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Schau Dich schlau: Nervenschonende offene Rektumresektion

Jetzt neu: Exklusiv für BDC-Mitglieder erscheinen im eMagazin der Passion Chirurgie Beiträge aus der Mediathek der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie.

„Wie macht der/die das eigentlich?“ – Kennen Sie die Frage?

Es dürfte wohl die am häufigsten gedachte Fragestellung in einer chirurgischen Ausbildung sein – oft in Zusammenhang mit den ganz einfachen Dingen oder den Details eines größeren Eingriffes, die man sich nicht traute zu fragen oder die der Weiterbilder nach 20 Jahren Tätigkeit einfach müde war, zu erklären.

Alle Lern-Videos, die schon veröffentlicht wurden, finden Sie auf BDC|Online (www.bdc.de) unter Wissen|Aus-, Weiter- und Fortbildung. Wir fordern Sie herzlich dazu auf, mit eigenen Beiträgen, Themenvorschlägen und Fragen diese Rubrik zu beleben.

Heute in der ‚Schau Dich schlau’-Reihe: Nervenschonende offene Rektumresektion

Das Video zeigt die Durchführung einer tiefenanterioren Rektumresektion unter totaler mesorektaler Exzision (TME) bei besonderer Berücksichtigung der Schonung des Plexus nervus hypogastricus superior und inferior und des neurovaskulären Bündels.

Schaufenster Januar 2016

 

Zu einem Zentrum gehören mindestens zwei Ärzte

Quelle KBV Praxisnachrichten

Ein Arzt, der für seine Praxis den Begriff „Zentrum“ verwendet, muss mindestens mit einem Kollegen zusammenarbeiten und auch gemeinsame Räumlichkeiten nutzen. Das hat das Ärztliche Berufsgericht Niedersachen entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Arzt mit dem Zusatz „Zentrum für…“ geworben, obwohl er nur gelegentlich konsiliarisch mit weiteren Ärzten zusammenarbeitete. Deren genauer Standort wurde den Patienten zudem bewusst nicht genannt. Nach Auffassung des Berufsgerichts (Az.: BG 9/14; 22.4.15) ist die Bezeichnung der Praxis als „Zentrum“ daher nicht zulässig. Der Arzt habe sich folglich der berufswidrigen Werbung schuldig gemacht und damit gegen die Berufsordnung in Niedersachsen verstoßen. Unter berufswidriger Werbung ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung zu verstehen.

Hier finden Sie mehr dazu.

Deutsches Hygiene Museum

Hygienemuseum DresdenWaren Sie schon einmal im Deutschen Hygiene-Museum in Dresden? Jetzt ist doch die beste Jahreszeit für Museumsbesuche. Aber Vorsicht: Nicht überall, wo Hygiene draufsteht, ist auch Hygiene drin – Hier ist der Name nämlich nicht Programm. Die Dauerausstellung kreist um ein Thema: Der Mensch. Die sieben Themenräumen streben keine enzyklopädische Systematik an, sondern behandeln Aspekte des menschlichen Lebens.

Neu im Heft: Finden Sie den BDC-ChirurgenBDC-Chirurg

Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein Gewinnspiel in der Passion Chirurgie, bei dem kurz vor Weihnachten der Gewinner eines Tablet-PCs ausgelost wird.

Die Besonderheit in diesem Jahr: Zusätzlich zu dem Bilderrätsel „Ein Wort – Ein Bild“ ist ab dieser Ausgabe in jeder EPUB der BDC-Chirurg in einem der Artikel versteckt. Finden Sie ihn, erhöhen Sie Ihre Gewinnchancen mit jeder Ausgabe und schicken Sie eine E-Mail mit dem Titel des Artikels an passion_chirurgie@bdc.de mit dem Betreff Passion Chirurgie EPUB 01/2016. Viel Glück!

Falls Sie die App noch nicht installiert haben, auf BDC|Online finden Sie eine Anleitung.

BDC|Online reloaded – Der neue Webauftritt des BDC

Launch BDC|OnlineIm Januar 2016, ab der dritten Kalenderwoche, wird Sie – egal ob per PC, Tablet oder Smartphone – unter www.bdc.de eine komplett überarbeitete Webseite begrüßen, die bewährte Elemente beibehält und Neues integriert.

Professorin Katja Schlosser erhält den FamSurg-Preis 2015

 

Frau Professor Katja Schlosser, die im BDC das Referat „Vertreterin der Chirurginnen“ leitet, wurde auf der 196. Tagung der Vereinigung Norddeutscher Chirurgen mit dem FamSurg-Preis für ihr herausragendes Engagement für die Förderung von Frauen und familienfreundlichen Strukturen in der Chirurgie geehrt.

Dafür gründete sie 2013 ein Chirurginnen-Netzwerk, das sich über Xing und Facebook sowie bei lokalen Treffen vernetzt. Damit zeichnet sich Frau Professor Schlosser nicht nur als großartiges Vorbild aus, sondern trägt auch aktiv zur Karriereförderung von Frauen in der Chirurgie bei.

