01.07.2020

F+A: OP-Bericht ohne Unterschrift des Operateurs

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Ein Chefarzt fragt an, ob ein OP-Bericht ohne jegliche Unterschrift des Operateurs wirksam ist.

Antwort:

Zwingend gesetzlich oder durch die Rechtsprechung vorgeschrieben ist nach Ansicht des Verfassers die analoge oder digitale Unterschrift des OP-Berichts nicht. Die Verpflichtung zur Erstellung des OP-Berichts trifft zwar den Operateur, der auch im OP-Bericht angegeben werden muss. Allerdings muss die Anfertigung nicht eigenhändig erfolgen, sondern kann vielmehr beispielsweise auf den assistierenden ärztlichen Kollegen delegiert werden. Dennoch bleibt der Operateur für die ordnungsgemäße Dokumentation, also den Inhalt des OP-Berichts, verantwortlich.

Die Beweiskraft der Dokumentation bezüglich des Inhalts des OP-Berichts wird aber nach Auffassung des Verfassers nicht dadurch geschmälert oder beseitigt, dass der OP-Bericht nicht unterschrieben ist. Die Unterschrift ist damit keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Dokumentation.

Heberer J. F+A: OP-Bericht ohne Unterschrift des Operateurs. 2020; 10(7/8): Artikel 04_09.

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Dr. jur. Jörg Heberer

Justitiar des BDC, Rechtsanwalt und Fachanwalt für MedizinrechtRechtsanwaltskanzlei Dr. Heberer & Kollegen

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