01.10.2012

Zuweisung eines Anwalts durch die Versicherung zulässig?

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Ein Chefarzt fragt an, ob er den ihm im Rahmen eines zivilrechtlichen Haftpflichtprozesses von der Haftpflichtversicherung zugewiesenen Rechtsanwalt akzeptieren muss.

Antwort:

Grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung im Rahmen eines Schadensersatzprozesses wegen eines Behandlungsfehlers „Herrin des Verfahrens“. Dies bedeutet, dass sie entscheidet, welche Rechtsmittel und sonstige Verfahrensmaßnahmen eingeleitet werden und sie bestimmt auch den Verfahrensbevollmächtigten.

Häufig ist es zwar so, dass die Haftpflichtversicherer sich mit dem von dem versicherten Arzt vorgeschlagenen Rechtsanwalt einverstanden erklären. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht, so dass die Vorgehensweise der Versicherung korrekt ist. Es steht dem beklagten Arzt allerdings frei, zusätzlich einen eigenen Anwalt – allerdings dann auf eigene Kosten – zu bestellen.

Heberer J. Zuweisung eines Anwalts durch die Versicherung zulässig? Passion Chirurgie. 2012 Oktober; 2(10): Artikel 08_02.

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