Schlagwort-Archiv: Kongress

Chirurgieverband erwartet von der Politik schnelle Konstituierung und Weiterarbeit an den Reformen im Gesundheitssystem

Im Nachgang zur Bundestagswahl fordert der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), dass die in der vergangenen Legislaturperiode angestoßenen Reformen zügig weiterentwickelt und umgesetzt werden.

„Die Reform des Gesundheitssystems muss mit Priorität vorangetrieben werden. Ohne geht es nicht weiter, wenn wir den Versorgungsbedarf einer immer älter werdenden Bevölkerung auch in Zukunft abdecken wollen. Wir erwarten daher von der Politik, dass sich die Regierung schnell bildet und ihre Arbeit in der Gesundheitspolitik konstruktiv fortsetzt“, betont BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

So sieht der Chirurgieverband im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gute Ansätze, fordert aber, dass es gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt wird, um die zentralen Probleme anzugehen. „Unter anderem fordern wir, dass die Politik konkrete Lösungen für die Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung entwickelt. Chirurgischen Nachwuchs zu gewinnen, ist heute schon herausfordernd. Ohne eine geregelte, qualitativ hochwertige Weiterbildung werden uns zukünftig noch mehr angehende Fachärztinnen und Fachärzte abspringen“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Die fachärztliche Weiterbildung und die Nachwuchssicherung gehören zu den Schwerpunktthemen der Sitzungen des Verbands beim diesjährigen Deutschen Chirurgiekongress, der vom 26. bis 28. März in München stattfindet. Für das Thema Krankenhausreform hat der BDC Professor Christian Karagiannidis, Mitglied des Expert:innenrats „Gesundheit und Resilienz“ der Bundesregierung, sowie den CSU-Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, als Sprecher eingeladen.

Im Rahmen der Krankenhausreform wird auch die Notfallreform zur Sprache kommen. „Es ist uns wichtig, der Politik zu signalisieren, dass das Notfallgesetz dringend verabschiedet werden muss. Für eine Patientensteuerung, die effizient ist und eine sinnvolle und gute Versorgung der Bevölkerung darstellt, ist es unabdingbar und sollte mit der Krankenhausreform selbstverständlich verzahnt sein“, betont Burgdorf.

Der Chirurgieverband fordert von der Politik, in die Ausarbeitung der Reformgesetze einbezogen zu werden. BDC-Präsident Meyer: „Unsere Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland sichern die Grundversorgung auf dem Land und sind in der universitären Spitzenmedizin vertreten. Wir vertreten diese für die gesundheitliche Versorgungslandschaft wichtigen Fachkräfte und haben die nötige Expertise, um sich in beratender Funktion aktiv miteinzubringen.“

Zum Positionspapier des BDC

 

DCK 2025: Kongressstart in München – BDC-Sitzungen – KidsClub

Der diesjährige DGCH-Präsident Professor Dr. Udo Rolle lädt herzlich zum DCK 2025 ein. Das Motto lautet „Sichere Chirurgie für alle“. Gemeint ist damit größtmögliche Patientensicherheit durch den flächendeckenden und routinemäßigen Einsatz von chirurgischen Checklisten und Qualitätsstandards. Robotik und KI sowie neue Technologien in der Chirurgie stehen ebenfalls auf dem Programm. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Interdisziplinarität und der Austausch der verschiedenen chirurgischen Fachbereiche. Der BDC ist mit zahlreichen Sitzungen und Workshops vertreten. Für die Kinderbetreuung ist wieder der KidsClub eingerichtet!

DCK 2025_Übersicht BDC-Sitzungen-Workshops-MV_Rechtsberatung

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Chirurginnen und Chirurgen aus Praxen und Kliniken können ihre fachlichen und gesundheitspolitischen Ziele nur gemeinsam erreichen

Anlässlich des Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg am 21. und 22. Februar fordert der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) niedergelassene und an Kliniken angestellte Chirurginnen und Chirurgen auf, sich Hand in Hand für eine bessere chirurgische Versorgung und gute Arbeitsbedingungen in der Chirurgie einzusetzen.

Ziel des Verbands, der Chirurginnen und Chirurgen aus Klinik und Niederlassung gleichermaßen vertritt, ist es, den Austausch zwischen den Sektoren zu stärken, Kräfte zu bündeln und chirurgische Themen gemeinsam vor Politik und Gesellschaft zu vertreten.

„Beim größten Kongress für niedergelassene Chirurginnen und Chirurgen, dem Bundeskongress Chirurgie, möchten wir die Teilnehmenden dazu motivieren, die gemeinsamen Themen lösungsorientiert anzugehen. Die Lage des Gesundheitssystems und die anstehenden Veränderungen durch die Krankenhausreform lassen im Prinzip nichts Anderes zu“, betont BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

Der BDC beschäftigt sich mit einer Reihe von Themen, die beide Sektoren einschließen. So befürwortet er die Förderung regionaler sektorenverbindender Versorgungsmodelle. Dabei soll insbesondere unter anderem die gemeinsame Nutzung von vorhandenen Strukturen und Personal durch gesetzliche Änderungen erleichtert werden, etwa im Rahmen der Personalüberlassung. Der Verband fordert zudem, das Belegarztsystem zu stabilisieren und Consultant-Systeme rechtlich abzusichern.

