Schlagwort-Archiv: Weiterbildung

BDC geht mit neuem Comic für die Weiterbildung in die Offensive

Kein Weiter ohne Bildung! Nachdem der BDC 2024 mit seiner Kampagne für die chirurgische Weiterbildung für Aufmerksamkeit gesorgt hat, geht es nun in die nächste Runde: Seit heute läuft ein Comic mit dem inzwischen bekannten gelben Männchen mit dem „chirurgischen Problem“. Diesmal geht es ans Eingemachte! Der Cartoon stellt auf abstrahierte und plastische Weise das Szenario dar, dem die Patientinnen und Patienten zukünftig ausgesetzt sein werden, wenn die chirurgische Weiterbildung weiterhin vernachlässigt wird: Es werden die gut ausgebildeten Nachwuchskräfte fehlen! Die Botschaft: Die heute so beliebten DIY-Anleitungen sind an vielen Stellen – aber nicht in der Chirurgie! – die Lösung. Der BDC und das Kampagnenteam wünschen viel Spaß mit dem neuen Comic!

Unterstützen Sie weiterhin unsere Arbeit! Mit unserer Kampagne wollen wir bei Fachleuten, in der Politik und in der Breite auf das Thema Weiterbildung aufmerksam machen. Verknüpft mit der Kampagne ist unsere Petition, für die wir inzwischen über 30.000 Unterschriften sammeln konnten. Das ist großartig! Bevor wir uns damit und mit unseren Forderungen an das BMG wenden, möchten wir uns noch einmal ins Zeug legen und die Stimmen weiterer Unterstützerinnen und Unterstützer gewinnen. Wir wollen die 50.000 erreichen! Daher: Unterschreiben auch Sie, machen Sie auf die Kampagne über die Sozialen Medin aufmerksam, reden Sie darüber in Ihren Praxen, mit Ihren chirurgischen Teams, als Mandatsträger im BDC, in den Fachgesellschaften, den Kammern, etc.! Der chirurgische Nachwuchs wird es Ihnen danken.

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BDA, BDI und BDC begrüßen Beschluss des Deutschen Ärztetags

Mit breiter Zustimmung hat der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig einen Beschluss gefasst, der die Vertragspartner gemäß § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz auffordert, die gesetzlich vorgeschriebene Finanzierung der mit der ärztlichen Weiterbildung verbundenen Mehrkosten endlich fristgerecht und konsequent umzusetzen. Der Antrag wurde fachübergreifend von anästhesiologischen, chirurgischen und internistischen Delegierten eingebracht.

Dementsprechend begrüßen der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) den Beschluss als ein starkes Signal an Politik und Selbstverwaltung: „Die strukturelle Unterfinanzierung der ärztlichen Weiterbildung gefährdet zunehmend die Qualität der medizinischen Versorgung und die Zukunft des ärztlichen Nachwuchses – gerade in Zeiten des sich verschärfenden Fachkräftemangels und grundlegender Reformen in der Krankenhauslandschaft“, erklärt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck.

In ihrem Antrag haben die Delegierten noch einmal ausdrücklich auf die entsprechende gesetzliche Regelung im Krankenhausfinanzierungsgesetz hingewiesen. Demnach müssen sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die private Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) als zuständige Vertragspartner bis spätestens 31. Dezember 2025 darauf einigen, wie die Kosten der ärztlichen Weiterbildung künftig in der Krankenhausvergütung berücksichtigt werden. Grundlage dafür soll ein Konzept des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sein. Dieses Konzept soll noch in diesem Jahr finanzielle Zu- oder Abschläge definieren, die möglichst auch an die Qualität der Weiterbildung in einer Einrichtung gekoppelt sind.

„Die ärztliche Weiterbildung ist keine Randnotiz im Klinikalltag – sie ist ein zentrales Qualitätsversprechen an die Patientinnen und Patienten von morgen. Der Beschluss des Deutschen Ärztetags muss nun politisch, praktisch und vor allem umgehend umgesetzt werden“, fordert BDA-Präsidentin Professor Dr. Grietje Beck.

Schon im Jahr 2024 hatten die anästhesiologischen und chirurgischen Fachverbände in einem offenen Brief an den damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf die Missstände hingewiesen und konkrete Vorschläge zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung gemacht. Die darin geforderte fondsbasierte Lösung – mit klarer Zuordnung der Mittel an die tatsächlich weiterbildenden Einrichtungen – könnte laut Ansicht der Verbände eine faire und transparente Refinanzierung ermöglichen.

Ihr Appell an die Politik: Die Weiterbildungsarbeit sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie müsse nicht nur in Kliniken, sondern auch im ambulanten Bereich strukturell und finanziell gestärkt werden. Andernfalls drohe langfristig ein Qualitätsverlust in der medizinischen Versorgung.

Die ärztlichen Berufsverbände fordern die Vertragspartner und das Bundesgesundheitsministerium auf, die gesetzliche Frist bis zum 31. Dezember 2025 einzuhalten und ein tragfähiges Finanzierungskonzept auf den Weg zu bringen – auch als Antwort auf den zunehmenden Versorgungsdruck durch Fachkräftemangel, Ambulantisierung und eine immer älter werdende Bevölkerung in Deutschland.

