Schlagwort-Archiv: KHVVG

Tatjana Mischke erhält den BDC-Journalistenpreis 2025 für „Kliniken am Limit – wer überlebt die Krankenhausreform?“

Berlin, den 02.12.2025 – Die Journalistin Tatjana Mischke hat dieses Jahr für ihren Beitrag „Kliniken am Limit – wer überlebt die Krankenhausreform?“ – den Journalistenpreis des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) erhalten. Der BDC-Vorstand überreichte ihr den Preis im Rahmen der Präsidiumssitzung des Verbands am vergangenen Freitag, den 28. November.

„Überzeugt hat die Jury die hohe gesundheitspolitische Relevanz des gewählten Themas. Außerdem gelingt es Tatjana Mischke, das sehr komplexe Thema Krankenhausreform, das in unserem ohnehin schon schwer durchschaubaren Gesundheitssystem angesiedelt ist, fundiert und anschaulich zu beschreiben. Die Auswirkungen der Krankenhausreform beschäftigen den BDC und die gesamte medizinische Gemeinschaft bereits intensiv auf der fachlich-politischen Ebene. Wir freuen uns, wenn das Thema durch solche journalistischen Arbeiten der Bevölkerung nähergebracht werden“, so Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC in seiner Laudatio.

Die 45-minütige Reportage ist am 17. September dieses Jahres im SWR erschienen und in der Mediathek abrufbar. Tatjana Mischke hat zur Krankenhausreform umfassend recherchiert und stellt sie differenziert und faktenbezogen auf allen Ebenen – Politik, Kliniken und Patienten allgemeinverständlich dar. Auf Patientenebene beschreibt sie konkrete Fälle, auf die die Reform unmittelbare Auswirkungen hat und unternimmt mit einem Ärzteteam sogar eine simulierte Notfallanfahrt zu einer Klinik. Die Redakteurin konnte relevante Entscheidungsträgerinnen und -träger, sowohl von Seiten der Ärzteschaft und Kliniklandschaft als auch aus der Politik, als Interviewpartner gewinnen, wodurch die Zuschauenden Einblicke zum Thema aus verschiedenen Perspektiven bekommen können.

Mischkes Beitrag hat sich gegen 37 weitere hochwertige Bewerbungen durchgesetzt. Auf die Frage, warum sie sich mit dem Thema beschäftigt hat, antwortet die Journalistin: „Mich hat interessiert, ob die Krankenhausreform in der Lage sein wird, die grundlegenden Veränderungen, die besonders die stationäre Versorgung braucht, anzustoßen. Während sich die Branche bei der Analyse des Missstandes weitgehend einig zu sein scheint, gibt es sehr unterschiedliche Antworten auf die Frage, wie man Verbesserungen erreichen kann. Nach einer längeren Beschäftigung würde ich heute dringend fordern, dass die heute vorhandenen Auswirkungsanalysen zur Krankenhausreform transparenter in Bezug auf die angewendeten Parameter und für die ländliche Bevölkerung verständlicher kommuniziert sein müssten.“

Der BDC-Journalistenpreis wird seit 2014 einmal jährlich verliehen. Der preisgekrönte Beitrag soll die Faszination der Chirurgie einem breiten Publikum vermitteln. Die besten Chancen haben Beiträge, die aktuelle Leistungen in der Chirurgie aus Ärzte- oder Patientensicht, Entwicklungen auf diesem Gebiet oder die Chirurgie betreffende medizinische oder gesundheitspolitische Auswirkungen thematisieren.

Hier geht es zum Beitrag: https://www.ardmediathek.de/video/swr-story/kliniken-am-limit-wer-ueberlebt-die-krankenhausreform/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIyNjY1MTc

Mehr zum BDC-Journalistenpreis auf bdc.de

Krankenhausreform-anpassungsgesetz bleibt für den BDC hinter den Erwartungen zurück

Berlin, den 13.08.2025 – Aus Sicht des BDC bietet die Flexibilisierung im Rahmen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) Chancen. Für wichtige Themenfelder fehlten im Referentenentwurf jedoch nach wie vor relevante Lösungsansätze und einige Regelungen müssten dringend angepasst werden.

