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2026 wird nichts für Zauderer – aber immerhin kommt die GOÄ voran

Für das Gesundheitswesen beginnt das neue Jahr ebenso, wie das alte Jahr geendet hat: Die Kassen stehen unter enormem finanziellem Druck. Einnahmen und Ausgaben klaffen immer weiter auseinander. Schuld sind die demographischen Veränderungen. Dabei stehen immer weniger Erwerbstätige immer mehr Erwerbslosen gegenüber. Bereits ab dem Jahr 2027 wird daher ein Defizit im zweistelligen Milliardenbereich, allein innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung, prognostiziert. Der Handlungsdruck steigt. Wie also soll es weitergehen? Um Kosten zu senken, sollen Angebot und Nachfrage stärker gesteuert und Leistungsangebote abgebaut werden. Weitergehende Lösungen soll nun die von Bundesgesundheitsministerin Warken kürzlich eingesetzte „Finanzkommission Gesundheit“ vorlegen. Bereits im März 2026 erwarten wir einen Katalog mit kurzfristigen Sparmaßnahmen ab 2027, gefolgt von einem zweiten Bericht im Dezember 2026 mit längerfristigen strukturellen Maßnahmen. Um die Ideen für ein Primärversorgunssystem voranzubringen, hat die Bundesgesundheitsministerin kürzlich einen „Fachdialog Primärversorgungssystem“, immerhin unter Beteiligung von ärztlichen Verbänden, ins Leben gerufen. Unverständlich bleibt vor diesem Hintergrund, dass wichtige Reformvorhaben seit Jahren stagnieren (Krankenhausreform), von einer Legislaturperiode in die nächste verschoben werden (Reform des Not- und Rettungsdienstes) oder gar nicht erst angegangen werden (Bürokratieabbau), um nur einige zu nennen. Vielmehr liegt es in Anbetracht der momentanen Situation auf der Hand, dass in Politik, Selbstverwaltung und den Ärzteverbänden alle Kräfte zu bündeln sind, um gemeinsam Lösungen für ein finanzierbares Gesundheitssystem zu finden, das gleichzeitig eine adäquate medizinische Versorgung insgesamt gewährleistet.

Angesichts der drohenden Sparmaßnahmen positiv zu bewerten: Ein Durchbruch zeichnet sich bei der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. „Die GOÄ wird angegangen und wir werden sie auch in diesem Jahr regeln und umsetzen“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrer Rede zum Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft im KaDeWe in Berlin. Im Bundesministerium für Gesundheit habe sie dafür eine Arbeitsgruppe eingesetzt und ergänzte: „Die Notwendigkeit der GOÄ-Reform steht für mich außer Frage.“ Gleichzeitig veröffentlichte die Bundesärztekammer (BÄK) den Entwurf der neuen GOÄ mit über 5.500 neuen Gebührennummern auf ihrer Website, flankiert von einem 18-Seitigen Fragen-und-Antworten-Katalog. Bereits am 30.04.2025 hatte sich der Deutsche Ärztetag mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen.

Gut zu wissen: Bei dem vorliegenden Entwurf der neuen GOÄ handelt es sich um einen von BÄK und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickelten Vorschlag. Eine neue GOÄ kann hingegen nur im Rahmen eines Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahrens umgesetzt werden. Wann und vor allem in welcher Form die GOÄ in Kraft tritt, liegt damit in der Hand von Parlament und Regierung. Es ist dringend zu hoffen, dass in diesem Rahmen nicht noch zusätzliche Sparmaßnahmen den mühsam zwischen der Ärzteschaft und der PKV erzielten Kompromiss konterkarieren.

In die Erarbeitung des modernen Gebührenverzeichnisses wurden die Fachgesellschaften und Berufsverbände eng einbezogen. Trotzdem war es zwischenzeitlich zu heftigen Diskussionen gekommen. Scharfe Kritik übte der BDC insbesondere an den deutlichen Abwertungen komplexer operativer Leistungen als Resultat des abschließenden Beratungsprozesses zwischen BÄK und PKV, an dem die Berufsverbände nicht beteiligt worden waren.

