01.12.2012

Gibt es Ausbildungsstandards für OP-Schwestern?

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Ein niedergelassener Chirurg fragt an, ob es Ausbildungsstandards für Schwestern/Medizinische Fachangestellte gibt, die im OP eingesetzt werden.

Antwort:

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand des Verfassers gibt es bislang keine rechtlich zwingenden Vorgaben in Deutschland an die spezifische Ausbildung des OP-Personals. Da es an derartigen Sondervorschriften für die OP-Ausbildung fehlt, sind die sich aus dem Krankenhauspflegegesetz ergebenden allgemeinen Anforderungen auch für das OP-Pflegepersonal maßgeblich. Hinzu kommen spezielle Vorschriften zur besonderen Qualifikation der mit medizinischen Geräten oder besonderen Diagnostikverfahren betrauten Personen bzw. generelle Hygieneanforderungen. Zu nennen sind hier insbesondere die Qualitätssicherungsvereinbarung zum ambulanten Operieren vom 28.11.2011, die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts sowie die AWMF-Leitlinien zur Hygiene in Klinik und Praxis. Hinsichtlich ambulant durchgeführter Operationen gelten die gleichen Leitlinien wie für stationäre Operationen.

Ferner ergeben sich gerade im Hinblick auf die Sterilisation Anforderungen aus dem Medizinproduktegesetz und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Letztere regelt beispielsweise in § 4 Abs. 1, dass der Betreiber von Medizinprodukten nur Personen mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung) beauftragen darf, die die Sachkenntnis, Voraussetzungen und die erforderlichen Mittel zur ordnungsgemäßen Ausführung besitzen. Diese Voraussetzungen werden nach Absatz 3 erfüllt, wenn die Beauftragten erstens auf Grund ihrer Ausbildung und praktischen Tätigkeit über die erforderlichen Sachkenntnisse bei der Instandhaltung von Medizinprodukten und zweitens über die hierfür erforderlichen Räume einschließlich deren Beschaffenheit, Größe, Ausstattung und Einrichtung sowie über die erforderlichen Geräte und sonstigen Arbeitsmittel verfügen und in der Lage sind, diese nach Art und Umfang ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchzuführen.

Eine ordnungsgemäße Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten wird dabei gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 vermutet, wenn die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet werden.

In erster Linie sind hinsichtlich der derzeit auf dem freien Markt angebotenen spezifischen Ausbildungsmöglichkeiten für das OP-Personal zwei Ausbildungsvarianten zu nennen:

Die staatlich anerkannte OP-Fachweiterbildung und die Ausbildung zum operationstechnischen Assistenten (OTA).

Die Weiterbildungsvoraussetzungen der OP-Fachweiterbildung richten sich nach Ansicht des Verfassers nach den DKG-Richtlinien. Die OTA-Ausbildung ist eine durch die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistenten oder landesrechtlich geregelte Ausbildung.

Heberer J. Gibt es Ausbildungsstandards für OP-Schwestern? Passion Chirurgie. 2012 Dezember; 2(12): Artikel 08_01.

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