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Patientensicherheit besonders im Fokus der Kinderchirurgie

Berlin, den 15. September 2025 – Anlässlich des Welttags der Patientensicherheit am 17. September, der unter dem Motto „Patientensicherheit von Kind an – eine Investition fürs Leben“ steht, machen sich die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) und der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. (BNKD) für die sichere Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Klinik und Praxis stark.

„Besonders bei Kindern ist die Sicherheit im Gesundheitswesen von großer Bedeutung, da sie eine besonders verletzliche Patientengruppe sind. Dieser Tag erinnert uns daran, wie wichtig es ist, kindgerechte und sichere Behandlungsprozesse zu gewährleisten“, unterstreicht DGKJCH-Präsidentin PD Dr. Barbara Ludwikowski. Die kinderchirurgische Fachgesellschaft und der Berufsverband machen darauf aufmerksam, dass der kindliche Organismus sich in vielerlei Hinsicht deutlich vom Erwachsenen unterscheidet:

  • Wachstum und Entwicklung: Kinder befinden sich in einem ständigen Wachstumsprozess. Knochen, Organe und Gewebe entwickeln sich noch, was Einfluss auf die Dosierung von Medikamenten und die Behandlungsmethoden hat.
  • Stoffwechsel: Der Stoffwechsel bei Kindern ist oft schneller, was bedeutet, dass Medikamente schneller abgebaut werden können. Das erfordert ebenfalls angepasste Dosierungen und Behandlungspläne.
  • Immunsystem: Das Immunsystem ist bei Kindern noch im Aufbau. Sie sind anfälliger für Infektionen, aber auch ihre Reaktion auf Impfungen ist anders als bei Erwachsenen.
  • Körperzusammensetzung: Der Anteil an Wasser, Fett und Muskelmasse ist bei Kindern unterschiedlich, was die Verteilung von Medikamenten beeinflusst.
  • Reaktionsfähigkeit: Kinder reagieren oft empfindlicher auf Medikamente und Behandlungen. Nebenwirkungen können stärker ausgeprägt sein, weshalb eine sorgfältige Überwachung notwendig ist.

Diese Unterschiede sind entscheidend für die medizinische Versorgung. „Kinder sind erstaunlich stabile Wesen mit ausgeprägten Kompensationsmechanismen. Sie tolerieren Krankheitszustände unter Umständen sehr lange – bis sie es plötzlich nicht mehr tun. Dann kann es zu spät sein“, warnt Kinderchirurg Professor Udo Rolle, Direktor der Klinik für Kinderchirurgie am Klinikum der J.W. Goethe-Universität Frankfurt. Um dies zu verhindern, setzen Kliniken und Praxen das Paediatric Early Warning System, kurz PEWS ein. PEWS soll den Mitarbeitenden der Stationen helfen, den Zustand der Kinder richtig einzuschätzen. So werden die Vitalparameter, etwa Atemfrequenz, Herzfrequenz, Sauerstoffsättigung des Kindes ermittelt und dokumentiert und je nach Höhe der Werte in eine Punktzahl umgewandelt. Zusätzlich wird die Einschätzung der Eltern mit in die Bewertung einbezogen, denn Eltern kennen ihr Kind am besten.

Desweitern ist beim chirurgisch kranken Kind eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Fachdisziplinen, darunter die Pädiatrie, die Kinderradiologie, die Kinderanästhesie, sowie die kindermedizinische Pflege essenziell. „Neben der bestmöglichen Versorgung ist ein gelebtes und gut dokumentiertes Fehlermanagement wichtig, um mögliche Gefahren zu beseitigen oder zu vermeiden“, betont der niedergelassene Bremer Kinderchirurg Dr. Ralf Lippert, Vorsitzender des BNKD und Leiter der AG Patientensicherheit und Qualitätsmanagement der DGKJCH.

Bei Kindern stellt die Einbeziehung ihrer Bezugspersonen, zum Beispiel bei der Narkosevorbereitung und Narkoseeinleitung sowie im Aufwachraum, einen wichtigen Bestandteil der Versorgung dar. Die Eltern sollten so lange wie möglich bei ihrem Kind bleiben.