„Die gesetzlichen Vorgaben liegen vor. Jetzt sind die Vertragspartner in der Pflicht, gemeinsam mit dem InEK zeitnah verlässliche Konzepte vorzulegen, die die realen Kosten der Weiterbildung sachgerecht berücksichtigen“, so BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

 

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)

Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. www.bdc.de

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de

Podcast zur fachärztlichen Weiterbildung mit Dr. Friederike Burgdorf

Das Podcastformat “Medizin aufs Ohr” der Aesculap-Akademie richtet dieses Mal den Blick auf die Weiterbildung in der Chirurgie.

Im Rahmen der Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes, bei der Ambulantisierung, der Digitalisierung im Gesundheitswesen, aber auch aufgrund des wachsenden Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung muss ich die fachärzliche Weiterbildung immer stärker in den Fokus genommen werden. Die Aesculap-Akademie hat BDC-Geschäftsführerin Frau Dr. Friederike Burgdorf dazu befragt. „Es muss allen klar sein, dass die medizinische Weiterbildung die Basis für eine qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung ist,“ so Burgdorf.

Jetzt nicht verpassen 🎧 – zum Podcast

BDC-Pressemitteilung: Chirurgieverband und seine Landesverbände üben Kritik an den Änderungen beim KHVVG

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) kritisiert an den Änderungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) insbesondere zwei Regelungsvorschläge. BDC-Landesverbände fordern von den Ländern Konsequenzen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Der Regelungsvorschlag 7 zur Änderung des KHVVG die Hybrid-DRG betreffend macht es laut BDC sowohl den niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen als auch den Krankenhäusern unmöglich, die notwendigen Strukturen, wie etwa ambulante Operationszentren aufzubauen, da die Erlöse nicht reichen, um deren Finanzierung zu ermöglichen. „Bei den H-DRGs werden viele Operationen unterschiedlicher Schweregrade in einen DRG-Topf geworfen“, erklärt Dr. Ralf Schmitz, Vorsitzender des BDC-Landesverbands Schleswig-Holstein. „Dies bedeutet, dass einfache und kostenarme Eingriffe gut bezahlt werden, komplexere Operationen aber defizitär sind. Dazu kommt die Sachkostenproblematik: In der H-DRG sind alle Sachkosten, beispielsweise Implantate, eingepreist und müssen vom Operateur gekauft werden. Das ist bei ambulanten Operationen anders, bei denen die Kosten in voller Höhe von der Krankenkasse übernommen werden. Nach der bisherigen Regelung durfte ich als Operateur entscheiden, ob ich EBM oder H-DRG abrechne, genau dies aber wird im Regelungsvorschlag 7 für das KHVVG ausgeschlossen, laut diesem ist nur eine Abrechnung nach H-DRG möglich – was für ambulant tätige Operateurinnen und Operateure extrem defizitär ist.“

Im Regelungsvorschlag 30 des Änderungsantrages sieht der BDC ein weiteres Problem. Der Verband begrüßt, dass die Notwendigkeit einer Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung erkannt ist und Zu- oder Abschläge in die DRG eingepreist werden sollen. Vor dem Hintergrund der Spezialisierung im Krankenhaussektor und gleichzeitiger Ambulantisierung gerade von operativen Leistungen ist diese Maßnahme für den Verband jedoch nicht im Mindesten ausreichend. „Schon jetzt und vermehrt in der Zukunft findet die Weiterbildung im ambulanten Sektor, also außerhalb der DRG-Vergütung statt. Der Grund ist, dass die klassischen Weiterbildungseingriffe zunehmend nicht mehr im Krankenhaus durchgeführt werden, sondern in den ambulanten Sektor verlagert werden. Hier wird die Finanzierung völlig ignoriert – eine untragbare Situation“, betont Schmitz.

Professor Dr. Tobias Kisch, Regionalvertreter der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen in Schleswig-Holstein bestätigt: „Wir sehen in den zwei Punkten, dass die Auswirkungen auf die Versorgung nicht beachtet wurden. Die Einführung eines solch weitreichenden Gesetzes ohne eine fachlich begleitete Auswirkungsanalyse ist nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich. Was wird denn in einem Flächenland passieren, wenn Versorgungskliniken schließen, ambulante Versorgungseinrichtungen aber nicht in ausreichendem Maße aufgebaut wurden und Fachärztinnen und -ärzte mangels fehlender Weiterbildung fehlen?“ Die Landesverbände des BDC fordern daher von ihren zuständigen Regierungen, entsprechende Konsequenzen zu ziehen, um die Schwachstellen im KHVVG zu beheben, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Die Ministerin für Gesundheit in Schleswig-Holstein hat ihre Zustimmung bereits signalisiert.

BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe unterstreicht: „Die Hybrid-DRGs als wesentliches Element der Ambulantisierung sind grundsätzlich zu begrüßen. Solange die Erstattung der Sachkosten nicht gelöst ist und dieses Problem durch die Zusätze zum KHVVG auch noch zementiert wird, kann die Umsetzung aber nicht funktionieren. Und ohne gesicherte Finanzierung der Weiterbildung auch in den chirurgischen Praxen wird sich der Nachwuchsmangel weiter verschärfen.“

 

 

Ambulantisierung kann die Weiterbildung bereichern, wenn die Finanzierung geregelt ist

In der Chirurgie wird der Nachwuchs knapp. Gleichzeitig steigen die Herausforderungen in der fachärztlichen Weiterbildung, etwa durch die zunehmende Ambulantisierung. Wie eine gelungene Weiterbildung durch Kooperation gelingen kann, beschreibt der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) anhand zweier Erfolgsgeschichten.