Was wird die neue GOÄ nun bringen? Genau wird sich das erst nach ihrer Einführung bemessen lassen. Fest steht aber: Die neue GOÄ wird für Einzelne Vorteile bringen, für andere sicher nicht. Wenn Sie bereits jetzt anhand der aktuellen Veröffentlichung mögliche Auswirkungen auf Ihren Erlös abschätzen möchten, dann sollten Sie unbedingt folgende Aspekte berücksichtigen: Aufgrund der geänderten Systematik (Komplexierung von Leistungen, Aufnahme von Erschwerniszuschlägen, Wegfall von Abrechnungsausschlüssen, Zeittaktung von Leistungen, etc.) können einzelne Leistungen aus der bisherigen und dem Entwurf der neuen GOÄ nicht 1:1 verglichen werden. Wer einen Honorarvergleich anstellen möchte, muss also ganze Behandlungsfälle vergleichen und dabei auch berücksichtigen, welche Leistungen im Entwurf der neuen Gebührenordnung abrechnungsfähig sind, die in der geltenden GOÄ unberücksichtigt oder durch Abrechnungsausschlüsse blockiert sind. Als Berufsverband werden wir die weiteren Entwicklungen eng für Sie begutachten und uns in die Debatte einbringen.

Folgende weitere Vorhaben im Bundesgesundheitsministerium wird der BDC mit besonderem Augenmerk für Sie begleiten: Das „Krankenhausreformanpassungsgesetz“, die „Notfall- und Rettungsdienstreform“, das Gesetz zur „Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ sowie die angekündigten Gesetzgebungsverfahren zur „Primärversorgung“ und zur „Gesundheitssicherstellung“ (Resilienz im Krisenfall).

Burgdorf F: 2026 wird nichts für Zauderer – aber immerhin kommt die GOÄ voran. Passion Chirurgie. 2026 Januar/Februar; 16(01/02): Artikel 05_01.

GOÄ-Novellierung

„Die GOÄ wird angegangen und wir werden sie auch in diesem Jahr regeln und umsetzen“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrer Rede zum Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft im KaDeWe in Berlin. Im Bundesministerium für Gesundheit habe sie dafür eine Arbeitsgruppe eingesetzt und ergänzte: „Die Notwendigkeit der GOÄ-Reform steht für mich außer Frage.“ Gleichzeitig veröffentlichte die Bundesärztekammer (BÄK) den Entwurf der neuen GOÄ mit über 5.500 neuen Gebührennummern auf ihrer Website, flankiert von einem 18-Seitigen Fragen-und-Antworten-Katalog. Bereits am 30.04.2025 hatte sich der Deutsche Ärztetag mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen.

Gut zu wissen: Bei dem vorliegenden Entwurf der neuen GOÄ handelt es sich um einen von BÄK und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickelten Vorschlag. Eine neue GOÄ kann hingegen nur im Rahmen eines Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahrens umgesetzt werden. Wann und vor allem in welcher Form die GOÄ in Kraft tritt, liegt damit in der Hand von Parlament und Regierung. Es ist dringend zu hoffen, dass in diesem Rahmen nicht noch zusätzliche Sparmaßnahmen den mühsam zwischen der Ärzteschaft und der PKV erzielten Kompromiss konterkarieren.

In die Erarbeitung des modernen Gebührenverzeichnisses wurden die Fachgesellschaften und Berufsverbände eng einbezogen. Trotzdem war es zwischenzeitlich zu heftigen Diskussionen gekommen. Scharfe Kritik übte der BDC insbesondere an den deutlichen Abwertungen komplexer operativer Leistungen als Resultat des abschließenden Beratungsprozesses zwischen BÄK und PKV, an dem die Berufsverbände nicht beteiligt worden waren.

Was wird die neue GOÄ nun bringen? Genau wird sich das erst nach ihrer Einführung bemessen lassen. Fest steht aber: Die neue GOÄ wird für Einzelne Vorteile bringen, für andere sicher nicht. Wenn Sie bereits jetzt anhand der aktuellen Veröffentlichung mögliche Auswirkungen auf Ihren Erlös abschätzen möchten, dann sollten Sie unbedingt folgende Aspekte berücksichtigen: Aufgrund der geänderten Systematik (Komplexierung von Leistungen, Aufnahme von Erschwerniszuschlägen, Wegfall von Abrechnungsausschlüssen, Zeittaktung von Leistungen, etc.) können einzelne Leistungen aus der bisherigen und dem Entwurf der neuen GOÄ nicht 1:1 verglichen werden. Wer einen Honorarvergleich anstellen möchte, muss also ganze Behandlungsfälle vergleichen und dabei auch berücksichtigen, welche Leistungen im Entwurf der neuen Gebührenordnung abrechnungsfähig sind, die in der geltenden GOÄ unberücksichtigt oder durch Abrechnungsausschlüsse blockiert sind. Als Berufsverband werden wir die weiteren Entwicklungen eng für Sie begutachten und uns in die Debatte einbringen.

