01.11.2019

F+A: Blutentnahme für HIV-Test nach Nadelstichverletzung

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Ein Chefarzt fragt an, ob bei einem unbekannten bewusstlosen Patienten ohne weiteres eine Blutentnahme zum Zweck der Durchführung eines HIV-Testes erfolgen kann, wenn sich ein Arzt bei diesem Patienten zuvor eine Nadelstichverletzung zugezogen hat.

Antwort:

Die Blutentnahme bei einem Patienten zum Zweck der Abklärung, ob hier eine Gesundheitsgefahr für den verletzten Arzt besteht, ist aus Sicht des Verfassers auch dann nicht statthaft, wenn der Patient nicht ansprechbar ist. Denn es handelt sich hierbei stets um einen Eingriff, der von der Einwilligung des Patienten gedeckt sein muss.

Liegt eine Einwilligung des Patienten nicht vor, handelt es sich juristisch um eine klassische Körperverletzung, die im vorliegenden Fall sogar vorsätzlich begangen werden würde. Nach Ansicht des Verfassers wird man dieses Problem auch nicht dadurch lösen können, dass man von der mutmaßlichen Einwilligung des bewusstlosen Patienten ausgehen kann. Denn es liegt gerade nicht im Interesse des Patienten, sein Blut untersuchen zu lassen. Insofern können hier erhebliche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Im Ergebnis ist nach Auffassung des Verfassers deshalb dringend davon abzuraten, im Fall einer Nadelstichverletzung ohne Einwilligung des Patienten eine Blutentnahme zum Ausschluss einer HIV-Infektion oder sonstiger Erkrankung durchzuführen. Dies unabhängig davon, ob der Patient ansprechbar ist oder nicht.

Für den Fall eines ansprechbaren und einwilligungsfähigen Patienten empfiehlt sich vielmehr bereits beim Aufklärungsbogen bzw. bei den Aufnahmebedingungen einen Passus mit aufzunehmen, wonach der Patient für den Fall einer Verletzung eines Arztes damit einverstanden ist, dass ein Bluttest zu vorgenanntem Zweck durchgeführt wird.

Heberer J. F+A: Blutentnahme für HIV-Test nach Nadelstichverletzung. 2019 November; 9(11): Artikel 04_10.

Sie möchten weiterlesen?


Vorteile für BDC-Mitglieder

  • Vergünstigungen bei allen Fort- und Weiterbildungen

  • Exklusive BDC+ Artikel zu aktuellen Themen

  • Umfassendes Webinar- und E-Learning-Angebot

  • Rechtsberatung inklusive

  • Berufs-Haftpflicht-Versicherung inklusive

  • Zugriff auf alle Ausgaben PASSION CHIRURGIE

  • Lifestyle-Angebote

Dr. jur. Jörg Heberer

Justitiar des BDC, Rechtsanwalt und Fachanwalt für MedizinrechtRechtsanwaltskanzlei Dr. Heberer & Kollegen

Fragen&Antworten