Alle Artikel von Olivia Päßler

Einladung zur Mitgliederversammlung des BDC|Saarland

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Seminar Traumata an Hand und Handgelenk sowie zur Mitgliederversammlung des BDC|Saarland am 13.11.24 lade ich Sie hiermit herzlich ein. Die Mitgliederversammlung findet im Anschluss an das BDC-Seminar statt.

Datum: 13.11.24
Uhrzeit: 15:00
Ort: KV Saarland, Europaallee 7-9, 66113 Saarbrücken

Wissenschaftliche Leitung: Professor Dr. med. Chr. Meyer
Bitte bringen Sie Ihre Barcodes mit. Fortbildungspunkte wurden beantragt.

Das detaillierte Programm und das Anmeldeformular finden Sie im Anhang.
Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung bis spätestens 31.10.24

i.A.
Dr. Daniel Bastian
Vorsitzender BDC|Saarland

Einladung zur Mitgliederversammlung des Landesverbands BDC|Schleswig-Holstein

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Namen des Vorstands des BDC Schleswig-Holstein möchte ich Sie herzlich zu unserem Jahrestreffen am 27.11.2024 einladen.

Ort: Haus des Sports, Raum Hassee, Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel
Zeit: 27.11.2024, 18:00 Uhr

Die Flut der vom Bundesgesundheitsministerium verantworteten neuen Gesetze und Rechtsverordnungen nimmt kein Ende. Auch wenn die handwerkliche Ausgestaltung und die Art und Weise des Zustandekommens oftmals ohne ärztlichen Sachverstand zu Recht kritisiert wurde, so bieten diese Neuerungen doch auch Chancen.
KHVVG, Transparenzgesetz, GVSG, Notfallgesetz und nun auch noch die Diskussion um die neue GOÄ – da kann einem schon mal schwindelig werden. Was bedeutet dies konkret für meine Arbeit im Krankenhaus oder in der Praxis, was passiert mit der Weiterbildung? Hier wollen wir Ordnung reinbringen.

Wie gewohnt werden wir das Thema aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. Nach einem Impulsvortrag über die aktuelle Gesetzeslage und den Stand der Umsetzung wird ein Mitglied des neuen Vorstandes der KVSH uns über den Stand der Notfallreform in unserem Bundesland unterrichten. Es folgt ein Referat über Stand und Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs mit Fokus auf den ambulanten Sektor.

Von besonderer Wichtigkeit sind die Auswirkungen der Ambu-lantisierung auf die Weiterbildung. Hier wird uns eine junge Kollegin über ihre Erfahrungen in der Weiterbildung Orthopädie und Unfallchirurgie berichten und wir stellen ein Modell zur Finanzierung einer sektorenübergreifenden Weiterbildung vor.

Am Ende der Tagesordnung verbleibt noch genügend Zeit, um eventuell weitere berufspolitisch relevante Themen zu diskutie-ren. Das vom BDC verantwortete Spektrum ist bekanntermaßen breit und reicht von rechtlichen Belangen, Honorar- und Vergütungsfragen, Problemen bei der Organisation der sektorenübergreifenden Versorgung bis hin zur Ausgestaltung der Weiterbildung. Und das gilt für alle Chirurginnen und Chirurgen in allen 8 Facharztsäulen, egal ob in der Weiterbildung oder als Chefarzt, ob niedergelassen, angestellt oder verbeamtet. Also eigentlich ist für jeden etwas dabei.

Die Agenda entnehmen sie bitte dem Anhang.

Für die Planung der Veranstaltung ist eine Anmeldung hilfreich: per Fax: 0431 7206443 oder Email: schmitz@bdc.de

Ich freue mich auf ihre Teilnahme und eine rege Diskussion und verbleibe im Namen des gesamten Vorstands mit freundlichen Grüßen

R.W. Schmitz
Vorsitzender BDC|Schleswig-Holstein

DGKCH: Kindgerechte chirurgische Versorgung in Deutschland darf durch die Reform nicht auf der Kippe stehen

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) wendet sich mit einer Richtigstellung bezüglich des Spektrums der kinder- und jugendchirurgischen Versorgung an die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages.

