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BDC-Pressemitteilung: Chirurgieverband und seine Landesverbände üben Kritik an den Änderungen beim KHVVG

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) kritisiert an den Änderungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) insbesondere zwei Regelungsvorschläge. BDC-Landesverbände fordern von den Ländern Konsequenzen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Der Regelungsvorschlag 7 zur Änderung des KHVVG die Hybrid-DRG betreffend macht es laut BDC sowohl den niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen als auch den Krankenhäusern unmöglich, die notwendigen Strukturen, wie etwa ambulante Operationszentren aufzubauen, da die Erlöse nicht reichen, um deren Finanzierung zu ermöglichen. „Bei den H-DRGs werden viele Operationen unterschiedlicher Schweregrade in einen DRG-Topf geworfen“, erklärt Dr. Ralf Schmitz, Vorsitzender des BDC-Landesverbands Schleswig-Holstein. „Dies bedeutet, dass einfache und kostenarme Eingriffe gut bezahlt werden, komplexere Operationen aber defizitär sind. Dazu kommt die Sachkostenproblematik: In der H-DRG sind alle Sachkosten, beispielsweise Implantate, eingepreist und müssen vom Operateur gekauft werden. Das ist bei ambulanten Operationen anders, bei denen die Kosten in voller Höhe von der Krankenkasse übernommen werden. Nach der bisherigen Regelung durfte ich als Operateur entscheiden, ob ich EBM oder H-DRG abrechne, genau dies aber wird im Regelungsvorschlag 7 für das KHVVG ausgeschlossen, laut diesem ist nur eine Abrechnung nach H-DRG möglich – was für ambulant tätige Operateurinnen und Operateure extrem defizitär ist.“

Im Regelungsvorschlag 30 des Änderungsantrages sieht der BDC ein weiteres Problem. Der Verband begrüßt, dass die Notwendigkeit einer Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung erkannt ist und Zu- oder Abschläge in die DRG eingepreist werden sollen. Vor dem Hintergrund der Spezialisierung im Krankenhaussektor und gleichzeitiger Ambulantisierung gerade von operativen Leistungen ist diese Maßnahme für den Verband jedoch nicht im Mindesten ausreichend. „Schon jetzt und vermehrt in der Zukunft findet die Weiterbildung im ambulanten Sektor, also außerhalb der DRG-Vergütung statt. Der Grund ist, dass die klassischen Weiterbildungseingriffe zunehmend nicht mehr im Krankenhaus durchgeführt werden, sondern in den ambulanten Sektor verlagert werden. Hier wird die Finanzierung völlig ignoriert – eine untragbare Situation“, betont Schmitz.

Professor Dr. Tobias Kisch, Regionalvertreter der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen in Schleswig-Holstein bestätigt: „Wir sehen in den zwei Punkten, dass die Auswirkungen auf die Versorgung nicht beachtet wurden. Die Einführung eines solch weitreichenden Gesetzes ohne eine fachlich begleitete Auswirkungsanalyse ist nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich. Was wird denn in einem Flächenland passieren, wenn Versorgungskliniken schließen, ambulante Versorgungseinrichtungen aber nicht in ausreichendem Maße aufgebaut wurden und Fachärztinnen und -ärzte mangels fehlender Weiterbildung fehlen?“ Die Landesverbände des BDC fordern daher von ihren zuständigen Regierungen, entsprechende Konsequenzen zu ziehen, um die Schwachstellen im KHVVG zu beheben, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Die Ministerin für Gesundheit in Schleswig-Holstein hat ihre Zustimmung bereits signalisiert.

BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe unterstreicht: „Die Hybrid-DRGs als wesentliches Element der Ambulantisierung sind grundsätzlich zu begrüßen. Solange die Erstattung der Sachkosten nicht gelöst ist und dieses Problem durch die Zusätze zum KHVVG auch noch zementiert wird, kann die Umsetzung aber nicht funktionieren. Und ohne gesicherte Finanzierung der Weiterbildung auch in den chirurgischen Praxen wird sich der Nachwuchsmangel weiter verschärfen.“

 

 

Ambulantisierung kann die Weiterbildung bereichern, wenn die Finanzierung geregelt ist

In der Chirurgie wird der Nachwuchs knapp. Gleichzeitig steigen die Herausforderungen in der fachärztlichen Weiterbildung, etwa durch die zunehmende Ambulantisierung. Wie eine gelungene Weiterbildung durch Kooperation gelingen kann, beschreibt der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) anhand zweier Erfolgsgeschichten.

Anlässlich des 47. Deutschen Krankenhaustags, der vom 11. – 14. November 2024 unter dem Motto „Menschen machen Medizin“ stattfindet, zeigt der BDC, wie die fachärztliche Weiterbildung durch das Engagement einzelner gelingen kann. Die Phase der fachärztlichen Weiterbildung ist für angehende Chirurginnen und Chirurgen per se anspruchsvoll. Durch die zunehmende Ambulantisierung kommen weitere Herausforderungen auf sie zu. Wie niedergelassene Weiterbildende dafür sorgen können, dass in ihrer Praxis die fachärztliche Weiterbildung qualitativ hochwertig und in der vorgegebenen Zeit absolviert werden kann, zeigen zwei Beispiele aus der Chirurgie. Klar ist: Die Finanzierung muss auf beiden Seiten – Praxis wie Klinik – geregelt sein.

Der Unfallchirurg und Orthopäde Dr. Ralf Schmitz ist leitender Arzt am Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Chirurgie Kiel. In einem Modellprojekt kooperiert er mit dem UKSH Campus Kiel und nimmt aktuell pro Jahr einen Weiterzubildenden auf. Im 4. oder 5. Weiterbildungsjahr wechseln die Assistenzärztinnen und –ärzte ins MVZ Chirurgie Kiel und kehren dann wieder in die Klinik zurück. Obwohl das Programm erst seit Juli dieses Jahres läuft, ist das Interesse von allen Seiten sehr groß. Das MVZ zahlt nach TV-Ärzte Kommunale Arbeitgeber, aktuell sind das etwa im 5. Weiterbildungsjahr 6.361,32 € im Monat an die Weiterzubildenden. Im Gegenzug erhält das MVZ über den § 75a SGB V eine Förderung in Höhe von 5.400 € pro Monat.

