01.08.2019

F+A: Kontaktaufnahme mit Patienten nach Behandlungsende

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Ein Chefarzt fragt an, ob Patienten nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus ohne deren Einwilligung unter deren Privatadresse bzw. telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden dürfen, um diese beispielsweise auf Informationsveranstaltungen oder besondere Angebote der Klinik hinzuweisen.

Antwort:

Für Kontaktaufnahmen nach Entlassung der behandelten Patienten wird nach Auffassung des Verfassers zwingend eine gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung der Patienten benötigt, die sich explizit auf solche Kontaktaufnahmen zu den beabsichtigten Zwecken beziehen muss.

Denn für derartige Kontaktaufnahmen ist nach Ansicht des Verfassers keine Rechtsgrundlage in der DSGVO gegeben, sodass für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit die Einwilligung erforderlich ist. Solche Kontaktaufnahmen haben nämlich nichts mehr mit der Erfüllung bzw. der Abwicklung des Behandlungsvertrages zu tun. Auch die standardmäßigen Datenschutzhinweise in den Behandlungsverträgen haben solche Kontaktaufnahmen regelmäßig nicht zum Gegenstand, sodass, wie gesagt, hierfür eine gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligung der Patienten zu diesen konkreten Zwecken erforderlich ist.

Heberer J. F+A: Kontaktaufnahme mit Patienten nach Behandlungsende. 2019 August; 9(08): Artikel 04_07.

Sie möchten weiterlesen?


Vorteile für BDC-Mitglieder

  • Vergünstigungen bei allen Fort- und Weiterbildungen

  • Exklusive BDC+ Artikel zu aktuellen Themen

  • Umfassendes Webinar- und E-Learning-Angebot

  • Rechtsberatung inklusive

  • Berufs-Haftpflicht-Versicherung inklusive

  • Zugriff auf alle Ausgaben PASSION CHIRURGIE

  • Lifestyle-Angebote

Fragen&Antworten