Recht 01.12.2013
Dürfen Dritte (fachfremde) bei einer Operation im OP-Raum anwesend sein?
Frage:
Ein Chefarzt fragt an, ob rechtliche Bedenken dagegen bestehen, wenn Dritte (z. B. Schüler, Verwandte) im Rahmen eines Tags der offenen Tür oder ähnlichem bei einer Operation im OP-Raum anwesend sind und zusehen.
Antwort:
Aus juristischer Sicht ist dieses Vorgehen dann als höchst unzulässig zu bewerten und mit dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten, mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie mit der ärztlichen Schweigepflicht in keiner Weise zu vereinbaren, sofern die Einwilligung der Patienten hierzu nicht vor Durchführung der Maßnahme eingeholt wird bzw. diese ihre Einwilligung nicht gegeben haben. Die vorherige Einholung des Einverständnisses des jeweiligen Patienten ist stets zwingende Voraussetzung. Zu Beweiszwecken ist auch anzuraten, die Einwilligung schriftlich einzuholen und in jedem Falle zu dokumentieren.
Zudem könnten arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn Dritte im OP mit anwesend sind. Derartige Konsequenzen wären jedoch nach Auffassung des Verfassers aber dann nicht zulässig, wenn beispielsweise der Klinikträger im Rahmen eines Tages der offenen Tür die Anwesenheit Dritter ausdrücklich angeordnet hat.
Heberer J. Dürfen Dritte (fachfremde) bei einer Operation im OP-Raum anwesend sein? Passion Chirurgie. 2013 Dezember; 3(12): Artikel 08_01.
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