01.05.2010

Darf das Dankesschreiben eines Patienten auf der Klinik-Homepage veröffentlicht werden?

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Ein Chefarzt fragt an, ob Dankesschreiben von Patienten auf der Homepage der Klinik veröffentlicht werden können.

Antwort:

Ärzten ist insbesondere anpreisende Werbung nach der Berufsordnung untersagt. Anpreisende Werbung wird als berufswidrig qualifiziert. Anpreisend ist Werbung insbesondere dann, wenn Superlative, Eigenlob oder eine Bezugnahme von Empfehlungsschreiben und Danksagungen vorliegen. Hierbei handelt es sich um die überwiegende Meinung in der juristischen Literatur. Insofern ist davon auszugehen, dass grundsätzlich mit Dankschreiben nicht geworben werden kann. Sofern in irgendwelchen Foren etc. positiv ein bestimmter Arzt hervorgehoben wird, so ist dies natürlich unschädlich. Es ist aber davon abzuraten, Dankesschreiben auf der Homepage zu veröffentlichen.

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