01.05.2019

F&A: Schweigepflichtentbindungserklärung mittels E-Mail

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Ein niedergelassener Chirurg fragt an, ob eine Schweigepflichtentbindungserklärung mittels E-Mailschreiben wirksam sei.

Antwort:

Nach Auffassung des Verfassers dürfte eine (allein) per E-Mail übersandte Schweigepflichtentbindungserklärung eines Patienten nicht ausreichen, da die E-Mail – selbst wenn sie vom Account des Patienten stammt – nicht notwendigerweise auch von ihm selbst verfasst worden sein muss.

Sofern allerdings der Patient persönlich gegenüber dem Arzt erklärt, ihn von der Schweigepflicht zu entbinden (Dokumentation in der Behandlungskartei ist aus Sicht des Verfassers zwingend anzuraten) und diese Erklärung dann durch E-Mail bestätigt, dürfte dies nach Ansicht des Verfassers ausreichen. Jedoch wäre es in diesem Fall aus juristischer Sicht besser, während des persönlichen Gesprächs den Patienten gleich die Schweigepflichtentbindungserklärung in Gegenwart des Arztes unterschreiben zu lassen.

Heberer J. F+A: Schweigepflichtentbindungserklärung mittels E-Mailschreiben. 2019 Mai; 9(05): Artikel 04_10.

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