Die angehenden Chirurgen und Chirurginnen erlernen am MVZ die Eingriffe, die erfahrungsgemäß in Kliniken nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden, etwa Arthroskopien, Materialentfernungen und zahlreiche hand- und fußchirurgische Eingriffe. „Dadurch ergibt sich eine Win-win-Situation: Die Weiterzubildenden werden medizinisch in Ambulanz und OP geschult und weniger in Bürokratie und Stationsarbeit. Wir als Praxis bekommen eine Kollegin oder einen Kollegen, der schon Erfahrung im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie gesammelt hat und uns so natürlich auch in der Ambulanztätigkeit entlastet“, erklärt Schmitz.

Schmitz ist sich sicher: „Neben der Zufriedenheit bei Weiterzubildenden und Praxisinhabern wird in einer strukturierten Verbundweiterbildung die zu erreichende Qualität und Erfahrung am Ende höher sein als bisher. Ein Sekundäreffekt ist sicherlich auch, dass für die jungen Kolleginnen und Kollegen der ambulante Sektor transparenter und greifbarer wird.“ Als entscheidenden Faktor für eine gelungene fachärztliche Weiterbildung sieht Schmitz die geregelte Finanzierung: „Eine strukturierte Verbundweiterbildung muss grundsätzlich sowohl im Krankenausbereich als auch in der Niederlassung finanziell gesichert sein – denn sonst wird sie nicht stattfinden. Aus unserer Sicht sind die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Gesetzlichen Krankenkassen, von denen das Geld paritätisch kommt, die falschen Geldgeber. Hier muss die Politik endlich Verantwortung übernehmen und für die Finanzierung neue, tragbare Lösungen entwickeln.“

Dr. Ralph Lorenz ist Viszeralchirurg und betreibt eine chirurgische Praxis in Berlin. Er arbeitet in Kooperation mit der Charité, dem Campus Benjamin Franklin Berlin und seit Oktober 2024 mit dem Ernst von Bergmann Klinikum Potsdam. Pro Jahr nimmt er bis zu vier Weiterzubildende auf. Die Assistenzärztinnen und -ärzte rotieren für zwei Tage pro Woche für durchschnittlich zehn Wochen in Praxis und Klinik. Laut Lorenz ist das Interesse riesig. Alle, die bisher an der Rotation teilgenommen haben, sind äußerst zufrieden, sagt er.

Die Finanzierung ist so geregelt, dass die Weiterzubildenden in der betreffenden Klinik angestellt bleiben und für die fachspezialisierte Rotation von der Klinik freigestellt werden. Lorenz sieht in der Rotation in die Ambulanz den Vorteil, dass die Weiterzubildenden sehr komprimiert die ganze Bandbreite der Hernienchirurgie, einschließlich komplexer und komplizierter Fälle sehen. „Sie sehen bei mir zwei Tage lang nur Hernien, mit vielen Wiederholungen.“ Die Weiterzubildenden dürfen unter seiner Anleitung einfache Hernieneingriffe im Verlauf selbstständig durchführen. Im Verlauf haben alle zehn bis zwanzig Hernien operiert.

Auch für Lorenz ist die Rotation ein Gewinn für alle Beteiligten. Alle drei Beteiligten – die Universität als Weiterbildungseinrichtung, die Weiterzubildenden und ich als Weiterbilder – „finden diese fachspezifische Rotation klasse und sind begeistert!“ Dieses Projekt könnte, so Lorenz auch für andere chirurgische Teilgebiete etwa die Proktologie, Venenchirurgie und die Hand- und Fußchirurgie als Modell dienen. Bedingung: „Es muss immer einen Goodwill der weiterbildenden Klinik geben, damit die Weiterzubildenden trotz Personalengpässen unentgeltlich freigestellt werden. Eine Universität muss einsehen, dass sie nicht mehr alle Gebiete der Chirurgie vorhalten und vernünftig ausbilden können!“ Sein Plädoyer ist daher, vertrauensvolle Netzwerke zwischen Praxen und Kliniken zu bilden und Möglichkeiten mit den Klinikverwaltungen ausloten.

BDC-Verbandspräsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer bestätigt: „Solange es noch keine Verpflichtung zur Implementierung von Weiterbildungsverbünden gibt, können wir nur an die Verantwortlichen in Klinik und Praxis appellieren, aufeinander zuzugehen und Ideen zu entwickeln, wie man in der dortigen Situation konkret einen solchen Verbund gestalten könnte. Die Landesärztekammern werden dabei sicherlich unterstützen.“

 

Mitmachen! Gib dem ärztlichen Nachwuchs Deine Stimme für eine gesicherte Weiterbildung!

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) geht bei seinem Engagement für den ärztlichen Nachwuchs neue Wege. Mit einer Kampagne möchte der Verband auf die hohe Bedeutung der fachärztlichen Weiterbildung hinweisen.

„Die Förderung der chirurgischen Weiterbildung ist eines unserer Kernthemen und hat einen hohen Stellenwert. Vorstand, Geschäftsführung und Mandatsträger im Verband arbeiten seit Jahren an Konzepten und Lösungen für eine gesicherte, gut strukturierte und qualitativ hochwertige chirurgische Weiterbildung. Unsere Forderungen haben wir im März dieses Jahres in einem Positionspapier dargestellt. Auf politischer Ebene passiert: Nichts. Im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform wird die Weiterbildung nach wie vor ignoriert. Daher gehen wir nun den nächsten Schritt: Mit einer Kampagne richten wir uns an die Öffentlichkeit und an Verbündete, um auf das Thema fachärztliche Weiterbildung aufmerksam zu machen, und den Druck auf die Politik zu erhöhen. Denn das Thema ist nicht nur für angehende Fachärztinnen und Fachärzte relevant, sondern auch für Patientinnen und Patienten. Unser Anspruch, eine bestmögliche ärztliche Versorgung zu gewährleisten, gilt selbstverständlich auch für die Zukunft und darf nicht durch mangelhafte Rahmenbedingungen konterkariert werden“, betont BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

Die Kampagne basiert auf einem Comic-Clip, der durch seinen außergewöhnlichen Stil auffällt. „Wie gesundheitliche Versorgung in letzter Konsequenz aussehen könnte, wenn die Politik die Weiterbildung nach wie vor vernachlässigt, wollen wir mit voller Drastik in einer ganz neuen Ästhetik zeigen. Durch die Verwendung von Comicfiguren konnten wir die Situation abstrahieren und ins Absurde ziehen“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf. Der Clip ist ab heute auf den Social Media Kanälen des Verbands zu sehen. Der Berufsverband begnügt sich dabei nicht mit Likes und Shares. Die Kampagne mündet in eine Petition an das Bundesgesundheitsministerium, für die der Verband zur Unterschrift aufruft. Ärztinnen und Ärzte aller Karrierestufen, die Studentenschaft, und auch die Öffentlichkeit, also potenzielle Patientinnen und Patienten, sollen unterschreiben. „Der „Call to Action“ – tut was! ist uns besonders wichtig. Damit das Bundesgesundheitsministerium unsere guten Konzepte zur fachärztlichen Weiterbildung endlich aufgreift“, so Burgdorf.