In diesem Sinne befürwortet der BDC auch die Bildung von Verbünden zur chirurgischen Weiterbildung in Kooperation mit den Landesärztekammern. Weiterbildungsverbünde sollen sowohl zwischen verschiedenen stationären Leistungsträgern, als auch in der Kooperation mit chirurgischen Facharztpraxen geschaffen werden. Der Aufwand für die Weiterbildung im Krankenhaus und in den Praxen muss laut BDC finanziert werden.

Die spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) soll nach Ansicht des BDC weiterentwickelt werden. „Die umfassenden Änderungen vor dem Parlamentsbeschluss zum KHVVG Ende 2024 bedeuten, dass sich die Rahmenbedingungen der Versorgung bis 2030 kontinuierlich verschlechtern und deutlich hinter das jetzige Honorar-Niveau zurückfallen würden. Die angestrebte und sinnvolle Ambulantisierung kann auf diese Weise nicht gelingen, weil die Motivation der Behandelnden fehlt“, erklärt Kalbe. Der BDC fordert daher für die Hybrid-DRGs eine angemessene Kalkulation auf Grundlage geeigneter empirischer Kostendaten des ambulanten und stationären Bereichs, eine Staffelung der Vergütung nach der Eingriffsdauer und Komplexität und die Rücknahme der automatischen Honorardegression auf EBM-Niveau bis 2030.

Auch bei der Notfallreform sollen Praxen und Kliniken reibungslos Hand in Hand arbeiten können: Kernpunkt eines sinnvollen Notfallgesetzes ist laut BDC eine sachgerechte Steuerung in die richtige Versorgungsebene. Dazu sei auch die Einbeziehung von Kooperationspraxen sinnvoll, sofern deren zusätzlicher Aufwand analog zur TSS-Vermittlung gegenfinanziert wird. „Die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste müssen von banalen Fällen entlastet werden. Die Reform des Rettungsdienstes darf außerdem die Notfallreform nicht zeitlich verzögern“, fordert BDC-Vorstandsmitglied Dr. Ralf Schmitz.

„All diese Themen sind dicke Bretter und lassen sich nur bearbeiten und vertreten, wenn beide Sektoren ihre Expertise einfließen lassen. Unsere Forderungen an die Politik finden dann erst richtig Gehör, wenn wir mit einer Stimme sprechen“, erklärt Schmitz.

Der BDC ist dieses Jahr beim Bundeskongress Chirurgie mit zahlreichen Sitzungen und beim Berufspolitischen Nachmittag vertreten.

 

DGCH unterstützt Initiative zur Widerspruchslösung bei der Organspende

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) begrüßt die Bundesratsinitiative zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende in Deutschland. „Wir brauchen eine Kultur der Organspende, wie sie in anderen europäi-schen Nachbarländern existiert, aus denen wir Organe zur Transplantation importieren“, erklärt DGCH-Präsidentin Professor Dr. med. Christiane Bruns, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral-, Tumor- und Transplantationschirurgie der Universität Köln. Mit der Widerspruchslösung erhalte jeder Mensch die Möglichkeit, die Chance zu nutzen, anderen nach dem eigenen Tod zu helfen.

Auf Initiative Nordrhein-Westfalens planen mehrere Bundesländer, am 14. Juni 2024 eine Initiative zur Einführung der Widerspruchslösung in den Bundesrat einzubringen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig jeder Mensch automatisch als Organspendender in Frage kommt, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten schriftlich widersprochen oder einer der nächsten Angehörigen macht dies nach dessen Tod mündlich. Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, die auf der erweiterten Zustimmungslösung beruht – für die Organentnahme nach dem Hirntod eines Menschen ist demnach die aktive Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten, die Zustimmung eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten nötig.

Um die Zustimmung zur Organspende zu erleichtern, wurde im Jahr 2020 zusätzlich ein elektronisches Organspende-Register beschlossen, in das jeder seine Entscheidung eintragen kann und das am 18. März 2024 schließlich an den Start ging. Bis zum 10. Juni 2024 hatten sich dort mehr als 127.000 Menschen mit einer Erklärung zur Organspende eingetragen. „Das klingt gut, ist aber längst nicht ausreichend und wird vermutlich nicht zum gewünschten Erfolg führen“, sagt DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen. Immer noch warten deutschlandweit etwa 8000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, von denen täglich drei auf der Warteliste versterben. 2023 wurden in Deutschland nur knapp 2.900 Organe von 965 Personen gespendet.