Anlässlich des 47. Deutschen Krankenhaustags, der vom 11. – 14. November 2024 unter dem Motto „Menschen machen Medizin“ stattfindet, zeigt der BDC, wie die fachärztliche Weiterbildung durch das Engagement einzelner gelingen kann. Die Phase der fachärztlichen Weiterbildung ist für angehende Chirurginnen und Chirurgen per se anspruchsvoll. Durch die zunehmende Ambulantisierung kommen weitere Herausforderungen auf sie zu. Wie niedergelassene Weiterbildende dafür sorgen können, dass in ihrer Praxis die fachärztliche Weiterbildung qualitativ hochwertig und in der vorgegebenen Zeit absolviert werden kann, zeigen zwei Beispiele aus der Chirurgie. Klar ist: Die Finanzierung muss auf beiden Seiten – Praxis wie Klinik – geregelt sein.

Der Unfallchirurg und Orthopäde Dr. Ralf Schmitz ist leitender Arzt am Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Chirurgie Kiel. In einem Modellprojekt kooperiert er mit dem UKSH Campus Kiel und nimmt aktuell pro Jahr einen Weiterzubildenden auf. Im 4. oder 5. Weiterbildungsjahr wechseln die Assistenzärztinnen und –ärzte ins MVZ Chirurgie Kiel und kehren dann wieder in die Klinik zurück. Obwohl das Programm erst seit Juli dieses Jahres läuft, ist das Interesse von allen Seiten sehr groß. Das MVZ zahlt nach TV-Ärzte Kommunale Arbeitgeber, aktuell sind das etwa im 5. Weiterbildungsjahr 6.361,32 € im Monat an die Weiterzubildenden. Im Gegenzug erhält das MVZ über den § 75a SGB V eine Förderung in Höhe von 5.400 € pro Monat.

Die angehenden Chirurgen und Chirurginnen erlernen am MVZ die Eingriffe, die erfahrungsgemäß in Kliniken nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden, etwa Arthroskopien, Materialentfernungen und zahlreiche hand- und fußchirurgische Eingriffe. „Dadurch ergibt sich eine Win-win-Situation: Die Weiterzubildenden werden medizinisch in Ambulanz und OP geschult und weniger in Bürokratie und Stationsarbeit. Wir als Praxis bekommen eine Kollegin oder einen Kollegen, der schon Erfahrung im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie gesammelt hat und uns so natürlich auch in der Ambulanztätigkeit entlastet“, erklärt Schmitz.

Schmitz ist sich sicher: „Neben der Zufriedenheit bei Weiterzubildenden und Praxisinhabern wird in einer strukturierten Verbundweiterbildung die zu erreichende Qualität und Erfahrung am Ende höher sein als bisher. Ein Sekundäreffekt ist sicherlich auch, dass für die jungen Kolleginnen und Kollegen der ambulante Sektor transparenter und greifbarer wird.“ Als entscheidenden Faktor für eine gelungene fachärztliche Weiterbildung sieht Schmitz die geregelte Finanzierung: „Eine strukturierte Verbundweiterbildung muss grundsätzlich sowohl im Krankenausbereich als auch in der Niederlassung finanziell gesichert sein – denn sonst wird sie nicht stattfinden. Aus unserer Sicht sind die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Gesetzlichen Krankenkassen, von denen das Geld paritätisch kommt, die falschen Geldgeber. Hier muss die Politik endlich Verantwortung übernehmen und für die Finanzierung neue, tragbare Lösungen entwickeln.“

Dr. Ralph Lorenz ist Viszeralchirurg und betreibt eine chirurgische Praxis in Berlin. Er arbeitet in Kooperation mit der Charité, dem Campus Benjamin Franklin Berlin und seit Oktober 2024 mit dem Ernst von Bergmann Klinikum Potsdam. Pro Jahr nimmt er bis zu vier Weiterzubildende auf. Die Assistenzärztinnen und -ärzte rotieren für zwei Tage pro Woche für durchschnittlich zehn Wochen in Praxis und Klinik. Laut Lorenz ist das Interesse riesig. Alle, die bisher an der Rotation teilgenommen haben, sind äußerst zufrieden, sagt er.

Die Finanzierung ist so geregelt, dass die Weiterzubildenden in der betreffenden Klinik angestellt bleiben und für die fachspezialisierte Rotation von der Klinik freigestellt werden. Lorenz sieht in der Rotation in die Ambulanz den Vorteil, dass die Weiterzubildenden sehr komprimiert die ganze Bandbreite der Hernienchirurgie, einschließlich komplexer und komplizierter Fälle sehen. „Sie sehen bei mir zwei Tage lang nur Hernien, mit vielen Wiederholungen.“ Die Weiterzubildenden dürfen unter seiner Anleitung einfache Hernieneingriffe im Verlauf selbstständig durchführen. Im Verlauf haben alle zehn bis zwanzig Hernien operiert.

