Alle Artikel von Olivia Päßler

Chirurgieverband erwartet von der Politik schnelle Konstituierung und Weiterarbeit an den Reformen im Gesundheitssystem

Im Nachgang zur Bundestagswahl fordert der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), dass die in der vergangenen Legislaturperiode angestoßenen Reformen zügig weiterentwickelt und umgesetzt werden.

„Die Reform des Gesundheitssystems muss mit Priorität vorangetrieben werden. Ohne geht es nicht weiter, wenn wir den Versorgungsbedarf einer immer älter werdenden Bevölkerung auch in Zukunft abdecken wollen. Wir erwarten daher von der Politik, dass sich die Regierung schnell bildet und ihre Arbeit in der Gesundheitspolitik konstruktiv fortsetzt“, betont BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

So sieht der Chirurgieverband im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gute Ansätze, fordert aber, dass es gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt wird, um die zentralen Probleme anzugehen. „Unter anderem fordern wir, dass die Politik konkrete Lösungen für die Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung entwickelt. Chirurgischen Nachwuchs zu gewinnen, ist heute schon herausfordernd. Ohne eine geregelte, qualitativ hochwertige Weiterbildung werden uns zukünftig noch mehr angehende Fachärztinnen und Fachärzte abspringen“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Die fachärztliche Weiterbildung und die Nachwuchssicherung gehören zu den Schwerpunktthemen der Sitzungen des Verbands beim diesjährigen Deutschen Chirurgiekongress, der vom 26. bis 28. März in München stattfindet. Für das Thema Krankenhausreform hat der BDC Professor Christian Karagiannidis, Mitglied des Expert:innenrats „Gesundheit und Resilienz“ der Bundesregierung, sowie den CSU-Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, als Sprecher eingeladen.

Im Rahmen der Krankenhausreform wird auch die Notfallreform zur Sprache kommen. „Es ist uns wichtig, der Politik zu signalisieren, dass das Notfallgesetz dringend verabschiedet werden muss. Für eine Patientensteuerung, die effizient ist und eine sinnvolle und gute Versorgung der Bevölkerung darstellt, ist es unabdingbar und sollte mit der Krankenhausreform selbstverständlich verzahnt sein“, betont Burgdorf.

Der Chirurgieverband fordert von der Politik, in die Ausarbeitung der Reformgesetze einbezogen zu werden. BDC-Präsident Meyer: „Unsere Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland sichern die Grundversorgung auf dem Land und sind in der universitären Spitzenmedizin vertreten. Wir vertreten diese für die gesundheitliche Versorgungslandschaft wichtigen Fachkräfte und haben die nötige Expertise, um sich in beratender Funktion aktiv miteinzubringen.“

Zum Positionspapier des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Gemeinsame Stellungnahme zur Qualitätssicherung-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie

Die Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG e.V.), Deutsche Gesellschaft für Angiologie, Gesellschaft für Gefäßmedizin (DGA e.V.) sowie die Berufsverbände, Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC e.V.), Arbeitsgemeinschaft der Niedergelassenen Gefäßchirurgen (ANG e.V.), Berufsverband der Angiologinnen und Angiologen Deutschlands (BVAD e.V.), Berufsverband für Ambulantes Operieren (BAO e.V.) und der Berufsverband der Niedergelassenen Chirurgen (BNC e.V.) haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Qualitätssicherung-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie nach § 135 SGB V herausgegeben.

Die Unterzeichner betonen, dass ein relevantes Hindernis für eine Weiterentwicklung von ambulanten Eingriffen/Interventionen in der Gefäßmedizin die QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie nach § 135 SGB V aus dem Jahr 2010 darstellt. Diese Richtlinie wurde zu einem Zeitpunkt erstellt, als interventionelle Verfahren in der Gefäßmedizin kaum im ambulanten Bereich durchgeführt wurden. Gemäß dieser Richtlinie gibt es keine Möglichkeit für Gefäßchirurgen und Angiologen, im ambulanten (EBM gesteuerten) Bereich, diese Behandlungen anzubieten. Seither haben sich jedoch mehrere entscheidende Änderungen in der Gefäßmedizin und Gesundheitspolitik ergeben, die eine dringende Überarbeitung der QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie erfordern.

