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Arzneimittelpreise: Transparenz oder Geheimhaltung?

Sollen die hiesigen Erstattungspreise neuer Arzneimittel transparent bleiben oder wäre eine Geheimhaltung sinnvoller? Diese Debatte mit déjà-vu-Charakter ist neu entflammt. Auf einer Tagung der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) am 15. Januar diskutieren Experten über diese Frage ziemlich kontrovers.

Der Rechtswissenschaftler Prof. Stefan Huster, Ruhr-Universität Bochum, argumentiert wie folgt: Die im Selbstverwaltungssystem beteiligten Akteure seien letzten Endes durch die Sozialwahlen legitimiert. Wahlen machten nur Sinn, wenn man wisse, was die bisher Tätigen und sich wieder zur Wahl Stellenden getan haben. Wenn ein Hersteller ein Medikament als Folge der Preisverhandlungen vom Markt nimmt, „dann möchte ich als Versicherter, der seine Stimme abgibt (…), wissen, was da angeboten worden ist“.

Huster prophezeit, dass die Zahl der Marktaustritte zunehmen wird. Umso problematischer sei es, wenn es eine „Black Box“ gebe, mit dem Gedanken der Selbstverwaltung und der Legitimation sei das am Ende nicht vereinbar.

„Teurer Sonderweg“

Allerdings setzen öffentliche Preise den Hersteller bei den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband besonders unter Druck, da Deutschland als Referenzpreisland gilt. Geheime Erstattungsbeträge könnten diesen Druck reduzieren und Spielraum für höhere Rabatte schaffen, weil die Industrie damit nicht mehr automatisch Abschläge in anderen Märkten hinnehmen müsste. Für Dr. Markus Frick vom Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) ist die momentane Regelung daher ein „Sonderweg, der Deutschland teuer zu stehen kommt“.

Ähnlich argumentiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich. Er sieht zwar einen moralischen Anspruch auf höchst mögliche Transparenz. „Aber wenn das Versorgungssystem diese höchst mögliche Transparenz zwei Milliarden Euro mehr im Jahr kostet, dann weiß ich nicht, ob ich bereit bin diesen Preis zu bezahlen.“

Prof. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, betont hingegen, wie wichtig es gerade bei hochpreisigen Therapien sei, dass auch die Ärzte mehr Transparenz haben – „gerade im Krankenhaus, wo sowieso alles intransparent ist, was wir ausgeben“. Da Medikamente nicht immer eindeutig bezüglich ihres Innovationsgrades seien, sei es für Ärzte wichtig abzuwägen.

Im Kassenlager scheint es zu dieser Frage noch keine einheitliche Linie zu geben. So ist Dr. Sabine Richard vom AOK-Bundesverband auf der GRPG-Veranstaltung einer Meinung mit Prof. Ludwig. Die Techniker Krankenkasse hat sich dagegen im vergangenen Jahr anlässlich der Vorstellung des TK-Innovationsreports dafür ausgesprochen, dass der verhandelte Erstattungsbetrag „zumindest in Teilen“ geheim ist.

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de

GFB unterstützt die Weiterführung der GOÄ-Novellierung

Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) spricht sich ausdrücklich für die Weiterführung der GOÄ-Novellierung und eine möglichst rasche Verabschiedung aus. Ein Scheitern mit Rückfall auf die geltende völlig veraltete Gebührenordnung käme einem Offenbarungseid der Ärzteschaft gleich, unabhängig von der Tatsache, dass diese GOÄ schon lange nicht mehr den Stand der heutigen Medizin abbildet. In der Detailausarbeitung ist allerdings das Mitspracherecht der Berufsverbände zwingend notwendig.