Kampagnenaufruf https://www.bdc.de/kampagne

Petition

LinkedIn; Instagram; Youtube; TikTok; Twitter

Positionspapier der Gemeinsamen Weiterbildungskommission Chirurgie (Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. und Deutsche Gesellschaft für Chirurgie)

 

„Wir brauchen dringend mehr Strukturierung – und eine auskömmliche Finanzierung“

Kaum Förderung, zu wenig Nachwuchs: In der ärztlichen Weiterbildung liegt einiges im Argen. Doch welche Probleme gibt es genau? Und was müsste sich ändern? Der Ärztenachrichtendienst hat Betroffene aus mehreren Fachbereichen gefragt, wie sie die aktuelle Weiterbildungssituation in ihrer Disziplin einschätzen. Heute im Gespräch: Dr. Ralf Schmitz vom Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC).

Wie steht es um die Weiterbildung in Ihrem Fach, gibt es genug Nachwuchs, gibt es genug Plätze?

Beides kann ich mit Nein beantworten. Das ist aber ein Problem, das nicht neu ist, sondern schon seit Jahren mitgeschleppt wird. Weiterbildung war letztendlich immer nur ein Nebenprodukt. Das ist nicht nur in der Chirurgie so. Primär ging es nie um die Weiterbildung, sondern es gab halt einen Arbeitsvertrag und Beiprodukt dessen war die Weiterbildung.

Das hat alles super funktioniert, als die Arbeitszeiten noch so waren wie vor dem EuGH-Urteil. Da kam man auf reichlich Eingriffe und Erfahrung. Das hat sich zum einen geändert.

Zum anderen hat sich geändert, dass in den Kliniken immer mehr Aufgaben von den jungen Kolleginnen und Kollegen erledigt werden müssen, die relativ wenig mit Weiterbildung und oftmals auch gar nichts mit Medizin zu tun haben, nämlich Dokumentationsaufgaben.

Ist denn eine rein klinische Weiterbildung angesichts der zunehmenden Ambulantisierung überhaupt noch möglich?

Nein. Wir haben genau deswegen für die Chirurgie in Schleswig-Holstein schon vor über zehn Jahren ein Modellprojekt angestoßen. Wir hatten dabei im Sinn, dass wir die jungen Kolleginnen und Kollegen, die in den Kliniken sitzen, unterstützen, weil auch schon damals im Jahr 2015 nicht genügend Ausbildungseingriffe in den Kliniken vorhanden waren.

Viele Eingriffe, wie zum Beispiel Materialentfernungen, Karpaltunnel-Operationen an der Hand und einfache Osteosynthesen sind klassische Ausbildungsoperationen. Damit fängt man normalerweise an, wenn man ein Messer in der Hand halten will. Und das hat damals schon nicht funktioniert, denn diese Eingriffe wurden auch zu diesem Zeitpunkt schon zum großen Teil im niedergelassenen Bereich, also in ambulanten OP-Zentren oder Belegkliniken durchgeführt.

Dazu kam dann noch, dass wegen verminderter Anwesenheitszeit in der Klinik durch Ausgleich der Bereitschaftsdienstzeiten immer weniger die Möglichkeit bestand, überhaupt an Operationen teilzunehmen.

Deswegen wollten wir im Rahmen eines Modellprojektes zeigen, dass eine sektorenübergreifende Weiterbildung überhaupt funktioniert. Das sah dann so aus, dass die Weiterzubildenden, die am UKSH in Kiel angestellt waren, auf Hospitationsbasis in das vertragsärztlich geleitete MVZ Chirurgie ebenfalls in Kiel gekommen sind, um dort operative Eingriffe auszuüben, die sie noch benötigten. Zunächst gab es viele Zweifler, aber mit Unterstützung von KV und Ärztekammer in Schleswig-Holstein ging es dann. Der damalige Präsident Dr. Franz Bartmann, selbst Chirurg und gleichzeitig in der Weiterbildungskommission der Bundesärztekammer, hat uns dabei sehr unterstützt. Letztendlich konnten wir zeigen, dass eine Weiterbildung über die Sektorengrenzen hinweg zwischen einer Uni-Klinik und einem niedergelassenen MVZ möglich war und gut funktionierte.

Der BDC unterstützt Chirurginnen und Chirurgen in Weiterbildung bei ihrer Vorbereitung auf die Facharztprüfung. Dafür bietet die BDC|Akademie Facharztseminare:

–        09.09-13.09.2024 Allgemeinchirurgie (Leipzig)

–        26.09.-01.10.2024 Orthopädie/Unfallchirurgie (online und Berlin)

–        11.11.-14.11.2024 Viszeralchirurgie (Hamburg)

–        11.11.-15.11.2024 Allgemeinchirurgie (Dortmund)

–        27.11.-29.11.2024 Orthopädie/Unfallchirurgie (online)

Hier finden Sie das Programm mit den Fortbildungen des BDC.

Jetzt sind wir fast zehn Jahre weiter, wie ist die Situation denn jetzt?

Die Situation ist noch einmal deutlich schlimmer geworden. Die Ambulantisierung nimmt Fahrt auf mit der Änderung des AOP-Vertrags und der Einführung der Hybrid-DRGs, die Krankenhausreform steht an. Und die Weiterbildung wird dabei überhaupt nicht mitgedacht. Wenn man sich zum Beispiel den Referentenentwurf zum KHVVG ansieht, dann findet man in diesem 189 Seiten starken Papier zweimal kurz die Weiterbildung erwähnt. Dabei geht es aber nur um die Allgemeinmedizin, nicht um Chirurgie oder sonstige fachärztliche Weiterbildung. Das ist eine Katastrophe! Wir müssen doch irgendwie junge Ärztinnen und Ärzte ausbilden können.