Anlass für das Schreiben war die getroffene Aussage während der Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am 25.09.24, dass die Kinder- und Jugendchirurgie im Prinzip der Viszeralchirurgie des Erwachsenen entspräche. Dagegen wehrt sich die Fachgesellschaft entschieden. „Aussagen dieser Art sind kontraproduktiv. Sie implizieren, dass eine kinderchirurgische Abteilung an den Kliniken oftmals nicht gebraucht wird. Dies ist aber falsch“, betont PD Dr. Barbara Ludwikowski, Präsidentin der DGKCH und Chefärztin der Kinderchirurgischen Klinik im Krankenhaus Auf der Bult in Hannover. „Das Gesundheitssystem braucht eine Reform und grundlegende Veränderungen, das ist allen Beteiligten klar. Diese dürfen die chirurgischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen aber auf keinen Fall in Gefahr bringen.“

Die Kinder-und Jugendchirurgie bildet ein breites medizinisches Spektrum ab und ist dabei hochspezialisiert. Kinder- und Jugendchirurgen und -chirurginnen behandeln junge Patientinnen und Patienten mit kinderurologischen, kindertraumatologischen und kinderneurochirurgischen Erkrankungen sowie Erkrankungen aus dem pädiatrisch-plastischen und kinderonkologischen Bereich. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das geltende Ausbildungscurriculum des Fachs hin.

„Die im Gesundheitsausschuss geäußerte Meinung geht an der Realität und dem Versorgungsanspruch von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern vorbei“, erklärt Dr. Joachim Suß, Pressesprecher der DGKCH und Chefarzt der Abteilung für Kinderchirurgie am Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift in Hamburg. „Über die letzten Jahrzehnte wurden an vielen Standorten gut funktionierende Kinderchirurgische Einrichtungen geschaffen, so dass flächendeckend eine sehr breit gefächerte kindgerechte Versorgungsstruktur geschaffen wurde. Dies sollte der Maßstab sein. Abweichungen hiervon können auf Landesebene im Nachgang geregelt werden“, so Suß.

Das Schreiben an den Gesundheitsausschuss finden Sie hier.

Sitzungen des BDC im Herbst 2024

Zwei große Sitzungen stehen im Herbst beim BDC an: Am 8. und 9. November 2024 kommen die Mitglieder der Themenreferate gemeinsam mit BDC-Vorstand, -Geschäftsführung und -Kommunikation zu ihrem Jahrestreffen zusammen.

Neben den wichtigsten Ereignissen aus den jeweiligen Themenreferaten wird es Vorträge und Diskussionen zur fachärztlichen Weiterbildung und der dazugehörigen neuen Kampagne des BDC geben. Professor Dr. Albrecht Stier wird einen Vortrag zur Reform des Gesundheitssystems halten. Des Weiteren werden die Teilnehmenden an zukünftigen berufspolitischen Schwerpunktthemen des BDC arbeiten und gemeinsam Konzepte schmieden.
Ende November findet die Präsidiumssitzung des BDC statt. Unter anderem wird hier Michael Weller, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, zum Thema Krankenhausreform und Hybrid-DRG referieren. Des Weiteren wird BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer den diesjährigen Journalistenpreis des BDC verleihen und die Wolfgang Müller-Osten-Medaille an eine Person verleihen, die sich um den Verband verdient gemacht hat. Flankiert wird die Präsidiumssitzung von der Sitzung der Landesverbandsvorsitzenden am Freitag und der Sitzung der BDC-Regionalvertretenden am Samstagnachmittag.

Stellungnahme des BDC zur aktuellen Version einer neuen GOÄ

Der BDC hat heute eine Stellungnahme zur aktuellen Version einer neuen GOÄ, die dem Bundesministerium für Gesundheit zur Rechtsverordnung vorgelegt werden soll an die Bundeärztekammer geschickt. Der Verband begrüßt, dass ein Jahrzehnte laufender Prozess zu einem vorläufigen Abschluss gebracht worden ist. “Naturgemäß richtet sich der Blick primär auf die Bewertungen der Leistungen und verursacht allgemeine Frustration. Dabei werden die übergeordneten Aspekte oft übersehen oder jetzt neu kritisiert, obwohl diese seit Jahren auch durch entsprechende Ärztetagsbeschlüsse Bestand haben”, erklärt BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg.

Der BDC hat erreichen können, dass konkrete Nachverhandlungen zu einzelnen offensichtlich unterbewerteten Gebührenordnungspositionen zugesagt worden sind. Wenn dies zu akzeptablen Korrekturen führt, empfiehlt er die Annahme des vorgelegten Entwurfs vom Grundsatz her, denn es bedürfe nach 30 Jahren Stagnation dringend einer Modernisierung. Vor Abschluss der zugesagten Nachverhandlungen ist ein Versand der fast 1000 Seiten der GOÄ allerdings noch nicht zielführend, zumal am Ende Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach darüber entscheiden muss.

