01.03.2012

Darf ein falsch ausgefüllter Überweisungsschein nachträglich ergänzt werden?

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage

Ein Chirurg mit vertragsärztlicher Praxis bat um Stellungnahme zu der Frage, ob Überweisungsscheine, bei denen vom überweisenden Arzt versehentlich Felder nicht ausgefüllt wurden, seinerseits ergänzt werden können.

Antwort

Diesbezüglich vertrete ich die Auffassung, dass der Überweisungsschein ausschließlich vom überweisenden und unterschreibenden Arzt ausgefüllt werden darf und würde deshalb von nachträglichen Änderungen abraten.Bei der sich ergänzend stellenden Frage, ob ein fehlerhafter Überweisungsschein dann zur Vereinfachung jedenfalls auch per Telefax vom überweisenden Arzt geändert zugesandt werden kann, muss man differenzieren:Hinsichtlich solcher Überweisungsscheine, die auch mit zur Abrechnungsstelle geschickt werden müssen, z. B. Bundeswehr, Polizei etc., ist sicherlich immer das Original erforderlich.Hinsichtlich der normalen Überweisungsscheine wird ein Telefax wohl akzeptiert und dürfte auch ausreichend sein. Das zunächst fehlerhafte Original sowie das Telefax sollten aber jedenfalls gemeinsam archiviert werden.Heberer J. Fragen und Antworten: Darf ein falsch ausgefüllter Überweisungsschein nachträglich ergänzt werden? Passion Chirurgie. 2012 März; 2 (3): Artikel 08_01

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