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Bundesärztekammer appelliert, Entwurf für neue GOÄ endlich umzusetzen

In einem Schreiben an die möglichen Partner einer sogenannten Ampelkoalition spricht sich die Bundesärztekammer (BÄK) nachdrücklich dafür aus, den vorliegenden Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nun endlich umzusetzen.

Der Entwurf beschreibe das moderne ärztliche Leistungsspektrum inklusive von Innovationen in eigenständigen Gebührenpositionen. Diese umfassende Beschreibung basiere auf der Fachexpertise von 395 fachärztlichen Vertretern der Verbände und Fachgesellschaften und orientiere sich am aktuellen wissenschaftlichen Stand der Medizin. Die Verordnung dieses Entwurfes würde zur Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit beitragen und einen erheblichen Rückgang administrativer Kosten ermöglichen.

Die völlige überalterte GOÄ von 1996 führe immer mehr zu intransparenten und nicht nachvollziehbaren analogen Abrechnungen von nicht im Gebührenverzeichnis enthaltenen Leistungen. Dies löse einen erheblichen bürokratischen Aufwand und häufige Rechtsstreitigkeiten aus.

Der BDC unterstützt diese Initiative. Sie schließt auch die Lücke im jüngst publizierten Papier der AG Gesundheit und Pflege, die das Thema explizit nicht anspricht.

Schreiben der Bundesärztekammer 17.11.2021
Argumentationspapier neue GOÄ 10.11.2021

Bund soll Krankenhäuser mitfinanzieren – Ambulantisierung durch Hybrid-DRGs

Nach einem nun fertigstellten Papier der AG Gesundheit und Pflege soll der Bund künftig Krankenhäuser mitfinanzieren. Außerdem möchte man die Ambulantisierung durch Hybrid-DRGs fördern. Die Positionen aus diesem Papier gehen wohl im Wesentlichen in den Vertrag der Ampel-Koalition ein. Mit dessen Veröffentlichung ist in Kürze zu rechnen.

BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf fasst die wesentlichen Eckpunkte des Papiers der AG Gesundheit und Pflege zusammen:

Die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen soll künftig durch eine sektorengleiche Vergütung über Hybrid-DRGs gefördert werden. Ferner soll die Versorgung an der Sektorengrenze durch den Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren verbessert werden, die zukünftig eine sowohl ambulante als auch kurzstationäre Versorgung sicherstellen. Grundlage dafür soll eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung sein.

Die Krankenhausfinanzierung und -planung sind weitere Kernpunkte des Papiers. Entwickelt werden soll eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende Krankenhausplanung. Auch die Krankenhausfinanzierung soll künftig die Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) berücksichtigen. Ergänzt werden sollen außerdem erlösunabhängige Vorhaltepauschalen. Bei Umsetzung dieser „Leitplanken“ übernimmt der Bund einen Anteil der Investitionsfinanzierung des Landes. Kurzfristig sieht das Papier eine bedarfsgerechte und auskömmliche Finanzierung für die Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe vor. Für Krankenhäuser mit Weiterbildungsbefugnis zeichnet sich ein Vorteil ab: Mittel für Weiterbildung in den Fallpauschalen sollen künftig nur an die Kliniken anteilig ausgezahlt werden, die tatsächlich weiterbilden.

Die Notfallversorgung soll zukünftig in integrierten Notfallzentren in Zusammenarbeit von kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenhäusern erfolgen. Dabei soll den KVen die Option eingeräumt werden, die ambulante Notfallversorgung dort selbst sicherzustellen. Durch eine Verschränkung der Rettungsleitstellen mit den KV-Leitstellen und standardisierten Einschätzungssystemen (telefonisch, telemedizinisch oder vor Ort) will die AG Gesundheit eine bedarfsgerechtere Steuerung erreichen.

Bei der ambulanten Versorgung legt die Ampel einen besonderen Fokus auf strukturschwächere Regionen und Brennpunkte und greift vermehrt Punkte aus dem Programm von Bündnis 90/Die Grünen auf. Attraktiver gestaltet werden sollen zum Beispiel bevölkerungsbezogene Versorgungsverträge für ganze Gesundheitsregionen. In benachteiligten Kommunen und Stadtteilen sollen niedrigschwellige Beratungsangebote, wie zum Beispiel Gesundheitskioske, entstehen. Im ländlichen Raum sollen Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen unterstützen. Bei Unterversorgung wird die Versorgung nach dem Willen der Koalitionäre gemeinsam mit KVen sichergestellt und die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich aufgehoben. Zudem soll die Gründung von kommunal getragenen Medizinischen Versorgungszentren und deren Zweigpraxen erleichtert werden.