Ist die Weiterbildung bei uns denn so schlecht?

Was die Organisation anbelangt: Ja. Es fehlt jede Strukturierung. Dies hat eine Masterarbeit einer jungen Kollegin  – damals aus Oxford und heute in Berlin – aus dem Jahr 2020 gezeigt. Sie hat die Weiterbildung Orthopädie/Unfallchirurgie in insgesamt 10 verschiedenen hochentwickelten OECD-Ländern verglichen. Dabei kam heraus, dass in keinem Land die Weiterbildung so unstrukturiert verläuft und so schlecht ist wie bei uns. Wir sind da wirklich ganz, ganz weit unten.

Wir brauchen dringend eine Strukturierung. Unter anderem deswegen haben wir unser Modellprojekt jetzt neu aufgelegt mit dem Ziel einer auskömmlichen Finanzierung – denn nur dann bestünde die Chance, dass die Weiterbildung in die Spur kommt. Denn ohne eine Finanzierung wird es nicht funktionieren, weder im Krankenhaus und schon gar nicht im Vertragsarztbereich.

Aber es gibt doch die Förderung nach §75a?

Ja, aber das sind außerhalb der Allgemeinmedizin nur sehr wenige Stellen, letztendlich 2000 in Deutschland für alle Fachbereiche. Und es gibt viele Ausnahmetatbestände, gerade für die Chirurgie. Zum Beispiel durfte Weiterbildung nicht in großen Städten stattfinden, nicht in Spezialpraxen. Aber wo findet denn die Chirurgie sonst statt?

Wir haben es mit Unterstützung der KVSH jetzt geschafft, dass wir eine Rotationsstelle besetzen können, wieder zusammen mit dem UKSH. Die jungen Kolleginnen oder Kollegen aus der Klink kommen dann im vierten oder fünften Weiterbildungsjahr zu uns für ein Jahr, verbunden mit einem Arbeitsgeberwechsel. Wir stellen diese , vergüten nach Tarif kommunale Arbeitgeber und bekommen eine Förderung aktuell in Höhe von 5.400 Euro

Aber auch das ist wieder nur ein Modellprojekt, kann keine Blaupause für eine bundesweite Lösung sein. Man muss sich nämlich überlegen, wer die Weiterbildung beim § 75a bezahlt. Dies sind ausschließlich jeweils zur Hälfte die gesetzlichen Krankenkassen und die Vertragsärzte. Für mich und meinen Berufsverband ist ganz klar: Das muss eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein. Da müssen letztendlich auch über den Staat, sprich über Steuern, Modelle zur Finanzierung gefunden werden.

Wie sieht es denn bei den Kliniken aus, viele haben ja auch finanziell zu kämpfen?

Es muss ganz klar etwas passieren, damit Weiterbildung überhaupt noch stattfindet. Es gibt immer mehr Kliniken, die sagen, Weiterbildung ist zu teuer. Die müssen hochpreisige Operationen machen um überhaupt noch überleben zu können und das muss dann zack-zack gehen in hoher Qualität. Das geht nur mit Fachärzten. Dabei ist es kurzsichtig, wenn man keinen Nachwuchs ausbildet.

Wie optimistisch blicken Sie in die Zukunft?

Ich bin jetzt seit über 30 Jahren in der Chirurgie, seit 2000 niedergelassen und habe mich berufspolitisch immer für die Weiterbildung engagiert. Es wurde eigentlich immer schlechter, egal, was gemacht wurde, weil dies über lange Zeit keinen wirklich interessiert hat. Aber jetzt ist das auf einmal anders. Die Weiterbildung ist DAS Thema in Krankenhaus und Praxis, ist bestimmend auf den großen Kongressen und zuletzt auch auf dem Ärztetag. Von daher blicke ich hoffnungsvoll in die Zukunft.

Woher kommt denn das stärkere Interesse an der Weiterbildung?

Alle Fächer haben Probleme mit dem Nachwuchs, aber die Chirurgie leidet ganz besonders unter einem Nachwuchsmangel, weil viele junge Kollegen sich sagen, das tue ich mir nicht an, das ist mit meiner Vorstellung von Work-Life-Balance nicht vereinbar. Dabei haben wir haben ganz, ganz viele junge Kollegen, die eigentlich in die Chirurgie wollen. Die alte patriarchalische Struktur in der Chirurgie und die Hierarchien im Krankenhaus sind aber nicht das, was sich die jungen Kollegen heute vorstellen. Sogar mein Sohn hat nach einem Semester Chirurgie im Krankenhaus das Fachgebiet gewechselt, weil er sonst im Burn-out gelandet wäre.

Ich glaube auch nicht, dass wir zu wenig Medizinstudienplätze haben. Man müsste nur die richtigen Leute studieren lassen. Wir haben enorm hohe Abbrecherquoten und viele Absolventen, die nicht in die Patientenversorgung gehen.

Es gibt aber tausende von jungen Leuten, die sind hoch motiviert, aber haben „nur“ ein Abitur mit 2,0. Die arbeiten teils seit Jahren als Notfallsanitäter, als Intensivschwester, die kennen die anspruchsvolle Tätigkeit in der Medizin. Die wissen, dass sie am Wochenende arbeiten müssen, dass es Nachtdienste gibt. Wenn man diese jungen Kolleginnen und Kollegen für das Studium zulassen würde, dann würden sie auch im System bleiben.

Dr. Ralf Schmitz ist Vorsitzender des Landesverbands BDC Schleswig-Holstein und Sprecher der Landesverbände. Er ist seit Januar 2000 als Vertragsarzt in Kiel niedergelassen und hat 2006 das MVZ Chirurgie mitgegründet. Die Weiterbildung und die Verbesserung der medizinischen Versorgung über die Sektorengrenzen hinweg liegen im bei seiner berufspolitischen Arbeit besonders am Herzen.

