01.06.2010

Fällt ein selbstständiger Honorararzt unter die Regelung des ArbZG?

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Ein Arzt fragt an, ob ein selbstständiger Honorararzt unter die Regelung des Arbeitszeitgesetzes fällt.

Antwort:

Das Arbeitszeitgesetz dient grundsätzlich nur dem Schutz der Arbeitnehmer. Es ist also auch nur auf Arbeitnehmer anwendbar. Unter Arbeitnehmer versteht man zunächst Arbeiter und Angestellte. In Übereinstimmung mit der Kommentarliteratur ist davon auszugehen, dass Selbstständige nicht unter den Arbeitnehmerbegriff fallen. Dies natürlich stets unter der Voraussetzung, dass der Honorararzt für mehrere Auftraggeber zuständig ist und keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

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