„Dieses eindeutige Votum für eine neue GOÄ bedeutet keinesfalls, dass die Mitglieder der GFB alle geplanten Änderungen der Novellierung für optimal erachten, vielmehr möchten wir uns aktiv an der Gestaltung beteiligen“, fordert der amtierende Präsident der GFB, Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg. „Die Ideen aus den eigenen Reihen sind es, die die Novelle vervollständigen werden.“

Die GFB betrachtet insbesondere die Änderungen im Paragraphenteil mit Skepsis und Unbehagen, wie auch die Tatsache, dass abgesehen von grundsätzlichen Kalkulationsmodellen bisher keine konkreten Honorarvorstellungen zu den einzelnen Leistungen bekannt sind. „Hier besteht vor allem Aufklärungsbedarf“, so Rüggeberg. „Aber diese Dinge müssen lösbar sein und dürfen den Weg in eine bedarfsgerechte und der modernen Medizin angepassten GOÄ nicht versperren.“

Bei dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag am 23. Januar 2016, der auf Antrag einiger Landesärztekammern durch die Bundesärztekammer einberufen wurde, wird die geplante Novelle der Gebührenordnung erneut beraten.

Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB)

Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) ist die offizielle Vertretung der Fachärzte Deutschlands in allen Versorgungsbereichen (ambulant, stationär, Rehabilitation).

Sie vertritt fachärztliche Verbände gegenüber der Politik in Deutschland und Europa und setzt sich für die Weiterentwicklung der fachärztlichen Versorgung aller Patienten auf hohem Niveau ein.

Quelle: Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB), www.gfb-facharztverband.de

BDC|Bremen und BDC|Niedersachsen: Landesverbandstagung 2016

Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung und Mitgliederversammlung 2016
am 13. Februar 2016, 09.00 – 14.00 Uhr

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

für das Jahr 2016 wünschen wir Ihnen viel Glück und Erfolg. Wir verbinden dies mit einer herzlichen Einladung zu unserer diesjährigen gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung des BDC Bremen und Niedersachsen sowie des ANC Niedersachen, die turnusmäßig in der Hansestadt Bremen stattfindet. Wie bereits im letzten Jahr in Hannover praktiziert wollen wir zu Beginn und am Ende der Veranstaltung die Mitgliederversammlungen des BDC und des ANC stattfinden lassen. Somit finden diese wieder am selben Tag und am selben Ort statt, ohne dass für Sie die Notwendigkeit besteht zu einem weiteren Termin zu erscheinen. Gemeinsam haben wir ein Programm aus Fortbildungsthemen und Berufspolitik für Sie zusammengestellt. Wir hoffen damit Themen zu treffen, die Ihr geschätztes Interesse finden. Wie in den Jahren zuvor wird die Veranstaltung für Fortbildungspunkte akkreditiert. Bitte melden Sie sich daher zahlreich mittels Antwortfax auf der Rückseite bis zum 05.02.16 an.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Prof. Dr. M. P. Hahn
Vorsitzender BDC, LV Bremen

Prof. Dr. G. Schumacher
Vorsitzender BDC, LV Niedersachsen

Dr. G.-D. von Koschitzky
1. Vorsitzender ANC Niedersachsen

Weiterführende Informationen
Programm Landesverbandstagung 2016

Gassen: GOÄ muss dringend überarbeitet werden

Die Gebührenordnung für Ärzte muss nach Ansicht des KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen dringend überarbeitet werden. Die jetzigen Gebührensätze berücksichtigten schon längst nicht mehr die gestiegenen Kostensätze, betonte Gassen im Vorfeld des Sonderärztetages am Samstag in Berlin.

Er warnte davor, die längst überfällige Erneuerung der Gebührenordnung zu stoppen. „Wir dürfen niemandem – weder in der Politik noch sonst wo – einen Anlass bieten, das Projekt der Novellierung der GOÄ wieder einzustellen“, appellierte er an die Teilnehmer des außerordentlichen Deutschen Ärztetages, den die Bundesärztekammer einberufen hat.

Kein Verständnis zeigte Gassen für die SPD-Bundestagsfraktion, die die Novellierung blockieren will. „Die GOÄ ist die Gebührenordnung für einen freien Beruf. Sie ist in ihrer jetzigen Form veraltet und muss dringend angepasst werden“, sagte Gassen. Die medizinischen Leistungen der Ärzte müssten angemessen honoriert werden.

Keine „Verwässerung“ mit dem EBM

Zugleich warnte der KBV-Chef davor, eine Konvergenz zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab der gesetzlichen Krankenversicherung herzustellen. Die Grundlagen beider Versicherungssysteme seien komplett unterschiedlich, betonte Gassen. Es dürfe keine „Verwässerung“ stattfinden.

