Alle Artikel von Olivia Päßler

Magneten und Batterien vor Kleinkindern fernhalten!

Anlässlich des Kindersicherheitstags am 10. Juni macht die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) auf die Gefahren aufmerksam, die durch das Einatmen oder Verschlucken von Fremdkörpern bei Kleinkindern entstehen können.

Gerade Kleinkinder erkunden ihre Umgebung gerne über den Mund und sind daher besonders gefährdet, herumliegende Gegenstände zu verschlucken. Dabei kann es sich um Spielsachen, Münzen, Batterien und vieles andere handeln. Die Statistik zeigt, dass sich derartige Fälle in den letzten Jahren häufen.

Gerät der Fremdkörper in die Luftröhre kann dies durch Blockierung der Atemwege zum Ersticken führen. Aber auch wenn Gegenstände verschluckt werden, kann es lebensbedrohlich werden, da diese beispielsweise in der Speiseröhre stecken bleiben und neben einem schmerzhaften Fremdkörpergefühl dazu führen können, dass der eigene Speichel nicht mehr geschluckt werden kann. Verbleibt ein Fremdkörper über längere Zeit dort, kann es zu Druckschädigungen in der Speiseröhrenwand kommen und im Verlauf zu schweren Infektionen und/oder Blutungen führen. Bei Knopfzellen kommt es zum Stromfluss und damit zur direkten Arrosion der anliegenden (Speiseröhren-)Wand.

Ist der Gegenstand bereits im Magen, verursacht dies akut meist weniger Beschwerden. Besonders große oder scharfkantige Gegenstände können jedoch auch erst im Verlauf zu Problemen führen, indem sie beispielsweise einen Darmverschluss oder innere Verletzungen hervorrufen. Eine besondere Gefahr geht hier von sogenannten Supermagneten aus, die sowohl als Spielzeug verkauft werden, aber auch an Magnettafeln zu finden sind. Werden mehrere Magnete verschluckt, kann dies dazu führen, dass diese sich in unterschiedlichen Abschnitten des Magen-Darm-Traktes gegenseitig anziehen und es zu einem Absterben der dazwischenliegenden Strukturen wie der Darmwand und der Blutgefäße kommt. Leider führt dies immer wieder auch zu Todesfällen.

Die Behandlung von Kindern mit verschluckten oder eingeatmeten Fremdkörpern findet in spezialisierten Zentren statt. Hierbei werden die Fremdkörper in der Regel endoskopisch mittels Zangen oder Fangkörbchen geborgen. Zuvor erfolgt oftmals eine oder mehrere Röntgenaufnahmen von Brustkorb und Bauchraum, um bei röntgendichtem Material wie Metall die genaue Lage und Anzahl zu bestimmen. Bei in der Speiseröhre gelegenen Knopfzellen kann bei Kindern unter einem Jahr Honig verabreicht werden, um die Schädigung zu verlangsamen.

„Auch wenn die richtig ernsthaften Fälle glücklicherweise noch überschaubar sind, empfehlen wir allen Eltern, ihr Zuhause auf derartige Gefahrenquellen abzusuchen und entsprechende Gegenstände außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren“, erklärt DGKJCH-Sekretär Dr. Benjamin Schwab-Eckhardt, Facharzt für Kinderchirurgie und Oberarzt an der Hallerwiese-Cnopfsche Kinderklinik in Nürnberg. Insbesondere verschluckbare Magnete bergen ein hohes Risiko für potentiell lebensbedrohliche Situationen. Zudem sollten Batteriefächer von Spielzeug mit Knopfzellen immer mit Schrauben gesichert sein, um ein unbeabsichtigtes Öffnen zu verhindern. Aber auch Led-Lämpchen, Fernbedienungen und andere Elektrogeräte stellen typische Gefahren im Haushalt dar. Einige Hersteller sind bereits dazu übergegangen, ihre Knopfbatterien mit einem bitteren Geschmacksstoff zu überziehen um ein versehentliches Verschlucken zu verhindern. Hierfür gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage oder Vereinbarung.

„Haben Eltern den begründeten Verdacht, dass ihr Kind einen Fremdkörper verschluckt hat, sollten sie umgehen einen Arzt aufsuchen“, rät Schwab-Eckhardt.