Auch für Lorenz ist die Rotation ein Gewinn für alle Beteiligten. Alle drei Beteiligten – die Universität als Weiterbildungseinrichtung, die Weiterzubildenden und ich als Weiterbilder – „finden diese fachspezifische Rotation klasse und sind begeistert!“ Dieses Projekt könnte, so Lorenz auch für andere chirurgische Teilgebiete etwa die Proktologie, Venenchirurgie und die Hand- und Fußchirurgie als Modell dienen. Bedingung: „Es muss immer einen Goodwill der weiterbildenden Klinik geben, damit die Weiterzubildenden trotz Personalengpässen unentgeltlich freigestellt werden. Eine Universität muss einsehen, dass sie nicht mehr alle Gebiete der Chirurgie vorhalten und vernünftig ausbilden können!“ Sein Plädoyer ist daher, vertrauensvolle Netzwerke zwischen Praxen und Kliniken zu bilden und Möglichkeiten mit den Klinikverwaltungen ausloten.

BDC-Verbandspräsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer bestätigt: „Solange es noch keine Verpflichtung zur Implementierung von Weiterbildungsverbünden gibt, können wir nur an die Verantwortlichen in Klinik und Praxis appellieren, aufeinander zuzugehen und Ideen zu entwickeln, wie man in der dortigen Situation konkret einen solchen Verbund gestalten könnte. Die Landesärztekammern werden dabei sicherlich unterstützen.“

 

Mitmachen! Gib dem ärztlichen Nachwuchs Deine Stimme für eine gesicherte Weiterbildung!

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) geht bei seinem Engagement für den ärztlichen Nachwuchs neue Wege. Mit einer Kampagne möchte der Verband auf die hohe Bedeutung der fachärztlichen Weiterbildung hinweisen.

„Die Förderung der chirurgischen Weiterbildung ist eines unserer Kernthemen und hat einen hohen Stellenwert. Vorstand, Geschäftsführung und Mandatsträger im Verband arbeiten seit Jahren an Konzepten und Lösungen für eine gesicherte, gut strukturierte und qualitativ hochwertige chirurgische Weiterbildung. Unsere Forderungen haben wir im März dieses Jahres in einem Positionspapier dargestellt. Auf politischer Ebene passiert: Nichts. Im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform wird die Weiterbildung nach wie vor ignoriert. Daher gehen wir nun den nächsten Schritt: Mit einer Kampagne richten wir uns an die Öffentlichkeit und an Verbündete, um auf das Thema fachärztliche Weiterbildung aufmerksam zu machen, und den Druck auf die Politik zu erhöhen. Denn das Thema ist nicht nur für angehende Fachärztinnen und Fachärzte relevant, sondern auch für Patientinnen und Patienten. Unser Anspruch, eine bestmögliche ärztliche Versorgung zu gewährleisten, gilt selbstverständlich auch für die Zukunft und darf nicht durch mangelhafte Rahmenbedingungen konterkariert werden“, betont BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

Die Kampagne basiert auf einem Comic-Clip, der durch seinen außergewöhnlichen Stil auffällt. „Wie gesundheitliche Versorgung in letzter Konsequenz aussehen könnte, wenn die Politik die Weiterbildung nach wie vor vernachlässigt, wollen wir mit voller Drastik in einer ganz neuen Ästhetik zeigen. Durch die Verwendung von Comicfiguren konnten wir die Situation abstrahieren und ins Absurde ziehen“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf. Der Clip ist ab heute auf den Social Media Kanälen des Verbands zu sehen. Der Berufsverband begnügt sich dabei nicht mit Likes und Shares. Die Kampagne mündet in eine Petition an das Bundesgesundheitsministerium, für die der Verband zur Unterschrift aufruft. Ärztinnen und Ärzte aller Karrierestufen, die Studentenschaft, und auch die Öffentlichkeit, also potenzielle Patientinnen und Patienten, sollen unterschreiben. „Der „Call to Action“ – tut was! ist uns besonders wichtig. Damit das Bundesgesundheitsministerium unsere guten Konzepte zur fachärztlichen Weiterbildung endlich aufgreift“, so Burgdorf.

Kampagnenaufruf https://www.bdc.de/kampagne

Petition

LinkedIn; Instagram; Youtube; TikTok; Twitter

Positionspapier der Gemeinsamen Weiterbildungskommission Chirurgie (Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. und Deutsche Gesellschaft für Chirurgie)

 

„Wir brauchen dringend mehr Strukturierung – und eine auskömmliche Finanzierung“

Kaum Förderung, zu wenig Nachwuchs: In der ärztlichen Weiterbildung liegt einiges im Argen. Doch welche Probleme gibt es genau? Und was müsste sich ändern? Der Ärztenachrichtendienst hat Betroffene aus mehreren Fachbereichen gefragt, wie sie die aktuelle Weiterbildungssituation in ihrer Disziplin einschätzen. Heute im Gespräch: Dr. Ralf Schmitz vom Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC).

Wie steht es um die Weiterbildung in Ihrem Fach, gibt es genug Nachwuchs, gibt es genug Plätze?

Beides kann ich mit Nein beantworten. Das ist aber ein Problem, das nicht neu ist, sondern schon seit Jahren mitgeschleppt wird. Weiterbildung war letztendlich immer nur ein Nebenprodukt. Das ist nicht nur in der Chirurgie so. Primär ging es nie um die Weiterbildung, sondern es gab halt einen Arbeitsvertrag und Beiprodukt dessen war die Weiterbildung.

Das hat alles super funktioniert, als die Arbeitszeiten noch so waren wie vor dem EuGH-Urteil. Da kam man auf reichlich Eingriffe und Erfahrung. Das hat sich zum einen geändert.