„Ausreichend fachlich gut geschultes und sich stets weiter fortbildendes ärztliches und kinderpflegerisches Personal ist Grundvoraussetzung für sichere Abläufe einer qualitativ hochwertigen kinderchirurgischen Versorgung“, erklärt Dr. Petra Degenhardt, Leiterin der AG Patientensicherheit und Qualitätsmanagement der DGKJCH und Chefärztin für Kinder- und Jugendchirurgie am Klinikum Westbrandenburg in Potsdam.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. unterstützt bei der Aufklärung und hat beispielsweise gemeinsam mit dem Berufsverband der Anästhesisten e.V. (BDA) und dem BNKD Informationsbroschüren zum Thema „Sichere ambulante Kindernarkosen“ erarbeitet, die der Information von Eltern und Ärzten dienen, um auf die Besonderheiten und Anforderungen bei Kindern hinzuweisen.

DGKJCH und BNKD setzen sich im Rahmen des Welttags der Patientensicherheit dafür ein, dass die oben genannten Maßnahmen in allen kinderbehandelnden Einrichtungen umgesetzt werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH)

Die Kinderchirurgie, vertreten durch die DGKJCH, ist eine wesentliche Säule der konservativen und operativen Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland. Zu ihr gehören neben der allgemeinen Kinderchirurgie die Neugeborenenchirurgie, Kinderurologie, Kindertraumatologie (Kinderunfallchirurgie) und die chirurgische Kinderonkologie. Kinderchirurgie gehört in die Hände von Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen, denn ihre Patienten sind keine kleinen Erwachsenen.
www.dgkjch.de

Der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. (BNKD)

Um heute und in Zukunft ein hohes Niveau ambulanter kinderchirurgischer Versorgung gewährleisten und erweitern zu können, bedarf es neben der täglichen Praxisarbeit eines berufs- und sozialpolitischen Engagements für die Kinder und ihre Eltern. Aus diesen Überlegungen heraus wurde der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. gegründet.
www.kinderchirurgie.com

Patientensicherheit durch Fehlerkultur in der operativen Medizin essenziel – speziell bei Kindern und Jugendlichen

Berlin, den 12. September 2025 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) hat erneut die Schirmherrschaft bei der Veranstaltung der Medizinischen Hochschule Hannover zum Welttag der Patientensicherheit am 17. September übernommen. Der Verband unterstützt damit die Initiative des Aktionsbündnis Patientensicherheit und das diesjährige Motto „Patientensicherheit von Kind an – eine Investition fürs Leben“ – und macht in diesem Rahmen auf das Fehler-Berichts- und Lernsystem CIRS aufmerksam.

„Kinder und Jugendliche sind in der Chirurgie eine ganz spezielle Patientengruppe, die viel Erfahrung und äußerste Sensibilität und Sorgfalt bei Anamnese, Behandlung sowie Vor- und Nachsorge erfordert“, erklärt BDC-Verbandspräsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Um die Qualität der Behandlung junger Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau zu halten, gilt es unter anderem, die Fehlerquote oder Komplikationsrate rund um chirurgische Eingriffe möglichst gering zu halten, beziehungsweise Fehler möglichst ganz zu vermeiden. Daher weist der BDC seine fast 17.000 Mitglieder besonders auf das CIRSmedical.de, das bundesweite, einrichtungsübergreifende Berichts- und Lernsystem für kritische Ereignisse in der Medizin, hin.

