01.10.2012

Standard für die Durchführung elektiver Operationen unter Trombozytenaggregationshemmern?

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Ein Oberarzt fragt an, welcher Standard für die Durchführung von Wahleingriffen unter Thrombozytenaggregationshemmern ASS maßgeblich ist, da die allgemeine chirurgische Empfehlung eine Durchführung ablehne, wohingegen die internistisch, kardiologische Empfehlung in letzter Zeit gehäuft wohl dazu rate, diese vor einer Operation nicht abzusetzen.

Antwort:

Nach Auffassung des Verfassers trägt das Risiko der Nachblutung grundsätzlich nach wie vor der Operateur. Das Absetzen des ASS muss bei elektiven Eingriffen medizinisch nachvollziehbar sein und dem Standard entsprechen. Ansonsten läge im Falle einer Komplikation ein Verstoß gegen den medizinischen Standard vor, der für den Arzt zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen kann. Letztendlich ist somit hier die medizinische Sicht entscheidend. Folglich muss die Vertretbarkeit des Vorgehens zunächst medizinisch von jedem Arzt für sich beantwortet werden. Sofern man zu einem positiven Schluss kommt, könnte man den Eingriff aus Sicht des Verfassers vornehmen.

Maßgebend für die Verantwortlichkeit des Chirurgen ist jedoch immer der chirurgische Standard. Auch wenn die internistische, kardiologische Einschätzung selbstverständlich nicht belanglos ist, ändert sie aber nichts an dessen Verantwortlichkeit.

Heberer J. Standard für die Durchführung elektiver Operationen unter Trombozytenaggregationshemmern? Passion Chirurgie. 2012 Oktober; 2(10): Artikel 08_01.

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