Quelle: Bundesärztekammer

Die neue GOÄ kommt!

Mit mit überwältigender Mehrheit hat sich der diesjährige Deutsche Ärztetag für die neue GOÄ ausgesprochen. 212 Ärztinnen und Ärzte stimmten dafür, lediglich 19 stimmten dagegen und 8 enthielten sich.

Das bedeutet, dass Bundesärztekammer und PKV-Verband diesen gemeinsam abgestimmten Vorschlag dem Bundesgesundheitsministerium übermitteln werden. Ziel ist, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erwirken. Dafür hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei Ihrer Ansprache zur Eröffnung des DÄT bereits grundsätzlich grünes Licht erteilt.

Der BDC hat den Erstellungsprozess in den letzten Jahren intensiv und mit hoher Expertise begleitet. “Grundsätzlich begrüßen wir es, dass jetzt ein transparentes, rechtssicheres und modernes Gebührenverzeichnis zur Übergabe an das Ministerium vorliegt. Nun muss die neue GOÄ wie zugesagt konsequent weiterentwickelt werden”, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Beschlussantrag Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Forderung Weiterentwicklung

BDC fordert erneut die Sicherung der Weiterbildungsfinanzierung

Der BDC hat erneut auf die dringende Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung im KHVVG hingewiesen. In einem offenen Brief an den Gesundheitsausschuss des Bundestagesfordert der Verband umfassende Anpassungen der ärztlichen Weiterbildung. In dem Schreiben heißt es (Auszug):

Die Finanzierung der Weiterbildung als Teil der Daseinsvorsorge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nicht ausschließlich aus bestehenden Ressourcen realisiert werden, die dann aus der übrigen Versorgung abgezogen werden. Die ureigene Aufgabe des Gesetzgebers, die Finanzierung
der ärztlichen Weiterbildung sicherzustellen, wird schon lange ignoriert.

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, fordert der BDC daher, faire und transparente Regelungen zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung. Die Kosten der Weiterbildung müssen in Zukunft transparent und trägerunabhängig refinanziert werden und den klinischen und ambulanten Einrichtungen zugewiesen werden, in denen tatsächlich die Weiterbildung stattfindet.

Das Schreiben im Detail ist hier auf der Kampagnenseite Kein Weiter Ohne Bildung nachzulesen.

GOÄ-Reform: Deutliche aber konstruktive Kritik der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen

Bei einer Sondersitzung am 9. Oktober hat das Referat niedergelassene Chirurgen (RNC) im Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) gemeinsam mit dem BDC-Vorstand Forderungen an die zwischen der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband abgestimmte Reform-GOÄ beschlossen.

Scharfe Kritik übten die Teilnehmenden an den deutlichen Abwertungen vor allem komplexer operativer Leistungen im Vergleich zur früheren ärzteeigenen Version. Dies betrifft auch häufig in der Niederlassung durchgeführte Operationen, wie etwa die Arthroskopien, die in Einzelfällen schlechter bewertet sind als im EBM. Unter anderem kritisierten die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen auch die Abwertung der in den Praxen häufig durchgeführten Röntgenuntersuchungen. Sie bezweifeln, dass ein finanzieller Ausgleich über die Aufwertung von Gesprächsleistungen und neu eingeführte Betreuungsleistungen möglich sein wird.
„Bei aller berechtigten Kritik konnten wir uns dennoch schlussendlich darauf einigen, den vorliegenden Reformentwurf nicht in Bausch und Bogen abzulehnen, sondern anhand einer vorgegebenen Matrix einzelne Fallkonstellationen zu berechnen und dadurch dringend notwendige Anpassungen zu identifizieren“, kommentiert der Leiter des Referats, Dr. Ralf-Wilhelm Schmitz, das Ergebnis der Sitzung. Dieser Prozess soll alle häufig durchgeführten chirurgischen Leistungen im niedergelassenen Bereich umfassen und Ende November abgeschlossen sein.