Die Leitlinie zur Versorgung von Kindern mit verschluckten oder eingeatmeten Fremdkörpern wurde erst im vergangenen Dezember aktualisiert (https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/001-031).

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH)
Die Kinderchirurgie, vertreten durch die DGKJCH, ist eine wesentliche Säule der konservativen und operativen Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland. Zu ihr gehören neben der allgemeinen Kinderchirurgie die Neugeborenenchirurgie, Kinderurologie, Kindertraumatologie (Kinderunfallchirurgie) und die chirurgische Kinderonkologie. Kinderchirurgie gehört in die Hände von Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen, denn ihre Patienten sind keine kleinen Erwachsenen.

Scheinselbstständigkeit – BDA, BDC und BDI pochen auf Rechtssicherheit

Ärztliche Kooperationen dürfen nicht länger durch die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit behindert werden – das forderten Delegierte aus Anästhesiologie, Chirurgie und Innerer Medizin in einem gemeinsamen Antrag auf dem 129. Deutschen Ärztetag. Der Ärztetag überwies den Antrag zur weiteren Prüfung an den Vorstand der Bundesärztekammer. Damit bleibt das Thema auf der gesundheitspolitischen Agenda – und der Handlungsdruck hoch. 

In ihrem Antrag forderten die Delegierten, dass ärztliche Tätigkeiten im Rahmen gesetzlich vorgesehener Kooperationen – etwa bei ambulanten Operationen (§ 115b SGB V), Hybrid-DRGs (§ 115f SGB V), spezialfachärztlicher Versorgung (§ 116b SGB V) oder im Rahmen der Integrierten Versorgung (§ 140a SGB V) – endlich sozialversicherungsrechtlich klar geregelt werden. Ziel müsse es sein, der wiederkehrenden Gefahr einer Einstufung als Scheinselbstständigkeit verlässlich vorzubeugen.

„Der Gesetzgeber muss dringend nachsteuern und die im Koalitionsvertrag angekündigten Schritte zur Entlastung ärztlicher Tätigkeiten auch auf andere Kooperationsformen ausweiten“, sagt Prof. Dr. Grietje Beck, Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA). „Die bestehende Rechtsunsicherheit konterkariert die medizinisch sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Klinik- und Vertragsärzteschaft – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein nicht tragbarer Zustand.“

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) unterstützen diesen Appell und betonen die Dringlichkeit einer klaren gesetzlichen Regelung. „Man kann nicht im großen Stil die Ambulantisierung von Operationen fordern, um dann die freiberuflich tätigen Akteure der daraus resultierenden fachlichen Kooperationen unter den Generalverdacht der Scheinselbständigkeit zu stellen“, kritisiert BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

„Dass sich der Vorstand der Bundesärztekammer weiter mit der Problematik befassen wird, ist ein wichtiges Signal, denn Ärztinnen und Ärzte brauchen endlich die Gewissheit, dass ihre interdisziplinäre Zusammenarbeit nicht im Nachhinein als Scheinselbstständigkeit ausgelegt wird. Klare sozialversicherungsrechtliche Leitplanken reduzieren Bürokratie, schaffen Vertrauen und setzen Ressourcen dort frei, wo sie gebraucht werden – bei den Patientinnen und Patienten“, so Dr. Norbert Smetak, 1. Vizepräsident des BDI.

In Anbetracht dessen fordern BDI, BDC und BDA eine explizite Klarstellung in den Sozialgesetzbüchern (insbesondere SGB IV, V und VI), dass ärztliche Tätigkeiten im Rahmen gesetzlich geregelter Kooperationsformen nicht als abhängige Beschäftigung gelten und entsprechend sozialversicherungsrechtlich nicht als solche behandelt werden. Nur so lassen sich Bürokratie abbauen, die Versorgung stärken und die ärztliche Berufsausübung über Sektorengrenzen hinweg zukunftsfähig gestalten.

 

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)
Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. www.bdc.de

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)
Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de

Bis zu 2.000 zusätzliche Kontakte pro Hausarztpraxis im Jahr durch neues Primärarztsystem?

