01.01.2013

Ist eine rechtfertigende Indikation aufgrund der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung erforderlich?

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Ein niedergelassener Chirurg fragt an, ob stets eine rechtfertigende Indikation aufgrund der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung erforderlich ist und inwieweit die „Orientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen“ der Strahlenschutz-Kommission vom 10.12.2008 verbindlich ist.

Antwort:

Die Stellung einer rechtfertigenden Indikation nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung ist zwingend und verbindlich. Denn die Strahlenexposition von Patienten bedarf stets einer Rechtfertigung. Aus diesem Grund ist auch nur der Arzt, der die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, berechtigt, die rechtfertigende Indikation zu stellen. Grundsätzlich liegt eine Rechtfertigung für die Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen nur dann vor, wenn der gesundheitliche Nutzen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt. Dabei müssen bei der Abwägung andere Verfahren mit vergleichbarem gesundheitlichem Nutzen, die mit keiner oder geringeren Strahlenexposition verbunden sind, berücksichtigt werden.

Die „Orientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen“ stellt nach Ansicht des Verfassers im Gegensatz dazu lediglich eine Empfehlung dar, die für die unterschiedlichen diagnostischen Fragestellungen jeweils das beste bildgebende Verfahren empfiehlt. Eine Befreiung des Arztes von seiner Pflicht, die rechtfertigende Indikation für die gewählte Untersuchungsart zu stellen und zu dokumentieren, erfolgt hierdurch jedoch nicht. Da die Orientierungshilfe nach Kenntnis des Verfassers regelmäßig dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik angepasst wird, könnte dies allerdings beispielsweise im Rahmen eines Gerichtsverfahrens von einem Sachverständigen zur Beurteilung der Frage herangezogen werden, ob das Vorgehen des Arztes dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik entsprochen hat und somit lege artis war.

Heberer J. Ist eine rechtfertigende Indikation aufgrund der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung erforderlich? Passion Chirurgie. 2013 Januar; 3(01): Artikel 08_02.

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