Zum anderen hat sich geändert, dass in den Kliniken immer mehr Aufgaben von den jungen Kolleginnen und Kollegen erledigt werden müssen, die relativ wenig mit Weiterbildung und oftmals auch gar nichts mit Medizin zu tun haben, nämlich Dokumentationsaufgaben.

Ist denn eine rein klinische Weiterbildung angesichts der zunehmenden Ambulantisierung überhaupt noch möglich?

Nein. Wir haben genau deswegen für die Chirurgie in Schleswig-Holstein schon vor über zehn Jahren ein Modellprojekt angestoßen. Wir hatten dabei im Sinn, dass wir die jungen Kolleginnen und Kollegen, die in den Kliniken sitzen, unterstützen, weil auch schon damals im Jahr 2015 nicht genügend Ausbildungseingriffe in den Kliniken vorhanden waren.

Viele Eingriffe, wie zum Beispiel Materialentfernungen, Karpaltunnel-Operationen an der Hand und einfache Osteosynthesen sind klassische Ausbildungsoperationen. Damit fängt man normalerweise an, wenn man ein Messer in der Hand halten will. Und das hat damals schon nicht funktioniert, denn diese Eingriffe wurden auch zu diesem Zeitpunkt schon zum großen Teil im niedergelassenen Bereich, also in ambulanten OP-Zentren oder Belegkliniken durchgeführt.

Dazu kam dann noch, dass wegen verminderter Anwesenheitszeit in der Klinik durch Ausgleich der Bereitschaftsdienstzeiten immer weniger die Möglichkeit bestand, überhaupt an Operationen teilzunehmen.

Deswegen wollten wir im Rahmen eines Modellprojektes zeigen, dass eine sektorenübergreifende Weiterbildung überhaupt funktioniert. Das sah dann so aus, dass die Weiterzubildenden, die am UKSH in Kiel angestellt waren, auf Hospitationsbasis in das vertragsärztlich geleitete MVZ Chirurgie ebenfalls in Kiel gekommen sind, um dort operative Eingriffe auszuüben, die sie noch benötigten. Zunächst gab es viele Zweifler, aber mit Unterstützung von KV und Ärztekammer in Schleswig-Holstein ging es dann. Der damalige Präsident Dr. Franz Bartmann, selbst Chirurg und gleichzeitig in der Weiterbildungskommission der Bundesärztekammer, hat uns dabei sehr unterstützt. Letztendlich konnten wir zeigen, dass eine Weiterbildung über die Sektorengrenzen hinweg zwischen einer Uni-Klinik und einem niedergelassenen MVZ möglich war und gut funktionierte.

Der BDC unterstützt Chirurginnen und Chirurgen in Weiterbildung bei ihrer Vorbereitung auf die Facharztprüfung. Dafür bietet die BDC|Akademie Facharztseminare:

–        09.09-13.09.2024 Allgemeinchirurgie (Leipzig)

–        26.09.-01.10.2024 Orthopädie/Unfallchirurgie (online und Berlin)

–        11.11.-14.11.2024 Viszeralchirurgie (Hamburg)

–        11.11.-15.11.2024 Allgemeinchirurgie (Dortmund)

–        27.11.-29.11.2024 Orthopädie/Unfallchirurgie (online)

Hier finden Sie das Programm mit den Fortbildungen des BDC.

Jetzt sind wir fast zehn Jahre weiter, wie ist die Situation denn jetzt?

Die Situation ist noch einmal deutlich schlimmer geworden. Die Ambulantisierung nimmt Fahrt auf mit der Änderung des AOP-Vertrags und der Einführung der Hybrid-DRGs, die Krankenhausreform steht an. Und die Weiterbildung wird dabei überhaupt nicht mitgedacht. Wenn man sich zum Beispiel den Referentenentwurf zum KHVVG ansieht, dann findet man in diesem 189 Seiten starken Papier zweimal kurz die Weiterbildung erwähnt. Dabei geht es aber nur um die Allgemeinmedizin, nicht um Chirurgie oder sonstige fachärztliche Weiterbildung. Das ist eine Katastrophe! Wir müssen doch irgendwie junge Ärztinnen und Ärzte ausbilden können.

Ist die Weiterbildung bei uns denn so schlecht?

Was die Organisation anbelangt: Ja. Es fehlt jede Strukturierung. Dies hat eine Masterarbeit einer jungen Kollegin  – damals aus Oxford und heute in Berlin – aus dem Jahr 2020 gezeigt. Sie hat die Weiterbildung Orthopädie/Unfallchirurgie in insgesamt 10 verschiedenen hochentwickelten OECD-Ländern verglichen. Dabei kam heraus, dass in keinem Land die Weiterbildung so unstrukturiert verläuft und so schlecht ist wie bei uns. Wir sind da wirklich ganz, ganz weit unten.

Wir brauchen dringend eine Strukturierung. Unter anderem deswegen haben wir unser Modellprojekt jetzt neu aufgelegt mit dem Ziel einer auskömmlichen Finanzierung – denn nur dann bestünde die Chance, dass die Weiterbildung in die Spur kommt. Denn ohne eine Finanzierung wird es nicht funktionieren, weder im Krankenhaus und schon gar nicht im Vertragsarztbereich.