Auf dem Sonderärztetag soll die geplante Novelle der GOÄ beraten werden. Die Gebührenordnung ist seit dem Jahr 1982 nur in Teilbereichen, zuletzt im Jahr 1996 aktualisiert worden. Ziel ist es, dass der Gesetzgeber die überarbeitete GOÄ noch in diesem Jahr beschließt.

Worum es bei der GOÄ-Novellierung geht

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist seit dem Jahr 1982 nur in Teilbereichen, zuletzt im Jahr 1996 aktualisiert worden. Folglich bildet das Gebührenverzeichnis wichtige Bereiche der Medizin nur auf dem Stand der 1980er Jahre ab. Dies allein zeigt, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt: Neue Leistungen müssen in die GOÄ eingearbeitet werden. Ferner muss der Inflationsausgleich und damit auch die gestiegenen Kosten in den Gebührenordnungspositionen berücksichtigt werden. Ziel ist es, eine moderne Gebührenordnung auf Basis betriebswirtschaftlicher Kalkulationen aufzubauen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) verhandeln seit dem Jahr 2011 über einen gemeinsamen Novellierungsentwurf der GOÄ. Mit im Boot sind seit Ende 2014 auch die Beihilfeträger. Auf deren Teilnahme an den Gesprächen hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestanden. Ihm liegt seit Anfang September 2015 ein gemeinsamer Entwurf der drei Verhandlungspartner für eine neue Gebührenordnung vor. Damit besteht erstmals seit 1982 die Chance, in absehbarer Zeit eine Gesamtnovellierung zu erreichen.

Bei dem vorliegenden Entwurf handelt es sich um einen Kompromiss, der zwischen der BÄK, der PKV und den Beihilfeträgern erzielt wurde. Die Ärzteschaft konnte nach Aussage ihrer Verhandlungsführer wesentliche Forderungen durchsetzen. Grundlage bildeten die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages, der sich mehrfach mit der Modernisierung der GOÄ beschäftigt hatte. Die Eckpunkte des vorliegenden Entwurfs waren den Delegierten im Mai 2015 vorgestellt worden.

Die Bundesärztekammer hat für den 23. Januar 2016 einen außerordentlichen Deutschen Ärztetag einberufen, auf dem die geplante Novelle der Gebührenordnung für Ärzte beraten werden soll. Die Delegiertenversammlungen der Landesärztekammer Baden-Württemberg sowie die Brandenburgische Ärztekammer und die Ärztekammer Berlin hatten die Einberufung beantragt. Die Antragsteller hatten unter anderem beklagt, nicht ausreichend über den Verhandlungsstand informiert worden zu sein.

Die Bundesregierung hat die Vorlage eines Kabinettsentwurfes zur GOÄ inzwischen für Sommer 2016 terminiert. Denn anders als beim Einheitlichen Bewertungsmaßstab, den KBV und Krankenkassen verhandeln und beschließen, entscheidet über die GOÄ der Gesetzgeber. Er hat sich nicht nur bei Ärzten und Zahnärzten, sondern auch bei anderen wichtigen freien Berufen wie Rechtsanwälten, Architekten und Steuerberatern die Hoheit über den Erlass der Gebührenordnung und deren Anpassungen vorbehalten.

Die GOÄ wird als Rechtsverordnung erlassen und ist durch den Bundesrat zustimmungspflichtig. Sie ist Teil der Bundesärzteordnung.

Weiterführende Informationen
Pressemitteilung der KBV: Gassen - „Die GOÄ ist die Gebührenordnung für einen freien Beruf – sie muss überarbeitet werden“ (Stand: 20.01.2016)
Artikel im Deutschen Ärzteblatt: GOÄ-Novelle - Aktueller Sachstand (Stand: 21.12.2015)
Informationen der Bundesärztekammer zum Sonderärztetag

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Ärzteschaft muss Terminservicestellen vernünftig umsetzen

“Ich hoffe, dass es besser wird, wenn die KVen dies jetzt auch vernünftig umsetzen und die Terminservicestellen funktionieren. Es wäre besser gewesen, wenn sie sich auch ohne Gesetz für die gesetzlich Versicherten starkgemacht hätten”, sagte Dr. Doris Pfeiffer gegenüber Welt Online zum Start der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVn) am 23. Januar 2016.

