01.08.2012

Anforderungen an einen Operationssaal

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Ein Chefarzt fragt an, welche Anforderungen an einen Operationssaal zu stellen sind.

Antwort:

Ziel bei allen invasiven Eingriffen muss sowohl der Schutz des betroffenen Patienten, anderer Patienten sowie der Mitarbeiter vor nosokomialen bzw. berufsbedingten Infektionen sein. Aus diesem Grund müssen vor allem Anforderungen an die Hygiene gestellt werden, die durch betrieblich-organisatorische, baulich-funktionelle und apparativ-technische Maßnahmen sicherzustellen sind. Gesetzliche Vorgaben existieren hierzu nach Kenntnis des Verfassers nicht.

Maßgeblich zu beachten sind jedoch die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut „Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen“. Danach werden zunächst die invasiven Eingriffe abhängig vom Ausmaß und Gefährdungsgrad unterteilt in Operationen, kleinere invasive Eingriffe sowie invasive Untersuchungen und vergleichbare Maßnahmen. Nach dieser Einteilung erfolgt sodann eine Konkretisierung der jeweils zu stellenden baulich-funktionellen (bspw. Räume und Flächen, raumlufttechnische Anlagen), sowie betrieblich-organisatorischen (bspw. präoperative und intraoperative, postoperative Anforderungen an das Personal) Anforderungen. Dabei unterscheiden sich die Hygieneanforderungen nicht danach, ob der invasive Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt wird. Es gelten dieselben Bedingungen sinngemäß. Die Empfehlungen stellen zwar kein verbindliches Recht, jedoch den Stand des Wissens dar. Aus diesem Grund sind bei deren Umsetzung auch stets die besonderen Bedingungen des Einzelfalls bezüglich der Einrichtung, der Patienten sowie der ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkte zu beachten. Abweichungen von den entsprechenden Maßnahmen müssen fachlich begründet werden und sind grundsätzlich möglich, wenn nach Prüfung alternativer Maßnahmen diese das Schutzniveau für Patienten und Personal nicht verringern.

Des Weiteren hat die Bundesärztekammer die Richtlinie zur Qualitätssicherung ambulanter Operationen erlassen, welche unter anderem unter Ziffer 3.2.3 die Sicherstellung der räumlichen, apparativen und hygienischen Voraussetzungen konkretisiert und in Anlage 1 Mindestanforderungen an die bauliche, apparativ-technische und hygienische Ausstattung aufstellt. Diese Richtlinie ist als verbindlich zu beachten.

Heberer J. Anforderungen an einen Operationssaal. Passion Chirurgie. 2012 Juli/August; 2 (07/08): Artikel 08_01.

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