Fragen&Antworten 01.05.2010
Darf das Dankesschreiben eines Patienten auf der Klinik-Homepage veröffentlicht werden?
Frage:
Ein Chefarzt fragt an, ob Dankesschreiben von Patienten auf der Homepage der Klinik veröffentlicht werden können.
Antwort:
Ärzten ist insbesondere anpreisende Werbung nach der Berufsordnung untersagt. Anpreisende Werbung wird als berufswidrig qualifiziert. Anpreisend ist Werbung insbesondere dann, wenn Superlative, Eigenlob oder eine Bezugnahme von Empfehlungsschreiben und Danksagungen vorliegen. Hierbei handelt es sich um die überwiegende Meinung in der juristischen Literatur. Insofern ist davon auszugehen, dass grundsätzlich mit Dankschreiben nicht geworben werden kann. Sofern in irgendwelchen Foren etc. positiv ein bestimmter Arzt hervorgehoben wird, so ist dies natürlich unschädlich. Es ist aber davon abzuraten, Dankesschreiben auf der Homepage zu veröffentlichen.
Fragen&Antworten
Fragen&Antworten 01.10.2026
F+A: Intraoperative BV-Aufnahme statt postoperativer Röntgenkontrolle?
Ein Oberarzt fragt an, ob bei Eingriffen die postoperative konventionelle Röntgenaufnahme durch die Röntgenabteilung der Klinik ersetzt werden kann durch die vom Unfallchirurgen intraoperativ...
Zum Artikel
Fragen&Antworten 01.10.2026
F+A: Wer trägt die Beweislast bei einer Honorarklage?
Ein niedergelassener Chirurg fragt an, wer bei einer Klage gegen einen als Selbstzahler behandelten GKV-Patienten die Beweislast dafür trägt, dass der Patient als Selbstzahler behandelt werden...
Zum Artikel
Fragen&Antworten 04.07.2026
F+A: Belegarzt-Abrechnung von Hybrid-DRGLeistung bei Privatpatienten möglich?
Ein niedergelassener Chirurg fragt an, wie Hybrid-DRG-Leistungen, die von ihm als klassischem Belegarzt erbracht werden, bei Privatpatienten abzurechnen sind.
Zum Artikel