Quelle: Ärztenachrichtendienst

Fachärztliche Weiterbildung in Gefahr: Offener Brief an Lauterbach

In einem gemeinsamen offenen Brief haben der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) sowie die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit Forderungen zur fachärztlichen Weiterbildung konfrontiert. In dem Schreiben machen die Verbände deutlich, dass ihnen die zukünftige Sicherstellung der ärztlichen Weiterbildung, gekoppelt mit einem sich stetig verschärfenden Fachkräftemangel im ärztlichen Bereich, Sorge im Hinblick auf eine qualifizierte Patientenversorgung in der Zukunft machen. Neben ihren Forderungen machen die Verbände konkrete Vorschläge, wie die Weiterbildung im ärztlichen Bereich zukünftig adäquat abgebildet und finanziert werden kann.

Die Verbände machen darauf aufmerksam, dass die geplanten Reformen, insbesondere die Ambulantisierung, die Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung beeinflussen. Darüber hinaus würde die Finanzierung der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen nach wie vor eine untergeordnete und wenig differenziert betrachtete Rolle spielen. Die Verbände verlangen eine angemessene finanzielle Unterstützung und strukturelle Maßnahmen, um die Weiterbildungskosten zu refinanzieren und sicherzustellen. Außerdem solle die Weiterbildung in klinischen und ambulanten Einrichtungen gleichermaßen gefördert werden. Es sei wichtig, dass die Kosten transparent und trägerunabhängig refinanziert werden und den Einrichtungen zugewiesen werden, in denen die Weiterbildung tatsächlich stattfindet. Dabei betrachten sie die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – auch, um den steigenden Behandlungsbedarf einer älter werdenden Gesellschaft zu decken. Sie halten es somit für unerlässlich, zumindest einen Teil der Weiterbildungskosten aus Steuermitteln zu finanzieren.

Zur Umsetzung haben BDC, DGCH, BDA und DGAI konkrete Vorschläge: Zunächst könnten in einer ersten Stufe die Kosten für die ärztliche Weiterbildung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in den DRG-Kalkulationskrankenhäusern differenziert erhoben und in einem Fonds abgebildet werden. Die Erlösanteile sollten dann den Kliniken zukommen, die die Weiterbildung durchführen. Ein ähnliches fondsbasiertes System könnte auch für ambulante Weiterbildungsstellen entwickelt werden. Dies würde es ermöglichen, die geplante Vorhaltevergütung für Krankenhäuser um einen Zuschlag zu ergänzen, der nach Anzahl der Weiterbildungsstellen gestaffelt ist und nur Kliniken zugutekommt, die Facharztweiterbildungen anbieten. Für die Förderung der Weiterbildung im vertragsärztlichen Bereich sei es außerdem kurzfristig erforderlich, im § 75a des SGB V in Absätzen 4 und 9 die Begrenzung der finanziellen Förderung auf die grundversorgenden Fachärzte zu streichen und es somit zu ermöglichen, dass auch die zunehmend in den ambulanten Bereich verlagerten einfachen operativen Eingriffe im Rahmen der fachärztlichen Weiterbildung erbracht werden können.
Für Gespräche mit Gesundheitsminister Lauterbach stellen sich alle vier unterzeichnenden Verbände jederzeit zur Verfügung.

Zum offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Gut gedacht – schlecht gemacht

Gravierende handwerkliche Defizite des Gesetzgebers und die offenbar nicht ausreichende fachliche Expertise drohen nach Ansicht des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) zu einem Scheitern des an sich sinnvollen Vorhabens der Ambulantisierung im Gesundheitssystem zu führen. Letztlich habe die durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministers versuchte Umsetzung des Gesetzes ihr Ziel verfehlt.

„Was vielen nicht bewusst ist: Die Einführung der sogenannten Hybrid-DRG führt zunächst einmal zu einer gesetzlich verfügten Absenkung einzelner Krankenhausvergütungen. Und ob sie der niedergelassenen Ärzteschaft finanzielle Vorteile bringt, ist derzeit mehr als fraglich“, erläutert Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Das Thema war beim diesjährigen Deutschen Chirurgie Kongress, der vergangene Woche in Leipzig stattfand, ein berufspolitischer Schwerpunkt, der vielen Teilnehmenden unter den Nägeln brennt.

Die Situation: Zum Jahresstart 2024 wurden über den §115f SGB V sechs sogenannte Hybrid-DRG eingeführt, über die eine überschaubare Anzahl von Eingriffen zukünftig gleich bezahlt werden, unabhängig davon, ob diese stationär oder ambulant erbracht werden. Diese Eingriffe können in den Kliniken daher nicht mehr zu den besseren Vergütungen der stationären Versorgung abgerechnet werden, wie es bisher der Fall war.

Die Hybrid-DRG gelten auch für den vertragsärztlichen Sektor. Hier wurde versäumt, rechtzeitig Regelungen für die Modalitäten der Abrechnung zu entwickeln. „Die Krankenkassen sehen sich angeblich nicht in der Lage, die EDV-technischen Voraussetzungen vor dem 1. Januar 2025 einzurichten. Für Praxen und MVZ würde das bedeuten, dass das Geld erst bis zu einem Jahr nach der Leistungserbringung fließen würde. Gerade in den wirtschaftlich eher kleineren Einrichtungen der Vertragsärzte bedeutet ein derartiger Aufschub einen massiven Liquiditätsverlust mit existenzbedrohenden Folgen“, so Rüggeberg.

Ebenso unschön: Es soll zwar gesetzlich verankert eine sektorengleiche Vergütung geben, dies führt laut BDC jedoch nicht zu sektorengleichen Kosten: Da eine Hybrid-DRG sämtliche mit dem Eingriff verbundenen Kosten umfasst, sind damit auch die so genannten Sachkosten, insbesondere für im Körper verbleibende Implantate abgegolten. „Diese Sachkosten sind im niedergelassenen Sektor, insbesondere in der Chirurgie, um ein Mehrfaches höher als in den Kliniken und verzehren im Einzelfall mehr als die Hälfte des Honorars. Wenn hier keine sinnvolle Lösung gefunden wird, werden solche Leistungen zukünftig nicht mehr angeboten werden“, prognostiziert Rüggeberg. „Da aber außer den Hybrid-DRG keine andere Abrechnungsmöglichkeit besteht, wird daher möglicherweise ein ganzer Versorgungsbereich wegfallen.“ Sein Fazit: Der im Koalitionsvertrag verankerte Grundsatz einer sektorengleichen Vergütung zur Förderung einer vermehrten Ambulantisierung sei im Ansatz richtig. Aber: „Wer einen Fesselballon aufsteigen lassen will, sollte den Korb nicht vergessen. Sonst steigt niemand ein.“

Krankenhausreform: Der BDC fordert bessere Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie

„Wer kann mich in Zukunft überhaupt noch wo und wie operieren?“ Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. möchte verhindern, dass diese Frage künftig bei Patientinnen und Patienten zum Standard wird. Seine Forderung ist daher: Weiterbildung darf nicht länger von der Politik ignoriert werden, sondern muss zwingend zum Kernthema der Krankenhausreform werden, weil sonst künftig der chirurgische Nachwuchs schlicht fehlt. Für die chirurgischen Verbände ist die fachärztliche Weiterbildung eines der berufspolitischen Hauptthemen beim diesjährigen Deutschen Chirurgie Kongress im April.

