Alle Artikel von Peter Kalbe

BDC-Sitzungen beim gemeinsamen Bundeskongress Chirurgie (BCH)

Der BDC hat sich im Jahr 2023 wieder mit insgesamt vier sehr gut besuchten berufspolitischen Sitzungen am Bundeskongress Chirurgie (10./11.02.2023) in Nürnberg beteiligt. Hier folgt ein kleiner Bericht über die BDC-Sitzungen auf dem Kongress.

Sitzung Neuigkeiten bei der Gebührenordnung

Den Auftakt am Freitagmorgen machte die Darstellung der aktuellen Entwicklungen der Gebührenordnungen durch die beiden BDC-Vizepräsidenten. Dr. Jörg-A. Rüggeberg stellte zunächst die Grundzüge der Zusammenlegung der Kapitel 7 (Chirurgie) und 18 (Orthopädie) in ein gemeinsames neues Kapitel 7 dar. In Zukunft wird die Abrechnung der Grundleistungen, z. B. auch der Verbände, für alle Säulen gemäß Weiterbildungsordnung möglich sein. Für die speziellen Leistungen werden für alle Säulen außer der Herzchirurgie eigene Kapitel geschaffen, darüber hinaus auch eine Zusatzpauschale für die Handchirurgie. Zukünftig wird zwischen einer einmaligen Diagnostikleistung und mehrfach abrechenbaren und auch delegierbaren Therapieleistungen differenziert. Im Behandlungsfall können maximal zwei Komplexe nebeneinander abgerechnet werden. Der BDC hat sich sehr dafür stark gemacht, dass Allgemeinchirurgen auch die Diagnostik von degenerativen Erkrankungen der Bewegungsorgane abrechnen können, allerdings nur, wenn sie mindestens 42 Monate Weiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie nachweisen können.

Das neue Kapitel ist in der KBV abgestimmt, muss aber noch mit den Krankenkassen verhandelt werden, sodass noch Änderungen zu erwarten sind. Sobald das neue Kapitel final verabschiedet ist, wird der BDC dazu Schulungsseminare anbieten.

Die Honorar-Abwertung der sehr häufigen ambulanten Operationen der Kategorien 1 und 2 sorgte bei den ambulanten Operateuren für berechtigten Unmut. Damit wurde allerdings schließlich der Uralt-Beschluss aus dem Jahr 2012 zur kostenneutralen EBM-Reform endgültig umgesetzt. „Dies eröffnet für die nahe Zukunft die Chance, endlich substanzielle Honorarverbesserungen für die ambulanten Operationen (AOP) aufgrund einer betriebswirtschaftlich kalkulierten und an die aktuellen Hygienevorgaben angepassten Berechnung zu erreichen“, betonte Dr. Peter Kalbe.

Ausgewählte höherwertige Eingriffe werden seit dem Januar mit 60 Millionen Euro zusätzlichem Honorarvolumen gefördert, wodurch z. B. ambulante Hernien-Operationen bis zu 40 Prozent höher bewertet sind. Außerdem wurden einzelne Eingriffe zusätzlich in den Anhang 2 des EBM aufgenommen. Die neu geschaffene Möglichkeit der verlängerten Nachbeobachtung ermöglicht jetzt eine postoperative Betreuung bis zu 16 Stunden und damit in Einzelfällen auch eine Behandlung über die Mitternachtsgrenze hinaus. Weiterhin wurden als Einstieg in eine schweregradabhängige Vergütung eine Aufschlagsziffer für Rezidiv-Operationen eingeführt. Der BDC ist über den „Workshop AOP“ der KBV aktiv an der weiteren Fortentwicklung beteiligt, die vor allem die massiv gestiegenen Hygienekosten berücksichtigen soll.

Abb. 1: Dr. Rüggeberg (re.) und Dr. Kalbe in der Sitzung

Bezüglich der GOÄ-Reform wies Dr. Rüggeberg darauf hin, dass in dieser Wahlperiode des Bundestags schon allein aus politischen Gründen nicht mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Die Bewertung der einzelnen Honorarpositionen ist zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband bis auf Details weitgehend konsentiert. Zurzeit wird eine Stichprobe einzelner Rechnungen als Prognose zu erwartender Änderungen analysiert. Bei einer anhaltenden Weigerung des Bundesgesundheitsministeriums, die Reform-GOÄ umzusetzen, will die BÄK alternativ die regelhafte Ansetzung der maximalen Steigerungsfaktoren und die vermehrte Abdingung propagieren. Der BDC war und ist an den weiteren GOÄ-Reformschritten beteiligt.

Abb. 2: Frau Haisler und Dr. Kalbe am BDC-Stand

Im Gegensatz zur Privat-GOÄ wird die UV-GOÄ zur Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften fortlaufend weiterentwickelt. Die Durchgangsärzte sollten sich daher regelmäßig auf der Homepage der KBV über den aktuellen Stand informieren. Zum Januar 2023 wurde eine mit 35,00 Euro dotierte Zuschlagsziffer (UV-GOÄ Nr. 411) für die sonografische Frakturkontrolle eingeführt, um die Frequenz von Röntgenkontrollen bei Kindern und Jugendlichen zu reduzieren. Die Zuschläge für das ambulante Operieren (Nrn. 442- 445) wurden um 10 Prozent angehoben und die Gebühr für den Durchgangsarztbericht als zentrale Leistung des D-Arzt-Verfahrens auf 20,00 Euro angehoben. Die Leistungen für telemedizinischen Beratungen nach den Nrn. 10 und 10a dürften in der unfallchirurgischen Behandlung nur selten zum Zuge kommen.

Es wurde allgemein besonders begrüßt, dass Frau Claudia Haisler von der DGUV an der Sitzung teilnahm und die Wünsche der teilnehmenden Chirurgen insbesondere nach einer Verbesserung der Honorare für das ambulante Operieren und für aufwändige Beratungsleistungen mitnahm. Der BDC ist in Person von Dr. Kalbe an den regelmäßigen Beratungen der Gebührenkommission nach § 52 des Ärztevertrages beteiligt.

Sitzung Sektorenverbindende Versorgung

Dr. Arndt Voigtsberger aus Sondershausen bot zu Beginn einen Überblick über die aktuellen politischen Initiativen und stellte dabei vor allem die Quintessenz des IGES-Gutachtens vor. Er ging dann auch ausführlich auf die Systematik der geplanten Krankenhausstrukturreform mit drei bundeseinheitlichen Leveln und 128 Leistungsgruppen mit Strukturvorgaben ein. Insbesondere im Level 1i wird eine sektorenverbindende Kooperation der regional vorhandenen medizinischen Ressourcen unerlässlich werden. Es ist noch vollkommen unklar, unter welchen finanziellen Bedingungen dies für niedergelassene Ärzte attraktiv gestaltet werden kann. Es können sich hierdurch aber Chancen für eine gemeinsame Nutzung vorhandener Strukturen ergeben, die auch für ambulante Operationen genutzt werden können, unter Umständen auch mit erhöhtem und verlängertem Betreuungsbedarf.

Rechtsanwalt Oliver Butzmann aus der Kanzlei Dr. Heberer hob darauf ab, dass sich die Erfahrungen auf die Anwendung geltenden Rechts und auf konkrete Fälle der Mandanten beschränken. Im Vordergrund juristischer Verfahren stehe nach wie vor das Risiko eines Vorwurfs der Bestechlichkeit durch Zuweisung gegen Entgelt. Er beurteilte verschiedene Kooperationsmodelle unter dem Aspekt des Antikorruptionsgesetzes und berichtete, dass die befürchtete Klagewelle nach Einführung der Paragraphen 299 und 300 des Strafgesetzbuchs nicht eingetreten sei. Gleichwohl müssten Kooperationsverträge unter diesen Aspekten juristisch bewertet werden, um diese Risiken gering zu halten oder auszuschließen.

Dr. Stephan Dittrich hat in Deutschland die größte praktische Erfahrung mit Hybrid-DRGs aus dem Modellprojekt mit der Techniker Krankenkasse und dem BDC in Thüringen. Er stellte die Bedeutung eines definierten Behandlungspfads und die Gewährleistung einer einheitlichen Qualität bei allen Beteiligten heraus. Im Modellprojekt wurde darauf geachtet, möglichst wenige Fremdleistungen in die Pauschalen einzubeziehen, um die Komplexität der Berechnung zu begrenzen. Die bisherigen Erfahrungen ergaben eine hohe Zufriedenheit der beteiligten Chirurgen und Krankenhäuser sowie der behandelten Patienten. Dr. Dittrich wurde aufgrund seiner Erfahrungen als Berater für die Neugestaltung der Hybrid-DRGs gemäß § 115f SGB V hinzugezogen. Die Expertise des BDC ist somit vertreten.