FamSurg ist ein Forschungsprojekt zur Förderung von Frauen und familienfreundlichen Strukturen in der Chirurgie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein. Mit dem FamSurg-Preis können praxisorientierte oder wissenschaftliche Projekte/Arbeiten, Dissertationen oder Engagements ausgezeichnet werden, die zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen und den Frauenanteil in der Chirurgie erhöhen. Der von KARL STORZ gestiftete Preis ist mit 2.500 Euro dotiert. Neben Frau Professorin Schlosser wurde Frau Dr. Steffi Mayer in 2015 mit dem Preis geehrt.

 

Bundeskongress Chirurgie 2016: BDC-Sitzungen

26. bis 28. Februar 2016 in Nürnberg

Die chirurgischen Berufsverbände laden im Februar 2016 zum nächsten Bundeskongress Chirurgie in das Convention Center nach Nürnberg. Über drei Tage wird die Frankenmetropole dann wieder zur Informations- und Austauschbörse für deutschsprachige Chirurgen aller Couleur. Kolleginnen und Kollegen aus Praxen, Kliniken, Operationszentren, Tageskliniken- und Versorgungszentren treffen sich zu fachlicher Fortbildung und berufspolitischem Gespräch. Damit hat sich der Bundeskongress zu einem alle Sektoren umfassenden und grenzübergreifenden chirurgischen Forum entwickelt, das in Deutschland einzigartig ist. Zu dem sehr interessanten und spannenden Programm werden auch in diesem Jahr ca. 1.500 Teilnehmer erwartet.

Hier finden Sie eine Übersicht der BDC-Sitzungen beim Bundeskongress Chirurgie 2016:

Reform der Gebührenordnungen EBM + GOÄ

Freitag, 26. Februar 2016, 15.30 – 18.10 Uhr, Raum Shanghai (Moderation: Dr. med. Rüggeberg, Dr. med. Kalbe)

Zeit Thema Referent
15.30 – 15.50 Uhr Planziel Oktober 2016 für die GOÄ-Reform. Was bringt das für uns Chirurgen? Theodor Windhorst
15.50 – 16.10 Uhr UV-GOÄ: ein Methusalem mit Reformbedarf Werner Boxberg
16.10 – 16.30 Uhr Reform des Facharzt-EBM: Hintergründe und strukturelle Konzepte N.N.
16.30 – 16.50 Uhr Neuberechnung von Overheadkosten und Produktivität: Können wir auf mehr Honorar aus der GKV hoffen? Wolfgang Popp
16.50 – 17.10 Uhr Ambulante und belegärztliche Operationen im EBM. Welche Änderungen stehen uns bevor? Jörg-A. Rüggeberg
17.10 – 17.30 Uhr Wünsche der niedergelassenen Chirurgen für die EBM Reform Peter Kalbe
17.30 – 17.50 Uhr Spezielle Änderungswünsche für arthroskopische Operationen und die Sachkostenabrechnung Ralf Müller-Rath
17.50 – 18.10 Uhr Hernien-Operationen und Viszeralchirurgie im EBM richtig
abgebildet?
Ralph Lorenz

Freitag, 26. Februar 2016

Zeit Thema Ort
09.00 – 11.30 Uhr Viszeralchirurgie – Neue Leitlinien in der Viszeralchirurgie Raum Riga
15.00 – 16.30 Uhr Qualität, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit im Einklang – Koloproktologie Raum Singapur
16.30 – 18.00 Uhr Qualität, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit im Einklang – Wundmanagement Raum Singapur

 

Samstag, 27. Februar 2016

Zeit Thema Ort
09.00 – 10.30 Uhr Qualität, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit im Einklang – Hernienchirurgie Raum Riga
 15.00 – 16.30 Uhr Qualität, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit im Einklang – Wiederaufbereitung Raum Riga

Expertenbeirat des Innovationsausschusses tritt erstmals zusammen

Gröhe: “Sektorübergreifende Versorgung nutzt Patientinnen und Patienten”

Heute hat sich in Berlin unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe der Expertenbeirat des Innovationsausschusses konstituiert.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Nur durch eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdisziplinen und Berufsgruppen kann aus einzelnen Spitzenleistungen eine überzeugende Mannschaftsleistung werden. Deshalb wollen wir mit neuen sektorübergreifenden Versorgungsformen Brücken zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen bauen. Damit stärken wir die Fähigkeit unseres Gesundheitswesens, den umfassenden Behandlungsbedürfnissen gerade älterer, chronisch- und mehrfachkranker Patienten gerecht zu werden. Denn diese gute Behandlung der Patienten muss im Mittelpunkt stehen – und nicht Fach- und Sektorengrenzen.