Die derzeitigen Einschränkungen der Facharztgruppen in der QS-Vereinbarung sind laut den Verbänden ein relevantes Hindernis für die weitere Ambulantisierung von interventionellen Gefäßeingriffen, da Ärztinnen und Ärzte, die nach dem AOP-Vertrag behandeln, gemäß §15 des AOP-Vertrages die Vereinbarungen nach § 135 SGB V einhalten müssen. Eine zielorientierte Lösungsmöglichkeit wäre eine der gesundheitspolitischen und medizinischen Entwicklung folgende sinnvolle Anpassung und Weiterentwicklung der QS-Vereinbarung zur interventionellen Radiologie, die auch Fachärzt:innen für Gefäßchirurgie und Fachärzten für Angiologie eine Genehmigung nach § 2 der Vereinbarung ermöglicht und damit eine qualitativ hochwertige und effiziente ambulante oder transsektorale Versorgung von Gefäßpatient:innen in der Zukunft garantiert.

Die QS-Vereinbarung interventionelle Radiologie hat nach den Unterzeichnern also relevante Auswirkungen auf die Entwicklung der interventionellen Behandlung von peripheren Gefäßerkrankungen, die Struktur- und Qualitätsvorgaben ebenso betreffen, wie ambulante und stationäre Vergütungsfragen, wesentliche Bereiche der ärztlichen Weiterbildung und die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung von Patienten mit peripheren Gefäßerkrankungen. Sie halten deshalb eine lösungs- und zielorientierte Diskussion aller Partner für sinnvoll und notwendig.

Stellungnahme

Qualität und Sicherstellung der Versorgung durch Empfehlung eines Facharztes für Notfallmedizin in Gefahr

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung formuliert in ihrer vierten Stellungnahme Empfehlungen für eine Reform der Notfall- und Akutversorgung.

Die zugrundeliegende, differenzierte Analyse und die daraus abgeleiteten Forderungen, insbesondere zu Aufbau und Organisation flächendeckender integrierter Leitstellen sowie integrierter Notfallzentren in Krankenhäusern unterstützen die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) sowie der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) nachdrücklich.

Im Gegensatz dazu ist die darin ebenfalls enthaltene Empfehlung zur Einrichtung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin aus Sicht der unterzeichnenden Fachgesellschaften und Verbände nicht geeignet, um die gewünschte Qualität der Patientenversorgung sicherzustellen.

Für die Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten auf hohem Niveau ist ein Team aus Expertinnen und Experten verschiedenster Fachgebiete notwendig und auch gelebte Praxis. Die aktuelle Weiterbildungsordnung baut bewusst auf eine ergänzende, während und nach einer abgeschlossenen Facharztweiterbildung zu erwerbende notfallmedizinische Zusatzqualifikation auf. Ein eigenständiger Facharzt für Notfallmedizin kann die notwendige fachliche Tiefe, wie sie in den Fächern Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Neurologie, etc. vermittelt wird, nicht erreichen und würde in jedem Teilbereich nur einen kleinen fachlichen Ausschnitt abdecken. Die Einführung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin würde somit nicht nur die Qualität der Versorgung reduzieren, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Kolleginnen und Kollegen deutlich einschränken, da weitere, mit einem originären Facharzt verbundene berufliche Perspektiven in anderen Betätigungsfeldern ausgeschlossen würden.