Über allem schwebt auch in der neuen Legislaturperiode die fortgeschriebene Digitalisierungsstrategie mit „Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzer*innen“, man mag es kaum glauben. Telemedizinische Leistungen inklusive Verordnungen, Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung sollen möglich sein und die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) beschleunigt werden.

Last but not least kündigen die Koalitionäre an: „Wir durchforsten das SGB V und weitere Normen nach überholten Dokumentationspflichten. Durch ein Bürokratieabbaupaket bauen wir Hürden für eine gute Versorgung der Patienten ab.“ – Na, wenn das kein vielversprechender Neustart ist!

AG Gesundheit und Pflege 19.11.2021

GBA: Video-Krankschreibung auch für unbekannte Patienten

Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von heute (19.11.2021) können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte künftig auch Patienten per Videosprechstunde krankschreiben, wenn sie ihnen bisher unbekannt waren. Allerdings können solche Versicherten erstmalig nur bis zu 3 Kalendertagen krankgeschrieben werden, für bekannte Versicherte sind es bis zu 7 Kalendertage.

Bereits seit Oktober 2020 können Ärztinnen und Ärzte auch mittels Videosprechstunde die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten feststellen. Allerdings gilt dies bislang nur für die Versicherten, die in der Arztpraxis bereits bekannt sind.

Generelle Voraussetzung für die Krankschreibung per Videosprechstunde bleibt, dass sich die Erkrankung für eine Untersuchung per Videosprechstunde eignen muss.

Der vollständige Text zum Beschluss findet sich auf der Website des G-BA.

Umfrage zum Projekt „Einheitliche, sektorengleiche Vergütung”

Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) und das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) führen derzeit innerhalb des Innovationsfondsprojektes „Einheitliche, sektorengleiche Vergütung (ESV)“ gemeinsam eine Befragung unter operativ tätigen Ärztinnen und Ärzten durch. Ziel ist es, die Anforderungen an ein mögliches sektorengleiches Vergütungsmodell zu erheben. Adressaten des Zi sind vertragsärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte, die am ambulanten Operieren teilnehmen, das DKI befragt die an Krankenhäusern tätigen Ärztinnen und Ärzte.

Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses fördert das ESV-Projekt bereits seit 2019. Eine Kurzbeschreibung dazu gibt es im BDC-Magazin „Passion Chirurgie“ in der Ausgabe 02/2020.

Wichtig ist eine hohe ärztliche Beteiligung an der Umfrage. Nur so ist es möglich, ein möglichst repräsentatives Meinungsbild der Vertragsärzteschaft zu den aktuellen und gewünschten Rahmenbedingungen des ambulanten Operierens und des Vergütungssystems zu erhalten. Das Gesamtprojekt wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen.

Die Teilnahme an der Befragung ist vertragsärztlich Tätigen bis zum 10.12.2021 über die Website des ZI möglich. Das Gesamtprojekt wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen.

Weitere Informationen zum Projekt gibt es auf den Websites des Zi und des DKI.

“Alle Kräfte für Impfkampagne mobilisieren”

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich an diesem Morgen (19.11.2021) die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesärztekammer, der Marburger Bund, der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands, der Verband der Leitenden Krankenhausärzte und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands zur Corona-Impfkampagne positioniert.

Unter Verweis auf die stark wachsenden Zahl schwerkranker COVID-Patienten und die enormen Belastungen, die Krankenhäusern dadurch entstehen, fordern die Verbände dringend ein politisches Konzept zur substanziellen Steigerung der Erst- und Zweitimpfungen der erwachsenen Bevölkerung.

Ärzteschaft und Krankenhausträger erwarten von der Politik zudem nun die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für eine gleichermaßen sichere, unbürokratische und barrierearme Impfkampagne. Es gelte jetzt, zusammenzustehen und alle Kräfte zu mobilisieren für eine möglichst schnelle Realisierung der sogenannten Booster-Impfungen.

Die Krankenhäuser seien bereit, sich – soweit möglich – mit ihren Ressourcen an der Durchführung der Impfungen zu beteiligen. Im niedergelassenen Bereich würden sich Hausarzt- und Facharztpraxen neben der Versorgung aller weiteren Patientinnen und Patienten weiterhin intensiv in die Impfkampagne einbringen.

Die vollständige Erklärung gibt es auf der Website der Bundesärztekammer.