Bis 2019 sollen neue Versorgungsmodelle mit jährlich 300 Millionen Euro für die Regelversorgung erprobt und erforscht werden. Der Expertenbeirat wird dabei mit Sachverstand aus Wissenschaft und Versorgungspraxis unterstützen. Das nutzt den Patientinnen und Patienten. Was im Behandlungsverlauf für den Patienten Sinn macht, nutzt aber auch allen an der Behandlung beteiligten. Denn durch Abstimmung und Zusammenarbeit können Doppeluntersuchungen vermieden und Behandlungslücken geschlossen werden.”

Der Expertenbeitrat unterstützt den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Durchführung der Förderung aus dem Innovationsfonds. Der Innovationsfonds wurde mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, eingerichtet. Er dient dazu, neue Versorgungsformen und die Versorgungsforschung mit jährlich 300 Mio. Euro in den Jahren 2016 bis 2019 zu fördern.

Ziel des Innovationsfonds ist die Weiterentwicklung der Versorgung. Es sollen gezielt Projekte gefördert werden, die unmittelbar umsetzbar sind und einen Nutzen für den Patienten bringen. Daher sollen auch insbesondere Projekte mit Aussicht auf dauerhafte Aufnahme in die GKV-Versorgung unterstützt werden.

Als Vorsitzender des Expertenbeirates wurde Herr Professor Dr. Holger Pfaff und als stellvertretende Vorsitzende Frau Professor Dr. Marie-Luise Dierks gewählt.

Als Mitglieder des Expertenbeirates wurden vom Bundesministerium für Gesundheit berufen (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Frau Prof. Dr. Maria Blettner: Direktorin des Instituts für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • Frau Prof. Dr. Marie-Luise Dierks: Leiterin der Patientenuniversität und Apl. Prof. an der Medizinischen Hochschule Hannover, Bereich Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung
  • Herr Prof. Dr. Norbert Donner-Banzhoff: Abteilung für Allgemeinmedizin, Präventive und Rehabilitative Medizin im Med. Zentrum für Methodenwissenschaften und Gesundheitsforschung an der Philipps-Universität Marburg
  • Frau Prof. Dr. Katrin Hertrampf, MPH: Prof. für Prävention und Versorgung in der Zahnheilkunde der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Herr Prof. Dr. Norbert Klusen: Ehem. Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse
  • Herr Prof. Dr. Sascha Köpke: Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Sektion Forschung und Lehre in der Pflege, Universität zu Lübeck
  • Herr Dr. Michael Masanneck: Marienhaus Kliniken GmbH Waldbreitbach, Geschäftsführer verschiedener weiterer Kliniken
  • Herr Prof. Dr. Holger Pfaff: Direktor des Instituts für Medizinsoziologie, Versorgungsforschung und Rehabilitationswissenschaft der Humanwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln
  • Herr Prof. Dr. Rainer Richter: Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
  • Frau Prof. Dr. Leonie Sundmacher: Leiterin des Fachbereichs Health Services Management an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität München

Die Berufung der Expertinnen und Experten durch das BMG erfolgte auf Grundlage eines Vorschlagsverfahrens, in das die maßgeblichen Akteure des Gesundheitswesens einschließlich Wissenschaftsverbände eingebunden waren. Dabei wurden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • sektorenübergreifend ausgerichtete und umfassende Expertise zu Strukturen und besonderen Versorgungsmodellen in der Gesetzlichen Krankenversicherung
  • ausgewiesene wissenschaftlich-methodische Expertise: Kriterien der evidenzbasierten Medizin, Erfahrung in der Durchführung von Studien oder wissenschaftlicher Leitlinienarbeit
  • Erfahrung bei der Bewertung von Fördervorhaben bzw. Projektanträgen vertiefte Kenntnisse der Versorgungspraxis in der Gesetzlichen Krankenversicherung
  • ausgewiesene Expertise in der Versorgungsforschung

Der Expertenbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Erarbeitung von Empfehlungen zum Inhalt der Förderbekanntmachungen auf Grundlage von Entwürfen der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses
  • Durchführung von Kurzbegutachtungen der Anträge auf Förderung
  • Erarbeitung von Empfehlungen zur Förderentscheidung

Die Empfehlungen des Expertenbeirates sind vom Innovationsausschuss in seine Entscheidungen einzubeziehen. Abweichungen vom Votum des Expertenbeirates sind vom Innovationsausschuss schriftlich zu begründen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, http://www.bundesgesundheitsministerium.de

Anhang 2 des EBM wird zum 1. April 2016 aktualisiert

Der Anhang 2 des EBM wird zum 1. April 2016 an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels angepasst. Bis dahin verschlüsseln Ärzte ihre Operationen und Prozeduren weiterhin mit der Version 2015.

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information passt jährlich den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) an die Weiterentwicklung der Entgeltsysteme für die stationäre und ambulante Versorgung an. Der Anhang 2 des EBM ist das Verzeichnis über die Zuordnung der Operationen und Prozeduren aus dem OPS zu den Leistungen der EBM-Kapitel 31 (Ambulante Operationen) und 36 (Belegärztliche Operationen).