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Gematik informiert Praxen über elektronische Patientenakte

Die TI-Betreibergesellschaft Gematik sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informieren die Niedergelassenen im Rahmen einer Online-Veranstaltung am 2. Oktober über die elektronische Patientenakte ab dem Jahr 2025.

Die Veranstaltung „gematik digital: ePA für alle“ läuft von 17 bis 18.30. „Was auf Niedergelassene zukommt, welche Anforderungen sie in der Praxis erfüllen sollen und wie sie sich am besten vorbereiten können, erläutern Experten der gematik und der KBV. Dabei wird es um die Chancen und Vorteile gehen, aber auch um den aktuellen Entwicklungsstand der ePA. Unter anderem wird eine vorläufige Test-Version der ePA demonstriert“, heißt es in der Ankündigung.

Zudem gebe es Einschätzungen aus juristischer Perspektive sowie einen Ausblick auf die nächsten Entwicklungsschritte der Anwendungen. Abschließend könnten Fragen gestellt werden.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Quelle: änd

„Hygiene und Medizinprodukte – Feststellung des Status quo in der Arztpraxis“

Aktualisierter Selbstbewertungsbogen „Hygiene und Medizinprodukte – Feststellung des Status quo in der Arztpraxis“ veröffentlicht

Anhand des Selbstbewertungsbogens „Hygiene und Medizinprodukte – Feststellung des Status quo in der Arztpraxis“ können sich die Arztpraxen  einen Überblick über den Umsetzungsstand der erforderlichen Maßnahmen rund um Hygiene und Medizinprodukte in der eigenen Einrichtung verschaffen. Nach 2015 und 2017 legt das Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung den Selbstbewertungsbogen in dritter Auflage vor.

Strukturiert ist der Selbstbewertungsbogen in acht Themenbereiche und beinhaltet Aussagen zu verschiedenen hygienerelevanten Aspekten. Durch Bewertung der einzelnen Aussagen mit ja, nein oder teilweise kann der Ist-Zustand der Praxis selbst beurteilt werden. Der Bogen ermöglicht eine Einschätzung, inwieweit die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und wo möglicherweise noch Verbesserungspotenzial besteht.

Die Aussagen sind mit Erläuterungen hinterlegt, welche Hintergrundinformationen (z.B. in der Broschüre „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“ 2023), Umsetzungsvorschläge (z.B. „Mustervorlage Hygieneplan für die Arztpraxis“ 2024) aber auch konkrete Rechtsgrundlagen aufzeigen.

Der Bogen kann ausgedruckt und direkt vor Ort oder digital ausgefüllt werden. Die digitale Bearbeitung hat insbesondere den Vorteil, dass die Erläuterung zur Aussage schnell per Mouse-Klick aufgerufen werden kann und verlinkte Rechtsgrundlagen direkt im Internet einsehbar sind. Zudem werden am Ende des Bogens alle eingetragenen Bemerkungen übersichtlich aufgeführt.

Der Selbstbewertungsbogen sowie weitere Informationen des CoC einschließlich des Kontakts zur Hygieneberatung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung finden sich auf der Homepage www.hygiene-medizinprodukte.de.

Aktuelle Leitlinie Händehygiene in englischer Sprache

Die öffentlich zugängliche aktualisierte Leitlinie zur Händehygiene ist nun auf Englisch erschienen. Vizepräsident Dr. Peter Kalbe hat an deren Übersetzung maßgeblich mitgewirkt.

Die Konsensus basierte Leitlinie ist in folgende Themen untergliedert: Prävention nosokomialer Infektionen durch hygienische Händeantiseptik, Prävention postoperativer Wundinfektionen durch chirurgische Händeantiseptik, Infektionsprävention in der Bevölkerung durch Händeantiseptik bei epidemischer bzw. pandemischer Situation, Händewaschung aus sozialer und infektionspräventiver Indikation, Auswahl von Alkoholbasierten Händeantiseptika und von Waschlotionen, medizinische Handschuhe und Schutzhandschuhe, Voraussetzungen für die Händehygiene, Hautschutz und Hautpflege, Qualitätssicherung der Umsetzung der Maßnahmen der Händehygiene und rechtliche Aspekte.