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat im Rahmen des Projekts PRIMA (Primärversorgung mit Pflegefachpersonen) eine Analyse zur Einführung eines Primärarztsystems in Deutschland durchgeführt. Dabei kam heraus, dass Hausärztinnen und Hausärzte durch die Einführung eines solchen Systems mit bis zu 2.000 zusätzlichen Patientenkontakten pro Jahr rechnen müssten. Diese Zahl ergibt sich aus der Annahme, dass Hausärzte als zentrale Anlaufstelle für Patienten fungieren und somit vermehrt in die Koordination der Versorgung eingebunden werden.

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)

In einer gemeinsamen Presseinformation haben sich die Fachgesellschaft DGOU und die Berufsverbände BDC, BVOU und BNC zum Primärarztsystem positioniert.

BDA, BDC und BDI begrüßen, dass der Deutsche Ärztetag sich mit Abwertung der Hybrid-DRGs befasst

Ärztinnen und Ärzte aus der Anästhesiologie, Chirurgie und Inneren Medizin haben sich auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig mit einem gemeinsamen Antrag gegen die schrittweise Abwertung der Hybrid-DRGs auf EBM-Niveau ausgesprochen und vor den Folgen für die Ambulantisierung gewarnt. Der Antrag wurde an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen und soll dort weiter beraten werden. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) sowie der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) begrüßen, dass der Deutsche Ärztetag das Thema aufgegriffen hat und es mit der Überweisung an den Vorstand weiterhin auf der gesundheitspolitischen Agenda bleibt.

„Die schrittweise Angleichung der Hybrid-DRGs an das EBM-Niveau ist ein gesundheitspolitischer Irrweg“, mahnt BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia. „Die Hybrid-DRGs sollten ein Brückenschlag zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sein – wenn man sie nun faktisch auf EBM-Niveau abwertet, reißt man diese Brücke wieder ab. Das gefährdet Versorgungsstrukturen und blockiert die Ambulantisierung.“

Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatten die drei Verbände vor den Folgen dieser Abwertung gewarnt. Eine alleinige Ausrichtung der Vergütungen am EBM-Niveau werde zur Untervergütung der im Hybrid-DRG-System umfassten Leistungen führen, kritisieren BDA, BDI und BDC. Denn die Kosten für eine Verweildauer von bis zu zwei Belegungstagen, so wie es der neue Leistungskatalog für Hybrid-DRG vorsieht, sind nicht im aktuellen EBM enthalten. Investitionen, die aufgrund von Hybrid-DRGs getätigt werden, um entsprechende Strukturen aufzubauen oder bestehende weiterzuentwickeln, seien dann nicht mehr gesichert – mit der Gefahr einer massiven Unterversorgung von Patientinnen und Patienten.

„Die Absenkung der Vergütungen auf EBM-Niveau ist nicht nur ein finanzieller Rückschlag für unsere Mitglieder, sondern auch ein massives Hindernis für die Ausweitung des Hybrid-DRG Katalogs und damit die Weiterentwicklung der Ambulantisierung. Investitionen in ambulante Strukturen werden unrentabel und die Hybrid-DRGs, die eigentlich als Anreiz gedacht waren, werden zum Kostenproblem, so BDA-Vize Vescia.

Für die Chirurgie sieht der BDC ebenfalls gravierende handwerkliche Fehler in der Umsetzung der Hybrid-DRG: „Es soll zwar gesetzlich verankert eine sektorengleiche Vergütung geben, dies führt jedoch nicht zu sektorengleichen Kosten: Da eine Hybrid-DRG sämtliche mit dem Eingriff verbundenen Kosten umfasst, sind damit auch die so genannten Sachkosten, insbesondere für im Körper verbleibende Implantate, abgegolten. Diese Sachkosten sind im niedergelassenen Sektor, insbesondere in der Chirurgie, um ein Mehrfaches höher als in den Kliniken und verzehren im Einzelfall mehr als die Hälfte des Honorars. Wenn hier keine sinnvolle Lösung gefunden wird, werden solche Leistungen zukünftig nicht mehr angeboten werden“, prognostiziert BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg.

