01.02.2023 Vergütung
Neuerungen und Verbesserungen in der UV-GOÄ ab Januar 2023

Zum neuen Jahr traten einige wichtige Verbesserungen für die Durchgangsärzte in Kraft, die unter Mitarbeit von Mandatsträgern des BDC auf den Weg gebracht wurden.
Gebühr für den D-Arztbericht (F1000) nach Nr. 132 UV-GOÄ wird auf 20 € angehoben
Der Durchgangsarzt-Bericht ist das zentrale Element der durchgangsärztlichen Tätigkeit und erfordert stets die unfallchirurgische Expertise und Erfahrung. Darüber hinaus erfordert die regelmäßig notwendige Beurteilung der Kausalität gutachterliche Kenntnisse. Die Gebühr für diesen Bericht wird zum 1.1.2023 von aktuell 17,81 € auf 20,00 € angehoben.
Zuschläge zu den ambulanten Operationen
Die teilweise marginale Rentabilität der nach der UV-GOÄ abgerechneten ambulanten Operationen ist hinlänglich bekannt. Als ersten Schritt einer Aufwertung konnte eine lineare Anhebung der Zuschläge zu den ambulanten Operationen 442-445 in der UV-GOÄ um 10 Prozent erreicht werden. Weitere Verbesserungen, u.a. unter Verweis auf die gestiegenen Hygiene-Anforderungen, werden für das Jahr 2023 angestrebt.
Neue Gebührenziffern für Telemedizinische Leistungen:
Nr. 10 und Nr. 10a
Telemedizinische Leistungen bis zu 10 Minuten Dauer können ab dem 1.1.2023 nach der Nr. 10 UV-GOÄ mit 8,00 € angesetzt werden. Das Honorar ist damit geringer als für die Nr. 1 (9,13 €), in der ja auch eine symptombezogene Untersuchung enthalten ist. Die Gebühr ist allerdings deutlich höher als für die alleinige (auch telefonische) Beratung nach Nr. 11 (3,65 €). Dauert die telemedizinische Beratung länger als 10 Minuten kann nach der Nr. 10a (16,00 €) abgerechnet werden. Die technischen Voraussetzungen für die Telemedizin sollen sich an den Vorgaben für die vertragsärztliche Versorgung anlehnen. Beratungen via E-Mail, SMS, Chat oder vergleichbarer Kommunikationsmittel sind ausdrücklich ausgeschlossen und können nicht abgerechnet werden. Es wird aber auch der Vorrang des persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts betont und die Abrechnung auf maximal 2 Leistungen im Behandlungsfall begrenzt. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass zuvor im Behandlungsfall ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.
Neue Abrechnungsziffern für die Fraktur-Sonographie:
Nr. 411 und 411a
Zum 1.1.2023 werden mit den Nrn. 411 und 411a der UV GOÄ Zuschläge zur Sonographie nach Nr. 410 für die Fraktursonographie eingeführt. Die 411 kann für sonographische Frakturkontrollen an Oberarm, Unterarm, Oberschenkel, Unterschenkel und angrenzende Gelenken angesetzt werden. Zielregion ist hier vor allem der distale Unterarm, um die Strahlenbelastung bei distalen Radius- und Unterarmfrakturen bei Kindern zu verringern. Die neuen Gebührenziffern sollen also einen Anreiz bieten, bei Kindern und Jugendlichen (kann nur bis zum 18. Lebensjahr abgerechnet werden) sonographische Verlaufskontrollen der Frakturheilung statt Röntgenkontrollen durchzuführen. Die Nr. 411 ist mit 35,00 € dotiert und soll den zusätzlichen durchgangsärztlichen Aufwand der persönlichen Leistungserbringung widerspiegeln. Somit kann für diese sonographische Frakturkontrolle in der besonderen Heilbehandlung die Nr. 410 (20,27 €) plus Nr. 411 (35,00 €) angesetzt werden, somit in der Summe 55,27 €. Damit liegt diese Gebühr deutlich über dem Honorar für eine Röntgenuntersuchung nach Nr. 5020 (22,30 €) oder nach Nr. 5030 (36,48 €).
Sonographische Frakturkontrollen an allen anderen Knochen sind mit einem Zuschlag nach der Nr. 411a der UV-GOÄ abzurechnen. Diese Leistung ist mit 10,00 € deutlich geringer dotiert. Für bis zu drei sonographische Kontrolluntersuchungen kann der D-Arzt somit ab dem 1.1.2023 zu der Nr. 410 UV-GOÄ einen Zuschlag nach Nr. 411 oder 411 a. abrechnen. Führt der D-Arzt sonographische Kontrollen durch, kann er im Behandlungsfall nur maximal 2 Röntgenkontrolluntersuchungen abrechnen. Die Stellungskontrolle nach der Reposition zählt nicht dazu.
