Schlagwort-Archiv: Konvention

BDC, DGCH und Fachgesellschaften treten für ihre Grundsätze ein

„Medizin braucht freien und internationalen Austausch – sowohl in der Forschung als auch in der Versorgung in Klinik und Praxis. Ärztinnen und Ärzte sehen alle Menschen ohne Wertung als Patientinnen und Patienten, die es zu behandeln, betreuen und zu heilen gilt. Die Demokratie als Grundvoraussetzung für diese Freiheiten müssen wir verteidigen und fremdenfeindlichen, autoritären Programmatiken entschieden entgegentreten”, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Auszug aus dem Memorandum der DGCH, ihrer Fachgesellschaften und des BDC: “Als Chirurginnen und Chirurgen sind wir politisch unabhängig und neutral. Unser Handeln im Dienst an unseren Patienten sowie die seit Hippokrates und aktueller dem Genfer Gelöbnis geltenden Werte bestimmen auch unsere Haltung zu politischen und gesellschaftlichen Themen. Wir lehnen jedwede Gewalt ab und distanzieren uns insbesondere von Aktionen gegen die unantastbare Menschenwürde. Eine politische Gesinnung, die sich unmittelbar oder mittelbar gegen die Würde des Menschen richtet, ist mit unseren Grundüberzeugungen nicht vereinbar.”

„Bitte scheuen Sie sich nicht, für diese Grundüberzeugungen in ihrem beruflichen und privaten Umfeld einzutreten und sie auch allen ins Bewusstsein zu rufen, die mit Ihnen arbeiten. Denn Fachkräfte aus dem Ausland sind von uns hoch geschätzt und unverzichtbar für die ärztliche Versorgung in Forschung, Klinik, Praxis und Pflege”, betont BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Memorandum der DGCH, ihrer Fachgesellschaften und des BDC.

Stellungnahme des BDC zur aktuellen Version einer neuen GOÄ

Der BDC hat heute eine Stellungnahme zur aktuellen Version einer neuen GOÄ, die dem Bundesministerium für Gesundheit zur Rechtsverordnung vorgelegt werden soll an die Bundeärztekammer geschickt. Der Verband begrüßt, dass ein Jahrzehnte laufender Prozess zu einem vorläufigen Abschluss gebracht worden ist. “Naturgemäß richtet sich der Blick primär auf die Bewertungen der Leistungen und verursacht allgemeine Frustration. Dabei werden die übergeordneten Aspekte oft übersehen oder jetzt neu kritisiert, obwohl diese seit Jahren auch durch entsprechende Ärztetagsbeschlüsse Bestand haben”, erklärt BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg.

Der BDC hat erreichen können, dass konkrete Nachverhandlungen zu einzelnen offensichtlich unterbewerteten Gebührenordnungspositionen zugesagt worden sind. Wenn dies zu akzeptablen Korrekturen führt, empfiehlt er die Annahme des vorgelegten Entwurfs vom Grundsatz her, denn es bedürfe nach 30 Jahren Stagnation dringend einer Modernisierung. Vor Abschluss der zugesagten Nachverhandlungen ist ein Versand der fast 1000 Seiten der GOÄ allerdings noch nicht zielführend, zumal am Ende Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach darüber entscheiden muss.

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Aktuelle Leitlinie Händehygiene in englischer Sprache

Die öffentlich zugängliche aktualisierte Leitlinie zur Händehygiene ist nun auf Englisch erschienen. Vizepräsident Dr. Peter Kalbe hat an deren Übersetzung maßgeblich mitgewirkt.

Die Konsensus basierte Leitlinie ist in folgende Themen untergliedert: Prävention nosokomialer Infektionen durch hygienische Händeantiseptik, Prävention postoperativer Wundinfektionen durch chirurgische Händeantiseptik, Infektionsprävention in der Bevölkerung durch Händeantiseptik bei epidemischer bzw. pandemischer Situation, Händewaschung aus sozialer und infektionspräventiver Indikation, Auswahl von Alkoholbasierten Händeantiseptika und von Waschlotionen, medizinische Handschuhe und Schutzhandschuhe, Voraussetzungen für die Händehygiene, Hautschutz und Hautpflege, Qualitätssicherung der Umsetzung der Maßnahmen der Händehygiene und rechtliche Aspekte.

Die Leitlinie wurde von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene in Zusammenarbeit mit 22 Fachgesellschaften, 2 Berufsverbänden, dem Deutschen Pflegerat, der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Österreich und der deutschsprachigen Interessengruppe der Fachexperten/innen für Infektionsprävention und Berater für Spitalhygiene erarbeitet.

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Neue Informationsmaterialien zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Die KBV veröffentlicht neue Informationsmaterialien zur elektronischen Patientenakte (ePA) die ab 2025 zur Anwendung kommt.

PraxisInfoSpezial
Eine neue Auflage der PraxisInfoSpezial enthält Basiswissen rund um die ePA. Darin wird unter anderem erläutert, welche Daten Praxen künftig einpflegen müssen, wie der Zugriff auf die ePA erfolgt und welche Informations- und Dokumentationspflichten Ärzte und Psychotherapeuten haben. Auch Fragen, ob eine Einsichtnahme bei jedem Patienten-Kontakt routinemäßig notwendig ist oder welche Widerspruchsmöglichkeiten Versicherte haben, werden beantwortet. Die PraxisInfoSpezial finden Sie hier

Schaubild
Ergänzend zur PraxisInfoSpezial gibt es ein Schaubild, das wesentliche Informationen zur Nutzung der ePA in der Praxis auf einer Seite zusammenfasst: https://www.kbv.de/media/sp/ePA_Infoblatt_Auf-einen-Blick.pdf

Video
Wie die elektronische Patientenakte die Anamnese, Diagnostik und Behandlung unterstützen kann, zeigt ein Video. Anhand eines fiktiven Falls wird die Nutzung der ePA erläutert. Das Video steht auf der Internetseite der KBV bereit.

Weitere kommunikative Maßnahmen sind geplant, um die Praxen bestmöglich bei der geplanten Einführung und Nutzung der ePA zu unterstützen. So starten die PraxisNachrichten in der kommenden Woche eine Serie zur ePA. Alle zwei Wochen wird ein Aspekt näher erläutert.

Weitere Informationen auf den Seiten der KBV