Die Umstellung auf die Version 2016 erfolgt erst mit dem zweiten Quartal, da zunächst die Softwarehäuser die aktuelle Fassung des EBM-Anhangs 2 in die Praxisverwaltungssysteme integrieren müssen. Ansonsten wäre ab Januar keine elektronische Dokumentation möglich gewesen.

Mit der Anpassung des Anhangs 2 an den OPS im letzten Jahr wurden für die Hernien-Chirurgie unspezifische x-Codes eingeführt – auch diese gelten entsprechend bis zum 31. März 2016.

OPS

Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) ist die amtliche Klassifikation zum Verschlüsseln von Operationen, Prozeduren und allgemein medizinischen Maßnahmen im stationären Bereich und beim ambulanten Operieren.

Weiterführende Informationen
Anhang 2 des EBM
KBV-Themenseite Kodieren
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information - OPS

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Gassen: KV-System ist unverzichtbar

Das KV-System ist nach Ansicht des KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen unverzichtbar. Das prinzipielle Konstrukt der Körperschaft sei sinnvoll und zukunftsfähig, sagte Gassen in einem Interview mit KV-on zum Ausblick auf das Jahr 2016.

Angesichts der Herausforderungen, die der demografische Wandel und der Zustrom von Flüchtlingen mit sich bringen, würden KBV und KVen Antworten entwickeln, die die medizinische ambulante Versorgung auch in Zukunft auf dem gewohnt hohen Niveau sicherstellen, betonte Gassen.

Als weitere Schwerpunktthemen für das neue Jahr nannte der KBV-Chef die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes sowie die Einrichtung der vom Gesetzgeber geforderten Terminservicestellen. Zudem stehe die weitere Ausgestaltung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung auf der Tagesordnung.

Weiterführende Informationen
Video: Ausblick auf 2016

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Indikationsgerechte Verordnung soll Vorrang bekommen

Nach fünf Jahren AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz) haben die Beteiligten die Schwachstellen des Verfahrens aus ihrer Sicht analysiert und offerieren der Politik ihre Modifikationsvorschläge. Ein Reformvorschlag, der für sich in Anspruch nimmt, die Qualität der Versorgung zu verbessern und Kosten zu reduzieren, kommt vom GKV-Spitzenverband.

Im Redaktionsgespräch stellt Dr. Antje Haas, Leiterin der Abteilung Arznei- und Heilmittel beim GKV-Spitzenverband, das Konzept zur nutzenorientierten Erstattung (kurz: NOE) vor.

Demnach gibt es nur Gewinner: Der Arzt kann dank Wissenstransfer indikationsgerecht verordnen, hat ein geringes Regressrisiko, der pharmazeutische Hersteller erreicht ein höheres Preisniveau, weil nur die besten Teile aus dem Zulassungsspektrum in die Erstattung kämen. Für die Krankenkassen sinkt das Mengenrisiko in den Me-too-Bestandteilen der Verordnung bei stark steigendem Erkenntnisniveau bezüglich der genauen Verordnungsdaten – viel Stoff zum Monitoren.

Zur Person

Dr. Antje Haas leitet seit 2012 beim GKV-Spitzenverband die Abteilung Arznei- und Heilmittel. Die Fachärztin für Innere Medizin, Hämatologie und internistische Onkologie und Hämostaseologie arbeitete zuvor langjährig klinisch und wissenschaftlich.

opg: Der GKV-Spitzenverband will das AMNOG in Richtung nutzenorientierte Erstattung weiterentwickeln. Welche Überlegungen liegen dem NOE-Konzept zugrunde?

Haas: Deutschland ist so ziemlich das einzige Land, das eine aufwändige Nutzenbewertung für neue Wirkstoffe macht und daraus keine Konsequenzen zieht, die Erstattungsfähigkeit oder die Erstattungspflicht zu modifizieren. Andere Länder warten inzwischen auf die Veröffentlichung des Gemeinsamen Bundesausschusses, um dann die Erstattungsfähigkeit in ihrem Land zu regeln. Für die Preisverhandlungen nehmen sich z. B. Schottland oder Frankreich aus dem Indikationsspektrum die besonders werthaltigen Indikationen heraus.

opg: Sie erstatten also nicht alles aus dem Zulassungsspektrum, sondern suchen sich das Beste heraus?

Haas: Ja, aber es gelten in diesen Nachbarstaaten teilweise zusätzlich neben dem Zusatznutzen auch andere Prinzipien wie beispielsweise ein besonders hoher medizinischer Bedarf, der sogenannte unmet medical need. Darüber hinaus differenzieren andere Länder sogar nach der Bewertungsphase noch weiter beim Grad der Erstattung – es werden beispielsweise 15, 75 oder 100 Prozent bezahlt. Die übrigen Kosten können dort privat versichert werden.

opg: Das wäre bei uns das Ende der Vollkaskoversicherung …

Haas: Der Punkt ist doch viel mehr versorgungspolitisch zu sehen: In gewisser Hinsicht beliefern wir andere Länder mit Informationen über Nutzenbewertungen und diese gestalten damit die Arzneimittelversorgung. Aus den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) lässt sich auch viel mehr herauslesen: Das sind Informationen, die beim Arzt in der Versorgung ankommen müssen.

