01.03.2026

F+A: Intraoperative Blutentnahme zur HIV-Testung von OP-Personal

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Ein Chefarzt fragt an, ob es bei einer Verletzung des OP-Personals während der OP durch das benutzte Skalpell rechtlich zulässig ist, sogleich intraoperativ dem Patienten Blut abzunehmen, um dieses auf HIV zu testen.

Antwort:

Grundsätzlich erfordert jede Blutentnahme und auch jede HIV-Testung die vorherige Aufklärung und Einwilligung des Patienten. Nach § 24 Infektionsschutzgesetz gilt auch der Nachweis eines Erregers bzw. der Test als Teil einer Behandlung und wie jede Behandlung darf auch diese nur mit Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden. Daher wäre der rechtlich korrekte Weg, den Patienten postoperativ über den gewünschten HIV-Test aufzuklären und erst dann mit seiner Zustimmung Blut zur HIV-Testung zu entnehmen.

Eine Ausnahme ist allenfalls in Notfällen denkbar, etwa bei akuter Gesundheitsgefahr für Dritte kann eine Testung auch ohne Einwilligung erfolgen. Hierfür gelten jedoch hohe rechtliche Voraussetzungen und diese werden selten vorliegen. Sollte z. B. die sofortige Kenntnis von einer möglichen HIV-Infektion des Patienten notwendig sein, da nur dann das intraoperativ verletzte Personal noch eine medizinische Möglichkeit hätte, eine Eigeninfektion abzuwenden, könnte eine intraoperative Blutentnahme und Testung aus Notfallgesichtspunkten zulässig sein. Ob derartige medizinische Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, muss stets anhand der konkreten Umstände beantwortet werden.

Denkbar wäre ggf. auch, die Patienten grundsätzlich präoperativ aufzuklären, dass im Falle einer intraoperativen Verletzung des OP-Personals eine sofortige Testung erfolgen soll und das Einverständnis der Patienten hierzu vorab einzuholen. Ob der administrative Aufwand für die wahrscheinlich sehr seltenen Fälle gerechtfertigt ist, obliegt jedoch keiner juristischen Beurteilung.

Heberer J: F+A Intraoperative Blutentnahme zur HIV-Testung von OP-Personal. 2026 März; 16(03/I): Artikel 04_06.

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Dr. jur. Jörg Heberer

Justitiar des BDC, Rechtsanwalt und Fachanwalt für MedizinrechtRechtsanwaltskanzlei Dr. Heberer & Kollegen

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