Aber es gibt doch die Förderung nach §75a?

Ja, aber das sind außerhalb der Allgemeinmedizin nur sehr wenige Stellen, letztendlich 2000 in Deutschland für alle Fachbereiche. Und es gibt viele Ausnahmetatbestände, gerade für die Chirurgie. Zum Beispiel durfte Weiterbildung nicht in großen Städten stattfinden, nicht in Spezialpraxen. Aber wo findet denn die Chirurgie sonst statt?

Wir haben es mit Unterstützung der KVSH jetzt geschafft, dass wir eine Rotationsstelle besetzen können, wieder zusammen mit dem UKSH. Die jungen Kolleginnen oder Kollegen aus der Klink kommen dann im vierten oder fünften Weiterbildungsjahr zu uns für ein Jahr, verbunden mit einem Arbeitsgeberwechsel. Wir stellen diese , vergüten nach Tarif kommunale Arbeitgeber und bekommen eine Förderung aktuell in Höhe von 5.400 Euro

Aber auch das ist wieder nur ein Modellprojekt, kann keine Blaupause für eine bundesweite Lösung sein. Man muss sich nämlich überlegen, wer die Weiterbildung beim § 75a bezahlt. Dies sind ausschließlich jeweils zur Hälfte die gesetzlichen Krankenkassen und die Vertragsärzte. Für mich und meinen Berufsverband ist ganz klar: Das muss eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein. Da müssen letztendlich auch über den Staat, sprich über Steuern, Modelle zur Finanzierung gefunden werden.

Wie sieht es denn bei den Kliniken aus, viele haben ja auch finanziell zu kämpfen?

Es muss ganz klar etwas passieren, damit Weiterbildung überhaupt noch stattfindet. Es gibt immer mehr Kliniken, die sagen, Weiterbildung ist zu teuer. Die müssen hochpreisige Operationen machen um überhaupt noch überleben zu können und das muss dann zack-zack gehen in hoher Qualität. Das geht nur mit Fachärzten. Dabei ist es kurzsichtig, wenn man keinen Nachwuchs ausbildet.

Wie optimistisch blicken Sie in die Zukunft?

Ich bin jetzt seit über 30 Jahren in der Chirurgie, seit 2000 niedergelassen und habe mich berufspolitisch immer für die Weiterbildung engagiert. Es wurde eigentlich immer schlechter, egal, was gemacht wurde, weil dies über lange Zeit keinen wirklich interessiert hat. Aber jetzt ist das auf einmal anders. Die Weiterbildung ist DAS Thema in Krankenhaus und Praxis, ist bestimmend auf den großen Kongressen und zuletzt auch auf dem Ärztetag. Von daher blicke ich hoffnungsvoll in die Zukunft.

Woher kommt denn das stärkere Interesse an der Weiterbildung?

Alle Fächer haben Probleme mit dem Nachwuchs, aber die Chirurgie leidet ganz besonders unter einem Nachwuchsmangel, weil viele junge Kollegen sich sagen, das tue ich mir nicht an, das ist mit meiner Vorstellung von Work-Life-Balance nicht vereinbar. Dabei haben wir haben ganz, ganz viele junge Kollegen, die eigentlich in die Chirurgie wollen. Die alte patriarchalische Struktur in der Chirurgie und die Hierarchien im Krankenhaus sind aber nicht das, was sich die jungen Kollegen heute vorstellen. Sogar mein Sohn hat nach einem Semester Chirurgie im Krankenhaus das Fachgebiet gewechselt, weil er sonst im Burn-out gelandet wäre.

Ich glaube auch nicht, dass wir zu wenig Medizinstudienplätze haben. Man müsste nur die richtigen Leute studieren lassen. Wir haben enorm hohe Abbrecherquoten und viele Absolventen, die nicht in die Patientenversorgung gehen.

Es gibt aber tausende von jungen Leuten, die sind hoch motiviert, aber haben „nur“ ein Abitur mit 2,0. Die arbeiten teils seit Jahren als Notfallsanitäter, als Intensivschwester, die kennen die anspruchsvolle Tätigkeit in der Medizin. Die wissen, dass sie am Wochenende arbeiten müssen, dass es Nachtdienste gibt. Wenn man diese jungen Kolleginnen und Kollegen für das Studium zulassen würde, dann würden sie auch im System bleiben.

Dr. Ralf Schmitz ist Vorsitzender des Landesverbands BDC Schleswig-Holstein und Sprecher der Landesverbände. Er ist seit Januar 2000 als Vertragsarzt in Kiel niedergelassen und hat 2006 das MVZ Chirurgie mitgegründet. Die Weiterbildung und die Verbesserung der medizinischen Versorgung über die Sektorengrenzen hinweg liegen im bei seiner berufspolitischen Arbeit besonders am Herzen.

Quelle: Ärztenachrichtendienst

Fachärztliche Weiterbildung in Gefahr: Offener Brief an Lauterbach

In einem gemeinsamen offenen Brief haben der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) sowie die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit Forderungen zur fachärztlichen Weiterbildung konfrontiert. In dem Schreiben machen die Verbände deutlich, dass ihnen die zukünftige Sicherstellung der ärztlichen Weiterbildung, gekoppelt mit einem sich stetig verschärfenden Fachkräftemangel im ärztlichen Bereich, Sorge im Hinblick auf eine qualifizierte Patientenversorgung in der Zukunft machen. Neben ihren Forderungen machen die Verbände konkrete Vorschläge, wie die Weiterbildung im ärztlichen Bereich zukünftig adäquat abgebildet und finanziert werden kann.