Genau dort gibt es aber eine Lücke im Wissenstransfer. Die Ärzteschaft setzt die sehr differenzierten Beschlüsse mit ihrem Informationsgehalt derzeit nicht hinreichend um. Ein großes Problem ist, dass die Praxisverwaltungssysteme heute oft nicht auf dem aktuellen Stand sind und nicht mit einfachen Signalen wie z. B. einem Ampelsystem die Information des G-BA komprimiert und serviceorientiert übermitteln.

Alle 14 Tage gibt es neue G-BA-Beschlüsse zum Zusatznutzen neuer Arzneimittel. Die Ärztesoftware erhält dagegen nur alle drei Monate ein Update. Dass ein Arzt auf dieser Basis gar nicht bestmöglich verordnen kann, ist klar. Im E-Health-Gesetz wurde jetzt eine Aktualisierungspflicht aufgenommen.

opg: NOE bedeutet auch – je nach Lesart – mehr Transparenz bzw. Kontrolle für die Kasse.

Haas: Die Krankenkassen haben heute wenig Kenntnis darüber, wie sich die Verordnungen im Hinblick auf den Patientenschutz zusammensetzen. Zugelassen sind Arzneimittel immer für alle Patienten mit einem entsprechenden Krankheitsbild, der Zusatznutzen kann jedoch je nach Patientengruppe sehr verschieden sein. Man kann doch erwarten, dass diejenigen Patienten, für die das Medikament einen beträchtlichen Zusatznutzen hat, es auch erhalten. Auf dieser Ebene besteht ebenfalls ein Informationsdefizit.

opg: Warum muss die Kasse das wissen?

Haas: Bei fehlendem Zusatznutzen bestehen erhebliche Mengen- und Kostenrisiken für Kassen bei gleichzeitigem Qualitätsdefizit für Patienten. Andererseits gibt es heute ein Informationsdefizit beim verordnenden Arzt über besonders gute Therapeutika. Die Qualität der Therapie ihrer Patienten ist davon abhängig. Zugleich ist der Arzt aber auch gesetzlich verpflichtet, wirtschaftlich zu verordnen.

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung setzt aber erst ex post ein, dann ist die Verordnung bereits geschehen. Der Patient hat vielleicht nicht die bestmögliche Therapie erhalten und der Arzt im Nachhinein noch ein Rechtfertigungsproblem, weil die Therapie unwirtschaftlich war. Warum sollten wir einer ex-post-gelagerten konfliktbeladenen Versorgungssteuerung den Vorrang lassen?

opg: Sie hätten also zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen?

Haas: Auch nach dem neuen jetzt geeinten Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren des Versorgungsstärkungsgesetzes ist es immer noch ein sehr zeitaufwändiges, sehr transaktionskostenträchtiges Prozedere – nicht nur für die Ärzte, natürlich auch für die Kassen. Denken Sie nur an die Prüfstellen, Beschwerdeausschüsse, diese ganzen Verfahren: erst Beratung vor Regress, noch einmal Beratung und schließlich Widerspruchsverfahren.

Diese Steuerung im Nachhinein könnte man in seiner Bedeutung reduzieren, indem man von vornherein mit einer aktuellen und serviceorientierten Software dafür sorgt, dass die indikationsgerechte Verordnung Vorrang bekommt und einfacher wird. Unser Konzept stellt damit im Grunde eine Primärprävention der Wirtschaftlichkeitsprüfung zugunsten von Behandlungsqualität und Wirtschaftlichkeit dar.

opg: Indikationsgerecht ist ein gutes Stichwort. Im Moment sind die verhandelten Erstattungspreise Mischpreise über eine Indikation hinweg. Wo will NOE hin?

Haas: Die pharmazeutischen Hersteller beklagen seit längerem, dass sie im Kontext der europäischen Preise hierzulande unterdurchschnittlich abschneiden. Was in diesem Zusammenhang nicht erwähnt wird: Mit dem deutschen Mischpreis ist die ganze Indikation erstattungsfähig, in anderen Ländern gehen hingegen nur die werthaltigen Teilindikationen in die Erstattung. Da vergleicht man also Früchte erster Wahl mit einer bunten Streuobstwiese. Nichtsdestotrotz verstehe ich, dass Hersteller dem Druck der Preisreferenzierung ausgesetzt sind.

opg: Deutschland wird preislich als Benchmark gesehen …

Haas: Und welchen Druck übt das auf die Hersteller aus? Für sie heißt das, dass dieser Benchmark hoch sein muss. Als Mischpreis kann das nicht erfolgreich funktionieren. Das AMNOG verfolgt die Philosophie, zusatznutzenorientierte Preise zu generieren und Mehrkosten ohne ein Mehr an Nutzen zu verhindern. Das stimmt aber nicht mehr.

opg: Konstruieren Sie dazu doch mal ein Beispiel.

