01.03.2025

F+A: Gallenblasenentfernung durch Facharzt für Allgemeinchirurgie

Korrespondierender Autor Dr. jur. Jörg Heberer

Frage:

Ein Oberarzt fragt an, ob er als Facharzt für Allgemeinchirurgie Gallenblasenentfernungen durchführen darf oder ob diese für ihn fachfremd und deshalb den Fachärzten für Viszeralchirurgie vorbehalten sind. 

Antwort:

Für die Frage, welche Leistungen ein Arzt erbringen darf, ist das Berufsrecht maßgeblich, also das jeweils geltende Heilberufe-Kammergesetz sowie die geltende Weiterbildungsordnung (WBO) nebst den hierzu erlassenen WBO-Richtlinien. Denn der Arzt ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich an die Grenzen seines Fachgebietes gebunden, d. h. fachfremde Leistungen darf er generell nicht erbringen. Die WBO bestimmt, dass die Gebietsdefinition die Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit zieht. Hier verhält es sich nunmehr so, dass sämtliche Fachärzte im Rahmen der chirurgischen Leistungen unter der Bezeichnung „Gebiet Chirurgie“ zusammengefasst werden. Es ist also Sicht des Verfassers die Grenze des Fachgebietes immer noch durch die Definition des Gebietes „Chirurgie“ gekennzeichnet und nicht durch die Fachkompetenz innerhalb des Gebietes. Innerhalb des Gesamtgebietes „Chirurgie“ gibt es demnach rein formal nach Meinung des Verfassers keine „fachfremden“ Leistungen. Die Untergliederung verbietet deshalb eine „interne“ Grenzüberschreitung in der Regel aus Sicht des Verfassers nicht.

Eine solche interne Grenzüberschreitung liegt aber in dem geschilderten Fall nach Auffassung des Verfassers schon gar nicht vor. Da nach der (alten und neuen) WBO für den Facharzt für Allgemeinchirurgie Gallenblasenentfernungen Bestandteil des Weiterbildungsinhalts sind, genauso wie beim Facharzt für Viszeralchirurgie, sodass hier sich überschneidende Bestandteile der Facharztkompetenzen vorliegen, darf ein Facharzt für Allgemeinchirurgie nach Meinung des Verfassers diese Eingriffe folglich auch durchführen. Denn diese gehören gemäß der WBO zu seinem Fachgebiet und sind damit für ihn gerade nicht fachfremd.

Heberer J: F+A: Blutentnahmen auch ohne Einwilligung des Patienten? 2025 Januar/Februar; 15(01/02): Artikel 04_10.

Sie möchten weiterlesen?


Vorteile für BDC-Mitglieder

  • Vergünstigungen bei allen Fort- und Weiterbildungen

  • Exklusive BDC+ Artikel zu aktuellen Themen

  • Umfassendes Webinar- und E-Learning-Angebot

  • Rechtsberatung inklusive

  • Berufs-Haftpflicht-Versicherung inklusive

  • Zugriff auf alle Ausgaben PASSION CHIRURGIE

  • Lifestyle-Angebote

Dr. jur. Jörg Heberer

Justitiar des BDC, Rechtsanwalt und Fachanwalt für MedizinrechtRechtsanwaltskanzlei Dr. Heberer & Kollegen

Fragen&Antworten