Die Leitlinie wurde von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene in Zusammenarbeit mit 22 Fachgesellschaften, 2 Berufsverbänden, dem Deutschen Pflegerat, der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Österreich und der deutschsprachigen Interessengruppe der Fachexperten/innen für Infektionsprävention und Berater für Spitalhygiene erarbeitet.

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Mitmachen! Gib dem ärztlichen Nachwuchs Deine Stimme für eine gesicherte Weiterbildung!

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) geht bei seinem Engagement für den ärztlichen Nachwuchs neue Wege. Mit einer Kampagne möchte der Verband auf die hohe Bedeutung der fachärztlichen Weiterbildung hinweisen.

„Die Förderung der chirurgischen Weiterbildung ist eines unserer Kernthemen und hat einen hohen Stellenwert. Vorstand, Geschäftsführung und Mandatsträger im Verband arbeiten seit Jahren an Konzepten und Lösungen für eine gesicherte, gut strukturierte und qualitativ hochwertige chirurgische Weiterbildung. Unsere Forderungen haben wir im März dieses Jahres in einem Positionspapier dargestellt. Auf politischer Ebene passiert: Nichts. Im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform wird die Weiterbildung nach wie vor ignoriert. Daher gehen wir nun den nächsten Schritt: Mit einer Kampagne richten wir uns an die Öffentlichkeit und an Verbündete, um auf das Thema fachärztliche Weiterbildung aufmerksam zu machen, und den Druck auf die Politik zu erhöhen. Denn das Thema ist nicht nur für angehende Fachärztinnen und Fachärzte relevant, sondern auch für Patientinnen und Patienten. Unser Anspruch, eine bestmögliche ärztliche Versorgung zu gewährleisten, gilt selbstverständlich auch für die Zukunft und darf nicht durch mangelhafte Rahmenbedingungen konterkariert werden“, betont BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

Die Kampagne basiert auf einem Comic-Clip, der durch seinen außergewöhnlichen Stil auffällt. „Wie gesundheitliche Versorgung in letzter Konsequenz aussehen könnte, wenn die Politik die Weiterbildung nach wie vor vernachlässigt, wollen wir mit voller Drastik in einer ganz neuen Ästhetik zeigen. Durch die Verwendung von Comicfiguren konnten wir die Situation abstrahieren und ins Absurde ziehen“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf. Der Clip ist ab heute auf den Social Media Kanälen des Verbands zu sehen. Der Berufsverband begnügt sich dabei nicht mit Likes und Shares. Die Kampagne mündet in eine Petition an das Bundesgesundheitsministerium, für die der Verband zur Unterschrift aufruft. Ärztinnen und Ärzte aller Karrierestufen, die Studentenschaft, und auch die Öffentlichkeit, also potenzielle Patientinnen und Patienten, sollen unterschreiben. „Der „Call to Action“ – tut was! ist uns besonders wichtig. Damit das Bundesgesundheitsministerium unsere guten Konzepte zur fachärztlichen Weiterbildung endlich aufgreift“, so Burgdorf.

Kampagnenaufruf https://www.bdc.de/kampagne

Petition

LinkedIn; Instagram; Youtube; TikTok; Twitter

Positionspapier der Gemeinsamen Weiterbildungskommission Chirurgie (Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. und Deutsche Gesellschaft für Chirurgie)

 

Welttag der Patientensicherheit – Zu viele Operationen: Chirurgie rät zur Ausweitung von Zweitmeinungsverfahren

In Deutschland wird im internationalen Vergleich zu viel operiert. Darauf macht die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) anlässlich des Welttags der Patientensicherheit aufmerksam, der am 17. September 2024 zum Thema „Diagnosesicherheit“ stattfindet. „Für die Chirurgie bedeutet das Indikationssicherheit, also die Frage, ob eine Operation tatsächlich angezeigt ist“, sagt DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen. Um die Indikationssicherheit zu erhöhen, raten DGCH-Experten zur Ausdehnung des Zweitmeinungsverfahrens, zu höherwertigen Studien und mehr Empowerment auf Seite der Patientinnen und Patienten.

In Deutschland wird – ebenso wie in den USA – in vielen Bereichen nach wie vor oft unnötig operiert, ohne eindeutige Indikation. „Die Gründe dafür liegen häufig im ökonomischen Druck, der mit dem Erreichen bestimmter Mindestmengen-Vorgaben oder Fallzahlen verbunden ist“, so Schmitz-Rixen. Um Patientinnen und Patienten vor unnötigen Behandlungen zu schützen, besteht daher seit 2019 für eine Reihe planbarer Eingriffe und Operationen ein gesetzlicher Anspruch auf ein geregeltes ärztliches Zweitmeinungsverfahren, das die Kassen übernehmen. Die Liste der zweitmeinungsberechtigten Eingriffe wird laufend erweitert – zuletzt im Juli um Eingriffe am Hüftgelenk, ab Oktober um geplante Eingriffe an Aortenaneurysmen.