In der Verangenheit hätten Privatversicherte häufig schneller einen Termin beim Facharzt bekommen. Die Kassenärzte sollten sich aber bewusst sein, dass 90 Prozent der Deutschen gesetzlich versichert sind. “Es gibt genug Ärzte, in Ballungsräumen sind es sogar zu viele. Auch im internationalen Vergleich ist die Arztdichte hoch. Doch es gibt dünn besiedelte Regionen, in denen realtiv wenig Fachärzte vertreten sind. Da braucht man eine andere Verteilung.”

Die aktuell gestiegenen Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen erklärt sie mit überproportional steigenden Ausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen. “Wenn man das strukturelle Defiziz fortschreibt und auch die teuren Reformen mit einkalkuliert, dann wird sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der im vergangenen Jahr noch bei 0,9 Prozent lag, bis 2019 auf 1,8 Prozent verdoppeln. Schon im nächsten Jahr wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag voraussichtlich um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte steigen.”

Weiterführende Informationen
Interview bei "Welt Online" vom 20. Januar 2016

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Gesundheitsexperte erwartet Systemreform an der Grenze zwischen GKV und PKV

Seit Jahren fordern SPD, Grüne und Linke den Systemwechsel zu einer Bürgerversicherung. Einzig die Union hält dagegen, womit sie sich auch innerhalb der aktuellen Koalition durchgesetzt hat. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Zinsflaute und der jüngsten Ausgabendynamik könnte eine Systemreform in der Krankenversicherung jedoch schon bald notwendig werden.

Der Gesundheitsökonom Stefan Greß hält einen Systemwechsel in der Krankenversicherung in den nächsten Jahren für sehr wahrscheinlich. Seiner Ansicht nach ist das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung (GKV/PKV) in Deutschland nicht mehr lange haltbar. Der Wochenzeitung “Das Parlament” (Montagausgabe) sagte der Gesundheitsexperte von der Hochschule Fulda: “Ich halte die Halbwertszeit der PKV für überschritten und glaube, dass wir in den nächsten fünf bis zehn Jahren eine Systemreform an der Grenze zwischen GKV und PKV erleben werden.”

Er fügte zur Begründung hinzu: “Die niedrigen Zinsen sind eine Zeitbombe, die in der PKV tickt und die über kurz oder lang zu massiven Prämienerhöhungen führen wird.”Spätestens dann werde die Diskussion um die Bürgerversicherung noch einmal neu aufleben. SPD, Grüne und Linke im Bundestag werben schon länger für die Bürgerversicherung. Auch Greß hält es für “grundsätzlich sinnvoll, die Versicherungslast auf mehr Schultern zu verteilen und auch auf die, die leistungsstärker sind”. Das würde eine Abkehr von der privaten Krankenvollversicherung bedeuten.

Weiter steigende Zusatzbeiträge erhöhen Druck

Greß geht überdies von kontinuierlich steigenden Zusatzbeiträgen in der GKV aus. Die Beitragssatzanhebung von 0,2 Prozent wie in diesem Jahr im Schnitt werde “eher am unteren Rand des jährlichen Zuwachses sein”. Er rechne für 2017 mit einem Zuwachs von 0,4 Prozent. Das werde den Druck auf die Politik erhöhen, die Ausgaben einzugrenzen oder das System zu ändern.

Die derzeit noch moderate Beitragssatzanhebung hänge damit zusammen, dass einige Krankenkassen aus der Vergangenheit noch Reserven hätten, die seien aber jetzt weitgehend aufgebraucht. Greß sagte voraus: “Die jüngste Ausgabendynamik wird sich in den nächsten Jahren eins zu eins auf die Beitragssätze auswirken.”

Beitragsfixierung für Arbeitgeber problematisch

Für problematisch hält Greß die von der Regierung beschlossene dauerhafte Festschreibung des Arbeitgeberanteils in der GKV. Künftig müssten allein die Arbeitnehmer die Ausgabenzuwächse finanzieren. “Das ist in jedem Jahr ein kleinerer Betrag. Es wird sich aber langfristig zu einem größeren Problem auswachsen, dass die Arbeitgeber da aus der Verantwortung herausgenommen sind.”

