01.07.2011

Beantragung der Elternzeit

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Ein Oberarzt fragt an, wie er die Elternzeit beantragen muss und was hierzu zu beachten ist.

Antwort:

Die Elternzeit muss sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit mitgeteilt werden, ebenso die Dauer, für welche Elternzeit genommen werden soll. Die Zustimmung des Arbeitgebers zur Elternzeit ist nicht notwendig. Sofern es sich nicht um einen Vertrag handelt, der nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz oder nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung befristet wurde, führt die Elternzeit nicht zur Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages.

Heberer J. Beantragung der Elternzeit. Passion Chirurgie. Fragen und Antworten. 2011 Juli; 1(7): Artikel 08_02.

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