Dirk Farghal sah in seinem abschließenden Vortrag durchaus neue Chancen für die belegärztlichen Kollegen im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform. Für die sektorenverbindende Tätigkeit in den Level-1i-Krankenhäusern würde sich die belegärztliche Tätigkeit in vielen verschiedenen Fachbereichen geradezu aufdrängen. Als Zukunftsaufgabe der stationären Strukturen sieht Herr Farghal vor allem alle Notfallbehandlungen, während die elektive Chirurgie sich eher auf den ambulanten und belegärztlichen Bereich konzentrieren würde. Er ist als Delegierter des BDC auch im Beirat des Bundesverbands der Belegärzte tätig.

Sitzung Wandel im Berufsbild der niedergelassenen Chirurgen – nur noch angestellte Ärzte und MVZ?

Der BDC Vizepräsident Dr. Peter Kalbe führte zunächst mit Zahlen und Beispielen zum Thema ein. Die KBV-Statistik zeigt, dass immer mehr junge Chirurginnen und Chirurgen nur im Angestelltenstatus und sehr häufig auch auf Teilzeitstellen arbeiten. Vom Nachwuchs wird der Tätigkeit in kollegialen Strukturen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein hoher Stellenwert beigemessen. Diese Forderungen lassen sich in einer chirurgischen Einzelpraxis nur schwerlich umsetzen. Der bundesweite Trend geht zu Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und zu MVZ, die Einzelpraxis überwiegt aber noch zahlenmäßig. Zum Anteil investorengeführter MVZs gibt es keine eindeutigen Indikatoren. Die vorhandenen Zahlen sprechen für einen prozentualen Anteil an allen MVZs im niedrigen einstelligen Bereich. Trotzdem sorgt dieses Thema für große mediale Aufmerksamkeit und gesetzgeberische Initiativen. Beim DKOU im Oktober 2022 haben sich die großen Player im orthopädischen Bereich (Helios, Kinios und Atos) selbstbewusst und positiv präsentiert. Der BDC empfiehlt seinen Mitgliedern seit vielen Jahren, Kooperation mit anderen Kollegen und mit Krankenhäusern anzustreben, wenn sich die Chance dazu bietet.

Dr. Susanne Armbruster präsentierte die Position der KBV zu MVZs und riet ebenfalls zu einer differenzierten Betrachtung. Sie erinnerte an die eigentliche Zielsetzung der MVZ-Struktur und stellte die zahlreichen strukturellen Änderungen seit 2004 dar. Aktuell stellen Chirurgen und Orthopäden die zweitgrößte Fachgruppe der in MVZs tätigen Ärzte nach den Hausärzten. Die KBV betrachtet den zunehmenden Einfluss von Investoren ebenfalls mit Sorge und verspricht sich Verbesserungen vor allem durch die im Gutachten von Professor Andreas Ladurner für das Gesundheitsministerium erarbeiteten Maßnahmen. Armbruster und Kalbe waren sich einig, dass in allen Strukturen vor allem die Stellung der ärztlichen Leiter gestärkt und die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen von ökonomischen Interessen gewährleistet werden muss.

Abschließend hatten noch die Repräsentanten von zwei „Aufkäufern“ die Gelegenheit, ihre Aktivitäten darzustellen. Alexander Zauter von der Atos-Gruppe stellte verschiedene Kooperationsmodelle vom „Joint Venture“ über den partiellen und vollen Anteilskauf vor. Der Fokus der Atos-Gruppe liege auf der hochqualitativen elektiven orthopädischen Chirurgie und ökonomische Einflussnahme würde allenfalls im kollegialen Diskurs erfolgen. Bei Übernahme werde auf einen sanften Übergang unter langfristiger Erhaltung bewährter Strukturen geachtet.

Abb. 3: BDC-Stand beim BCH mit Dr. Rüggeberg (li.) und Dr. Kalbe

Abschließend beantwortete der Chirurg Dr. Christoph Haenisch als Mitglied der Geschäftsführung der 360°-Gruppe die Frage, ob die chirurgische Einzelpraxis noch eine Zukunft habe, eindeutig und sehr pointiert mit „Nein“. Er wies zur Begründung vor allem auf die umfangreichen und stetig wachsenden Verwaltungsaufgaben einer Praxis hin, die sich im Verbund und ab einer gewissen Praxis-Größe auch mit einem professionellen Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin optimieren ließen. Als Beispiel nannte er die Umsetzung der jetzt verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dies löste vehementen Protest der anwesenden Chirurgen aus Einzelpraxen aus, die sehr wohl fähig seien, all dies umzusetzen. Die anschließende lebhafte Diskussion zeigte denn auch, dass sich die Kolleginnen und Kollegen auch als Einzelkämpfer in der Lage sehen, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Der BDC vertritt dazu die Auffassung, dass unabhängig von den Praxis- oder BAG/MVZ-Strukturen vor allem die chirurgische Grundversorgung gewährleistet werden muss. Dies sollte auch bei der Bedarfsplanung und bei den Entscheidungen der Zulassungsausschüsse Berücksichtigung finden.

Sitzung Gefäßchirurgie in Deutschland heute und morgen

Dr. Sven Gregor stellte als niedergelassener Gefäßspezialist dar, dass grundsätzlich auch höherwertige Gefäßoperationen, z. B. in der Carotis-Chirurgie, grundsätzlich technisch ambulant durchführbar wären, dies jedoch vor allem aus medizinischen Sicherheitserwägungen keinen Sinn habe. In weiten Bereichen ist die Gefäßchirurgie von endoluminalen Interventionen abgelöst worden. Die Varizenchirurgie kann nach Einschätzung von Dr. Gregor regelhaft ambulant erfolgen und wird heute meist auch endoluminal durchgeführt. Einziges Hindernis einer weitergehenden Ambulantisierung ist die unzureichende Vergütung im EBM. Alternativen sind i. v. Verträge nach § 140 SGB V. Hier seien Ergänzungen im Anhang 1 des EBM erforderlich. Entscheidend für den Operationserfolg ist nach seiner Einschätzung weniger der Ort der Leistungserbringung, sondern es zählen vielmehr die Qualität der chirurgischen Arbeit, die Infrastruktur und die Ausstattung im Operationssaal.

Professor Markus Steinbauer bot einen Überblick über die Organisationsstruktur seiner gefäßchirurgischen Klinik in Regensburg. Er stellte vor allem dar, welchen immensen Aufwand die Implementierung von geeigneten Strukturen für ambulante Operationen in den Kliniken bedeutet. Im Zuge der anstehenden Krankenhausreform wird die Kooperation der Klinik mit dem ambulanten Versorgungsbereich immer wichtiger. Er plädierte für u. a. für transsektorale Zentrumsstrukturen und für „Wundnetze“. Er hob auch auf das Problem des zunehmenden Fachkräftemangels ab. Darüber hinaus wird es immer schwieriger, eine umfassende Weiterbildung für die nachrückende Generation von Gefäßchirurgen zu gewährleisten. Er konnte zeigen, dass durch eine gute Organisation attraktive Weiterbildungsstellen geschaffen werden können, sodass er zurzeit keinen Mangel an Assistenzärzten bzw. -ärztinnen hat.

Dr. Martin Krajci betreibt in Erfurt gemeinsam mit chirurgischen Kollegen ein Venen- und Op.-Zentrum. Er stellte noch einmal ausführlich die Ergebnisse des IGES-Gutachtens dar und die bisher nur rudimentäre Umsetzung durch die ersten Schritte der EBM-Reform. Dr. Krajci pflegt vor Ort eine enge Kooperation mit einem Krankenhaus, betonte aber ebenfalls, dass die Venenchirurgie heute keine stationäre Leistung mehr sei und sehr häufig vom MD regressiert werde.

Abschließend forderte Dr. Kerstin Schick die Gefäßchirurgen auf, mutig und aktiv die eigene Versorgungsqualität darzustellen. Sie stellte das gemeinsame Qualitätssiegel der Fachgesellschaft und des Berufsverbands der Phlebologen vor und forderte eine weitergehende Implementierung ähnlicher Qualitätssiegel auch für andere chirurgische Spezialisierungen zum Zweck des Marketings. Diese Forderung wurde in der anschließenden Diskussion kontrovers diskutiert und es wurde vor allem die Problematik schlechter Bewertungen auf den Arzt-Portalen bemängelt. Der Umgang der anwesenden Chirurginnen und Chirurgen mit negativen Arzt-Bewertungen variiert zwischen Gelassenheit und juristischen Gegenmaßnahmen.

Der BDC bietet Seminare zum Thema „Praxis-Optimierung“ an, Infos erhalten Sie über die BDC|Akademie.

Kalbe P: BDC-Sitzungen beim gemeinsamen Bundeskongress Chirurgie (BCH). Passion Chirurgie. 2023 Juni; 13(06): Artikel 03_03.

