01.02.2014

In welcher Form müssen endoskopische Operationen dokumentiert werden?

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Ein Oberarzt fragt an, in welcher Form endoskopische Operationen dokumentiert werden müssen und ob eine Bild- oder Videoaufzeichnung zwingend vorgeschrieben ist.


Antwort:

Nach Auffassung des Verfassers ist die herkömmliche schriftliche Dokumentation des OP-Verlaufs im OP-Bericht nach wie vor ausreichend, sofern sie gewissenhaft geführt ist. Es muss die lückenlose und ordnungsgemäße Dokumentation in jedem Falle gewährleistet sein. Die Dokumentation per Bild- oder Videoaufzeichnungen erscheint zwar rein im Hinblick auf eine mögliche juristische Beweisführung aus Sicht des Verfassers durchaus als sinnvoll. Denn hierdurch dürfte beispielsweise einem Sachverständigen in einem Rechtsstreit in jedem Falle die nachträgliche Beurteilung des Behandlungsgeschehens vereinfacht werden. Allerdings wird man dem Operateur bzw. dem Krankenhausträger nach Meinung des Verfassers nicht ein schuldhaftes Versäumnis vorwerfen können, wenn er auf eine derartige aufwändige und kostenintensive Dokumentation verzichtet und sich stattdessen weiterhin der schriftlichen Dokumentation im OP-Bericht bedient.

In der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung endoskopischer Eingriffe findet sich in Ziffer 3.3.2. Nr. 2 hinsichtlich der Sicherung der Prozessqualität lediglich, dass jeder Arzt, der einen endoskopischen Eingriff durchführt, einen ausführlichen Bericht über den endoskopischen Eingriff anzufertigen hat.

Antworten von Dr. jur. Jörg Heberer:
Justitiar BDC Berlin, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
justitiar@bdc.de

Heberer J. In welcher Form müssen endoskopische Operationen dokumentiert werden? Passion Chirurgie. 2014 Februar; 4(02): Artikel 08_01.

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