01.10.2016

Frage und Antwort: Absolute und relative OP-Indikationen

Korrespondierender Autor Jörg Heberer

Frage:

Ein Oberarzt fragt an, ob es eine juristische Definition der Begriffe „absolute“ und „relative“ OP-Indikation gebe.

Antwort:

Die Unterteilung in absolute und relative OP-Indikation spielt aus medizinischer und juristischer Sicht eine Rolle bei der Dringlichkeit eines Eingriffs. Dies wird regelmäßig in Arzthaftungsfällen relevant bei der Frage der hinreichenden Aufklärung über die Erforderlichkeit des Eingriffs. Da jedoch die Dringlichkeit eines Eingriffs nach Ansicht des Verfassers keine juristische, sondern eine rein medizinische Frage ist, wird ein Gericht im Falle eines Rechtsstreits zur Beurteilung stets einen medizinischen Sachverständigen heranziehen. Eine ausschließlich juristische Definition gibt es deshalb aus Sicht des Verfassers nicht.

Das dem Verfasser vorliegende Medizinlexikon definiert eine absolute OP-Indikation als zwingende Indikation, eine OP durchzuführen, deren Unterlassung dem Patienten Schaden zufügen würde.

Eine relative Indikation ist hingegen gegeben, wenn der Eingriff (aus medizinischer Sicht) nicht zwingend erforderlich ist. Folglich dürfen nach Auffassung des Verfassers bei Nichtdurchführung der OP keine weiteren Schäden zu erwarten sein. Eine relative OP-Indikation kann auf mehreren Gründen beruhen. Besteht zum Beispiel die Möglichkeit, eine Operation durch eine konservative Behandlung als bestehende ernsthafte Alternative zu vermeiden, so ist die OP nur relativ indiziert (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.2000 – VI ZR 100/99). Ebenso kann eine OP nach ständiger Rechtsprechung nur relativ indiziert sein, wenn ihre Erforderlichkeit (subjektiv) vom Sicherheitsbedürfnis des Patienten abhängt, also beispielsweise präventiv erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 15.09.2015 – VI ZR 170/14; ders. MedR 2001, 461).

Heberer J. Absolute und relative OP-Indikationen. Passion Chirurgie. 2016 Oktober; 6(10): Artikel 08_01.

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