Fragen&Antworten 01.04.2013
Chirotherapie trotz fehlender Prüfung bei der Ärztekammer anbietbar?
Frage
Ein niedergelassener Arzt fragt, ob er nach Absolvierung aller erforderlichen Kurse in der Chirotherapie, aber bisher fehlender Prüfung bei der Ärztekammer, diese Leistung dennoch bereits für Patienten kostenfrei anbieten könne.
Antwort
Da im Rahmen der Prüfung eines ärztlichen Behandlungsfehlers letztlich der sog. Facharztstandard maßgeblich ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht zwingend auf das Vorhandensein einer bestimmten Zusatzbezeichnung oder eines bestimmten sonstigen Titels an sondern es geht um die tatsächliche Expertise des Arztes. Wenn also der Arzt nachweislich durch entsprechende Erfahrungen und Ausbildungen diese Expertise nachweisen kann, so wird die fehlende Zusatzbezeichnung in haftungsrechtlicher Hinsicht keine größere Relevanz haben.
Allerdings ist es berufsrechtlich unzulässig ärztliche Leistungen unentgeltlich zu erbringen, dies hat nicht zuletzt auch wettbewerbsrechtliche Gründe.
Unabhängig von der haftungsrechtlichen Problematik habe ich deshalb dazu geraten, die Leistungen der Chirotherapie erst dann zu erbringen, wenn diese auch abrechenbar sind.
Heberer J. Chirotherapie trotz fehlender Prüfung bei der Ärztekammer anbietbar? Passion Chirurgie. 2013 April; 3(04): Artikel 08_02.
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