Die Verbände machen darauf aufmerksam, dass die geplanten Reformen, insbesondere die Ambulantisierung, die Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung beeinflussen. Darüber hinaus würde die Finanzierung der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen nach wie vor eine untergeordnete und wenig differenziert betrachtete Rolle spielen. Die Verbände verlangen eine angemessene finanzielle Unterstützung und strukturelle Maßnahmen, um die Weiterbildungskosten zu refinanzieren und sicherzustellen. Außerdem solle die Weiterbildung in klinischen und ambulanten Einrichtungen gleichermaßen gefördert werden. Es sei wichtig, dass die Kosten transparent und trägerunabhängig refinanziert werden und den Einrichtungen zugewiesen werden, in denen die Weiterbildung tatsächlich stattfindet. Dabei betrachten sie die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – auch, um den steigenden Behandlungsbedarf einer älter werdenden Gesellschaft zu decken. Sie halten es somit für unerlässlich, zumindest einen Teil der Weiterbildungskosten aus Steuermitteln zu finanzieren.

Zur Umsetzung haben BDC, DGCH, BDA und DGAI konkrete Vorschläge: Zunächst könnten in einer ersten Stufe die Kosten für die ärztliche Weiterbildung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in den DRG-Kalkulationskrankenhäusern differenziert erhoben und in einem Fonds abgebildet werden. Die Erlösanteile sollten dann den Kliniken zukommen, die die Weiterbildung durchführen. Ein ähnliches fondsbasiertes System könnte auch für ambulante Weiterbildungsstellen entwickelt werden. Dies würde es ermöglichen, die geplante Vorhaltevergütung für Krankenhäuser um einen Zuschlag zu ergänzen, der nach Anzahl der Weiterbildungsstellen gestaffelt ist und nur Kliniken zugutekommt, die Facharztweiterbildungen anbieten. Für die Förderung der Weiterbildung im vertragsärztlichen Bereich sei es außerdem kurzfristig erforderlich, im § 75a des SGB V in Absätzen 4 und 9 die Begrenzung der finanziellen Förderung auf die grundversorgenden Fachärzte zu streichen und es somit zu ermöglichen, dass auch die zunehmend in den ambulanten Bereich verlagerten einfachen operativen Eingriffe im Rahmen der fachärztlichen Weiterbildung erbracht werden können.
Für Gespräche mit Gesundheitsminister Lauterbach stellen sich alle vier unterzeichnenden Verbände jederzeit zur Verfügung.

Zum offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Gut gedacht – schlecht gemacht

Gravierende handwerkliche Defizite des Gesetzgebers und die offenbar nicht ausreichende fachliche Expertise drohen nach Ansicht des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) zu einem Scheitern des an sich sinnvollen Vorhabens der Ambulantisierung im Gesundheitssystem zu führen. Letztlich habe die durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministers versuchte Umsetzung des Gesetzes ihr Ziel verfehlt.

„Was vielen nicht bewusst ist: Die Einführung der sogenannten Hybrid-DRG führt zunächst einmal zu einer gesetzlich verfügten Absenkung einzelner Krankenhausvergütungen. Und ob sie der niedergelassenen Ärzteschaft finanzielle Vorteile bringt, ist derzeit mehr als fraglich“, erläutert Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Das Thema war beim diesjährigen Deutschen Chirurgie Kongress, der vergangene Woche in Leipzig stattfand, ein berufspolitischer Schwerpunkt, der vielen Teilnehmenden unter den Nägeln brennt.

Die Situation: Zum Jahresstart 2024 wurden über den §115f SGB V sechs sogenannte Hybrid-DRG eingeführt, über die eine überschaubare Anzahl von Eingriffen zukünftig gleich bezahlt werden, unabhängig davon, ob diese stationär oder ambulant erbracht werden. Diese Eingriffe können in den Kliniken daher nicht mehr zu den besseren Vergütungen der stationären Versorgung abgerechnet werden, wie es bisher der Fall war.

Die Hybrid-DRG gelten auch für den vertragsärztlichen Sektor. Hier wurde versäumt, rechtzeitig Regelungen für die Modalitäten der Abrechnung zu entwickeln. „Die Krankenkassen sehen sich angeblich nicht in der Lage, die EDV-technischen Voraussetzungen vor dem 1. Januar 2025 einzurichten. Für Praxen und MVZ würde das bedeuten, dass das Geld erst bis zu einem Jahr nach der Leistungserbringung fließen würde. Gerade in den wirtschaftlich eher kleineren Einrichtungen der Vertragsärzte bedeutet ein derartiger Aufschub einen massiven Liquiditätsverlust mit existenzbedrohenden Folgen“, so Rüggeberg.