Über 20 Milliarden Mehrkosten bis zum Jahr 2025

Grund für die steigenden Beiträge sind seiner Meinung nach die hohen Ausgaben. “Wir haben eher Ausgabenwachstum durch neue Gesetze als Kostendämpfung”, sagte Greß und fügte hinzu: “Hier ist spürbar, dass die Arbeitgeber kein Interesse mehr an einer Begrenzung des Ausgabenwachstums haben.”

Der Bundestag hat im vergangenen Jahr mehrere große und teure Reformvorhaben im Gesundheitswesen beschlossen, darunter die Krankenhausreform. Greß geht davon aus, dass die Reformvorhaben bis zum Jahr 2020 Mehrkosten von 20 bis 25 Milliarden Euro bringen. Das werde auf die Zusatzbeiträge voll durchschlagen.

Weiterführende Informationen
Beitragssätze bis 16,3% lösen Diskussion um Beitragsgerechtigkeit aus
Koalitionsverhandlungen 2013: Gesundheit wird Chefsache
Gesundheitskonzepte der Parteien im letzten Bundestagswahlkampf
"Das Parlament": Komplettes Interview mit Stefan Greß im Wortlaut

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Auszeichnungen und Ernennungen von BDC-Mitgliedern – 1. Quartal 2016

Aus der Passion Chirurgie 01/2016

Dr. med. Dr. med. habil. Thomas Carus begann im September seine Chefarzttätigkeit in der Abteilung für Chirurgie Asklepios Westklinikum Hamburg auf.

PD Dr. med. Francisco Castañeda ist neuer Chefarzt der Chirurgie im Krankenhaus Herzberg.

Dr. med Katharina Da Fonseca ist neue Bereichsleiterin der Handchirurgie an der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie des UniversitätsKlinikums Heidelberg.

Prof. Dr. med. Thomas Koeppel übernahm im September 2015 die Leitung der Abteilung Gefäßchirurgie an der Hamburger Asklepios Klinik.

Dr. med. Jens Peters ist neuer Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie der Klinik Sulingen.vor.

Dr. med. Peter Riess ist seit Oktober Ärztlicher Direktor des HELIOS Klinik Bad Berleburg.

PD Dr. med. Hubert Scheuerlein ist seit Juni 2015 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Visceralchirurgie des St. Vincenz-Krankenhauses in Paderborn.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gratuliert seinen Mitgliedern zu den Auszeichnungen, Ernennungen und neuen Funktionen.

Aus der Passion Chirurgie 02/2016

Dr. med Ulrich Garlipp ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral und Gefäßchirurgie des Gesundheitszentrums Bitterfled/Wolfen.

Dr. med. Rüdiger Hilfenhaus ist neuer Ärztlicher Direktor am Krankenhaus Eichhof.

Dr. med. Tim Kleffner leitet seit Anfang des Jahres 2016 als Chefarzt die Unfallambulanz des des Josephs-Hospitals in Warendorf.

Dr. med Oliver Ledvinka begann im Januar 2016 seine neue Chefarzttätigkeit in der Klinik für Chirurgie im Mariannen-Hospital Werl.

PD Dr.med. Marcus Overhaus leitet seit Januar die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Minimalinvasive Chirurgie am Malteser Krankenhaus St. Hildegardis in Köln.

Dr. med. Christoph Riepl wird zum 01. April 2016 neuer Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Rems-Murr-Klinikum Winnenden.

Dr. med. Ulf Schmerwitz ist seit Januar 2016 neuer Chefarzt der Unfallchirurgie im Lukas-Krankenhaus Bünde.

Dr. med. Jürgen Hinkelmann ist neben Prof. Dr. med. Christiane Tiefenbacher neuer Ärztlicher Direktor am Marien-Hospital Wesel.

Dr. med. Wolfgang Tigges leitet seit Oktober 2015 die Klinik für Gefäßmedizin am Asklepios Westklinikum Hamburg.