Haas: Sie haben drei Arzneimittel, mit denen gemeinsam ein bestimmtes Krankheitsbild behandelt wird. Jetzt kommt ein neuer Wirkstoff hinzu, der jedenfalls bei diesem Krankheitsbild keinen Zusatznutzen aufweist. Dessen innovative Kraft reicht also nicht aus, um einen von den drei alten oder sogar alle zu ersetzen, sondern er kommt als Arzneimittel Nummer vier ohne Zusatznutzen hinzu. Die Kosten für Arzneimittel eins bis drei laufen weiter.

Analog zur AMNOG-Philosophie dürften Mehrkosten ohne ein Mehr an Nutzen nicht erlaubt sein. Das neue Medikament müsste demnach einen Eurowert von Null haben – hat es aber nicht. An diese Situation hat der Gesetzgeber gar nicht gedacht.

opg: Bei welchen Krankheiten kommt das vor?

Haas: Vor allem bei chronischen, auch bei degenerativen Erkrankungen. Dort werden regelhaft Kombitherapien angewendet. Das heißt, ggf. werden zwei Arzneimittel kombiniert, deren gleichzeitige Anwendung in den jeweiligen Zulassungen nicht explizit vorgesehen ist und also auch nicht im Rahmen der Zulassung getestet wurde. Daraus entstehen möglicherweise neue Risiken. Auch in dieser Hinsicht existieren Probleme in der Arzneimitteltherapie, es gibt sozusagen an vielen Ecken und Enden Regelungsbedarf.

opg: Auf welcher Regulationsebene setzt NOE an?

Haas: Beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Auf der Ebene der europäischen Arzneimittelagentur funktioniert es nicht, weil die Nutzenbewertungsprozesse national strukturiert sind. Der G-BA ist als untergesetzlicher Normgeber die richtige Ebene für solche weitreichenden Festlegungen.

Vorstellbar ist, dass alle neuen Wirkstoffe diesen Weg gehen – dass der G-BA differenziert, was in der Erstattungsfähigkeit bleibt, welche Zulassungsbereiche für die Erstattung bestätigt und welche herausgenommen werden. Alternativ wäre es auch möglich, dass das Verfahren nur antragsgebunden stattfindet. Antragsberechtigt wären bspw. die Träger des G-BA, ggf. auch die Patientenvertretung sowie der Hersteller.

Für die Umsetzung brauchen wir in jedem Fall entsprechende gesetzliche Vorgaben u. a. für ein fristgebundenes Ausschlussverfahren, für die Implementierung in der Praxissoftware und für die Erweiterung der Routine-Abrechnungsdaten um die Zusatznutzeninformation.

opg: Wer entscheidet am Ende, was Patienten bekommen und was nicht?

Haas: Der Arzt – und zwar besser als heute.

opg: … gemäß der Regulierungsvorgaben. Ist diese differenzierte Erstattung nach Nutzen eine Erstattungspflicht oder eine Erstattungsfähigkeit?

Haas: Wenn es sich um eine Erstattungspflicht handelt, wäre eine Erstattungsöffnung in den Kassenwettbewerb denkbar, so dass Krankenkassen diese Erweiterung in ihre Satzungsleistungen oder in 130c-Verträge aufnehmen könnten.

opg: Wenn Arzneimittel nur noch für exakt diejenigen Patienten erstattet werden, für die das Medikament erwiesenermaßen einen Zusatznutzen hat, handelt es sich um eine Positivliste, oder?

Haas: Eine Positivliste würde nicht so oft verändert werden wie die Zusatznutzenbeschlüsse und die daraufhin adjustierten Preise. Unsere Hoffnung ist schon heute, dass die Hersteller nach einer ersten Bewertung mit neuen, hoffentlich besseren Daten zur Folgebewertung in den G-BA kommen. Genauso würde sich auch die Erstattungsfähigkeit an diese neuen Beschlüsse anpassen.

opg: Würden diese streng eingegrenzten Erstattungsregeln auch für PKV-Patienten gelten?

Haas: Diese Frage müssen Sie an den Gesetzgeber richten.

opg: Wie können Kriterien für den Ausschluss von Teilindikationen und die Aufrechterhaltung der Erstattungsfähigkeit ohne Zusatznutzen aussehen?

Haas: Ein Kriterium, das die Erstattung in jedem Fall befürwortet, ist der Zusatznutzen. Kriterien, die einen Ausschluss begründen, wären fehlender Zusatznutzen, ein geringerer Nutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie oder ein fehlendes Dossier. Ein Sonderfall besteht dann, wenn es zwar keinen Zusatznutzen gibt, das Arzneimittel jedoch aus Versorgungsgründen in der Erstattungsfähigkeit gehalten werden soll.