Ebenso unschön: Es soll zwar gesetzlich verankert eine sektorengleiche Vergütung geben, dies führt laut BDC jedoch nicht zu sektorengleichen Kosten: Da eine Hybrid-DRG sämtliche mit dem Eingriff verbundenen Kosten umfasst, sind damit auch die so genannten Sachkosten, insbesondere für im Körper verbleibende Implantate abgegolten. „Diese Sachkosten sind im niedergelassenen Sektor, insbesondere in der Chirurgie, um ein Mehrfaches höher als in den Kliniken und verzehren im Einzelfall mehr als die Hälfte des Honorars. Wenn hier keine sinnvolle Lösung gefunden wird, werden solche Leistungen zukünftig nicht mehr angeboten werden“, prognostiziert Rüggeberg. „Da aber außer den Hybrid-DRG keine andere Abrechnungsmöglichkeit besteht, wird daher möglicherweise ein ganzer Versorgungsbereich wegfallen.“ Sein Fazit: Der im Koalitionsvertrag verankerte Grundsatz einer sektorengleichen Vergütung zur Förderung einer vermehrten Ambulantisierung sei im Ansatz richtig. Aber: „Wer einen Fesselballon aufsteigen lassen will, sollte den Korb nicht vergessen. Sonst steigt niemand ein.“

Krankenhausreform: Der BDC fordert bessere Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie

„Wer kann mich in Zukunft überhaupt noch wo und wie operieren?“ Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. möchte verhindern, dass diese Frage künftig bei Patientinnen und Patienten zum Standard wird. Seine Forderung ist daher: Weiterbildung darf nicht länger von der Politik ignoriert werden, sondern muss zwingend zum Kernthema der Krankenhausreform werden, weil sonst künftig der chirurgische Nachwuchs schlicht fehlt. Für die chirurgischen Verbände ist die fachärztliche Weiterbildung eines der berufspolitischen Hauptthemen beim diesjährigen Deutschen Chirurgie Kongress im April.

„Um auch in Zukunft eine adäquate medizinische Versorgung sicherzustellen, darf es keinen Verlust einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung geben. Das müsste allen Beteiligten im Gesundheitswesen bewusst sein. Umso schwerer ist es für uns, nachzuvollziehen, dass die Politik die fachärztliche Weiterbildung bisher kaum berücksichtigt“, betont der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Der BDC befürchtet, dass bei weiterem Hinausschieben einer Anpassung der fachärztlichen Weiterbildung im Rahmen der geplanten Krankenhausreform sowohl die Weiterzubildenden als auch die zur Weiterbildung Befugten mit zunehmend komplizierten Vorgaben konfrontiert werden, die die Weiterbildung im Gebiet Chirurgie erschweren und damit unattraktiv machen. So bestehe unter anderem die Gefahr, dass sich die Weiterbildung zum Facharzt verzögert und obendrein noch finanzielle Einbußen in Kauf genommen werden müssten.
Um dem chirurgischen Nachwuchs eine qualitativ hochwertige, strukturierte und entsprechend finanzierte Weiterbildung anbieten zu können, braucht es laut dem chirurgischen Berufsverband bestimmte Bedingungen. Diese hat er gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und den chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften als Kernanforderungen gemeinsam mit Lösungsansätzen zusammengefasst:

  • Die Weiterbildungsstätten müssen mit ihren Angeboten zu Inhalten und Kompetenzerwerb in einem digitalen Verzeichnis einsehbar sein. Zudem sollten lokale und regionale Weiterbildungsverbünde aufgelistet sein, um die Rotationsmöglichkeiten realistisch und zeitentsprechend gestalten zu können
  • Voraussetzung für solche Weiterbildungsverbünde sind rechtssichere Arbeitsverträge, Angleichung der Gehälter und Klärung der Berufshaftpflicht für die Weiterzubildenden bei Orts- bzw. Arbeitgeberwechsel
  • Die Beantragung und Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis sollte unbürokratisch erfolgen und auch modular möglich sein, vor allem bezüglich der Inhalte. Die verschiedenen Leistungsgruppen müssen natürlich berücksichtigt werden und damit auch einer dynamischen Entwicklung ihrer Differenzierung nachfolgen können
  • Eine adäquate und transparente Refinanzierung für die Weiterbildungsstätten der noch zu eruierenden Kosten sollte durch verschiedene Institutionen oder über eine Stiftung erfolgen, wie bereits in einigen europäischen Nachbarländern praktiziert
  • Bezüglich der Refinanzierung der Weiterbildung könnte im stationären Bereich bei den geplanten Vorhaltepauschalen eine finanzielle Zulage exklusiv für die Kliniken erfolgen, die eine fachärztliche Weiterbildung anbieten und in realiter auch durchführen
  • Im vertragsärztlichen Sektor ist eine finanzielle Weiterbildungsförderung grundsätzlich auch für das Gebiet Chirurgie und somit für die operativ tätigen Praxen und medizinischen Versorgungszentren zu öffnen

Die berechtigten Forderungen der nachfolgenden Medizinergeneration mit einer verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Freizeit sollte berücksichtigt und ausgebaut werden, wie flexible Arbeitszeiten, Voll- oder Teilzeitmodelle wie auch Lebensarbeitskonten und Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsstätten.
„Gangbare Lösungsansätze haben wir gegeben und stehen für fachliche Beratung zur Verfügung. Nun fordern wir, dass Politik und Instanzen im Gesundheitssystem endlich handeln. Ziel muss es sein, die Weiterbildung in dem Gebiet Chirurgie wieder attraktiver zu gestalten, damit wir auch in Zukunft gut ausgebildete Operateurinnen und Operateure in OP und Praxis haben“, so Meyer.

Zum Positionspapier Weiterbildung des BDC, der DGCH und der chirurgischen Fachgesellschaften

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