Dr. med. Toralf Wolkersdörfer ist seit September 2015, nach vorübergehender kommissarischer Leitung, offizieller Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Krankenhaus Pößneck.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gratuliert seinen Mitgliedern zu den Auszeichnungen, Ernennungen und neuen Funktionen.

Aus der Passion Chirurgie 03/2016

Dr. med Hinrich Brunn ist neuer Chefarzt für Gefäßchirurgie, endovaskuläre Chirurgie und präventive Gefäßmedizin im St. Agnes-Hospital Bocholt-Rhede.

Dr. med. Robert Elfers leitet seit Dezember 2015 die Klinik für Gefäßchirurg des Elblandklinikums Radebeul.

PD Dr. med. Hansjörg Heep hat die Stelle des ärztlichen Direktors und Chefarztes der Orthopädie in der Fachklinik 360° in Ratingen zum 1. Januar 2016 angetreten. Nach seinem Wechsel vom Universitätsklinikum Essen bleibt er Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Ärztekammer Nordrhein.

Dr. med. Methodi Jantschulev leitet seit Anfang des Jahres 2016 als Chefarzt die Abteilung für Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie das Klinikum MediClin Müritz in Waren.

Dr. med. Petra Kromann unterstützt seit Ende 2015 das Team des Gesundheitsamts des Landkreises Nordhausen.

Dr. med. Martin Lainka begann im Januar 2016 seine neue Chefarzttätigkeit in der Asklepios Klinik Nord Heidberg in Hamburg.

Dr. med. (Ro) Claudiu Rascanu ist seit dem 01. Januar neuer Chefarzt in der Allgemein- und Gefäßchirurgie des Martin-Luther-Krankenhauses.

Dr. med. Ralf Reimer leitet seit Anfang des Jahres die Abteilung Orthopädie, Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie im HELIOS Klinikum Uelzen.

Dr. med. Susanne Röttgermann ist seit dem 01. Januar neue Chefärztin der Chirurgie im Ev. Krankenhaus Lippstadt.

Dr. med. Matthias Ruß ist neuer Chefarzt des Ev. Stadtkrankenhaus Saarbrücken kreuznacher diakonie.

Dr. med. Sebastian Wicht ist seit 01. Januar 2016 neuer Chefarzt für Chirurgie in der Warnow-Klinik Bützow gGmbH.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gratuliert seinen Mitgliedern zu den Auszeichnungen, Ernennungen und neuen Funktionen.

Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn sich für Sie beruflich etwas ändert. Senden Sie uns einfach eine kurze Nachricht mit Ihrer neuen Funktion und wir veröffentlichen die Neuigkeiten an dieser Stelle, gerne auch mit Ihrem Foto. Bitte schreiben Sie an passion_chirurgie@bdc.de.

Schau Dich schlau: Nervenschonende offene Rektumresektion

Jetzt neu: Exklusiv für BDC-Mitglieder erscheinen im eMagazin der Passion Chirurgie Beiträge aus der Mediathek der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie.

„Wie macht der/die das eigentlich?“ – Kennen Sie die Frage?

Es dürfte wohl die am häufigsten gedachte Fragestellung in einer chirurgischen Ausbildung sein – oft in Zusammenhang mit den ganz einfachen Dingen oder den Details eines größeren Eingriffes, die man sich nicht traute zu fragen oder die der Weiterbilder nach 20 Jahren Tätigkeit einfach müde war, zu erklären.

Alle Lern-Videos, die schon veröffentlicht wurden, finden Sie auf BDC|Online (www.bdc.de) unter Wissen|Aus-, Weiter- und Fortbildung. Wir fordern Sie herzlich dazu auf, mit eigenen Beiträgen, Themenvorschlägen und Fragen diese Rubrik zu beleben.

Heute in der ‚Schau Dich schlau’-Reihe: Nervenschonende offene Rektumresektion

Das Video zeigt die Durchführung einer tiefenanterioren Rektumresektion unter totaler mesorektaler Exzision (TME) bei besonderer Berücksichtigung der Schonung des Plexus nervus hypogastricus superior und inferior und des neurovaskulären Bündels.