Zweitmeinungsanspruch zu Wirbelsäulen-OPs in Kraft getreten

Ab heute (19.11.2021) haben Versicherte einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung vor bestimmten geplanten Operation an der Wirbelsäule. Grundlage ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Damit können ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte mit passenden  Fachrichtungen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen beantragen, Zweitmeinungen abgeben und gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Dazu gehören auch die Fachrichtungen Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit der Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie und Neurochirurgie. Auf Patientenwunsch prüfen die Ärzte dann, ob eine empfohlene Operation medizinisch notwendig ist und beraten zu möglichen Alternativen.

Das Zweitmeinungsverfahren für planbare Operationen an der Wirbelsäule greift zum Beispiel für die dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese), die knöcherne Druckentlastung (Dekompression), für Facettenoperationen, Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, für die Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) sowie das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese).

Damit besteht nun Zweitmeinungsanspruch bei folgenden Eingriffen:

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
  • Implantation einer Knieendoprothese

Mehr Informationen zum Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen gibt es auf der Website des G-BA.

Verbände positionieren sich zur Corona-Impfkampagne

Verschiedene Spitzenverbände aus dem Gesundheitswesen wollen sich morgen (19.11.2021) im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz zur aktuellen Lage um die Corona-Pandemie positionieren. Insbesondere soll es darum gehen, dass die Impfkampagne für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen endlich Fahrt aufnehmen müsse. Ziel sei es, die vierte Corona-Welle zu brechen und das Gesundheitswesen vor einer Überlastung zu bewahren, so die Bundesärztekammer in ihrer Einladung.

An der Pressekonferenz nehmen teil: die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Marburger Bund, der Deutsche Hausärzteverband, der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands und der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands.

Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn appelliert mittlerweile: “Wenn wir die vierte Welle brechen wollen, müssen wir entschlossener handeln. Wir müssen jetzt das Notwendige tun, um die Dynamik zu brechen. Sonst wird es für das ganze Land ein bitterer Dezember.“

Absage der Herbsttagung des BDC|Berlin mit der ANC am 24.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit müssen wir Sie darüber informieren, dass die 6. Gemeinsame Herbsttagung vom Landesverband BDC|Berlin und der Arbeitsgemeinschaft der Niedergelassenen Chirurgen, ANC Berlin am Mittwoch, den 24.11.2021 aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens zunächst ersatzlos abgesagt wird.

Wir bedauern dies sehr und hoffen auf Ihr Verständnis für die Entscheidung.

Dr. Ralph Lorenz – Ira Klink – Dr. Thomas Stoffels – Dr. Frank Peter – Dr. Max von Seebach – Dr. Gunnar Peters
Vorstand des Landesverbandes Berlin im BDC

Dr. Volker Lacher – Dr. Heiko Raude – Dr. Michael Zörner – Dr. Martin Walczak-Pohlig – Dr. Ralph Lorenz
Vorstand der ANC Berlin

Absage der 12. Jahrestagung des BDC|Hessen mit dem HCV e.V.

Sehr geehrte Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,

leider sehen wir uns auf Grund der aktuellen Entwicklungen, nach intensiven Beratungen, auch in diesem Jahr gezwungen, die 12. Jahrestagung des LV BDC|Hessen und des HCV mit Fortbildungsveranstaltung am Mittwoch, dem 17.November 2021 in der Main-Kinzig-Klinik Gelnhausen kurzfristig abzusagen.

Wir verstehen, wenn dies enttäuschend für Sie ist. Wir bitten um Ihr Verständnis für unsere Entscheidung, da wir die Sicherheit aller Teilnehmer in den Räumlichkeiten trotz eines Sicherheits- und Hygienekonzepts nicht gewährleisten können.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse und werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt in einer getrennten Nachricht zu einer Zoom-Sitzung anstelle der ausgefallenen Veranstaltung einladen.

Mit kollegialen Grüßen

Frank Forst
Vorstand des LVBDC |Hessen

Jan Henniger
Vorstand des HCV

Einladung und Programm als PDF

MEDICA 2021 in Düsseldorf

Ab heute findet in Düsseldorf die MEDICA 2021 statt. Schwerpunktthemen und Segmente sind die Bildgebung und Diagnostik/medizinische Ausrüstung und Geräte, IT-Systeme und -Lösungen, Laborausstattung und Diagnostika, Physiotherapie und Orthopädietechnik sowie Bedarfs- und Verbrauchsartikel. Die Messe dauert noch bis zum 18. November 2021.

Hier gibt’s Details zu den Schwerpunkten und Segmenten.

Und hier findet sich das Forum- und Konferenzprogramm.