Rezension: Ultraschall des Bewegungsapparates

Ultraschall des Bewegungsapparates
Praxishandbuch mit Vergleichsbildern
Rudolf Horn | Christoph F. Dietrich
2022, 87 Seiten, 152 Abbildungen, komplett vierfarbig, Format DIN A5, Spiralbindung
ISBN 978-3-7691-3766-8
39,99 Euro

Beim Verlag bestellen…

Dieses neue Praxishandbuch wurde von einem Allgemeinmediziner und einem Internisten aus der Schweiz erstellt, also nicht von Unfallchirurgen oder Orthopäden. Es zeugt jedoch von der Kompetenz und Erfahrung der Autoren bei der sonografischen Diagnostik von Verletzungen und Erkrankungen der Bewegungsorgane.

Die kurze und praktische Übersicht handelt von kranial (Schulter) bis kaudal (Sprunggelenk) die wichtigsten Regionen ab. Die Kapitel gliedern sich jeweils in eine Übersicht der normalen Anatomie, der Indikationen sowie der sonografischen Standard-Schnittebenen und korrelierend dazu der normalen Sono-Anatomie. Anschließend werden jeweils die häufigsten pathologischen Ultraschallbefunde bei Verletzungen und Erkrankungen sehr übersichtlich, instruktiv und nachvollziehbar dargestellt. Dabei gehen die Autoren auch kurz auf häufige Darstellungsprobleme und potenzielle Artefakte ein.

Die robuste Ausstattung dieses Kompendiums ist rundum überzeugend: Das praktische Ringbuchformat erlaubt es, einzelne Seiten aufgeschlagen zu lassen. Das Papier ist wasserfest kaschiert, sodass man – wie vorgesehen – das Buch für einen raschen Blick auf die Schnittebenen oder zum Abgleich der Normalbefunde direkt am Ultraschallgerät liegen lassen kann. Dabei bietet es weniger Erfahrenen wertvolle Hilfestellungen und kann auch Ultraschall-Profis Hinweise auf bisher nicht durchgeführte Untersuchungen geben.

Kritisch ist anzumerken, dass die in der Unfallchirurgie und Orthopädie eingesetzten Ultraschallgeräte in der Regel keine Farbdoppler-Funktion bieten, sodass die Hinweise auf die pathologische Vaskularisation bei den häufigen überlastungsbedingten Erkrankungen – wie z. B. der Achillodynie – meist ins Leere laufen. Darüber hinaus hätte man sich als weitere anatomische Region die Darstellung der proximalen Oberschenkelrückseite gewünscht, um Verletzungen der Hamstrings sicher beurteilen zu können.

Dies mindert jedoch nicht den Wert dieses preiswerten Buchs für die tägliche sonografische Tätigkeit in Unfallchirurgie und Orthopädie. Die Bedeutung der Sonografie gerade auch für die orientierende Erstdiagnostik bei Weichteilverletzungen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Eine kompetente Ultraschalluntersuchung kann dazu beitragen, den Aufwand und die Kosten für MRT-Untersuchungen zu mindern. Auch deswegen werden technische und fachliche Kompetenzen in der Ultraschalldiagnostik demnächst eine der Voraussetzungen für eine durchgangsärztliche Tätigkeit sein. Das vorliegende Büchlein von Horn und Dietrich kann dazu beitragen, sich auf den aktuellen Stand dieser Technik zu bringen.

Kalbe P: Rezension: Ultraschall des Bewegungsapparates. Passion Chirurgie. 2023 Juni; 13(06): Artikel 04_05.

Editorial: Und täglich grüßt das Murmeltier …

Zur Ausgabe 04/2023: “Hygiene & Wundversorgung 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Vielleicht fühlen Sie sich an diesen Filmklassiker mit Bill Murray aus dem Jahr 1993 erinnert, wenn wir in dieser Ausgabe der Passion Chirurgie wieder einmal die Behandlung der „Chronischen Wunde“ in den Fokus nehmen. Schon in den Ausgaben vom Juni 2016 und vom Januar 2021 war dies Inhalt des Editorials unserer Zeitschrift. Das Dilemma dürfte vielen von uns bekannt sein: Obwohl diese Tätigkeit ein Kernelement der chirurgischen Kompetenz darstellt, fristet die Behandlung chronischer Wunden häufig ein Nischendasein und wird von engagierten Kolleginnen und Kollegen in Kliniken und Praxen oft altruistisch und entgegen aller Widrigkeiten schwerpunktmäßig durchgeführt. Professor Riedl und Dr. Ackermann bilanzieren in ihren Artikeln ihre eigenen langjährigen Erfahrungen in der Klinik und der chirurgischen Praxis.

Wir wissen also seit vielen Jahren, woran es bei der Betreuung der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten mangelt: Einheitlich vorgegebene stringente Behandlungskonzepte insbesondere bezüglich der zu verwendenden Wundauflagen, ausreichende Refinanzierung des Behandlungsaufwands, interprofessionelle und sektorenübergreifende Zusammenarbeit, möglichst in einem „Wundboard“ analog zum Tumorboard. Trotzdem ist es wichtig, dass wir mit dem Schwerpunkt dieser Passion noch einmal sprichwörtlich den Finger in die chronische Wunde legen. Unter Hinweis auf die Vorgeschichte darf aber natürlich die Frage erlaubt sein: Tut sich denn nicht endlich mal etwas?

Erfreulicherweise können wir in diesem Heft zumindest auf einige gute Ansätze und Beispiele verweisen. Das von Frau Hornemann et. al. vorgestellte Projekt „IP-Wunde“ der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen setzt auf die Ausweisung von spezialisierten Wundpraxen (SWP). Auch wenn der Titel sich nur auf die Behandlung in den Vertragsarztpraxen bezieht, ist dieses vom Innovationsfonds geförderte Projekt ein Schritt in die richtige Richtung. Denn diese SWP sind auch die geeigneten Ansprechpartner für das Entlass-Management der Krankenhäuser. Dadurch dass sich niedergelassene Ärzte der Fachrichtungen Innere Medizin, Dermatologie, Chirurgie, Gynäkologie, Orthopädie und Diabetologie einschreiben können, ist die Interdisziplinarität gewährleistet. Obwohl formal keine Krankenhäuser beteiligt sind, ist davon auszugehen, dass sich eine Vernetzung nicht nur der beteiligten Praxen, sondern auch mit klinischen Fachabteilungen insbesondere auch für Gefäß- und plastische Chirurgie ergeben wird. Nicht umsonst wurde dieses Konzept am 15. März dieses Jahres vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) als Leuchtturmprojekt für exzellente ambulante Versorgung ausgezeichnet.

In einem weiteren Artikel stellen wir die auch im Bremer Modellprojekt genutzte digitale Fallakte der Managementgesellschaft IVP vor, die auch zentrales Element eines bundesweiten Versorgungsvertrags ist, der Versicherten der DAK-Gesundheit und der IKK classic zur Einschreibung offensteht. Hier werden wesentliche Forderungen zur Optimierung der Versorgung chronischer Wunden vorbildlich umgesetzt, nämlich die rationale Auswahl der Verbandmittel und der sinnvolle Einsatz einer allen Beteiligten offenstehenden digitalen Behandlungs-Dokumentation. Teilnehmende Ärztinnen und Ärzte profitieren davon, dass der zusätzliche Aufwand auch im Honorar abgebildet wird und das Regress-Risiko bei der Verordnung der teilweise teuren Wundauflagen wegfällt.

Dass auch kleine Schritte etwas bewegen können, zeigt die Entwicklung der Vakuumversiegelungstherapie im ambulanten Bereich. Nachdem auf Beschluss des GBA Ende 2020 eine Abrechnungsmöglichkeit für die Unterdruckbehandlung chronischer Wunden in den EBM aufgenommen wurde zeigt eine aktuelle Auswertung der KBV, dass diese segensreiche Therapie vor allem von niedergelassenen Chirurgen tausendfach und mit durchschnittlich 50.000 Behandlungstagen jährlich angewandt wird.

Vielleicht wachen Sie ja also demnächst auf, das Murmeltier grüßt nicht mehr, und die Therapie chronischer Wunden ist durch einen bundesweiten und alle Krankenkassen umfassenden Versorgungsvertrag optimal geregelt. Das wünsche ich Ihnen und allen Betroffenen von Herzen. Der BDC wird jedenfalls jeden Schritt in diese Richtung unterstützen.

Ich hoffe, dass wir uns auf dem 140. Deutschen Chirurgiekongress (DCK) 2023 in München sehen werden. Der BDC ist dort mit mehreren Vortragssitzungen vertreten.

Bis dahin grüße ich Sie im Namen des BDC-Vorstands

Ihr
Peter Kalbe

Kalbe P: Editorial: Und täglich grüßt das Murmeltier… Passion Chirurgie. 2023 April; 13(04): Artikel 01.