„Zusammen mit den Rückmeldungen aus den stationär tätigen operativen Bereichen werden wir eine substanzielle und durch Beispielrechnungen unterstützte Grundlage für die zugesagten weiteren Gespräche mit der Bundesärztekammer haben. Wir hoffen sehr, dass wir auf dieser Basis zu einem guten Ergebnis kommen werden“, ergänzt BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

„Als Berufsverband haben wir uns in den letzten sieben Jahren gemeinsam mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften bei der Fortentwicklung der GOÄ zu einer modernen Gebührenordnung intensiv eingebracht. Daher erwarten wir nun, durch exakte Auswirkungsanalysen und Nachbesserungen bei den unzureichenden Bewertungen einzelner Operationen, doch noch eine allgemein konsentierte Reform zu schaffen, auch wenn dies nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages gelingen dürfte“, betont BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. In dieser Weise hatte sich der BDC zuvor auch schon in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der Bundesärztekammer geäußert.

Höhere Vergütung für D-Ärzte seit 1. Januar

Seit 1. Januar 2023 werden Leistungen der Unfallversicherungen höher vergütet. Durch die Erhöhung erhalten D-Ärzte für den Durchgangsarztbericht bei der Versorgung von Patienten nach einem Arbeitsunfall jetzt 20 statt 17,81 Euro. Um rund zehn Prozent sind auch die Zuschläge für ambulante Operationen gestiegen. Damit sollen in einem ersten Schritt die gestiegenen Kosten der Ärzte und Ärztinnen bei der Betreuung von Unfallverletzten für die gesetzliche Unfallversicherung ausgeglichen werden.

Die Zuschläge für ambulante Operationen (Nr. 442 und 442a bis 445 UV-GOÄ) liegen nun je nach Behandlungsumfang zwischen 35,83 und 197,10 Euro und damit deutlich über den bisher gezahlten. Um rund 14 Prozent wurden zudem die Gebühren für den Epikutantest zum Nachweis bestimmter allergischer Reaktionen (Nr. 380, 381 und 382) angehoben.

Neue Leistungen seit 1. Januar

Neben den Erhöhungen hat die Ständige Gebührenkommission von KBV und Unfallversicherung die Aufnahme neuer Leistungen in die Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) beschlossen. Dafür wurden die Leistungslegenden angepasst.

So ist es nun möglich, Unfallverletzte auch telemedizinisch zu beraten. Hierfür wurden die Nummern 10 (8 Euro) und 10a (16 Euro) eingeführt – für Leistungen von einer Dauer von bis zu 10 Minuten und für mehr als 10 Minuten.

Um die Strahlenbelastung durch Röntgenuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen zu vermeiden, wurden für bis 18-Jährige zwei neue Gebührennummern zur Kontrolle bestimmter Knochenbrüche mittels Sonografien aufgenommen (Nr. 411 / 35 Euro und Nr. 411a / 10 Euro).

Auch für die Fotodokumentation von Hautkrankheiten (Nr. 196 / 10,31 Euro) und für die Testung mit patienteneigenen Substanzen (Nr. 379) gibt es Anpassungen der Leistungslegenden. Ferner können Dermatologinnen und Dermatologen zwei zusätzliche Formen der Photodynamischen Therapie (PDT) anwenden: die Tageslicht-PDT (Nr. 572 / 35 Euro) und die technisch simulierte Tageslicht-PDT (Nr. 573 / 75 Euro). Mit der Erweiterung der Nummer 740a ist es jetzt zudem möglich, die chemochirurgische Therapie aktinischer Keratosen abzurechnen.

Die geänderte UV-GOÄ können Sie hier nachlesen

Einen schnellen Überblick zu den Änderungen der Gebührenordnung erhalten Sie hier

Quelle: KBV

BÄK beschließt Abrechnungsempfehlungen

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat jetzt bekanntgegeben, dass in einer Vorstandssitzung vom 09./10.12.2021 neue Abrechnungsempfehlungen beschlossen wurden. Dabei geht es unter anderem um Abrechnungsempfehlungen zur Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte und um eine Ergänzung zu den Abrechnungsempfehlungen der BÄK zu telemedizinischen Leistungen vom 14./15.05.2020.

Hier finden Sie die Abrechnungsempfehlungen zur Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte.

Und hier geht’s zur Ergänzung zu den Abrechnungsempfehlungen der BÄK zu telemedizinischen Leistungen vom 14./15.05.2020.

Alle Abrechnungsempfehlungen ärztlicher Leistungen nach der GOÄ der BÄK finden Sie hier.