DGAI, BDA, DGCH und BDC sprechen sich daher weiterhin und ohne Einschränkung für das Konzept einer notfallmedizinischen Zusatzqualifikation aus, die die Weiterbildung zum Facharzt ergänzt, aber nicht ersetzt. Die Schaffung eines neuen Facharzttitels würde zudem eine flächendeckende notärztliche Versorgung in Deutschland aufgrund des sich hieraus ergebenden Mangels an entsprechend weitergebildetem ärztlichen Personal im Kern gefährden und so auch aus diesem Grund die notfallmedizinische Versorgungsqualität verschlechtern.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V. (DGAI)

Lauterbach für Organspendereform – Organspendelauf beim DCK macht auf Thema aufmerksam

Die Zahlen von Organspenden sind stark rückläufig. Daher sprach sich Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach Mitte Januar für einen erneuten Reformversuch aus. Sein Ziel ist die Einführung der Widerspruchslösung.

Für den Bundesgesundheitsminister ist das geltende Gesetz gescheitert. Viele Menschen seien zwar zur Organspende bereit, dokumentierten das aber nicht. Deswegen solle der Bundestag einen erneuten Anlauf nehmen, um über die Widerspruchslösung abzustimmen.

Die Widerspruchslösung bedeutet, dass davon ausgegangenen wird, dass alle Menschen zunächst bereit sind, ihre Organe zu spenden – es sei denn, sie widersprechen dem ausdrücklich. Über die Widerspruchslösung war in der Vergangenheit schon im Bundestag debattiert worden, im Januar 2020 scheiterte die Reform aber. Das Parlament bliebt stattdessen bei der Regelung, dass Organspenden nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleiben.

Über zusätzliche Informations- und Aufklärungsangebote sollten Bürger aber dazu bewegt werden, sich für oder gegen eine Spende zu entscheiden und dies etwa in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festzuhalten.

Der Corza-Medical Organspendelauf findet im Rahmen des Deutschen Chirurgie Kongresses 2023 im April statt. Erklärtes Ziel des Laufs ist es, das wichtige Thema Organspende einmal mehr in den Fokus der Öffentlichkeit zur rücken. Zudem werden mit Anteilen der Startgebühr gemeinnützige Organisationen der deutschen Transplantationsmedizin unterstützt. Wie bereits im letzten Jahr werden dies auch in 2023 wieder die Kinderhilfe Organtransplantation KiO, das Rehazentrum Ederhof der Rudolph Pichlmayr-Stiftung sowie der Verein „Junge Helden e.V.“ sein. Insgesamt beträgt die bisher gespendete Summe 50.470 Euro.

Quellen: Tagesschau, Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V.

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege gibt Gutachten 2023 heraus

Der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege (SVR) hat die Krisenfestigkeit des Gesundheitssystems in Deutschland genauer untersucht. Die Ergebnisse sind in dem neuen Gutachten Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung künftiger Krisen festgehalten, das er Januar Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach überreicht hat. Laut SVR betreffen Ereignisse wie die Corona-Pandemie, der Krieg in Europa, Hochwasser, Waldbrände und Hitzewellen als Folgen des Klimawandels, unterbrochene Lieferketten und Energieknappheit auch die Gesundheit der Menschen und ihre gesundheitliche Versorgung.

Um aufzuzeigen, wie das Gesundheitssystem und die Menschen, die in diesem System arbeiten, besser auf künftige Krisen vorbereitet werden können, beleuchtet der Sachverständigenrat einzelne Versorgungsbereiche: den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die Akutversorgung und die Langzeitpflege. Zudem untersucht er konkrete Strategien zur Stärkung der Lieferketten, der zielgruppengerechten
Kommunikation und der wissenschaftlichen Politikberatung sowie zur Verbesserung des akuten Krisenmanagements. Im letzten Teil des Gutachtens werden diese Empfehlungen exemplarisch auf die absehbaren Herausforderungen des Gesundheitssystems durch Hitze und weitere Pandemien angewandt.