BDA, BDI und BDC appellieren an das Bundesgesundheitsministerium, die im KHVVG vorgesehene Vergütungsabsenkung zu überdenken und gesetzlich zu revidieren. Die Ambulantisierung könne nur gelingen, wenn sie auch ökonomisch tragfähig sei.

 

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)
Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. www.bdc.de

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)
Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de

BDA, BDI und BDC begrüßen Beschluss des Deutschen Ärztetags

Mit breiter Zustimmung hat der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig einen Beschluss gefasst, der die Vertragspartner gemäß § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz auffordert, die gesetzlich vorgeschriebene Finanzierung der mit der ärztlichen Weiterbildung verbundenen Mehrkosten endlich fristgerecht und konsequent umzusetzen. Der Antrag wurde fachübergreifend von anästhesiologischen, chirurgischen und internistischen Delegierten eingebracht.

Dementsprechend begrüßen der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) den Beschluss als ein starkes Signal an Politik und Selbstverwaltung: „Die strukturelle Unterfinanzierung der ärztlichen Weiterbildung gefährdet zunehmend die Qualität der medizinischen Versorgung und die Zukunft des ärztlichen Nachwuchses – gerade in Zeiten des sich verschärfenden Fachkräftemangels und grundlegender Reformen in der Krankenhauslandschaft“, erklärt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck.

In ihrem Antrag haben die Delegierten noch einmal ausdrücklich auf die entsprechende gesetzliche Regelung im Krankenhausfinanzierungsgesetz hingewiesen. Demnach müssen sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die private Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) als zuständige Vertragspartner bis spätestens 31. Dezember 2025 darauf einigen, wie die Kosten der ärztlichen Weiterbildung künftig in der Krankenhausvergütung berücksichtigt werden. Grundlage dafür soll ein Konzept des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sein. Dieses Konzept soll noch in diesem Jahr finanzielle Zu- oder Abschläge definieren, die möglichst auch an die Qualität der Weiterbildung in einer Einrichtung gekoppelt sind.

„Die ärztliche Weiterbildung ist keine Randnotiz im Klinikalltag – sie ist ein zentrales Qualitätsversprechen an die Patientinnen und Patienten von morgen. Der Beschluss des Deutschen Ärztetags muss nun politisch, praktisch und vor allem umgehend umgesetzt werden“, fordert BDA-Präsidentin Professor Dr. Grietje Beck.

Schon im Jahr 2024 hatten die anästhesiologischen und chirurgischen Fachverbände in einem offenen Brief an den damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf die Missstände hingewiesen und konkrete Vorschläge zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung gemacht. Die darin geforderte fondsbasierte Lösung – mit klarer Zuordnung der Mittel an die tatsächlich weiterbildenden Einrichtungen – könnte laut Ansicht der Verbände eine faire und transparente Refinanzierung ermöglichen.

Ihr Appell an die Politik: Die Weiterbildungsarbeit sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie müsse nicht nur in Kliniken, sondern auch im ambulanten Bereich strukturell und finanziell gestärkt werden. Andernfalls drohe langfristig ein Qualitätsverlust in der medizinischen Versorgung.

Die ärztlichen Berufsverbände fordern die Vertragspartner und das Bundesgesundheitsministerium auf, die gesetzliche Frist bis zum 31. Dezember 2025 einzuhalten und ein tragfähiges Finanzierungskonzept auf den Weg zu bringen – auch als Antwort auf den zunehmenden Versorgungsdruck durch Fachkräftemangel, Ambulantisierung und eine immer älter werdende Bevölkerung in Deutschland.

„Die gesetzlichen Vorgaben liegen vor. Jetzt sind die Vertragspartner in der Pflicht, gemeinsam mit dem InEK zeitnah verlässliche Konzepte vorzulegen, die die realen Kosten der Weiterbildung sachgerecht berücksichtigen“, so BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

 

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)

Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. www.bdc.de

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de

Die neue GOÄ kommt!

Mit mit überwältigender Mehrheit hat sich der diesjährige Deutsche Ärztetag für die neue GOÄ ausgesprochen. 212 Ärztinnen und Ärzte stimmten dafür, lediglich 19 stimmten dagegen und 8 enthielten sich.

