01.11.2012

Herausgabe der Krankenunterlagen eines Patienten an die private Krankenversicherung?

Korrespondierender Autor Jörg Heberer

Frage:

Ein Oberarzt fragt an, ob er die Krankenunterlagen eines Patienten an die private Krankenversicherung bei Vorliegen einer Schweigepflichtentbindungserklärung auch unabhängig vom Vorwurf eines Fehlverhaltens herausgeben muss.

Antwort:

Die Versicherungen bzw. Schlichtungsstellen haben, sofern eine entsprechende Schweigepflichtentbindungserklärung seitens des Patienten vorliegt, im Sozialversicherungsbereich auch unabhängig davon, ob ein Behandlungsfehler geltend gemacht wird, einen Anspruch auf Einsichtnahme in die kompletten Krankenunterlagen.

Dieser Anspruch ist auch vollkommen unabhängig von einem etwaigen Fehlverhalten des Arztes, denn es geht darum, dass die Versicherungen die Möglichkeit haben müssen, den Umfang der ärztlichen Leistungspflicht hinreichend genau prüfen zu können.

Heberer J. Herausgabe der Krankenunterlagen eines Patienten an die private Krankenversicherung? Passion Chirurgie. 2012 November; 2(11): Artikel 08_01.

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