Neuerungen und Verbesserungen in der UV-GOÄ ab Januar 2023

Zum neuen Jahr traten einige wichtige Verbesserungen für die Durchgangsärzte in Kraft, die unter Mitarbeit von Mandatsträgern des BDC auf den Weg gebracht wurden.

Gebühr für den D-Arztbericht (F1000) nach Nr. 132 UV-GOÄ wird auf 20 € angehoben

Der Durchgangsarzt-Bericht ist das zentrale Element der durchgangsärztlichen Tätigkeit und erfordert stets die unfallchirurgische Expertise und Erfahrung. Darüber hinaus erfordert die regelmäßig notwendige Beurteilung der Kausalität gutachterliche Kenntnisse. Die Gebühr für diesen Bericht wird zum 1.1.2023 von aktuell 17,81 € auf 20,00 € angehoben.

Zuschläge zu den ambulanten Operationen

Die teilweise marginale Rentabilität der nach der UV-GOÄ abgerechneten ambulanten Operationen ist hinlänglich bekannt. Als ersten Schritt einer Aufwertung konnte eine lineare Anhebung der Zuschläge zu den ambulanten Operationen 442-445 in der UV-GOÄ um 10 Prozent erreicht werden. Weitere Verbesserungen, u.a. unter Verweis auf die gestiegenen Hygiene-Anforderungen, werden für das Jahr 2023 angestrebt.

Neue Gebührenziffern für Telemedizinische Leistungen:
Nr. 10 und Nr. 10a

Telemedizinische Leistungen bis zu 10 Minuten Dauer können ab dem 1.1.2023 nach der Nr. 10 UV-GOÄ mit 8,00 € angesetzt werden. Das Honorar ist damit geringer als für die Nr. 1 (9,13 €), in der ja auch eine symptombezogene Untersuchung enthalten ist. Die Gebühr ist allerdings deutlich höher als für die alleinige (auch telefonische) Beratung nach Nr. 11 (3,65 €). Dauert die telemedizinische Beratung länger als 10 Minuten kann nach der Nr. 10a (16,00 €) abgerechnet werden. Die technischen Voraussetzungen für die Telemedizin sollen sich an den Vorgaben für die vertragsärztliche Versorgung anlehnen. Beratungen via E-Mail, SMS, Chat oder vergleichbarer Kommunikationsmittel sind ausdrücklich ausgeschlossen und können nicht abgerechnet werden. Es wird aber auch der Vorrang des persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts betont und die Abrechnung auf maximal 2 Leistungen im Behandlungsfall begrenzt. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass zuvor im Behandlungsfall ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.

Neue Abrechnungsziffern für die Fraktur-Sonographie:
Nr. 411 und 411a

Zum 1.1.2023 werden mit den Nrn. 411 und 411a der UV GOÄ Zuschläge zur Sonographie nach Nr. 410 für die Fraktursonographie eingeführt. Die 411 kann für sonographische Frakturkontrollen an Oberarm, Unterarm, Oberschenkel, Unterschenkel und angrenzende Gelenken angesetzt werden. Zielregion ist hier vor allem der distale Unterarm, um die Strahlenbelastung bei distalen Radius- und Unterarmfrakturen bei Kindern zu verringern. Die neuen Gebührenziffern sollen also einen Anreiz bieten, bei Kindern und Jugendlichen (kann nur bis zum 18. Lebensjahr abgerechnet werden) sonographische Verlaufskontrollen der Frakturheilung statt Röntgenkontrollen durchzuführen. Die Nr. 411 ist mit 35,00 € dotiert und soll den zusätzlichen durchgangsärztlichen Aufwand der persönlichen Leistungserbringung widerspiegeln. Somit kann für diese sonographische Frakturkontrolle in der besonderen Heilbehandlung die Nr. 410 (20,27 €) plus Nr. 411 (35,00 €) angesetzt werden, somit in der Summe 55,27 €. Damit liegt diese Gebühr deutlich über dem Honorar für eine Röntgenuntersuchung nach Nr. 5020 (22,30 €) oder nach Nr. 5030 (36,48 €).

Sonographische Frakturkontrollen an allen anderen Knochen sind mit einem Zuschlag nach der Nr. 411a der UV-GOÄ abzurechnen. Diese Leistung ist mit 10,00 € deutlich geringer dotiert. Für bis zu drei sonographische Kontrolluntersuchungen kann der D-Arzt somit ab dem 1.1.2023 zu der Nr. 410 UV-GOÄ einen Zuschlag nach Nr. 411 oder 411 a. abrechnen. Führt der D-Arzt sonographische Kontrollen durch, kann er im Behandlungsfall nur maximal 2 Röntgenkontrolluntersuchungen abrechnen. Die Stellungskontrolle nach der Reposition zählt nicht dazu.

Die wissenschaftliche und juristische Absicherung der Fraktursonographie soll ab dem Frühjahr 2023 durch eine S2-Leitlinie der AWMF unter Federführung der DEGUM und unter Beteiligung der DGOU erfolgen https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/085-003. Die wichtigsten Eckpunkte dieser Leitlinie wurden beim DKOU 2022 in Berlin vorgestellt und werden nach der Veröffentlichung auch in der Passion Chirurgie kommentiert.

Sonographie demnächst verpflichtend für jede D-Arzt-Praxis (mit Übergangsfrist)

Darüber hinaus ist es vorgesehen, bei der anstehenden Reform der D-Arzt-Bedingungen die Vorhaltung eines Sonographie-Geräts (mit Übergangsfrist) in jeder D-Arzt-Praxis vorzuschreiben. Die zurzeit diskutierte umfassende Reform der D-Arzt-Bedingungen wird ansonsten zahlreiche Erleichterungen und Verbesserungen für die Durchgangsärzte zur Folge haben. Die Verabschiedung im Laufe des Jahres 2023 wird angestrebt.

In den meisten unfallchirurgischen Praxen sind ohnehin Sonographiegeräte vorhanden. Sofern dies nicht der Fall ist, empfiehlt es sich, dies in den langfristigen Investitionsplan aufzunehmen und für die notwendige persönliche Expertise zumindest eines D-Arztes in der Praxis zu sorgen.

Nutzen Sie die jeweils aktuelle Fassung
der UV-GOÄ

Im Gegensatz zur Privat-GOÄ wird die UV-GOÄ in einer ständigen Gebührenkommission gemäß § 52 des Vertrags zwischen der KBV und der DGUV kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst. Daraus resultieren mehrmals jährlich aktualisierte Fassungen der UV-GOÄ. Es ist daher unerlässlich, dass Sie sich die jeweils gültige Version dieser Gebührenordnung von der Homepage der KBV herunterladen: www.kbv.de/html/uv.php

Auf der ersten Seite des betreffenden pdf-Dokuments werden jeweils die Änderungen gegenüber der vorhergehenden Version stichwortartig dargestellt.

Der BDC setzt sich gemeinsam mit dem Berufsverband der Durchgangsärzte (BDD) und dem BVOU intensiv für eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Durchgangsärzte ein. Er möchte damit die Attraktivität dieser Tätigkeit fördern, den Abwanderungstendenzen entgegenwirken und die D-Arzt-Nachfolge erleichtern.

Die offizielle Veröffentlichung der KBV erfolgt am 20. Januar 2023. Wir haben die Genehmigung, das Dokument schon jetzt unseren Mitgliedern zugänglich zu machen. Sie finden Sie auf unserer Website.

Tab. 1: Im Überblick: Neuerungen für Chirurgen in der UV-GOÄ zum 1.1.2023

GO.-Nr.

Bedeutung

Honorar ab 1.1.2023

Bemerkungen

132

Durchgangsarztbericht

20,00 €

Aufwertung von 17,81 €

10

Telemedizinische Beratung bis 10 Minuten Dauer

8,00 €

Einschränkungen s. Text

10a

Telemedizinische Beratung mehr als 10 Minuten Dauer

16,00 €

Einschränkungen s. Text

411

Zuschlag zur Nr. 410 für Fraktursonographie bei Kindern und Jugendlichen
(OS/US/OA/UA)

35,00 €

maximal 3 mal pro Behandlungsfall, dann Röntgenkontrollen begrenzt, s. Text

411a

wie 410, jedoch bei allen anderen Knochen

10,00 €

wie bei Nr. 411

442

Zuschlag ambulante Op.

35,83 €

von 32,57 €

442a

19,47 €

von 17,70 €

443

67,20 €

von 61,09 €

444

116,47 €

von 105,88 €

445

197,10 €

von 179,18 €

Kalbe P: Neuerungen und Verbesserungen in der UV-GOÄ ab Januar 2023. Passion Chirurgie. 2023 Januar/Februar; 13(01/02): Artikel 04_05.