Das bedeutet, dass Bundesärztekammer und PKV-Verband diesen gemeinsam abgestimmten Vorschlag dem Bundesgesundheitsministerium übermitteln werden. Ziel ist, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erwirken. Dafür hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei Ihrer Ansprache zur Eröffnung des DÄT bereits grundsätzlich grünes Licht erteilt.

Der BDC hat den Erstellungsprozess in den letzten Jahren intensiv und mit hoher Expertise begleitet. “Grundsätzlich begrüßen wir es, dass jetzt ein transparentes, rechtssicheres und modernes Gebührenverzeichnis zur Übergabe an das Ministerium vorliegt. Nun muss die neue GOÄ wie zugesagt konsequent weiterentwickelt werden”, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Beschlussantrag Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Forderung Weiterentwicklung

Der BDC vertritt die Chirurgie beim 129. Ärztetag in Leipzig

BDC-Vorstand und Geschäftsführung engagierten sich dieses Jahr wieder beim Ärztetag, der zum 129. Mal stattfand. Der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt eröffnete die Veranstaltung in der Leipziger Nikolaikirche mit konstruktiven Worten gegenüber der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Er wies auf die hohe Bedeutung eines belastbaren Arbeitsverhältnisses zwischen Ärzteschaft, Selbstverwaltung und Politik hin. Als prioritäre Themen benannte er neben Anderem die kluge Ausgestaltung sowohl einer primärärztlichen Versorgung als auch der Krankenhausreform, den dringend überfälligen Bürokratieabbau sowie die Umsetzung der GOÄ-Novelle.

Frau Warken bekannte sich in ihrer Ansprache klar zur Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft. Sie unterstrich die Bedeutung einer zeitgemäßen GOÄ und kündigte an, die im Koalitionsvertrag verankerten Themen, prioritär auch den Bürokratieabbau, rasch angehen zu wollen.

Die versammelte deutsche Ärzteschaft hat der neuen Ministerin einen positiven Empfang bereitet. Der BDC ist auf den verstärkten Austausch mit der Politk vorbereitet. im Vorfeld des Ärztetags hatten Vorstand und Geschäftsführung gemeinsam mit dem Berufsverband der Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) und dem Berufsverband der Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) Anträge zu den Themen Weiterbildung, Hybrid-DRG und Scheinselbstständigeit erarbeitet.

Facharztseminar Viszeralchirurgie 16.-20.06.2025 in Magdeburg

Das „Facharztseminar Viszeralchirurgie“ hat gleich zwei Premieren: Es findet erstmals in Magdeburg statt erstmalig unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. Roland S. Croner und
Prof. Dr. med. Karsten Ridwelski. Wir freuen uns daher ganz besonders, dieses Facharztseminar auszurichten.

Dieses Seminar dient zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung für Viszeralchirugie sowie als Update für Fachärztinnen und Fachärzte. Von gastroenterologischen, endokrinen und onkologischen Erkrankungen über die große onkologische Chirurgie des Gastrointestinaltrakts, Hernienchirurgie, minimal-invasive Chirurgie bis hin zu Koloproktologie und Endoskopie – Referent:innen aus ganz Deutschland machen Sie in fünf Tagen fit für Ihre Prüfung und bringen Sie auf den neuesten Stand der Behandlungsstrategien und Techniken der Viszeralchirurgie.

Mitglieder erhalten deutlich reduzierte Teilnahmegebühren.

Mehr zum Programm erfahren Sie auf den Seiten der BDC|Akademie.

16. Brandenburger Viszeralchirurgisches Update vom 27.- 28.06.2025

Das diesjährige „Brandenburger Viszeralchirurgische Update“ findet vom 27. 06. – 28.06. in Groß Dölln unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. med. Frank Marusch und Prof. Dr. med. Stephan Gretschel statt. Auch in diesem Jahr erwarten wir wieder viele junge Kolleginnen und Kollegen, die die Veranstaltung zunehmend als „social event“ nutzen.

Wie immer geben Brandenburgische Chefärzte Einblick in wichtige Teilgebiete der täglichen chirurgischen und viszeralchirurgischen Arbeit unter Berücksichtigung der aktuellen Studienlage. Dabei gibt es auch reichlich Zeit für ungezwungene und notwendige Diskussionen.