Ärztinnen und Ärzte können im System kritische Ereignisse und (Beinahe)-Fehler erfassen und analysieren. Das Teilen dieser Informationen unterstützt das gemeinsame Lernen und zeigt Lösungen auf, um diese zukünftig möglichst zu vermeiden. Etwaige Risiken, auf die gerade im Bereich der Kindermedizin zu achten ist, sind unter anderem Medikationsfehler, vermeidbare Schmerzen oder Stress, zu spätes Erkennen von Verschlechterungen des Krankheitszustands oder von Lebensgefahr und Infektionen mit Krankenhauskeimen. „CIRS kann auf diese Risiken aufmerksam machen. Der BDC setzt sich daher für eine intensive und verantwortungsvolle Nutzung des Systems durch die Ärzteschaft ein, da es zu einer nachhaltigen Verbesserung und Stärkung der Sicherheitskultur und damit zur Erhöhung der Patientensicherheit beiträgt“, betont Meyer.

Krankenhausreform-anpassungsgesetz bleibt für den BDC hinter den Erwartungen zurück

Berlin, den 13.08.2025 – Aus Sicht des BDC bietet die Flexibilisierung im Rahmen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) Chancen. Für wichtige Themenfelder fehlten im Referentenentwurf jedoch nach wie vor relevante Lösungsansätze und einige Regelungen müssten dringend angepasst werden.

„Wir erkennen im KHAG das erklärte Ziel von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Krankenhausreform praxistauglicher zu machen und begrüßen dies generell. Um eine qualitativ hochwertige chirurgische Versorgung in den Krankenhäusern in der BRD auch zukünftig sicherzustellen, fehlen dem Gesetz jedoch entscheidende Vorgaben“, erklärt BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

So beinhalte der vorliegende Referentenentwurf keine Änderung in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten pro Leistungsgruppe. Dies aber ist und bleibt eine Forderung des BDC. „Die spezialisierte Chirurgie ist in besonderem Maße betroffen von der hohen Anzahl vorzuhaltender Fachärztinnen und Fachärzte, wenn mehr als ein oder zwei verwandte Leistungsgruppen vorgehalten werden sollen. In diesen Fällen verdoppelt oder verdreifacht sich die Anzahl der benötigten Fachärzte zur Erfüllung der Anforderungen. Dies wird in vielen Kliniken die ohnehin schon angespannte Personalsituation weiter verschärfen und sich nur schwer realisieren lassen“, erläutert Meyer.

Auch die vom BDC und zahlreichen anderen ärztlichen Berufsverbänden vielfach kritisierten Regelungen zur Hybrid-DRG wurden nicht revidiert. „Behandlungen dürfen kein Nullsummen- oder Minusspiel sein, sonst wird die Chirurgie als ärztlicher Beruf unattraktiv. Diese Schieflage in der Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Hybrid-DRG muss daher unbedingt korrigiert werden“, fordert Meyer. Beibehalten werden soll auch die Vorhaltevergütung als zentrales Reformelement. Dies beurteilt der BDC ebenfalls sehr kritisch und bleibt bei seiner Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung der Betriebskostenfinanzierung für Krankenhäuser und übergangsweisen Einführung weiterer Strukturkostenkomponenten, etwa Zuschläge für Notfallstufen, Zentren und insbesondere auch für die Weiterbildung.

Bezüglich der fachärztlichen Weiterbildung vermisst der BDC nach wie vor Lösungen für die Finanzierung in Klinik und Praxis: Im Rahmen der neuen Leistungsgruppenzuteilung müssten komplexe Modelle der Rotation für Weiterzubildende entwickelt werden für eine fundierte und zeitgerechte Erfüllung des Weiterbildungscurriculums. Hierfür müsse eine angemessene Vergütung vorgesehen werden.

Insgesamt begrüßt der Verband, dass die Reform einige wesentliche Forderungen der Länder und Krankenhäuser zum Zeitplan und zu Ausnahmen umsetzt. Tiefgreifende Veränderungen in der Systematik der Krankenhausreform seien aktuell jedoch ausgeblieben. „Die Umsetzung der Krankenhausreform ist von besonderer Relevanz für den chirurgischen Alltag. Wir nehmen Bundesgesundheitsministerin Warken beim Wort und erwarten von ihr Gesprächsbereitschaft mit den Expertinnen und Experten aus den ärztlichen Berufsverbänden und den wissenschaftlichen Fachgesellschaften zur Weiterentwicklung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.