Editorial: Handchirurgie

Zur Ausgabe Handchirurgie 11/2022

Die existenzielle Bedeutung einer einwandfreien Funktion der eigenen Chirurgenhände ist einem bei der täglichen Hektik und Routine im Operationssaal und in der Praxis gelegentlich nicht bewusst. So sehr auch die Technisierung und die Robotik in der Chirurgie voranschreiten, so ist doch die eigentliche buchstäblich manuelle Tätigkeit bei den Operationen in hohem Maße vom geschickten Einsatz unserer Hände abhängig. Nicht umsonst schließen wir daher Unfallversicherungen mit einer besonderen Gliedertaxe ab, um Funktionsausfälle der Finger oder einer ganzen Hand zumindest finanziell abzusichern. Somit sind wir im Bereich der Handchirurgie nicht nur Agierende, sondern potenziell auch besonders stark Betroffene.

Entsprechend dieser Bedeutung ist es nicht überraschend, dass sich die Handchirurgie in den letzten Jahrzehnten als gesonderter Bereich in der Chirurgie mit einer eigenen wissenschaftlichen Fachgesellschaft etabliert hat, dies formal als wesentlicher Weiterbildungsinhalt der Säule „Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie“. Aber auch die Zusatzweiterbildung Handchirurgie erfreut sich großer Beliebtheit und ist in die aktuelle Musterweiterbildungsordnung übernommen worden. An vielen Krankenhäusern und Universitätskliniken sind Fachabteilungen für Handchirurgie eingerichtet worden. Dies ist auch sinnvoll, denn es ist kaum vorstellbar, im OP-Programm nach einem TEP-Wechsel anschließend eine Nerventransplantation unter mikrochirurgischen Bedingungen durchzuführen. Auch die Berufsgenossenschaften spiegeln die Bedeutung der Finger- und Handverletzungen durch ein gesondertes handchirurgisches Durchgangsarztverfahren und durch den großen Anteil von Handverletzungen im Schwerstverletztungsartenverfahren (SAV) wider. Der EBM für die niedergelassenen Chirurgen weist aktuell und auch in der anstehenden Neufassung des Kapitels 7 spezielle Abrechnungsziffern auf, die nur Handchirurgen zugänglich sind.

Entsprechend dieser Bedeutung widmet der Berufsverband der Deutschen Chirurgie der Handchirurgie das vorliegende Schwerpunktheft. Aus der Klinik meines Kollegen und Freundes Peter Vogt erfahren wir Aktuelles zur Bedeutung von Sportverletzungen an der Hand. Infolge der Quintessenz sollten wir unsere Kinder und Enkelinnen noch einmal eindringlich auf das besonders hohe Verletzungsrisiko im Reitsport hinweisen.

Ein hoher Prozentsatz handchirurgischer Operationen lässt sich grundsätzlich ambulant durchführen. Im Zuge der aktuellen Diskussion über die „Ambulantisierung“ gehören diese zu den Paradebeispielen für das ambulante Potenzial. Zu den Zeiten meiner eigenen handchirurgischen Weiterbildung 1988 blieben Dupuytren-Patienten mindestens eine Woche stationär, heute operieren wir sie regelmäßig in unseren Praxisräumen ambulant mit gleich guter Sicherheit und Qualität. Karsten Becker weist in seinem Beitrag allerdings zu Recht darauf hin, dass die Erlöslage unter den geltenden Bedingungen des EBM betriebswirtschaftlich allenfalls marginal tolerabel ist, dies für Praxen und Krankenhäuser gleichermaßen. Wenn wir die Verlagerung von bisher stationär durchgeführten Operationen fördern wollen, kann dies nur mit entsprechenden finanziellen Anreizen gelingen. Aus Sicht unseres Berufsverbandes und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie muss aber zuvor unbedingt das Problem der Verlagerung des größten Teils von Weiterbildungseingriffen in den ambulanten Bereich gelöst werden. Nicht, dass wir in 10 Jahren mit einer erfolgreich umgesetzten Ambulantisierung, jedoch ohne chirurgischen Nachwuchs dastehen.

Viel Freude und Erkenntnisgewinn bei der Lektüre der aktuellen Passion Chirurgie wünscht Ihnen

Peter Kalbe
BDC-Vizepräsident

Kalbe P: Editorial Handchirurgie. Passion Chirurgie. 2022 November; 12(11): Artikel 01.

Editorial 09-2022: Orthopädie & Unfallchirurgie

Zur Ausgabe Unfallchirurgie & Orthopädie 09/2022

Die Fächer Orthopädie und Unfallchirurgie, die über viele Jahrzehnte im wissenschaftlichen Bereich getrennt agierten, haben den Prozess der Vereinigung der Fachgesellschaften im Jahr 2008 durch Gründung der DGOU formal besiegelt und damit nachvollzogen, was mit der Musterweiterbildungsordnung bereits seit 2003 Bestand hatte. Wie in jeder guten Ehe knirscht und knackt es in dieser Beziehung gelegentlich. Grundsätzlich war dies jedoch ein wichtiger und vorbildlicher Schritt in Richtung Einheit der Chirurgie. Dieser Logik folgend wurde auch die für die Niedergelassenen bedeutsame Bedarfsplanung der Vertragsarztsitze im Jahr 2019 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zusammengeführt. An einem weiteren wichtigen Fortschritt in diesem Einigungsprozess arbeitet unser Berufsverband zurzeit intensiv gemeinsam mit dem BVOU und der KBV: Die Kapitel 7 (Chirurgie) und 18 (Orthopädie) des EBM sollen nämlich zusammengeführt werden, verbunden mit einer Modernisierung und Darstellung der Leistungsbreite des Faches in der kassenärztlichen Leistungsabrechnung.

Orthopäden und Unfallchirurgen bilden gemeinsam einen großen und wichtigen Anteil der chirurgischen Familie. Im Bereich der Praxen stellen sie sogar die überwiegende und stetig wachsende Zahl der Vertragsärzte. Die Bedeutung der Orthopädie und Unfallchirurgie für die Versorgung würdigt der BDC mit zwei Fachreferaten im Präsidium und auch mit diesem Schwerpunktheft.

War meine eigene unfallchirurgische Weiterbildung noch von spektakulären Einsätzen mit dem Rettungshubschrauber und der anschließenden Polytraumaversorgung in der Klinik gekennzeichnet, so hat sich der Schwerpunkt der modernen Unfallchirurgie verlagert und erweitert. Durch die stetige Fortentwicklung der aktiven und passiven Fahrzeugsicherheit sind Anzahl und Schwere der Verkehrsunfallverletzungen erfreulicherweise deutlich gesunken. Auch aufgrund der demografischen Entwicklung ist somit das Alterstrauma und damit auch die operative Versorgung hüftnaher Frakturen in den Fokus gerückt.

Knut Müller-Stahl weist in seinem Artikel auf die Bedeutung einer exakten Reposition und Operationstechnik bei der Versorgung subtrochantärer Frakturen hin, um möglichst eine sofortige Mobilisierung unter Vollbelastung zu erreichen. Die gleiche Patientenklientel betrifft auch der Beitrag von Stephan Sehmisch, der zu Recht die vollkommen unterschätzte Bedeutung der Osteoporose für die Gesundheitsversorgung kritisiert. Oliver Deffaa und Peter Zimmermann beschreiben die Besonderheiten der Indikation und Operation von Gelenkfrakturen bei Kindern mit Beteiligung der Wachstumsfugen, insbesondere am Ellenbogen und am Sprunggelenk.

Haben wir den Katastrophenfall im Krankenhaus vor 40 Jahren noch gelegentlich mit Rollenspielen vor Ort geprobt, so kann man sich heute systematisch mit modernen didaktischen Verfahren auf den zum Glück äußerst seltenen Massenanfall von Verletzten vorbereiten. Der Artikel aus der Klinik unseres diesjährigen DGU-Kongresspräsidenten Benedikt Friemert stellt den Status quo und die digitale Weiterentwicklung der Trainingsangebote dar. Dipl.-Ing. Dietmar Otte weist auf die Bedeutung der Biomechanik und die enge Beziehung zwischen technischer Unfallforschung und Unfallchirurgie hin, insbesondere für gutachterliche Fragestellungen.

Orthopädie und Unfallchirurgie begleiten unsere Patienten somit sprichwörtlich „von der Wiege bis zur Bahre“. Ich danke den Autoren, dass wir diesen Bogen auch in diesem Schwerpunktheft der Passion Chirurgie schlagen können. Der BDC engagiert sich unter anderem bei der Nachwuchsförderung und in den politischen Gremien für das berufliche Umfeld der in O und U tätigen Ärztinnen und Ärzte, nicht zuletzt für die durchgangsärztliche Tätigkeit im Diskurs mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Dieses Engagement dokumentiert sich auch in der Beteiligung des BDC an Vortragssitzungen beim diesjährigen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) vom 25. bis 28. Oktober in Berlin. Wir freuen uns darauf, Sie dazu und natürlich auch gerne am BDC-Stand begrüßen zu können.