Auch diesmal werden die Teilnehmenden fachlich über den Tellerrand blicken und so haben die Veranstalter in gewohnter Manier Themen benachbarter Fachgebiete integriert, die von ausgewiesenen Vertretern präsentiert werden.

Als Gäste begrüßen die wissenschaftlichen Leiter Prof. Dr. med. Stephan Gretschel und Prof. Dr. med. Frank Marusch in diesem Jahr Als Gäste begrüßen wir in diesem Jahr Herrn Prof. Dr. Johannes Lauscher von der Charité und Herrn Dr. Roland Scherer vom Krankenhaus Waldfriede aus Berlin.

Mehr zum Programm erfahren Sie auf den Seiten der BDC|Akademie.

Zur Information an BDC-Mitglieder: Im Rahmen dieser Veranstaltung findet am Samstag von 08.45 – 09.00 Uhr die Jahrestagung des Landesverbandes BDC|Brandenburg statt. Wer an der Wahl der Vorsitzenden des BDC|Landesverband Brandenburg teilnehmen möchte, bringt bitte seinen BDC-Mitgliedsausweis mit.

Fachärztliche Weiterbildung: Hausaufgaben erledigen und Kulturwandel vorantreiben

Gesundheitspolitische Vernetzung in Hamburg für die fachärztliche Weiterbildung: Im März tauschten sich die BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf, die Vorsitzende des BDC-Landesverbands Hamburg, Professor Carolin Tonus und der Präsident der Landesärztekammer (LÄK) Hamburg, Dr. Pedram Emami in den Räumlichkeiten der LÄK Hamburg zur Zukunft der fachärztlichen Weiterbildung aus. Sowohl für die beiden BDC-Vertreterinnen als auch für den Präsidenten der LÄK Hamburg ist die Sicherung einer qualitativ hochwertigen und strukturierten Weiterbildung ein zentrales Thema ihrer politischen Arbeit. Die Maßnahmen, die sie erarbeiten, möchten sie zukünftig stärker verzahnen. Ziel ist es, Strukturen und Bedingungen für beide Seiten gleichermaßen – Weiterbildende und Weiterzubildende – zu klären und zu verbessern.

Bild links oben: Ziel des Treffens von LÄK Hamburg und dem BDC war es, Maßnahmen für eine zukunftsfähige fachärztliche Weiterbildung sowohl in Hamburg als auch Bundesland übergreifend zu entwickeln. vlnr: BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf, die Vorsitzende des BDC-Landesverbands Hamburg, Professor Carolin Tonus, der Präsident der LÄK Hamburg, Dr. Pedram Emami, die Vizepräsidentin der ÄK Hamburg, PD Dr. Birgit Wulff, der Ärztliche Geschäftsführer der ÄK Hamburg, Dr. Felix Lüdek.

Emami erklärte, dass es für die LÄK Hamburg in den nächsten Jahren um die Kernthemen Weiterbildungsregister und -befugnis, Evaluation der Weiterbildung sowie das eLogbuch gehen wird. So ist die Kammer dabei, ein digitales Register der Weiterbildungsbefugten mit Darstellung der Weiterbildungsinhalte und der Kooperationen zu entwickeln, um Weiterzubildende dabei zu unterstützen, ihre Weiterbildung strukturiert zu planen. Ein weiteres soll aufgebaut werden mit einer Übersicht der Weiterzubildenden je Einrichtung. Dies soll perspektivisch dabei helfen, die Ergebnisse der Evaluation der Weiterbildung durch die Weiterzubildenden besser einzuordnen. Die LÄK Hamburg wird im Zuge der Befugnisanträge erheben, welche Kompetenzen an den jeweiligen Weiterbildungsstätten (WBS) vermittelt werden. Dies kann Grundlage für den Aufbau von (intersektoralen) Weiterbildungsverbünden sein. Eine zu lösende Aufgabe hierbei wird das Thema Arbeitnehmerüberlassung sein. Darüber hinaus wird die Befugten-Suche der Ärztekammer künftig nicht nur den zeitlichen Umfang einer Befugnis, sondern auch die an der WBS vermittelbaren Kompetenzen ausweisen. Diese Transparenz ist für die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung für die Planungssicherheit unabdingbar.

