01.02.2010

Umfasst die BDC-Haftpflicht-Versicherung auch eine Praxisvertretung?

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Eine Assistenzärztin fragt an, inwiefern der Haftpflichtversicherungsschutz des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen (BDC) auch Praxisvertretungen umfasst.

Antwort:

Der Haftpflichtversicherungsschutz des BDC umfasst auch Vertretungen in Arztpraxen. Es ist aber notwendig, dass man vorab den zuständigen Versicherungsmakler, der Ecclesia hiervon Kenntnis verschafft. Dies geht entweder durch eine formlose E-Mail oder aber auch durch einen entsprechenden Vordruck, der auf der Internetpräsenz der Ecclesia heruntergeladen werden kann.

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die meisten Arbeitsverträge es vorsehen, dass Nebentätigkeiten vom Arbeitgeber genehmigt werden müssen.

So ist zum einen auf die rechtzeitige Information des Versicherungsmaklers und auch die Einholung einer Nebentätigkeitserlaubnis zu achten.

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