Hier geht es zum Inhaltsverzeichnis der Septemberausgabe „Unfallchirurgie & Orthopädie“: PASSION CHIRURGIE 09/2022.

Kalbe P: Editorial Orthopädie & Unfallchirurgie. Passion Chirurgie. 2022 September; 12(09): Artikel 01.

Sektorenübergreifende Versorgung – was ist das eigentlich?

Die aktuelle berufspolitische Diskussion zeigt, dass der Begriff „Sektorübergreifende Versorgung“ in aller Munde ist, dass darunter jedoch – je nach Interessenslage – unterschiedliche Sachverhalte und Ziele verstanden werden. Wir versuchen hier, die aus unserer Sicht vermuteten Positionen der beteiligten Player darzustellen.

Politik auf Bundes- und Landesebene

Die Überwindung der Abschottung zwischen dem stationären und ambulanten Bereich der Krankenversorgung gehört schon seit Jahrzehnten zur politischen Agenda und findet sich auch wieder im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. [1]. Bereits die Vorgängerregierung hat im MDK-Gesetz [2] unter anderem ein Gutachten (IGES) in Auftrag gegeben, das Potentiale für eine Ambulantisierung speziell operativer Leistungen aufzeigen soll. Die daraus folgende Notwendigkeit vertraglicher Einigungen zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dürfte schwierig werden, geht es doch vor allem um ökonomische Auswirkungen und machtpolitische Einflussnahme.

Darüber hinaus kollidiert eine mögliche Bundesgesetzgebung teilweise mit den Interessen der Bundesländer. Und dies umso mehr, wenn es um konkrete Änderungen der Krankenhausplanung und die daraus resultierende Schließung oder Umwidmung von Krankenhäusern geht. Trotzdem haben einzelne Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen [3] und Niedersachsen [4] erste konkrete Schritte in diese Richtung unternommen. Diese Planungen stoßen wiederum häufig auf massive Gegenwehr auf Ebene der Kreise und Kommunen im konkreten Einzelfall, können aber auch zu einvernehmlichen konstruktiven Lösungen [5] führen, wie es der Fall der neuen Zentralklinik Georgsheil in Ostfriesland zeigt.

Zukunftsweisend könnte sein, dass als Lösungsmöglichkeit der Begriff der „Hybrid-DRG“ in den Koalitionsvertrag aufgenommen und aktuell auch im KBV-Interview [6] von Gesundheitsminister Karl Lauterbach favorisiert wurde. Dabei ist allerdings auch dieser Begriff inhaltlich nicht eindeutig definiert. Das klassische Modell einer sektorübergreifenden Versorgung in Form des Belegarztwesens unterliegt allerdings in den letzten Jahren aufgrund einer substantiellen Unterfinanzierung einem schleichenden Niedergang.

Vom Gesundheitsministerium wurde angekündigt, dass im laufenden Jahr nach der Dominanz der Corona-Pandemie auch wieder aufgeschobene Strukturreformen im Gesundheitswesen fortgesetzt werden sollen. Dazu gehört an erster Stelle die Reform der Notfallversorgung [7], die sich als Parade-Disziplin der sektorenübergreifenden Versorgung profilieren könnte. Unser kinderchirurgischer Kollege Dipl.-Med. Peter Raue gibt hierzu beim DCK in der Sitzung „Sektorenübergreifende Versorgung“ einen Überblick über die Erfahrungen aus Sachsen.

Krankenhausärzte und Niedergelassene (Fach-)Ärzte

Der BDC hat sich die Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung als Kernziel gesetzt und zwar aus Sicht der Klinikärzte wie der Niedergelassenen gleichermaßen.

Dr. Ralf W. Schmitz beschreibt das Ergebnis einer gemeinsamen BDC-Klausurtagung zu diesem Thema in seinem hier abgedruckten Beitrag „Intersektorale Versorgung – es wird Zeit“.

Folgende Forderungen sind dabei im Kern konsentiert worden:

  • Gemeinsamer Leistungskatalog von ambulant und/oder intersektoral zu erbringenden Leistungen auf Basis des bestehenden AOP-Vertrages
  • Vergütung nach modifizierter DRG unter Berücksichtigung von Strukturkosten und des Schweregrades
  • Intersektorale Bedarfsplanung unter Berücksichtigung von Qualitätskriterien
  • Digitale Vernetzung und intersektorale digitale Fallakte
  • Intersektorale SOP und Fallkonferenzen
  • Intersektorale Verbundweiterbildung

Krankenkassen und ihre Verbände

Dem tätigen Chirurgen ist schwer verständlich, warum die Krankenkassen und ihre Verbände nicht der definitive Motor der Ambulantisierung sind, weil hierin ein erhebliches Ein-sparpotential schlummern dürfte. Aber auch die Krankenkassenverwaltungen sind streng sektoral gegliedert, so dass in konkreten Verhandlungen oft die sektorenübergreifende Sicht fehlt. Darüber hinaus wird seit Jahrzehnten das nicht ganz unberechtigte Argument vorgetragen, dass eine Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Sektor nicht automatisch zu Einsparungen führt, solange die Krankenhausstrukturen unverändert bleiben. In der aktuellen Finanzlage der Krankenkassen sind keine Lösungen denkbar, die mit einer vorübergehenden Kostenbelastung verbunden wären.

„Hybrid-DRGs“ könnten durch Wegfall der (meisten) MDK-Prüfungen den personellen Aufwand für die Prüfungen der Krankenhausrechnungen reduzieren, obwohl daran natürlich auch Arbeitsplätze gebunden sind. In Einzelfällen gibt es bereits konstruktive Lösungen über Selektivverträge, beispielsweise in Thüringen. Dr. Stephan Dittrich als Mentor und Motor dieses Projekts wird erste Ergebnisse in der Sitzung „Sektorenübergreifende Versorgung“ präsentieren.

Verwaltungen der Krankenhäuser und deren Interessenvertretung (DKG)

Die Sichtweise der Krankenhausverwaltungen fokussiert vollkommen legitim über die selbstverständlichen Qualitätsaspekte hinaus auf die Sicherung des wirtschaftlichen Überlebens und hat in überversorgten Gebieten auch die Profilierung durch Spezialisierung und die Positionierung am Markt zu berücksichtigen. Das DRG-System und die jüngst umgesetzte Ausgliederung der Pflegekosten haben bei mehr als der Hälfte der Krankenhäuser zu roten Zahlen in der Bilanz geführt. Eine Förderung ambulanter und stationsersetzender Leistungen wäre für die Kliniken primär kontraproduktiv, weil diese unter den Bedingungen der vertragsärztlichen Abrechnung nach EBM nicht kostendeckend erbracht werden können. Auch von dieser Seite müsste die Definition einer ausreichend finanziell unterfütterten Hybrid-DRG unterstützt werden. Letztlich dürfte es aber auch zur Umwidmung einzelner Krankenhäuser zu intersektoralen Gesundheitszentren kommen [8]. Die Präsenz von Vertretern der Landkreise und Kommunen in den Verwaltungsräten vieler Krankenhäuser dürfte dies nicht eben erleichtern. Darüber hinaus streben die Krankenhäuser eine Öffnung für den gesamten ambulanten Sektor an. Dies allerdings weniger zur Sicherung der ambulanten Grundversorgung, sondern eher um dadurch potentiell lukrative stationäre Fälle zu generieren und vor allem Einfluss auf den ambulanten Markt zu gewinnen.

Fachärztliche Berufsverbände

Neben dem BDC sind viele andere Interessenvertretungen aktiv, zum Beispiel der Spitzenverband Fachärzte (SpiFA) und der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO). Schon 2020 hat der SpiFA ein umfassendes Konzeptpapier vorgelegt [9], das eine komplette Revision der §§ 115-122 des SGB V vorschlägt. Dies aber ähnlich wie der BAO mit starker Betonung des niedergelassenen Sektors. Der BDC fordert als berufspolitische Vertretung sowohl der Krankenhauschirurgen als auch der Niedergelassenen seit vielen Jahren Reformen und engagiert sich unter anderem im Modellprojekt zur Hybrid-DRG in Thüringen.

Ambulante Operateure suchen legitim nach einer besseren Auslastung ihrer Strukturen und einer Verbesserung der marginalen Ertragslage. Unabhängig von diesen Interessen wünschen sich niedergelassene Haus- und Fachärzte vor allem eine substantielle Verbesserung des Informationsflusses zwischen den Sektoren. Dies betrifft nicht nur das leidige Problem des Entlassmanagements, sondern auch den Wunsch der verbesserten fachlichen Zusammenarbeit und der niedrigschwelligen konsiliarischen Konsultation, dies übrigens in beide Richtungen.

Auch für die ambulanten Operateure ist die Honorierung der Leistungen im EBM allenfalls marginal rentabel, vor allem im Hinblick auf die in den letzten Jahren massiv gestiegenen strukturellen Vorgaben, vor allem im Bereich der Hygiene. Das Potential der weiteren Ambulantisierung kann also nur gehoben werden, wenn es hier zu substantiellen Verbesserungen kommt.