SVR-Vorsitzender Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach: „Aus den aktuellen Krisen wurden bislang nicht die notwendigen Schlüsse gezogen. […] Unser Gesundheitssystem ist hochkomplex, ein behäbiges Schönwettersystem, das unter unzulänglicher Digitalisierung und einem formaljuristisch leerlaufenden Datenschutzverständnis leidet.” Der Sachverständigenrat erklärt, dass es für viele Bereiche und Herausforderungen bereits gute Analysen und konkrete Konzepte zur Resilienzstärkung gebe: zum Beispiel Pandemie- oder Hitzepläne. Aber sie verstaubten oft in Schubladen anstatt konsequent umgesetzt und eingeübt zu werden.

Quelle: SVR Gesundheit

Das Gutachten: “Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung künftiger Krisen”

Bündnis ProTransplant schreibt offenen Brief an das BMG

Laut dem Bündnis ProTransplant sind drei Jahre nach Abstimmung des Bundestages über die neue Gesetzgebung weitere 3.000 Menschen verstorben, die mit einer Organspende hätten gerettet werden können. Statt der erhofften Verdopplung der Organspendezahlen gebe es einen schlimmeren Einsturz als je zuvor. Jetzt hat sich das Bündnig in einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsministesr Professor Karl Lauterbach gewandt und in fünf Punkten seine Forderungen formuliert.

Das Bündnis ProTransplant ist ein Zusammenschluss von Patientenverbänden und Selbsthilfegruppen. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) und die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) unterstützen dessen Initiativen.

Offener Brief Bündnis ProTransplant

Tag der seltenen Erkrankungen – Chancen der Datenerhebung nutzen

Berlin, den 28. Februar 2023 – Anlässlich des internationalen Tags der Seltenen Krankheiten appelliert die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) an die Politik, eine bessere Nutzung klinischer Daten für diese Patientengruppe möglich zu machen. „Gerade bei seltenen Erkrankungen kann ein Erheben von und der Zugriff auf Daten Leben retten. Seltene Krankheitsbilder hat man eben nicht täglich in Klinik oder Praxis, findet sie aber möglicherweise in der Datenbank und kann so eine bessere Behandlung und Therapie durchführen“, erklärt Professor Udo Rolle, Präsident der DGKCH. 

In der Europäischen Union gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen von ihr betroffen sind. Da es mehr als 7.000 unterschiedliche Seltene Erkrankungen gibt, ist die Gesamtzahl der Betroffenen trotz der Seltenheit der einzelnen Erkrankungen hoch. Allein in Deutschland leben schätzungsweise etwa vier Millionen Menschen mit einer Seltenen Erkrankung, in der gesamten EU geht man von 30 Millionen Menschen aus.

Viele dieser Erkrankungen werden bereits im Kindesalter sichtbar. Dies gilt insbesondere für angeborene Fehlbildungen, von denen viele zu den seltenen Erkrankungen gehören. Während es früher bei den Kindern mit solchen Fehlbildungen, insbesondere des Verdauungssystems, des Zwerchfells oder des Rumpfes darum ging, ein Überleben zu sichern, liegt der Fokus der Behandlung inzwischen auf der optimierten Funktion des fehlgebildeten Organsystems und der Lebensqualität. Insgesamt sind in Deutschland etwa 25.000 Kinder betroffen, bei vielen Kindern liegen mehrere Fehlbildungen gleichzeitig vor.

Da es in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern kein nationales Register für angeborene Fehlbildungen gibt, hat die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie 2015 mit der Entwicklung des KinderRegisters für angeborene Fehlbildungen begonnen. Ziel ist die deutschlandweite Erfassung der Patientinnen und Patienten mit angeborenen Fehlbildungen. Mit dem Register sollen neben der Darstellung von Häufigkeiten insbesondere auch die Behandlungsqualität und die Langzeitverläufe der Erkrankungen untersucht werden. Das Register konnte dank einer Förderung der Dr. Emil Alexander Huebner und Gemahlin-Stiftung in den letzten drei Jahren aufgebaut werden.

Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Registers bereiteten insbesondere die unterschiedlichen landesspezifischen Regelungen im Bereich Datenschutz und Ethik. Im Vergleich zu den Nachbarländern in Europa zeichnet sich Deutschland hier durch eine Vielfalt unterschiedlicher Gesetze aus, die eine rasche Realisierung eines nationalen Registers erschweren. Ab dem ersten November 2021 wurden die ersten Patienten erfasst. Nach etwas über einem Jahr sind bereits 20 Kliniken aus ganz Deutschland angeschlossen und haben Daten von 240 Patienten eingegeben.

„Für die Zukunft erhoffen wir uns für die Kinderchirurgie Regelungen in einem geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz und im Registergesetz, die eine Vereinheitlichung der Datenschutzregelungen in Deutschland erreichen und eine bessere Nutzung von klinischen Daten für diese besondere Patientengruppe möglich machen, damit die gemeinschaftliche deutschlandweite Forschung schneller zum Wohl des Patienten durchgeführt werden kann“, unterstreicht Rolle. Die DGKCH begrüße die Stellungnahme „Erhebung von Fehlbildungen bei Neugeborenen“ der Bundesärztekammer, die darlegt, dass eine gesetzliche Regelung vorteilhaft wäre, um die mit dem geplanten „Nationalen Register für angeborene Fehlbildungen“ verbundene zentrale Speicherung von Daten zu ermöglichen.

Prof. Dr. Udo Rolle, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie

Dr. Andrea Schmedding, Studienleitung des KinderRegisters für angeborene Fehlbildungen der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie
Gegründet im Jahr 1963, schafft die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) bis heute die Grundlagen für eine bestmögliche kinderchirurgische Versorgung in Deutschland. Dazu gehören die Neugeborenenchirurgie, die allgemeine Kinderchirurgie und Kindertraumatologie wie auch die Kinderurologie. Die DGKCH vertritt das Fach in allen wissenschaftlichen, fachlichen und beruflichen Belangen. Derzeit praktizieren hierzulande Fachärzte für Kinderchirurgie in 131 kinderchirurgischen Kliniken und Abteilungen. Kinderchirurgie gehört in die Hände von Kinderchirurgen. Denn ihre Patienten sind keine kleinen Erwachsenen.

Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V.
Pressestelle / Langenbeck-Virchow-Haus
Dr. Joachim Suß, Pressesprecher
Olivia Päßler, Referentin Presse
Luisenstraße 58/59
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 28 00 43 61
E-Mail: presse@dgkch.de 
https://www.dgkch.de/

Ernennungen bei DGOU und DIVI zum Jahresbeginn

Professor Maximilian Rudert ist seit 1. Januar neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). Er ist Ärztlicher Direktor der Orthopädischen Klinik König-Ludwig-Haus und Ordinarius für Orthopädie der Universität Würzburg. Sein Stellvertreter im Präsidentenamt ist Professor Steffen Ruchholtz, Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Orthopädie und Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM).

Laut Mitteilung der DGOU im Januar wählte die Mitgliederversammlung die beiden bereits im Oktober vorigen Jahres für die Amtszeit bis Ende 2023. Sie übernehmen damit auch die Führung ihrer Muttergesellschaften: Rudert ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Ruchholtz Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie. Sie sind zudem die Kongresspräsidenten des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie im Oktober in Berlin.

Quelle: Website der DGOU

Professor Felix Walcher ist neuer Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Die kommenden zwei Jahre wird der Direktor der Klinik für Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Magdeburg die Fachgesellschaft führen.

In der Präsidiumssitzung Ende Januar 2023 wurden die Ämter für die Legislaturperiode 2023-2024 neu vergeben. Hier wurde Professor Uwe Janssens, Direktor der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital Eschweiler, zum neuen Generalsekretär ernannt.

