01.08.2010

Wer steht für Codierungsfehler ein?

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Ein Assistenzarzt fragt, wer für Codierungsfehler einzustehen hat.

Antwort:

Für Codierungsfehler hat zunächst einmal derjenige einzustehen, der für die Codierung zuständig ist. In Chefarztdienstverträgen liest man regelmäßig, dass der Chefarzt für die vollständige Codierung verantwortlich ist, wobei es diesem frei steht, die Codierung wiederum auf nachgeordnete Ärzte zu delegieren. Kommt es dann zu Fehlern der nachgeordneten Ärzte, so haben diese in erster Linie dafür einzustehen. Aber auch der Chefarzt könnte hierfür neben dem handelnden Arzt zur Verantwortung gezogen werden. Dies hängt davon ab, inwieweit er seine Kontrollpflichten wahrgenommen hat. In Abhängigkeit davon, wer also letztlich die Tätigkeit durchführt und wer die Organisationsverantwortung hat, ist dann die Verantwortlichkeit zu sehen.

Sofern Fehlcodierungen auftreten, die auf Nachlässigkeiten beruhen, könnten diese mit einer Abmahnung und im Wiederholungsfalle sogar mit einer Kündigung geahndet werden.

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