Patientinnen und Patienten

BDC-Vizepräsident Dr. Jörg Rüggeberg weist in seinem Beitrag vollkommen zu Recht darauf hin, dass bei der politischen Diskussion allzu schnell die Interessenlage der Betroffenen, nämlich unserer Patientinnen und Patienten, aus dem Fokus gerät. Dabei ist aus zahlreichen Umfragen und Erhebungen bekannt, dass diese die Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes aus verschiedenen Beweggründen ausgesprochen schätzen. Gerade für die ältere Generation hat es viele Vorteile, Erkrankungen und Verletzungen unter Beibehaltung des gewohnten sozialen und familiären Umfelds auszukurieren. Umgekehrt existieren diese generationsübergreifenden Solidarverbünde immer weniger, so dass auch ein Bedarf für eine kurzzeitige Überwachung und Betreuung insbesondere älterer Patienten nach einem ambulanten operativen Eingriff besteht. Dies wäre ideal im Sinne von Praxis-Kliniken zu realisieren, die eine Übernachtungsmöglichkeit für begrenzte Dauer als Alternative zu den „Kurzliegerfällen“ im Krankenhaus bieten. Dazu existieren die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit dem § 122 SGB V, die jedoch außerhalb von einzelnen Modellprojekten nicht umgesetzt werden.

Die Literaturliste erhalten Sie auf Anfrage via [email protected].

Kalbe P, Rüggeberg JA, Burgdorf F, Meyer HJ: Sektorenübergreifende Versorgung – was ist das eigentlich? Passion Chirurgie. 2022 Juni; 12(06): Artikel 05_02.

Fortbildungen für D-Ärztinnen und D-Ärzte

Für alle D-Ärztinnen und -Ärzte schreibt die DGUV verpflichtende Fortbildungen vor. Neben der Teilnahme an zwei unfallmedizinischen Tagungen sind in jedem Fünfjahreszeitraum auch je ein Seminar „Begutachtung“, „Kindertraumatologie“ und „Reha-Medizin / Reha-Management“ zu absolvieren. Der BDC hat daher eine Veranstaltungsreihe konzipiert, die alle diese Pflichtseminare an einem Wochenende anbietet. Wir laden Sie somit für den 6. und 7. Mai 2022 herzlich nach Berlin zu einer von der DGUV zertifizierten Kurstrilogie ein.

Die Erstellung von Gutachten gehört zu den Kernkompetenzen der Chirurgie. Die berufsgenossenschaftliche Begutachtung schließt in der Regel eine Arbeitsunfähigkeit ab. Dabei soll der Gutachter Unfallhergang und Unfallfolgen zusammenfassend, analytisch und kausal darstellen, verbleibende Funktionsbeeinträchtigungen herausarbeiten und eine dem aktuellen Arbeitsmarkt angepasste Entschädigungshöhe (Minderung der Erwerbsfähigkeit) einschätzen.

Das Handwerkzeug dazu (nicht Skalpell und Pinzette) wollen wir Ihnen am Freitag, den 6. Mai 2022 an die Hand geben bzw. rekapitulieren. Dazu gehören u. a. Kenntnisse über den Rechtsrahmen, Art und Form der Gutachten, kritische und eigenständige Bewertung von MRT-Bildern und -Befunden, Spitzfindigkeiten bei der Kausalitätsbewertung und die MdE-Einschätzung. Ihre Erfahrungen und die gesammelten Erkenntnisse benötigen wir dann abschließend in der gemeinsamen Diskussion kniffliger Fallbeispiele.

Besonders im Fokus der DGUV steht die Diagnostik und Therapie von Verletzungen bei Kindern und Jugendlichen, sodass hierzu ein eigenes Seminar angeboten wird. Die Behandlung verletzter Kinder aller Altersstufen stellt für den D-Arzt eine besondere Herausforderung dar. Wo sind die Grenzen der konservativen und die der operativen Therapie? Wir wollen Ihnen am Samstag, den 7. Mai 2022 einen Überblick über die aktuellen Behandlungskonzepte und über die Fallstricke der häufigsten Verletzungen geben. Dazu konnten wir namhafte Referentinnen und Referenten gewinnen, die mit Ihnen auch Fragen aus Praxis und Klinik diskutieren werden.

Am Samstagnachmittag liegt der Schwerpunkt auf dem wichtigen Thema der Rückführung des Versicherten in seinen Alltag und Beruf. Durch eine gezielte zeitnahe Nachbehandlung kann jedes operative Ergebnis nachhaltig verbessert werden. Im Reha-Seminar möchten wir Ihnen die Standards der stationären und ambulanten Reha kurz aufzeigen und Ihnen einen Überblick über die Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerade die Rehamedizin entwickelt sich ständig weiter, neue Therapiekonzepte und Vorgaben der Unfallversicherungsträger erfordern dies. Wir wollen Sie mit Hilfe von hochkarätigen Referenten auf den neuesten Stand bringen und freuen uns auf einen regen Austausch mit Ihnen.

Vielleicht können Sie diese BDC-Seminare auch mit einem Wochenendbesuch in der frühsommerlichen Hauptstadt Berlin verbinden. Sie dürften sich – wie auch wir – wieder auf einen persönlichen kollegialen Austausch und begleitend mehr Bewegungsfreiheit und Kultur freuen.

BDC|Akademie
Termine für Fortbildungen für D-Ärztinnen und -Ärzte

Unfallbegutachtung in der gesetzlichen Unfallversicherung*

Prof. Dr. Julia Seifert

Berlin, 06.05.22

Kindertraumatologie für D-Ärzte/-Ärztinnen*

Prof. Dr. Michael Paul Hahn

Prof. Dr. Guido Fitze

Berlin, 07.05.22

Dresden, 25. – 26.11.22

Rehabilitationsmedizin/-management*

Dr. Sybille Larsen, Dr. Peter Kalbe

Berlin 07.05.22

Begutachtung im Behandlungsfehler-Prozess

Prof. Dr. Heiner Wenk

online, 28.05.22

6. Mitteldeutsches Gutachtenseminar – Fallstricke der Begutachtung

Dr. Annette Ahrberg-Spiegl, Dr. Holger Siekmann

Leipzig Termin folgt

Die mit * gekennzeichneten Seminare sind als Fortbildung im Sinne der Ziffer 5.12 der Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren anerkannt.

Anmeldung und Information…

 

Hahn MP, Kalbe P, Larsen S, Seifert J: Fortbildungen für D-Ärztinnen und D-Ärzte. Passion Chirurgie. 2022 April; 12(04): Artikel 04_03.

Abrechnung: Honorare für BG-Gutachten wurden zum 01. Januar 2022 angehoben

Die ständige Gebührenkommission nach § 52 des Ärztevertrags zwischen KBV und DGUV hat auf Antrag der Ärzteseite eine Erhöhung der Honorare für Gutachten für die gesetzliche Unfallversicherung um 15 bis 20 Prozent beschlossen. Die neuen Gebühren gelten ab dem 01. Januar 2022, sofern die gutachterliche Untersuchung nach diesem Stichtag stattfindet.

Die UV-GOÄ finden Sie stets aktualisiert auf den Internetseiten der KBV.

Tab. 1.: UV-GOÄ-Erhöhungen

GO.-Nr. UV-GOÄ

Bezeichnung

Bis 31.12.2021/€

Ab 1.1.2022/€

146-147

Erstes Rentengutachten (147: Augen)

120,00

140,00

148-152

Zweites Rentengutachten etc.

100,00

115,00

160

Freies GA – Begutachtungsmaterie mit normalem Schwierigkeitsgrad

280,00

330,00

161

Freies GA – Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad.

490,00

570,00

165

Freies GA – Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad und sehr hohem zeitlichen Aufwand zu speziellen Kausalzusammenhängen und/oder differentialdiagnostischen Problemstellungen.

700,00

840,00

Kalbe P: Honorare für BG-Gutachten wurden zum 01. Januar 2022 angehoben. Passion Chirurgie. 2022 Januar/Februar; 12(01/02): Artikel 04_07.

Vorbereitung auf die Niederlassung: Worauf soll man schon während der klinischen Weiterbildung achten?

