Recht 01.01.2020
F+A: Mindestsprechstundenverpflichtung auch für ermächtigte Ärzte
Frage:
Ein Chefarzt fragt an, ob die durch das TSVG eingeführte erhöhte Mindestsprechstundenverpflichtung von 25 Stunden pro Woche auch für ermächtigte Ärzte gilt.
Antwort:
Die Mindestsprechstundenpflicht betrifft nach Auffassung des Verfassers persönlich ermächtigte Krankenhausärzte und ermächtigte Einrichtungen sowie die dort beschäftigten Ärzte nicht.
Denn sowohl § 19a Abs. 1 Ärzte-ZV als auch § 17 Abs. 1a BMV-Ä, die die Verpflichtung zum Angebot von Mindestsprechstunden regeln, beziehen sich nach der Gesetzessystematik sowie nach dem Wortlaut der Bestimmungen ausdrücklich nur auf die Zulassung als Vertragsarzt. Die Ermächtigung, die gesondert in § 31 ff. Ärzte-ZV geregelt ist, ist aber gerade keine Vertragsarztzulassung.
Heberer J. F+A: Blutentnahme für HIV-Test nach Nadelstichverletzung. 2019 November; 9(11): Artikel 04_10.
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