Wichtig ist, dass es keinen Kippschalter-Automatismus gibt, so dass die Erstattungsfähigkeit bei fehlendem Zusatznutzen unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise bestehen
bleiben kann. Man denke hier an das Bewertungsergebnis von Dabrafenib.

opg: Welche Voraussetzungen können das sein?

Haas: Wenn es z. B. keine oder nur eine weitere Therapieoption gibt. Wenn das Arzneimittel zwar keinen Zusatznutzen erreicht hat, der Vergleichsgegenstand aber Best Supportive Care war. In diesem Fall würden wir dafür plädieren, einen solchen therapeutischen Solisten im Spektrum der Behandlung zu lassen. Das ist wie ein Alleinstellungsmerkmal, was übrigens auch das Nebenwirkungsprofil betreffen kann.

opg: Chronische Erkrankungen gelten in der Nutzenbewertung als benachteiligt. Mit NOE ändert sich daran nichts, vielmehr würde dieses Problem zementiert, oder?

Haas: Akute Krankheiten haben es leichter, in einem kurzen Zeithorizont patientenrelevante Endpunkte zu produzieren. Das stellt keine Benachteiligung durch das AMNOG dar, sondern manche Krankheiten benötigen einfach mehr Zeit, um patientenrelevante Endpunkte zu zeigen.

opg: Die Zeit haben sie ja nicht.

Haas: Patientenrelevante Endpunkte brauchen sie aus unserer Sicht bereits zur Zulassung. Wenn stattdessen ein Laborwert genommen wird, dann muss die Beziehung zwischen ihm und einem patientenrelevanten Endpunkt validiert werden. Auf diese Weise sind die verschiedenen Zeithorizonte auszugleichen.

opg: Wobei das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen diese Validierung erst einmal akzeptieren muss.

Haas: Es ist richtig, dass das IQWiG daran hohe methodische Anforderungen hat. Aber das macht es nicht unmöglich. Solche validierten Instrumente wurden bereits geschaffen.

opg: In welchem Zeithorizont sehen Sie NOE umsetzbar?

Haas: In zwei Jahren.

opg: Welche Signale haben Sie bisher erhalten?

Haas: Wir sprechen im Moment viel über das Konzept. Es ist daher noch nicht die Zeit Bilanz zu ziehen, wie die Gespräche gelaufen sind.

opg: Frau Dr. Haas, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Das NOE-Verfahren in Kürze

Der NOE-Ansatz (die Abkürzung steht für nutzenorientierte Erstattung) läuft auf eine differenzierte Erstattung hinaus, das bedeutet: Die Kassen bezahlen das neue Medikament nicht mehr automatisch für alle Patientengruppen, sondern nur noch für jene, denen ein Zusatznutzen attestiert wurde. Auf eine einfache Formel gebracht: Zusatznutzen gleich Erstattung, kein Zusatznutzen gleich Ausschluss. Allerdings sollen auch Ausnahmen möglich sein. Diese werden nach den Vorstellungen des GKV-Spitzenverbandes zuvor in der Verfahrensordnung des G-BA festgelegt. Ein Beispiel für eine Erstattung trotz fehlenden Zusatznutzens wäre ein therapeutisches Alleinstellungsmerkmal, ggf. auch bezüglich des Nebenwirkungsprofils.

Bei dem Prozedere sind zwei Varianten denkbar: NOE könnte verpflichtend für alle neuen Wirkstoffe vorgesehen werden oder es wird ein Antragsverfahren eingeführt. Bei letzterem könnten sowohl der pharmazeutische Unternehmer als auch die Bänke des G-BA antragsberechtigt sein. Für den Transfer in die Versorgung ist eine aktuelle Integration der G-BA-Beschlüsse in die Praxissoftware Voraussetzung. Das Ziel: Der Arzt klickt den Wirkstoff an und alle Patientengruppen spiegeln farblich differenziert den Zusatznutzenbeschluss wider (z.B. rot = keine Erstattung, grün = erstattungsfähig etc.). Bis dahin dürfte es noch ein weiter Weg sein.

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de

Patientenberatung wird stark ausgebaut

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wird stark ausgebaut und soll künftig auch ganz neue Angebote beinhalten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7136) auf eine Kleine Anfrage (18/6930) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, sieht das Konzept vor, die Zahl der bearbeiteten telefonischen Anfragen auf 200.000 pro Jahr (von rund 80.000) und die Zahl der Vor-Ort-Beratungen von rund 10.000 auf 22.500 zu steigern.

Der Internetauftritt soll benutzerfreundlicher gestaltet, mit mehr Barrierefreiheit versehen sowie um neue Kommunikationsformen ergänzt werden. So ist die Einbindung von Chats und Webinaren geplant, ein Rückrufservice und eine individuelle Onlineberatung für registrierte Nutzer. Das gesamte Onlineangebot soll auch in türkischer und russischer Sprache verfügbar sein.