„Um auch in Zukunft eine adäquate medizinische Versorgung sicherzustellen, darf es keinen Verlust einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung geben. Das müsste allen Beteiligten im Gesundheitswesen bewusst sein. Umso schwerer ist es für uns, nachzuvollziehen, dass die Politik die fachärztliche Weiterbildung bisher kaum berücksichtigt“, betont der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Der BDC befürchtet, dass bei weiterem Hinausschieben einer Anpassung der fachärztlichen Weiterbildung im Rahmen der geplanten Krankenhausreform sowohl die Weiterzubildenden als auch die zur Weiterbildung Befugten mit zunehmend komplizierten Vorgaben konfrontiert werden, die die Weiterbildung im Gebiet Chirurgie erschweren und damit unattraktiv machen. So bestehe unter anderem die Gefahr, dass sich die Weiterbildung zum Facharzt verzögert und obendrein noch finanzielle Einbußen in Kauf genommen werden müssten.
Um dem chirurgischen Nachwuchs eine qualitativ hochwertige, strukturierte und entsprechend finanzierte Weiterbildung anbieten zu können, braucht es laut dem chirurgischen Berufsverband bestimmte Bedingungen. Diese hat er gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und den chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften als Kernanforderungen gemeinsam mit Lösungsansätzen zusammengefasst:

  • Die Weiterbildungsstätten müssen mit ihren Angeboten zu Inhalten und Kompetenzerwerb in einem digitalen Verzeichnis einsehbar sein. Zudem sollten lokale und regionale Weiterbildungsverbünde aufgelistet sein, um die Rotationsmöglichkeiten realistisch und zeitentsprechend gestalten zu können
  • Voraussetzung für solche Weiterbildungsverbünde sind rechtssichere Arbeitsverträge, Angleichung der Gehälter und Klärung der Berufshaftpflicht für die Weiterzubildenden bei Orts- bzw. Arbeitgeberwechsel
  • Die Beantragung und Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis sollte unbürokratisch erfolgen und auch modular möglich sein, vor allem bezüglich der Inhalte. Die verschiedenen Leistungsgruppen müssen natürlich berücksichtigt werden und damit auch einer dynamischen Entwicklung ihrer Differenzierung nachfolgen können
  • Eine adäquate und transparente Refinanzierung für die Weiterbildungsstätten der noch zu eruierenden Kosten sollte durch verschiedene Institutionen oder über eine Stiftung erfolgen, wie bereits in einigen europäischen Nachbarländern praktiziert
  • Bezüglich der Refinanzierung der Weiterbildung könnte im stationären Bereich bei den geplanten Vorhaltepauschalen eine finanzielle Zulage exklusiv für die Kliniken erfolgen, die eine fachärztliche Weiterbildung anbieten und in realiter auch durchführen
  • Im vertragsärztlichen Sektor ist eine finanzielle Weiterbildungsförderung grundsätzlich auch für das Gebiet Chirurgie und somit für die operativ tätigen Praxen und medizinischen Versorgungszentren zu öffnen

Die berechtigten Forderungen der nachfolgenden Medizinergeneration mit einer verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Freizeit sollte berücksichtigt und ausgebaut werden, wie flexible Arbeitszeiten, Voll- oder Teilzeitmodelle wie auch Lebensarbeitskonten und Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsstätten.
„Gangbare Lösungsansätze haben wir gegeben und stehen für fachliche Beratung zur Verfügung. Nun fordern wir, dass Politik und Instanzen im Gesundheitssystem endlich handeln. Ziel muss es sein, die Weiterbildung in dem Gebiet Chirurgie wieder attraktiver zu gestalten, damit wir auch in Zukunft gut ausgebildete Operateurinnen und Operateure in OP und Praxis haben“, so Meyer.

Zum Positionspapier Weiterbildung des BDC, der DGCH und der chirurgischen Fachgesellschaften

Weitere Pressemitteilung zum Thema

Die Chirurgie fordert transparente und adäquate Rahmenbedingungen für ihren Nachwuchs in Weiterbildung

Die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie (WBK) fordert Politik und weitere Entscheider auf, die Weiterbildung zur Fachärztin und zum Facharzt mit in den Fokus ihrer Arbeit zu stellen. Die fachärztliche Weiterbildung muss dringend an die Entwicklungen auf dem Gesundheits- und Arbeitsmarkt angepasst werden, da sonst in nächster Zukunft der chirurgische Nachwuchs ganz einfach fehlen werde. In einem Positionspapier stellt die WBK ihre Forderungen dar.

„Die notwendige Reform der Krankenhausstrukturen wird zu erheblichen Veränderungen bei der fachärztlichen Weiterbildung führen. Dass die Politik sie daher nicht von Anfang an mit bedacht hat, ist nur schwer nachzuvollziehen. Schließlich geht es um die zukünftige Gewährleistung und Sicherstellung unserer medizinischen Versorgung, die von dem medizinischen Nachwuchs abhängt. Und der erwartet zurecht eine Weiterbildung, die strukturiert, qualitativ hochwertig, entsprechend finanziert und mit dem privaten Leben vereinbar ist“, erklärt der Leiter der Gemeinsamen Weiterbildungskommission Chirurgie, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Er betont: „Die Verantwortlichen müssen jetzt verstärkt aktiv werden. Denn wenn hier nichts getan wird, werden beide Seiten – Weiterzubildende wie auch die für die Weiterbildung Befugten – mit einer immer komplizierteren fachärztlichen Weiterbildung konfrontiert werden, die dadurch immer unattraktiver wird.“ Laut der Gemeinsamen Weiterbildungskommission Chirurgie besteht die Gefahr, dass durch die reformbedingten Änderungen für die Weiterzubildenden der Erwerb der geforderten Kompetenzen immer schwieriger wird, ihre Weiterbildung zum Facharzt sich verzögern könnte und sie obendrein noch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssten. Faktisch träfe dies in unterschiedlicher Ausprägung alle klinischen Fächer.