Die wissenschaftliche und juristische Absicherung der Fraktursonographie soll ab dem Frühjahr 2023 durch eine S2-Leitlinie der AWMF unter Federführung der DEGUM und unter Beteiligung der DGOU erfolgen https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/085-003. Die wichtigsten Eckpunkte dieser Leitlinie wurden beim DKOU 2022 in Berlin vorgestellt und werden nach der Veröffentlichung auch in der Passion Chirurgie kommentiert.
Sonographie demnächst verpflichtend für jede D-Arzt-Praxis (mit Übergangsfrist)
Darüber hinaus ist es vorgesehen, bei der anstehenden Reform der D-Arzt-Bedingungen die Vorhaltung eines Sonographie-Geräts (mit Übergangsfrist) in jeder D-Arzt-Praxis vorzuschreiben. Die zurzeit diskutierte umfassende Reform der D-Arzt-Bedingungen wird ansonsten zahlreiche Erleichterungen und Verbesserungen für die Durchgangsärzte zur Folge haben. Die Verabschiedung im Laufe des Jahres 2023 wird angestrebt.
In den meisten unfallchirurgischen Praxen sind ohnehin Sonographiegeräte vorhanden. Sofern dies nicht der Fall ist, empfiehlt es sich, dies in den langfristigen Investitionsplan aufzunehmen und für die notwendige persönliche Expertise zumindest eines D-Arztes in der Praxis zu sorgen.
Nutzen Sie die jeweils aktuelle Fassung
der UV-GOÄ
Im Gegensatz zur Privat-GOÄ wird die UV-GOÄ in einer ständigen Gebührenkommission gemäß § 52 des Vertrags zwischen der KBV und der DGUV kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst. Daraus resultieren mehrmals jährlich aktualisierte Fassungen der UV-GOÄ. Es ist daher unerlässlich, dass Sie sich die jeweils gültige Version dieser Gebührenordnung von der Homepage der KBV herunterladen: www.kbv.de/html/uv.php
Auf der ersten Seite des betreffenden pdf-Dokuments werden jeweils die Änderungen gegenüber der vorhergehenden Version stichwortartig dargestellt.
Der BDC setzt sich gemeinsam mit dem Berufsverband der Durchgangsärzte (BDD) und dem BVOU intensiv für eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Durchgangsärzte ein. Er möchte damit die Attraktivität dieser Tätigkeit fördern, den Abwanderungstendenzen entgegenwirken und die D-Arzt-Nachfolge erleichtern.
Die offizielle Veröffentlichung der KBV erfolgt am 20. Januar 2023. Wir haben die Genehmigung, das Dokument schon jetzt unseren Mitgliedern zugänglich zu machen. Sie finden Sie auf unserer Website.
Tab. 1: Im Überblick: Neuerungen für Chirurgen in der UV-GOÄ zum 1.1.2023
GO.-Nr. |
Bedeutung |
Honorar ab 1.1.2023 |
Bemerkungen |
132 |
Durchgangsarztbericht |
20,00 € |
Aufwertung von 17,81 € |
10 |
Telemedizinische Beratung bis 10 Minuten Dauer |
8,00 € |
Einschränkungen s. Text |
10a |
Telemedizinische Beratung mehr als 10 Minuten Dauer |
16,00 € |
Einschränkungen s. Text |
411 |
Zuschlag zur Nr. 410 für Fraktursonographie bei Kindern und Jugendlichen |
35,00 € |
maximal 3 mal pro Behandlungsfall, dann Röntgenkontrollen begrenzt, s. Text |
411a |
wie 410, jedoch bei allen anderen Knochen |
10,00 € |
wie bei Nr. 411 |
442 |
Zuschlag ambulante Op. |
35,83 € |
von 32,57 € |
442a |
19,47 € |
von 17,70 € |
|
443 |
67,20 € |
von 61,09 € |
|
444 |
116,47 € |
von 105,88 € |
|
445 |
197,10 € |
von 179,18 € |
Kalbe P: Neuerungen und Verbesserungen in der UV-GOÄ ab Januar 2023. Passion Chirurgie. 2023 Januar/Februar; 13(01/02): Artikel 04_05.
Autor des Artikels

Dr. med. Peter Kalbe
Vizepräsident des BDCGelenkzentrum SchaumburgStükenstraße 331737Rinteln kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
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