Die derzeit 21 regionalen Stationen werden den Angaben zufolge auf 30 erweitert. Neu hinzu kommen Stationen der UPD in Bremen, Schwerin, Neubrandenburg, Duisburg, Dresden, Frankfurt am Main, Würzburg, Freiburg im Breisgau und Konstanz.

Die künftige UPD wird darüber hinaus mit drei Mobilen unterwegs sein, um auch in Regionen ohne feste Station eine Gesundheitsberatung anbieten zu können. Mit den UPD-Mobilen sollen rund 100 Städte, etwa in strukturschwachen Gebieten, erreicht werden.

Der neue UPD-Anbieter, die Sanvartis GmbH, plant den Informationen zufolge mit rund 120 Mitarbeitern in der telefonischen, schriftlichen und Onlineberatung sowie mit weiteren Mitarbeitern in der Vor-Ort-Beratung. Die Berater sollen aus verschiedenen Fachrichtungen kommen, darunter Ärzte, Pflegefachkräfte, Psychologen und Juristen.

Der GKV-Spitzenverband hatte sich im vergangenen Jahr im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung gegen die bisherige UPD-Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) und für das Angebot von Sanvartis entschieden. Vorausgegangen war eine europaweite Ausschreibung. Das Duisburger Unternehmen betreibt unter anderem ein Callcenter für Krankenkassen und Pharmafirmen. Kritiker bezweifeln deshalb die Unabhängigkeit und Neutralität der Firma in der Patientenberatung.

Seit 2006 hatte die gemeinnützige Gesellschaft UPD an 21 regionalen Stationen in Deutschland den kostenlosen Beratungsservice angeboten. Die Nachfrage war so groß, dass die UPD an ihre Kapazitätsgrenzen stieß und die Regierung eine Ausweitung der Leistung beschloss. Die Förderphase wurde gesetzlich von fünf auf sieben Jahre verlängert, die Fördermittel von 5,2 auf neun Millionen Euro jährlich erhöht. Die neue Förderphase begann Anfang 2016.

Die Fachleute der UPD beraten Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen. Thematische Schwerpunkte sind unter anderem Patientenrechte, Behandlungsfehler, psychische Erkrankungen und Leistungen von Kostenträgern.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Gesundheitswesen: Was sich im Jahr 2016 ändert

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen bringt der Jahreswechsel 2015/2016 zahlreiche Neuerungen mit sich. Bedingt unter anderem durch mehrere Gesundheitsreformen steigen die Beitragssätze für die Versicherten. Zugleich wird die Beitragsbemessungsgrenze, also das Einkommen bis zu dem Krankenkassenbeiträge anfallen, auf 50.850 Euro angehoben.

Die Versicherungspflichtgrenze steigt ebenfalls: von 54.900 Euro im Jahr 2015 auf 56.250 Euro 2016. Aber nicht nur bei den Finanzen ändert sich einiges im nächsten Jahr. Die jüngste Gesetzgebung bringt zahlreiche andere Neuerungen für die Versicherten mit sich. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat auf seiner Webseite eine Auswahl der wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

Beispiel Pflege: Zum 1. Januar 2016 greifen erste Regelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II). Für Pflegebedürftige, die ihre Pflege zum Beispiel durch Angehörige oder Nachbarn sicherstellen, gibt es Leistungsverbesserungen, wenn die pflegende Person krank wird oder urlaubsbedingt ausfällt (Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege).

Beispiel Prävention: Das Präventionsgesetz bringt ebenfalls zahlreiche Neuerungen. Die gesetzlichen Krankenkassen bauen die Förderung von Präventionsmaßnahmen aus. Insbesondere die Gesundheitsförderung in Settings wie Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Betrieben wird gestärkt.

Außerdem sind Untersuchungen von Gesundheitsrisiken, Früherkennung und eine Präventionsberatung künftig bereits ab dem 18. Lebensjahr möglich. Das Mindestalter von 35 Jahren für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen entfällt.

Beispiel Terminservicestellen: Ende Januar 2016 gehen die sogenannten Terminservicestellen an den Start. Für Versicherte sollen sich damit die Wartezeiten auf einen Facharzttermin verkürzen: Die Servicestellen müssen innerhalb von einer Woche einen Termin vermitteln. Voraussetzung ist, dass der Versicherte eine Überweisung vorlegen kann.

Die Wartezeit auf den Termin darf maximal vier Wochen betragen, die Entfernung zur Praxis muss zumutbar sein. Kann kein Termin vermittelt werden, muss ein ambulanter Behandlungstermin in einem Krankenhaus angeboten werden.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen diese Servicestellen bis zum 23. Januar 2016 einrichten, schreibt das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) vor. Zudem erhalten die Versicherten durch das GKV-VSG in bestimmten Fällen ab 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung.

Quelle: Verband der Ersatzkassen e.V., Askanischer Platz 1, 10963 Berlin, http://www.vdek.com