Der BDC plant, die Weiterbildung mit einem Servicepaket zur Organisation von Verbundmodellen in der Weiterbildung zu unterstützen. Enthalten sein sollen Musterarbeitsverträge, Hintergrundinformationen zur Abordnung und Arbeitnehmerüberlassung und Fragen der Finanzierung. Bei den letzten beiden Punkten waren sich alle einig, dass Lösungen des Gesetzgebers dringend überfällig seien. Der BDC setzt sich außerdem dafür ein, Weiterzubildende durch medizinische Fachkräfte zunehmend zu entlasten. Dies soll unter anderem durch Reduktion an Bürokratie erfolgen, damit Weiterzubildende sich stärker auf die Weiterbildungsinhalte konzentrieren können.

Abb. 2: Emami (Präsident LÄK Hamburg), Tonus (Vorsitzende des BDC|LV-Hamburg) und John Afful, Vorstandsvorsitzender der KV Hamburg, bei der Mitgliederversammlung des BDC Landesverbands Hamburg im Dezember 2024

Auch der BDC fordert ein Transparenzregister für eine bessere Planbarkeit der Weiterbildung. Zudem sind sich Verband und LÄK Hamburg einig, dass die Vorgaben für die Leistungsgruppen als Teil der Krankenhausreform in enger Zusammenarbeit mit Ärztekammern und Fachverbänden erarbeitet werden müssen. „Die fachärztliche Weiterbildung im vorgegebenen zeitlichen Rahmen und so absolvieren zu können, dass die erforderlichen Fachkenntnisse erworben sind, ist für angehende Chirurginnen und Chirurgen bereits jetzt herausfordernd. Die Krankenhausreform wird die Zentralisierung und Ambulantisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Dadurch wird sich die Lage für Weiterzubildende noch verschärfen, wenn wir nicht mit den genannten Maßnahmen dagegen steuern“, erklärt Burgdorf.

Die Sitzungsteilnehmenden waren sich einig, dass nicht nur strukturelle Maßnahmen getroffen werden müssten, sondern auch ein Kulturwandel bei der Weiterbildung gefördert werden müsse. „In meinen verschiedenen Rollen als Landesverbandsvorsitzende, Chefärztin der Chirurgie und Weiterbildende sehe ich zwei Dinge: Sogar in einer Metropolregion wie Hamburg werden wir zukünftig Schwierigkeiten haben, ausreichend vollständige Weiterbildungscurricula für Weiterzubildende abzubilden. Gleichzeitig ändern sich die Erwartungen des ärztlichen Nachwuchses an ihre Arbeitsbedingungen beispielsweise bezüglich Arbeitsort und Stundenumfang. Beidem Rechnung zu tragen, stellt Kliniken, Praxen, Verbände und die Selbstverwaltung vor gewaltige Herausforderungen, die wir rasch angehen müssen“, betont Tonus. BDC und die LÄK Hamburg wollen ihre Zusammenarbeit fortführen und vertiefen. Emami hatte bereits im Dezember 2024 an der Mitgliederversammlung des BDC in Hamburg teilgenommen. Beim Follow-Up in der LÄK Hamburg mit der BDC-Geschäftsführung haben die Teilnehmenden ihren Fokus nun geschärft und Aufgaben verteilt. Für das Landesverbandstreffen des BDC Hamburg Ende 2025 hat Emami bereits seine Zusage gegeben.

Um einen Überblick über die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, ihre WBS und die Fachrichtungen zu bekommen, hat die Ärztekammer im Oktober 2024 alle Weiterzubildenden aufgefordert, die Anzahl ihrer Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zu benennen und sie zugleich gebeten, einen Umfrage-Link an ihre ÄIW weiterzuleiten, damit diese der Kammer beispielsweise ihren Stand der Weiterbildung mitteilen können. Die Eintragung in das Register ist (noch) freiwillig. Insoweit können bislang noch keine validen Zahlen genannt werden.

Päßler O: Fachärztliche Weiterbildung: Hausaufgaben erledigen und Kulturwandel vorantreiben. Passion Chirurgie. 2025 Mai; 15(05): Artikel 05_02.