„Aortenaneurysmen werden häufig unnötig operiert“, bestätigt Schmitz-Rixen. Zwar empfehlen die Leitlinien, erst ab einer Aortaausdehnung von mehr als 5,5 Zentimetern zu operieren. „Wir liegen in Deutschland aber im Durchschnitt statistisch gesehen bei 5,5 Zentimetern und gehen davon aus, dass in 40 Prozent der Fälle außerhalb der Leitlinie operiert wird“, so Schmitz-Rixen. Auch bei vergleichsweise einfachen Eingriffen gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. „Patientinnen und Patienten mit rechtsseitigen Unterbauchschmerzen werden in Deutschland viel häufiger operiert als in anderen Ländern“, berichtet DGCH-Präsident Professor Dr. med. Udo Rolle. Während eine akute Blinddarmentzündung sofort operiert werden muss, kann bei einer unkomplizierten Appendizitis als Alternative auch eine Behandlung mit Antibiotika in Betracht gezogen werden.

Zwar haben gesetzlich Versicherte im Rahmen der freien Arztwahl immer die Möglichkeit, mit einer hausärztlichen Überweisung einen weiteren Facharzt oder Fachärztin zu konsultieren, um eine zweite Meinung zu einer vorgeschlagenen Behandlung, Untersuchung oder Operation einzuholen. Dennoch empfehlen die DGCH-Experten, die strukturierten gesetzlichen Zweitmeinungsverfahren zu erweitern. „Dies sollte der Fall sein vor allem für schwerwiegende und lebensverändernde Operationen etwa an Bauchspeicheldrüse, Speiseröhre oder Mastdarm“, meint Schmitz-Rixen. „Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Patientensicherheit, sofern es sich nicht um akute Erkrankungen handelt, die sofort behandelt werden müssen“, ergänzt Rolle. Wer eine Zweitmeinung einholen möchte, sollte den behandelnden Arzt oder Ärztin darüber informieren und sie bitten, Befunde, Berichte, Laborwerte und Ergebnisse von Röntgenuntersuchungen auszuhändigen.

Zwei weitere Ansätze sehen die DGCH-Experten, um die Indikationssicherheit zu erhöhen. „Leitlinien sind ein wichtiges Instrument“, so Schmitz-Rixen. „Aber Leitlinien sind nur so gut wie die Evidenz, auf der sie beruhen, und es gibt zu wenig prospektiv-randomisierte Studien.“ Häufig fehle auch der Bezug zur Ergebnisqualität, „Wir benötigen eine höherwertige Studienkultur und mehr Versorgungsforschung“, kritisiert Schmitz-Rixen. Schließlich könnten auch Patientinnen und Patienten selbst zur sicheren Versorgung beitragen. „Wir möchten Betroffene ermuntern, sich über Diagnose und Behandlung zu informieren, Fragen zu stellen, Bedenken zu äußern und ihre Meinung kundzutun. Zusätzlich können Patientinnen und Patienten sich aktiv an klinischen Studien in der Versorgungsforschung beteiligen“, erklärt Rolle. „Die angeführten Maßnahmen werden sicherlich dazu führen, dass die immer noch erhebliche Zahl von Behandlungsfehlern deutlich reduziert werden kann“, subsummiert Professor Dr. med. Dr. med. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie (BDC). „Dieses gilt auch für die Empfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, denen sich von Seiten des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie auch in aller Regel vollständig angeschlossen wird.“

Der Welttag der Patientensicherheit ist einer der globalen Gesundheitstage der WHO. Er wurden 2019 auf Initiative des Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) auf den 17. September festgesetzt. Das diesjährige Motto lautet: „Sichere Diagnose. Richtige Behandlung. Gemeinsam für Diagnosesicherheit“. Das APS ruft bundesweit Mitarbeitende und Institutionen im Gesundheitswesen auf, sich mit Aktionen rund um den 17. September zu beteiligen. Alle Aktionen sind unter www.tag-der-patientensicherheit.de gelistet. Um ein Signal für mehr Patientensicherheit zu setzen, sollen außerdem am 17. September Fassaden in Orange leuchten.

Quelle: DGCH