Um dem entgegenzusteuern, hat die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie in einem Positionspapier drei Kernforderungen formuliert.

  1. Transparenz für Weiterbilder und Weiterzubildende sowie Entwicklung und Förderung von sektorenübergreifenden Weiterbildungsverbünden

Die Weiterbildungsstätten mit ihren Angeboten müssen für Ärztinnen und Ärzte in einem digitalen Verzeichnis einsehbar sein, damit sie sich jederzeit informieren können, in welcher Institution welche Inhalte und Kompetenzen erworben werden können. Unerlässlich dafür ist hier die Auflistung der lokalen und regionalen Weiterbildungsverbünde, um die Rotation für die Weiterzubildenden realistisch gestaltbar zu machen.

Voraussetzungen für funktionierende Weiterbildungsverbünde sind rechtssichere Arbeitsverträge, eine Angleichung der Gehälter und die Klärung der Berufshaftpflicht bei Orts- beziehungsweise Arbeitgeberwechseln für die Weiterzubildenden.

  1. Entbürokratisierung und Vereinheitlichung der Erlangung einer Weiterbildungsbefugnis

Die Beantragung und Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis muss unbürokratisch erfolgen und modular möglich sein, vor allem abgestellt auf Inhalte und nicht ausschließlich auf Zeiträume. Dabei müssen die Leistungsgruppen gemäß der Krankenhausreform berücksichtigt werden und auch einer dynamischen Entwicklung ihrer Differenzierung folgen. Die Kriterien für die Befugnis-Erteilung müssen bundesweit – auch im föderalen System – angeglichen und transparent gestaltet werden.

  1. Refinanzierung im Krankenhaus und in der Facharzt-Praxis

Eine ausreichende und transparente Refinanzierung der den Weiterbildungsstätten entstehenden Kosten hat durch die Krankenkassen oder beispielsweise über eine Stiftung zu erfolgen. Für den stationären Bereich ist bei der Konzeption der Vorhaltepauschalen im Rahmen der Krankenhausreform ein relevanter finanzieller Aufschlag exklusiv für diejenigen Kliniken vorzusehen, die eine fachärztliche Weiterbildung anbieten und tatsächlich durchführen. Im vertragsärztlichen Bereich ist die finanzielle Weiterbildungsförderung grundsätzlich für das Gebiet Chirurgie und dabei auch für operativ tätige Praxen zu öffnen.

„Wir betonen noch einmal: Die ärztliche Weiterbildung muss endlich bei allen Reformvorhaben und auf allen Ebenen primär mitgedacht werden. Wir bieten dabei jederzeit unsere Unterstützung bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen an“, unterstreichen die stellvertretenden Leiter der Gemeinsamen Weiterbildungskommission, Professor Dr. Thomas Schmitz-Rixen und Frau Professor Dr. Julia Seifert.

Zum Positionspapier Weiterbildung der WBK auf den Seiten des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie (WBK) setzt sich aus Expertinnen und Experten des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC), der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), des Berufsverbands der niedergelassenen Chirurgen und Chirurginnen (BNC) sowie allen chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften zusammen.

Leiter: Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer (BDC)
Stellvertretende Leiterin: Professor Dr. Julia Seifert (BDC)
Stellvertretender Leiter: Univ.-Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen (DGCH)
Sprecher der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen: Dr. Peter Kalbe (BDC/DGCH)

Die WBK setzt sich auf allen Ebenen und in der Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern und der Bundesärztekammer für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung zur Chirurgin und zum Chirurgen ein. Dabei vertritt sie sowohl die Interessen des chirurgischen Nachwuchses als auch die der Weiterbilder. Die Kommission möchte mit ihrer Arbeit dazu beitragen, eine optimale chirurgische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Die WBK tagte im März 1972 zum ersten Mal und führt seither ein- bis zweimal jährlich Sitzungen durch. Federführend sind der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Darüber hinaus sind alle wissenschaftlichen Fachgesellschaften im Gebiet Chirurgie und die großen chirurgischen Berufsverbände beteiligt.

Die Krankenhausreform muss eine hochwertige Weiterbildung in der Chirurgie ermöglichen

Berlin, den 21.04.2023 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) fordert, dass die Reformpläne und die Steigerung ambulanter Eingriffe im sektorenübergreifenden Konzept die Qualität der chirurgischen Weiterbildung nicht gefährden dürfen. Eine kompetenzbasierte Weiterbildung muss an den Kliniken auch in Zukunft zwingend gewährleistet sein. 

Bei der mittlerweile durch alle Landesärztekammern eingeführten aktuellen Weiterbildungsordnung erweist sich die Umsetzung für das Gebiet Chirurgie in praxi als schwierig. Die Ursachen sind vielfältig: So besteht ökonomischer Druck in den Krankenhäusern, die Arbeitsverdichtung steigt, technische Innovationen nehmen zu, ebenso die Ambulantisierung, die Vorgaben durch das Arbeitszeitgesetz werden strenger und die nachkommende Generation neigt zu Teilzeitkonzepten. Chirurgische Weiterbildung ist zeit- und kostenintensiv, sodass manche Krankenhausträger primär Fachärzte einstellen oder oftmals nur ein „learning by doing“ möglich ist.