Schaufenster Januar 2016

 

Zu einem Zentrum gehören mindestens zwei Ärzte

Quelle KBV Praxisnachrichten

Ein Arzt, der für seine Praxis den Begriff „Zentrum“ verwendet, muss mindestens mit einem Kollegen zusammenarbeiten und auch gemeinsame Räumlichkeiten nutzen. Das hat das Ärztliche Berufsgericht Niedersachen entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Arzt mit dem Zusatz „Zentrum für…“ geworben, obwohl er nur gelegentlich konsiliarisch mit weiteren Ärzten zusammenarbeitete. Deren genauer Standort wurde den Patienten zudem bewusst nicht genannt. Nach Auffassung des Berufsgerichts (Az.: BG 9/14; 22.4.15) ist die Bezeichnung der Praxis als „Zentrum“ daher nicht zulässig. Der Arzt habe sich folglich der berufswidrigen Werbung schuldig gemacht und damit gegen die Berufsordnung in Niedersachsen verstoßen. Unter berufswidriger Werbung ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung zu verstehen.

Hier finden Sie mehr dazu.

Deutsches Hygiene Museum

Hygienemuseum DresdenWaren Sie schon einmal im Deutschen Hygiene-Museum in Dresden? Jetzt ist doch die beste Jahreszeit für Museumsbesuche. Aber Vorsicht: Nicht überall, wo Hygiene draufsteht, ist auch Hygiene drin – Hier ist der Name nämlich nicht Programm. Die Dauerausstellung kreist um ein Thema: Der Mensch. Die sieben Themenräumen streben keine enzyklopädische Systematik an, sondern behandeln Aspekte des menschlichen Lebens.

Neu im Heft: Finden Sie den BDC-ChirurgenBDC-Chirurg

Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein Gewinnspiel in der Passion Chirurgie, bei dem kurz vor Weihnachten der Gewinner eines Tablet-PCs ausgelost wird.

Die Besonderheit in diesem Jahr: Zusätzlich zu dem Bilderrätsel „Ein Wort – Ein Bild“ ist ab dieser Ausgabe in jeder EPUB der BDC-Chirurg in einem der Artikel versteckt. Finden Sie ihn, erhöhen Sie Ihre Gewinnchancen mit jeder Ausgabe und schicken Sie eine E-Mail mit dem Titel des Artikels an passion_chirurgie@bdc.de mit dem Betreff Passion Chirurgie EPUB 01/2016. Viel Glück!

Falls Sie die App noch nicht installiert haben, auf BDC|Online finden Sie eine Anleitung.

BDC|Online reloaded – Der neue Webauftritt des BDC

Launch BDC|OnlineIm Januar 2016, ab der dritten Kalenderwoche, wird Sie – egal ob per PC, Tablet oder Smartphone – unter www.bdc.de eine komplett überarbeitete Webseite begrüßen, die bewährte Elemente beibehält und Neues integriert.

Professorin Katja Schlosser erhält den FamSurg-Preis 2015

 

Frau Professor Katja Schlosser, die im BDC das Referat „Vertreterin der Chirurginnen“ leitet, wurde auf der 196. Tagung der Vereinigung Norddeutscher Chirurgen mit dem FamSurg-Preis für ihr herausragendes Engagement für die Förderung von Frauen und familienfreundlichen Strukturen in der Chirurgie geehrt.

Dafür gründete sie 2013 ein Chirurginnen-Netzwerk, das sich über Xing und Facebook sowie bei lokalen Treffen vernetzt. Damit zeichnet sich Frau Professor Schlosser nicht nur als großartiges Vorbild aus, sondern trägt auch aktiv zur Karriereförderung von Frauen in der Chirurgie bei.

FamSurg ist ein Forschungsprojekt zur Förderung von Frauen und familienfreundlichen Strukturen in der Chirurgie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein. Mit dem FamSurg-Preis können praxisorientierte oder wissenschaftliche Projekte/Arbeiten, Dissertationen oder Engagements ausgezeichnet werden, die zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen und den Frauenanteil in der Chirurgie erhöhen. Der von KARL STORZ gestiftete Preis ist mit 2.500 Euro dotiert. Neben Frau Professorin Schlosser wurde Frau Dr. Steffi Mayer in 2015 mit dem Preis geehrt.