Quelle: Website der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin

Krankenhausreform: Reaktion der Länder

Laut der Ärztezeitung hat ein neues Gutachten über die Auswirkungen der Klinikreform in den Bundesländern zu großer Unruhe geführt. Eine eins-zu-eins-Umsetzung der vorliegenden Vorschläge hätte enorme Veränderungen der Krankenhauslandschaft zur Folge.

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzte Regierungskommission hatte im vergangenen Dezember ihre Vorschläge für eine grundlegende Krankenhausreform vorgelegt. Die Krankenhauslandschaft, so eine ihrer Ideen, soll künftig besser strukturiert und jedes somatische Krankenhaus einer von vier Versorgungsstufen zugeordnet werden: Maximalversorger dem Level 3, Schwerpunktversorger dem Level 2, Grundversorger mit Notaufnahme dem Level 1n und Grundversorger ohne Notaufnahme, die künftig ausschließlich ambulante Leistungen erbringen sollen, dem Level 1i. Um die Level 2 und 3 erreichen zu können, müssen die Häuser der Kommission zufolge eine bestimmte Anzahl an Fachrichtungen vorhalten. Dabei soll jede Fachrichtung künftig einer konkreten medizinischen Leistungsgruppe zugeordnet werden, die mit eigenen Mindeststrukturvorgaben versehen ist.

Die Krankenhäuser kritisierten, dass weder die Regierungskommission noch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dargestellt hat, welche Auswirkungen eine Umsetzung dieser Ideen auf die deutsche Krankenhauslandschaft haben würde. Eine solche Analyse hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) jetzt vorgelegt. Die Analyse beruht in erster Linie auf den Qualitätsberichten der Krankenhäuser aus dem Jahr 2020. Sie bezieht sich auf die Vorhaltung der jeweiligen Leistungen und nicht auf die Leistungsmengen. Zudem wurden die Strukturvorgaben berücksichtigt, die der Gemeinsame Bundesausschuss im Jahr 2018 für die stationäre Notfallversorgung vorgelegt hat. An diesen Vorgaben hatte sich auch die Regierungskommission orientiert.

Die Krankenhäuser reagierten alarmiert auf die Analyse. Auch die Bundesländer reagierten laut Ärztezeitung mit einem Aufschrei. So sprach zum Beispiel der bayerische Landkreistagspräsident Thomas Karmasin (CSU) von einer „Schneise der Verwüstung“, die die Reform durch Bayern ziehen würde. Die kirchlichen Krankenhausträger in NRW wiesen zudem darauf hin, dass eine Schließung vieler Standorte auch Auswirkungen auf die Pflegeausbildung haben werde, die heute vielfach in den Krankenhäusern stattfindet. Und Ärzteverbände wie das Bündnis Junge Ärztinnen und Ärzte (BJÄ) betonten schon zuvor, dass die Folgen der Reform auf die ärztliche Weiterbildung unbedingt berücksichtigt werden müssten.

Das BMG wies anlässlich der Analyse darauf hin, dass die einzelnen Versorgungsstufen noch nicht definiert seien. Gute Berechnungen über die Auswirkungen der Reform auf die Versorgung könnten daher erst vorgelegt werden, wenn diese Definitionen feststünden. Grundsätzlich geht das Ministerium davon aus, dass es künftig 300 bis 400 Krankenhäuser des Levels 2 in Deutschland geben wird.

Dass eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Kommissionsideen so weitreichende Auswirkungen hätte, liegt vor allem daran, dass die Kommission das Vorhalten bestimmter Leistungsgruppen an das Erreichen der Versorgungslevel gekoppelt hat.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, bis zum Sommer dieses Jahres einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiten zu wollen.