„Wir erkennen im KHAG das erklärte Ziel von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Krankenhausreform praxistauglicher zu machen und begrüßen dies generell. Um eine qualitativ hochwertige chirurgische Versorgung in den Krankenhäusern in der BRD auch zukünftig sicherzustellen, fehlen dem Gesetz jedoch entscheidende Vorgaben“, erklärt BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

So beinhalte der vorliegende Referentenentwurf keine Änderung in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten pro Leistungsgruppe. Dies aber ist und bleibt eine Forderung des BDC. „Die spezialisierte Chirurgie ist in besonderem Maße betroffen von der hohen Anzahl vorzuhaltender Fachärztinnen und Fachärzte, wenn mehr als ein oder zwei verwandte Leistungsgruppen vorgehalten werden sollen. In diesen Fällen verdoppelt oder verdreifacht sich die Anzahl der benötigten Fachärzte zur Erfüllung der Anforderungen. Dies wird in vielen Kliniken die ohnehin schon angespannte Personalsituation weiter verschärfen und sich nur schwer realisieren lassen“, erläutert Meyer.

Auch die vom BDC und zahlreichen anderen ärztlichen Berufsverbänden vielfach kritisierten Regelungen zur Hybrid-DRG wurden nicht revidiert. „Behandlungen dürfen kein Nullsummen- oder Minusspiel sein, sonst wird die Chirurgie als ärztlicher Beruf unattraktiv. Diese Schieflage in der Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Hybrid-DRG muss daher unbedingt korrigiert werden“, fordert Meyer. Beibehalten werden soll auch die Vorhaltevergütung als zentrales Reformelement. Dies beurteilt der BDC ebenfalls sehr kritisch und bleibt bei seiner Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung der Betriebskostenfinanzierung für Krankenhäuser und übergangsweisen Einführung weiterer Strukturkostenkomponenten, etwa Zuschläge für Notfallstufen, Zentren und insbesondere auch für die Weiterbildung.

Bezüglich der fachärztlichen Weiterbildung vermisst der BDC nach wie vor Lösungen für die Finanzierung in Klinik und Praxis: Im Rahmen der neuen Leistungsgruppenzuteilung müssten komplexe Modelle der Rotation für Weiterzubildende entwickelt werden für eine fundierte und zeitgerechte Erfüllung des Weiterbildungscurriculums. Hierfür müsse eine angemessene Vergütung vorgesehen werden.

Insgesamt begrüßt der Verband, dass die Reform einige wesentliche Forderungen der Länder und Krankenhäuser zum Zeitplan und zu Ausnahmen umsetzt. Tiefgreifende Veränderungen in der Systematik der Krankenhausreform seien aktuell jedoch ausgeblieben. „Die Umsetzung der Krankenhausreform ist von besonderer Relevanz für den chirurgischen Alltag. Wir nehmen Bundesgesundheitsministerin Warken beim Wort und erwarten von ihr Gesprächsbereitschaft mit den Expertinnen und Experten aus den ärztlichen Berufsverbänden und den wissenschaftlichen Fachgesellschaften zur Weiterentwicklung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Kompaktes online-Lexikon zur Krankenhausreform

Mit der Krankenhausreform, die seit Januar 2025 in Kraft ist, steht die Berliner Krankenhauslandschaft vor großen Veränderungen und Herausforderungen. Das Lexikon der Berliner Krankenhausgesellschaft bietet kompakt und verständliche Erklärungen zu den zentralen Punkten der Reform. Die Themen reichen von A wie Ambulantisierung bis Z wie Zeitplan.

Zum Online-Lexikon: https://www.bkgev.de/lexikon-krankenhausreform/