Die nun vorgesehenen Reformpläne für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung und die Steigerung ambulanter Eingriffe im sektorenübergreifenden Konzept stellen weitere große Herausforderungen im Vergleich zur bisherigen chirurgischen Weiterbildung dar. „Zweifelsfrei ist in der jetzigen Situation des deutschen Gesundheitswesens eine Reform der Krankenhausversorgung dringend notwendig. Aber auch wenn die einzuführenden Leistungsgruppen in den verschiedenen Leistungsbereichen der Krankenhäuser mit unterschiedlichen Leveln sich vor allem an der Weiterbildungsordnung orientieren, befürchten wir, dass eine mögliche Abnahme der Krankenhausstandorte zu einem Engpass an Weiterbildungsplätzen führt, besonders in den grundversorgenden Fächern,“ erklärt der Präsident des BDC, Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Da bei vorgesehener Zentralisierung zukünftig nicht jedes Krankenhaus alles anbieten kann, wird das Weiterbildungsspektrum der jeweiligen Kliniken eingeschränkt und ein Wechsel der Weiterbildungsstätten mit entsprechenden persönlichen Veränderungen notwendig werden. „Dieses Szenario könnte gegebenenfalls auch dazu führen, dass immer weniger Fachärzte ausgebildet werden können“, betont Meyer. Ein Wechsel der Krankenhäuser sei somit absolut notwendig, um in anderen Kliniken fehlende Weiterbildungsinhalte erwerben zu können. Als realistischer Lösungsansatz ergebe sich somit, wie auch in Nordrhein-Westfalen vorgesehen, eine notwendige Vernetzung der Kliniken mit der Bildung von Weiterbildungsverbünden und zwar als standort- und trägerübergreifende Kooperation.

Bezüglich der Ambulantisierung seien zudem weitere gemeinsam ausgeübte Verbundweiterbildungen, etwa zwischen einem medizinischen Versorgungszentrum und Kliniken, notwendig. „Zur Realisierung dieser Konzepte bedarf es aber weiterer, vor allem rechtssicherer Klärung bezüglich der Gestaltung der Arbeitsverträge bei trägerübergreifenden Verbünden und planmäßigen Rotationen in alle Weiterbildungsabschnitte. Letztlich stellt sich auch in der Chirurgie inzwischen die Frage zur Erweiterung des klinischen Stellenplans oder der Vergütung einer Weiterbildung“, so Meyer.

Der BDC unterstützt nachdrücklich die Bemühungen um eine qualitativ hochwertige chirurgische Weiterbildung im Rahmen der vorgesehenen Reformstruktur der Krankenhausversorgung, besonders auch im Sinne eines reibungslos funktionierenden Verbundsystems, sowohl zwischen Krankenhäusern verschiedener Level als auch in der Verbindung des ambulanten vertragsärztlichen mit dem stationären Sektor. Daneben bietet die Akademie des BDC verschiedene Weiterbildungsseminare, -kurse sowie Workshops an, um die Möglichkeiten zu einer Qualitätssteigerung während der Weiterbildung ständig zu erweitern.

 

Durch Hospitation die Nische finden, die einen glücklich macht

BDC-Nachwuchsbeauftragter Dr. Benedikt Braun im Gespräch auf arzt & karriere, dem Karriereportal für Mediziner über die Gründe, warum eine fachärztliche Weiterbildung zum/zur ChirurgIn eine hervorragende Option ist, Tipps für Nachwuchsmediziner die geeignete Weiterbildungsstelle zu finden und warum das Work-Life-Balance-Argument nicht greift.

Gründe für eine Weiterbildung im Fach Chirurgie. Die Chirurgie bietet die große Chance – wie kaum ein anderes Fach, eine Nische zu finden, die Mediziner auf lange Sicht erfüllt und glücklich macht. Das stärkste Argument den Chirurgenberuf zu ergreifen, ist der unmittelbare Charakter des Fachs. Oftmals handelt es sich um eindeutige, akut aufgetretene Erkrankungen oder Verletzungen, die eine möglichst schnelle Lösung für den Patienten erfordern. Auch der OP ist ein starkes Argument für das Fach – sicherlich eine Arbeitsumgebung wie keine andere. Die Arbeit erfordert eine gute Vorbereitung, Teamarbeit und höchste Konzentration und Präzision, und das für eine Vielzahl von Operationen mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen. Wem das nicht liegt, der hat in der Chirurgie die Möglichkeit, mit Elektiveingriffen und gut organisierten Sprechstunden einen weitestgehend geregelten Tag ohne große Überraschungen zu gestalten.

Konkrete Tipps zur fachärztlichen Weiterbildung. Eine Hospitation ist die ideale Gelegenheit, den künftigen Arbeitsplatz kennenzulernen. Ein erster Eindruck vom Haus und direkte Einblicke in die Arbeitsumgebung helfen, wichtige Fragen zu klären:

  • Wie ist die Stimmung im Team?
  • Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zufrieden?
  • Kann der OP-Katalog für die Facharztausbildung fristgerecht absolviert werden?
  • Wie sind die Arbeitszeiten und Überstundenregeln?
  • Gibt es Möglichkeiten, einen eigenen klinischen Schwerpunkt zu verfolgen?
  • Wie sieht es mit der Forschung aus, etwa in Bezug auf Finanzierung und Arbeitsgruppen?

Das sind wesentliche Fragen, die angehende Mediziner auf ihre eigenen Bedürfnisse zuschneiden sollten. Ein kleiner Tipp noch für alle Hospitanten: Wer wirklich wissen will, wie es mit der operativen Weiterbildung aussieht, der sollte sich einfach mal im OP-Plan die Mitarbeiter-Einteilungen der letzten Wochen zeigen lassen. Das beantwortet oft schon viele Fragen.

Work-Life-Balance “nur“ ein Schlagwort. Der Begriff Work-Life Balance suggeriert, dass Arbeit und Leben streng voneinander getrennt sind. Viele gehen – meistens – sehr gerne zur Arbeit und haben große Freude daran, ihren Beruf auszuüben. Die Arbeit als Chirurg ist also nicht diametral dem eigenen Leben gegenübergestellt, wie es der Begriff der Balance nahelegt, sondern ein ganz wesentlicher Teil des Medizinerlebens. Inwieweit die Rahmenbedingungen zu jedem einzelnen Chirurgen passen, hängt sicherlich vom Anspruch ab und ist immer auch mit einer gewissen Prise Realismus zu beurteilen. Angehende Mediziner, die gerne bei langen und aufwendigen Operationen mitwirken und diese irgendwann eigenverantwortlich durchführen wollen, können nicht erwarten, jeden Tag zur selben Uhrzeit zu Hause zu sein. Anders herum besteht immer auch die Möglichkeit, innerhalb des Fachbereichs eine Weiterbildung und Spezialisierung zu finden, die eine deutlich höhere Planbarkeit erlaubt.

Hier geht’s zum vollständigen Interview: https://arztundkarriere.com/weiterbildung/chirurgie-weiterbildung/