Konzepten die strikte Sektorentrennung zwischen ambulant und stationär im deutschen Gesundheitswesen überwinden. Dies wird nur gelingen, wenn wir gleiche Leistungen, zum Beispiel chirurgische Eingriffe, auch gleich vergüten, egal, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Die Regierung ist mit dem Wiederaufgriff einer schon älteren Idee im Koalitionsvertrag, nämlich einer pauschalierten Vergütung über sogenannte ‚Hybrid-DRGs‘, grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Konkret passiert ist bisher aber noch nichts“, sagt Dr. Peter Kalbe, Vizepräsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) auf dem Deutschen Chirurgenkongress (DCK) heute in Leipzig.

Unterschiedliche Vergütungssysteme für Praxen und Kliniken haben dazu geführt, dass Patienten nicht immer dort therapiert werden, wo das für sie medizinisch am sinnvollsten ist. Die so entstandene Kluft zwischen ambulant und stationär könnte sich mit den Hybrid-DRGs zumindest verkleinern lassen. Voraussetzung wäre allerdings, dass die Hybrid-DRGs in gleicher Höhe sowohl von Kliniken als auch von niedergelassenen Ärzten abgerechnet werden können. Kalbe sagt: „Damit hätten wir die Möglichkeit, die Patientenversorgung von ökonomischen Zwängen zu befreien und mehr am medizinischen Nutzen zu orientieren. Viele Patienten könnten dann bei gleicher Qualität und Sicherheit ambulant operiert werden.“

„Für eine umfassendere Ambulantisierung von Eingriffen, wie sie derzeit das „Gutachten nach § 115b Abs. 1a SGB V“ des IGES-Institutes empfiehlt, muss Deutschland erst noch eine ausreichende Infrastruktur schaffen. Noch reichen die Kapazitäten für die ambulante Nachbetreuung so-wie die sozialen Angebote und intermediären Versorgungsstrukturen nicht aus“, betont BDC-Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Meyer.

Der BDC propagiert bereits seit 2016 das Modellprojekt “Hybrid-DRG Thüringen – Neue Wege im Gesundheitswesen”. Dieses ist deutschland-weit das erste nennenswerte Vorhaben dieser Art. Leider sind die Fallzahlen im stationären Bereich bisher hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Allerdings hat die Corona-Pandemie seit 2020 den Thüringer Krankenhäusern wenig Spielraum für solche Modellprojekte gelassen. „Trotzdem ist es wichtig, dass die Erkenntnisse aus diesem Projekt in konkrete Vorgaben für sektorenübergreifende Vergütungsmodelle in der Regelversorgung eingehen “, sagt Kalbe.

Ambulanten Leistungskatalog nicht überfrachten

Pressemitteilung des BDC zum IGES-Gutachten zu § 115b SGB  V: Ambulanten Leistungskatalog nicht überfrachten

Berlin, den 05.04.2022 – Die Aufnahme von Eingriffen in einen neu zu definierenden ambulanten Leistungskatalog sollte sich lediglich auf Behandlungen beschränken, die „in der Regel“ ambulant durchgeführt werden können. So sieht es auch § 115b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ausdrücklich vor. Ein nun publiziertes Gutachten des IGES-Instituts hingegen schlägt der Selbstverwaltung die Einbeziehung aller „prinzipiell“ ambulant durchführbaren Eingriffe vor. Damit würde sich der Umfang des AOP-Kataloges nahezu verdoppeln.

Prof. Dr. Dr. H.-J. Meyer, Präsident des BDC sagt: „Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) begrüßt die Initiative des Gesetzgebers, die Ambulantisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Eine Ausweitung des ambulanten Leistungskataloges in dieser Breite lehnen wir aber ab.“ Das überschreite den gesetzlichen Auftrag und wäre zudem mit einem unüberschaubaren Prüfaufwand im stationären Bereich verbunden.

„Auch bleibt die entscheidende Frage unbeantwortet, nämlich, ob sich die Behandlung eines Patienten im Einzelfall für ein ambulantes Vorgehen eignet“, ergänzt der Vizepräsident des BDC, Dr. J.-A. Rüggeberg. Es werden zwar Kriterien für eine sogenannte Kontextprüfung aufgeführt, diese bleiben insgesamt aber zu unkonkret. „Die Notwendigkeit für die Kliniken, einen Eingriff dennoch stationär vorzunehmen, kann zu bürokratischer Belastung und Konflikten führen“, so Rüggeberg. Im Übrigen sei das deutsche Gesundheitssystem infrastrukturell auf eine solche Ambulantisierungswelle nicht vorbereitet. Es mangele nicht zuletzt an Pflegekapazitäten für die postoperative Betreuung von Patienten zu Hause.

Für komplexe sektorenübergreifende Leistungen, die derzeit noch häufig stationär erbracht werden, ließen sich die Strukturvoraussetzungen durch eine Vergütung über sogenannte „Hybrid-DRGs“ abbilden. Dabei könnte man mit wenigen, aber häufigen Eingriffen starten: Schon in Großbritannien hatte man 1990 mit dem Ziel von Effizienzsteigerungen zunächst 20 sektorengleiche Leistungen für taggleiche Eingriffe identifiziert. Kriterien waren, neben einem breiten ärztlichen Konsens, die Häufigkeit der Eingriffe und die bis dahin überwiegend stationäre Leistungserbringung.

Der Vertrag der Ampelkoalition nimmt bereits auf die Hybrid-DRGs Bezug. Eine solche Mischkalkulation aus DRG und Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) sollte neben Vorhaltekosten auch eine kurzstationäre Liegezeit von bis zu drei Tagen mit abdecken. Dabei bliebe es dem jeweiligen Leistungserbringer überlassen, die patientenindividuelle Verweildauer einzuschätzen, ohne dass Begründungen und Prüfungen erforderlich würden.

H.-J. Meyer verweist noch auf einen anderen, völlig außer Acht gelassenen Aspekt, der die Weiterbildung betrifft: Ambulante Eingriffe nach § 115b SGB V verlangen den Facharztstatus und werden damit für die Weiterbildungsassistenten nicht mehr zugänglich sein.

„Die Selbstverwaltung sollte nun zunächst alle in der Regel ambulant zu erbringenden Eingriffe identifizieren und in den AOP-Katalog überführen. Der BDC unterstützt – zusammen mit den medizinischen Fachgesellschaften – gerne dabei, den ersten Vorschlag des IGES dahingehend zu prüfen, welche Eingriffe wir sinnvollerweise tatsächlich in die ambulante Versorgung überführen sollten“, sagt H.-J. Meyer.

Noch Plätze frei: Kinderbetreuung auf dem Chirurgenkongress 2022

Auf dem Chirurgenkongress gibt es auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, Kinder ab 12 Monaten und bis zu zehn Jahren an allen Kongresstagen – also vom 6.4. bis 8.4.2022 – von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr durch den KidsClub im Congress Center Leipzig betreuen zu lassen.

Weil das Angebot auf 20 Kinder täglich begrenzt ist, bitten wir um eine verbindliche Anmeldung.

Unter den nachfolgenden Links finden Sie das Anmeldeformular, das Sie bitte ausgefüllt per E-Mail an mail@bdc.de oder per Fax an 030/28004-108 senden.

Auch Vorort-Anmeldungen am Tagungsschalter sind grundsätzlich möglich, sofern zur gewünschten Zeit noch Kapazitäten frei sind.

Anmeldung KidsClub über die BDC-Website
Anmeldung KidsClub über die Kongressseite