Die Entscheidung für eine der acht Säulen der chirurgischen Weiterbildung fällt meist aufgrund persönlicher Neigungen oder abhängig von Erfahrungen während des PJ oder dem aktuellen Stellenangebot. Es ist aber zu beachten, dass die Eignung für eine spätere Niederlassung höchst unterschiedlich ist. Unter Berücksichtigung der häufigsten Erkrankungen und Verletzungen und der Struktur der jetzt in den Praxen tätigen Chirurgen ist die Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (FA OU) am ehesten zielführend. Dies am besten mit einer ausgiebigen Rotation in einer breit aufgestellten Allgemeinchirurgie. Die Säule Allgemeinchirurgie allein lässt dagegen keine Tätigkeit als Durchgangsarzt zu und ist daher aus Sicht des BDC für ein Karriereziel Niederlassung weniger geeignet, es sei denn in einer Gemeinschaftspraxis mit einem Orthopäden/Unfallchirurgen. Herzchirurgie und Thoraxchirurgie sind ungeeignet für die Praxistätigkeit, die übrigen Spezialisierungen dafür umso mehr. Allerdings ist die Auswahl an spezialisierten Praxen numerisch deutlich geringer.

Sofern eine spätere Niederlassung infrage kommt, empfiehlt es sich, im Rahmen der letzten Jahre der Klinik-Tätigkeit einige wichtige Details im Auge zu behalten. Im Gegensatz zum Krankenhaus sind bei der Tätigkeit als Vertragsarzt zahlreiche Leistungen genehmigungspflichtig und abhängig von Qualifikationsnachweisen, die nach der Klinikzeit nur mit großen Schwierigkeiten nachgeholt werden können.

Tätigkeit als Durchgangsarzt

Voraussetzung ist u. a. eine ausgiebige Erfahrung in der Unfallchirurgie, am besten in der Kombination der Säule Orthopädie und Unfallchirurgie (sechs Jahre) mit der Zusatz-Weiterbildung (ZWB) „Spezielle Unfallchirurgie“ (zwei Jahre zusätzlich). Ersatzweise ist eine Zulassung als D-Arzt auch ohne diese ZWB möglich, wenn nach der Facharztanerkennung mindestens ein Jahr Tätigkeit in einem Krankenhaus mit VAV- oder SAV-Zulassung nachgewiesen wird. Diese Tätigkeit ist dann allerdings mit einem eingeschränkten Operationsspektrum verbunden.

Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass im Klinik-Zeugnis die Erstellung von Rentengutachten und Zusammenhangsgutachten für die BG sowie Erfahrungen im Berichtswesen und im Reha-Management nachgewiesen werden. Die regelmäßige Einbindung in die fachbezogene Röntgendiagnostik (incl. Schädel und Durchleuchtungen) muss im Arbeitszeugnis bestätigt werden. Die Zulassung zum Durchgangsarztverfahren erfolgt auf Antrag durch den zuständigen Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Röntgendiagnostik

Die Fachkunde im Strahlenschutz wird in der Regel schon im Verlauf der Klinik-Tätigkeit erworben, weil dies Voraussetzung für die Indikationsstellung ist. Dabei ist darauf zu achten, dass diese nicht auf die Notfalldiagnostik begrenzt ist, sondern auf einen konkreten Körperbereich (z. B. Skelett) abgestellt ist. In der aktuellen MWBO (2018) ist für den FA OU erfreulicherweise wieder die gesamte Röntgendiagnostik der Bewegungsorgane eingeschlossen. Trotzdem müssen für den Antrag bei der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung (KV) für die Röntgendiagnostik des gesamten Skeletts eine ständige Tätigkeit in der entsprechenden Röntgendiagnostik möglichst genau spezifiziert und durch ein Zeugnis eines entsprechend zu dieser Weiterbildung Zugelassenen nachgewiesen werden.

Sonographie

Die sonographische Diagnostik ist in unterschiedlicher Spezialisierung und Umfang Bestandteil der Weiterbildung in allen chirurgischen Säulen. Trotzdem fordert die KV beim Genehmigungsverfahren den Nachweis durch Zeugnis eines fachkompetenten Weiterbilders und eine gewisse Mindestanzahl von Untersuchungen, z. B. für die Sonographie des „Bewegungsapparats“ mindestens 200 B-Mode-Sonographien der Bewegungsorgane. Einzelheiten finden sich in der Ultraschall-Vereinbarung.

Ambulante Operationen

Grundsätzlich muss die Genehmigung zur Durchführung von ambulanten Operationen bei der KV beantragt werden. Dabei werden nur Eingriffe genehmigt, die Inhalt der nachgewiesenen Weiterbildung sind. Ein Nachweis spezieller Kompetenzen erfolgt am einfachsten durch den Erwerb einer entsprechender Zusatz-Weiterbildung (s. unten), kann aber auch durch ein qualifiziertes Zeugnis erbracht werden.

Arthroskopie

Arthroskopische Operationen sind Standard in der Weiterbildung zum FA OU. Sofern nicht die ZWB „Spezielle orthopädische Chirurgie“ erworben wurde, müssen allerdings der KV für die Genehmigung mindestens 180 arthroskopische Gelenkeingriffe verschiedener Art durch Zeugnis nachgewiesen werden. Einzelheiten dazu finden sich in der Arthroskopie-Vereinbarung.

Folgende Zusatzweiterbildungen (ZWB) erscheinen aus unserer Sicht für niedergelassene Chirurgen sinnvoll (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

ZWB Handchirurgie

Nur in 24 Monaten Weiterbildung im Anschluss an eine Facharztanerkennung in Allgemeinchirurgie, Kinderchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie oder Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie zu erwerben. Eröffnet den Zugriff auf einen zusätzlichen Leistungskomplex im EBM. Dieser ist allerdings nicht höher bewertet als analoge Leistungskomplexe der Bewegungsorgane allgemein und somit aus betriebswirtschaftlicher Sicht verzichtbar. Allerdings ist die ZWB anzeigefähig auf dem Praxisschild und den Praxis-Dokumenten, was eine öffentliche Darstellung der speziellen Fachkompetenz ermöglicht. Handchirurgische Operationen gehören zu den häufigsten ambulanten Eingriffen.

ZWB Sportmedizin

Kann berufsbegleitend durch 240 Stunden Kursweiterbildung und 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit erworben werden. Eröffnet keine zusätzlichen Abrechnungsmöglichkeiten, kann aber Türöffner sein zum Erschließen der entsprechenden Klientel.

ZWB Manuelle Medizin

Kann entweder berufsbegleitend (320 Stunden Grund- und Aufbaukursus) oder durch 12-monatige Tätigkeit in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte erworben werden. Eröffnet auf Antrag bei der KV den Zugriff auf die EBM Nrn. 30200 und 30201 und kann eine sehr sinnvolle Erweiterung des Therapiespektrums einer orthopädisch ausgerichteten Praxis sein. Auch als Tätigkeitsschwerpunkt und Alleinstellungsmerkmal möglich.

ZWB Akupunktur

Kann berufsbegleitend durch 200 Stunden Kursweiterbildung erworben werden. Eröffnet auf Antrag bei der KV den Zugriff auf die EBM-Nrn. 30790 und 30791, allerdings begrenzt auf die Indikationen LWS-Schmerzen und chronische Knieschmerzen durch Gonarthrose und begrenzt in der Therapiemenge. Die ZWB Akupunktur ist eine sinnvolle Ergänzung für eine orthopädisch konservativ ausgerichtete Praxis und eine beliebte IGeL-Leistung für die nicht vom EBM abgedeckten Indikationen.

ZWB Phlebologie

Kann berufsbegleitend erworben werden. Eröffnet keine zusätzlichen Abrechnungsmöglichkeiten. Der „phlebologischen Basiskomplex“ (EBM Nr. 30500) und die Varizenverödung (EBM 30501) können von allen Chirurgen erbracht und abgerechnet werden, sofern der Leistungsinhalt erfüllt wird. Auch diese ZWB ist anzeigefähig auf dem Praxisschild und den Praxis-Dokumenten, was eine öffentliche Darstellung der speziellen Fachkompetenz ermöglicht.

ZWB Proktologie

Diese ZWB Kann von Allgemeinchirurgen, Viszeralchirurgen und Kinderchirurgen berufsbegleitend durch 12-monatige Tätigkeit unter Befugnis erworben werden und ist sinnvoll zur Darstellung einer Spezialisierung. Proktologische Eingriffe finden sich ebenfalls in der Hitliste der häufigsten ambulanten Operationen. Proktologische Schwerpunktpraxen behandeln häufig auch alle Erkrankungen des Rektums, ggfs. sektorenübergreifend auch mit stationären Operationen.

Über die hier aufgeführten Formalien hinaus sind natürlich weitere Planungen und Überlegungen im Vorfeld einer Niederlassung von Bedeutung, vor allem die Übernahme eines geeigneten Vertragsarztsitzes. Diese und andere – auch individuelle – Fragen werden diskutiert und hoffentlich auch beantwortet im Rahmen eines BDC-Workshops zum Thema „Vorbereitung auf die Niederlassung“ beim Chirurgenkongress DCK 2022 in Leipzig. Das Programm finden Sie HIER.

Kalbe P: Vorbereitung auf die Niederlassung: Worauf soll man schon während der klinischen Weiterbildung achten? Passion Chirurgie. 2022 Januar/Februar; 12(01/02): Artikel 03_03.