Quelle: Ärztezeitung

Krankenhausreform: Bund und Länder tagen zum zweiten Mal, Schwerpunkt Versorgungslevels

Nach einem Auftaktgespräch Anfang Januar trafen sich heute erneut die Gesundheitsministerinnen und -minister der Bundesländer, Bundesgesundheits­minister Karl Lauterbach sowie die Regierungsfraktionen des Bundestags. Es ist das zweite von insgesamt sechs vereinbarten Beratungsterminen auf dieser Ebene. Schwerpunktthema war laut dem Ärzteblatt die Definition der Krankenhausversorgungsstufen (Levels).

Nach den Vorschlägen der Regierungskommission zu einer grundlegenden Krankenhausreform sollen die Kliniken statt künftig nur über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) nach drei neuen Kriterien vergütet werden: Vorhalteleistungen, Versorgungslevels und Leistungsgruppen. Alle Krankenhäuser in Deutschland sollen künftig einem Versorgungslevel zugeordnet werden: Vom Level 1i für Grundversorger, in denen ambulante Leistungen erbracht werden, bis zum Level 3 für Maximalversorger.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte vor kurzem Zahlen präsentiert, wie sich die Einführung der bislang geplanten Levels auf die Krankenhauslandschaft auswirken könnte. Demnach würden von den 1.697 Krankenhausstandorten, die es in Deutschland gibt, 150 dem Level 3 der Maximalversorgung zugeordnet werden. 82 Standorte würden dem Level 2 der Schwerpunktversorgung zugeteilt, 834 dem Level 1n der Grundversorgung mit Notaufnahme und 416 dem Level 1i der Grundversorgung mit ambulanten Leistungen. 215 Standorte würden keinem dieser Versorgungslevel zugeordnet werden.

Der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß kritisierte diese möglichen Auswirkungen und betonte Mitte Februar, dass viele Kliniken damit ihren bisherigen Auftrag zur Patientenversorgung verlieren würden oder deutlich umgestaltet werden müssten. Er pochte deshalb auf entsprechende Öffnungsklauseln für die Länder. Die DKG fordert, dass sich Bund, Länder und GKV in angemessener Weise an der ergänzenden Vorhaltefinanzierung, dem Aufbau eines Strukturfonds und der Finanzierung ambulanter Leistungen an den Krankenhäusern beteiligen sollen.

Auch die Bundesländer wollen weiterhin Verantwortungshoheit über die Krankenhausplanung behalten. Das haben insbesondere der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) oder der bayerische Minister Klaus Holetschek (CSU) immer wieder bekräftigt. Man könne keine Bundesschablone über die Krankenhäuser legen, sagte Laumann nach der ersten Bund-Länder-Runde im Januar.

Nicht einfacher wird der Einigungsprozess dadurch, dass die Bundesländer selbst unterschiedliche Reformbestrebungen angehen. In Nordrhein-Westfalen sind etwa erstmalig Leistungsgruppen geplant. Allerdings hat sich das Land gegen die Einführung von Versorgungslevels entschieden. In Niedersachsen hingegen ist die Situation genau andersherum. Dort sind keine Leistungsgruppen, aber dafür drei Versorgungsstufen in acht Regionen geplant.

GKV-Spitzenverband und die Krankenkassenverbände, u. a. der Verband der Ersatzkassen, AOK-Bundesverband und BKK Dachverband, hatten sich im Vorfeld des Bund-Länder-Treffens ebenfalls geäußert und an alle Beteiligten appelliert, sich konstruktiv für eine Reform im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten einzubringen. Die von der Ampel-Koalition angestoßene Reform sei überfällig. Insbesondere die Vorschläge der Regierungskommission zur Verbesserung der Qualität durch Zentrenbildung, Konzentration und Spezialisierung von Krankenhausleistungen seien im Kern richtig.

Das Pressestatement von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach nach dem Treffen der “Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Krankenhausreform”, sowie ein Interview mit Professor Lauterbach mit dem Handelsblatt auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Quellen: Ärzteblatt, Ärztlicher Nachrichtendienst, Bundesministerium für Gesundheit