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Quelle: ArisSu/istock

Mit Hilfe eines Kalkulationstools möchte die Bundesärztekammer (BÄK) nach Möglichkeit schon ab Mai 2023 den im Krankenhaus tatsächlich anfallenden Bedarf an ärztlichen Leistungen errechnen. Das Tool, das die BÄK im Rahmen des 126. Deutschen Ärztetages vorgestellt hat, soll die Ärzteschaft in ihrer Positionierung zur Personalbemessung gegenüber der Krankenhausgeschäftsführung unterstützen.

Das Kalkulationstool – so berichtet das Deutsche Ärzteblatt in einer Meldung vom 25.5.2022 – beziehe sämtliche ärztliche Leistungen ein: Also nicht nur in der direkten und indirekten Patientenversorgung, sondern auch zum Beispiel im Bereich der Qualitätssicherung, im Arbeitsschutz, der Fort- und Weiterbildung oder der Administration. Den einzelnen Tätigkeiten seien dabei Zeitwerte zugeordnet, mit denen der Gesamtbedarf ärztlicher Leistun­gen in einer Abteilung bestimmt werden könne sowie die Zahl der Vollzeitstellen, die für die entsprechende Arbeit benötigt würden.

Nach dem Willen der BÄK soll das Kalkulationstool einen Paradigmenwechsel im stationären Sektor bewirken: Bisher bestimme der Erlös den Bedarf. Künftig sollen die anfallenden Aufgaben den Bedarf bestimmen. Auf dem Ärztetag haben sich viele Delegierte sehr positiv zum Kalkulationstool ausgesprochen. Insgesamt soll das Tool nun weiterentwickelt und dann angeboten werden. Nach einem Praxis-Pretest könnte die erste Stufe des Rollouts im Mai 2023 starten. 

Der BDC befürwortet, dass dieses kontroverse Thema der ärztlichen Personalbemessung im Krankenhaus nun endlich etwas prominenter auf der gesundheitspolitischen Agenda steht.  Für seine Umsetzung hält der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Henrik Herrmann, die politische Begleitung von Fachgesellschaften und Berufsverbänden für erforderlich.

Zur Personalbemessung in der Chirurgie hat der BDC schon 2019 seine Mitglieder befragt. Die Ergebnisse dieser Umfrage finden Sie hier.

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