Aufgrund der massiven Lücke zwischen gespendeten Organen und Personen, die ein Spenderorgan benötigen, bezieht Deutschland über die internationale Vermittlungsstelle „Eurotransplant“ aus den europäischen Nachbarländern Organe zur Transplantation. In dem überwiegenden Teil dieser Länder gilt die Widerspruchslösung, unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Dort ist das Spendenaufkommen deutlich höher: Während in Spanien die Wartezeit auf eine Spenderniere im Schnitt ein Jahr beträgt, warten Betroffene in Deutschland zwischen acht und zehn Jahre auf ein solches Organ.

„Dieses Missverhältnis ist nicht hinnehmbar, das sollten wir ändern“, betont Bruns. In Staaten mit Widerspruchslösung werde die Organspende als Chance gesehen, anderen Menschen nach dem eigenen Tod zu helfen. „Es stellt sich die Frage, ob wir Lebenschancen vertun – oder ein letztes Mal anderen helfen wollen“, ergänzt Schmitz-Rixen. Zumal fast jeder ein fremdes Organ annehmen würde, wenn er sich in einer solchen Situation befände. „Die Beschäftigung mit diesem Thema, mit der Entscheidung pro oder contra Organspende, ist durchaus zumutbar und nimmt den Druck von den Angehörigen“, so Schmitz-Rixen.

Das bereits existierende Organspende-Register könnte als wichtige Grundlage der Widerspruchslösung dienen. „Organspende-Ausweise werden häufig nicht gefunden“, erläutert Bruns. „Mit dem Register besteht hingegen eine sichere Dokumentationsmöglichkeit, auf die auch Ärztinnen und Ärzte zuverlässig Zugriff haben.“ Bei einer Widerspruchslösung kann man sich entscheiden, auch nur einzelne Organe oder Gewebe zu spenden. Ein Widerspruch gegen eine Organspende muss nicht begründet werden.

Quelle: DGCH

 

Eindrücke vom DCK 2023

Drei Tage lang kamen BDC-Vorstand, Mandatsträger und Mitglieder beim DCK zusammen, um sich untereinander und mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen, zu informieren, Vorträge zu halten und zu verfolgen. Der BDC-Stand fungierte als beliebter Treffpunkt. Viele Interessierte kamen vorbei und befragten das BDC-Team zur Verbandsarbeit und das Angebot der BDC-Akademie.

Fotos: BDC

Chirurgieverband erwartet von der Politik schnelle Konstituierung und Weiterarbeit an den Reformen im Gesundheitssystem

Im Nachgang zur Bundestagswahl fordert der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), dass die in der vergangenen Legislaturperiode angestoßenen Reformen zügig weiterentwickelt und umgesetzt werden.

„Die Reform des Gesundheitssystems muss mit Priorität vorangetrieben werden. Ohne geht es nicht weiter, wenn wir den Versorgungsbedarf einer immer älter werdenden Bevölkerung auch in Zukunft abdecken wollen. Wir erwarten daher von der Politik, dass sich die Regierung schnell bildet und ihre Arbeit in der Gesundheitspolitik konstruktiv fortsetzt“, betont BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

So sieht der Chirurgieverband im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gute Ansätze, fordert aber, dass es gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt wird, um die zentralen Probleme anzugehen. „Unter anderem fordern wir, dass die Politik konkrete Lösungen für die Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung entwickelt. Chirurgischen Nachwuchs zu gewinnen, ist heute schon herausfordernd. Ohne eine geregelte, qualitativ hochwertige Weiterbildung werden uns zukünftig noch mehr angehende Fachärztinnen und Fachärzte abspringen“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Die fachärztliche Weiterbildung und die Nachwuchssicherung gehören zu den Schwerpunktthemen der Sitzungen des Verbands beim diesjährigen Deutschen Chirurgiekongress, der vom 26. bis 28. März in München stattfindet. Für das Thema Krankenhausreform hat der BDC Professor Christian Karagiannidis, Mitglied des Expert:innenrats „Gesundheit und Resilienz“ der Bundesregierung, sowie den CSU-Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, als Sprecher eingeladen.

Im Rahmen der Krankenhausreform wird auch die Notfallreform zur Sprache kommen. „Es ist uns wichtig, der Politik zu signalisieren, dass das Notfallgesetz dringend verabschiedet werden muss. Für eine Patientensteuerung, die effizient ist und eine sinnvolle und gute Versorgung der Bevölkerung darstellt, ist es unabdingbar und sollte mit der Krankenhausreform selbstverständlich verzahnt sein“, betont Burgdorf.

Der Chirurgieverband fordert von der Politik, in die Ausarbeitung der Reformgesetze einbezogen zu werden. BDC-Präsident Meyer: „Unsere Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland sichern die Grundversorgung auf dem Land und sind in der universitären Spitzenmedizin vertreten. Wir vertreten diese für die gesundheitliche Versorgungslandschaft wichtigen Fachkräfte und haben die nötige Expertise, um sich in beratender Funktion aktiv miteinzubringen.“

Zum Positionspapier des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)